Ausschreibungen und Aufträge: Bau von Parkhäusern - D-Berlin Bau von Parkhäusern Dokument Nr...: 260407-2010 (ID: 2010090204080325038) Veröffentlicht: 02.09.2010 Vergabe an: Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, an den der Auftrag vergeben wurde Max Bögl GmbH & Co. KG Mindener Straße 3 14822 Linthe DEUTSCHLAND * BEKANNTMACHUNG ÜBER VERGEBENE AUFTRÄGE - SEKTOREN ABSCHNITT I: AUFTRAGGEBER I.1) NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N) Flughafen Berlin-Schönefeld GmbH Bereich Planung und Bau BBI, z.H. Herrn Joachim Korkhaus Flughafen Berlin-Schönefeld GmbH, Bereich Planung und Bau BBI, Mittelstraße 5-5a, Zimmer 2.4.05 z. H. Herrn Jörg Homfeld 12529 Berlin-Schönefeld DEUTSCHLAND E-Mail: GU-MWC@berlin-airport.de Fax +49 3060912686 Internet-Adresse(n) Hauptadresse des Auftraggebers www.berlin-airport.de I.2) HAUPTTÄTIGKEIT(EN) DES AUFTRAGGEBERS Flughafenanlagen ABSCHNITT II: AUFTRAGSGEGENSTAND II.1) BESCHREIBUNG II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber Errichtung eines Mietwagencenters sowie eines terminalnahen Parkhauses auf dem Flughafengelände BBI. II.1.2) Art des Auftrags sowie Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung Bauleistung Planung und Ausführung Hauptausführungsort Brandenburg, Landkreis Dahme-Spreewald. NUTS-Code DE424 II.1.4) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens Auftragsgegenstand ist die schlüsselfertige Errichtung eines Mietwagencenters sowie eines terminalnahen Parkhauses auf dem Flughafengelände BBI. II.1.5) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 45213312 II.1.6) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA) Nein ABSCHNITT IV: VERFAHREN IV.1) VERFAHRENSART IV.1.1) Verfahrensart Verhandlungsverfahren mit einem Aufruf zum Wettbewerb IV.2) ZUSCHLAGSKRITERIEN IV.2.1) Zuschlagskriterien Wirtschaftlich günstigstes Angebot IV.2.2) Es wurde eine elektronische Auktion durchgeführt Nein IV.3) VERWALTUNGSINFORMATIONEN IV.3.1) Aktenzeichen beim Auftraggeber A35000813 IV.3.2) Frühere Bekanntmachungen desselben Auftrags Auftragsbekanntmachung Bekanntmachungsnummer im ABl: 2009/S 189-272582 vom 1.10.2009 ABSCHNITT V: AUFTRAGSVERGABE V.1) AUFTRAGSVERGABE UND AUFTRAGSWERT BEZEICHNUNG: Errichtung eines Mietwagencenters sowie eines terminalnahen Parkhauses auf dem Flughafengelände BBI. V.1.1) Tag der Auftragsvergabe: 14.6.2010 V.1.2) Zahl der eingegangenen Angebote: 3 V.1.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, an den der Auftrag vergeben wurde Max Bögl GmbH & Co. KG Mindener Straße 3 14822 Linthe DEUTSCHLAND ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN VI.1) AUFTRAG IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD Nein VI.3) RECHTSBEHELFSVERFAHREN/NACHPRÜFUNGSVERFAHREN VI.3.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Technologie Heinrich-Mann-Allee 107 14473 Potsdam DEUTSCHLAND VI.3.2) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von § 101a Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), § 101b insbesondere nach Abs. 2 Satz 2,GWB und ferner die Regelung von § 107 GWB. Diese Vorschriften lauten wie folgt: § 101a GWB lautet: (1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. § 101b GWB lautet: (1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber 1. gegen § 101a verstoßen hat oder 2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet is und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. § 107 GWB. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.. Die Vergabestelle teilt mit, dass in den Fällen von § 107 Absatz 3 Nr. 1 GWB eine Rüge dann nicht mehr unverzüglich ist, wenn sie erst nach Ablauf von 10 Kalendertagen nachdem der Antragsteller den Verstoß erkannt hat, gegenüber dem Auftraggeber erhoben wird. VI.4) TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG: 1.9.2010 -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de