Ausschreibung: Dienstleistungen im Bereich Rechnungslegung und -prüfung sowie Steuerwesen - D-Berlin
Dienstleistungen im Bereich Rechnungslegung und -prüfung sowie Steuerwesen
Rechnungslegung und -prüfung
Buchprüfung im Hinblick auf Betrug
Buchhaltungsprüfung
Dienstleistungen im Bereich Forschung und experimentelle Entwicklung
Wissenschaftliche und technische Dienstleistungen im Ingenieurwesen
Gutachterische Tätigkeit
Dokument Nr...: 263527-2010 (ID: 2010090404101231366)
Veröffentlicht: 04.09.2010
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  BEKANNTMACHUNG
    Dienstleistungsauftrag
    ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER
    I.1)  NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N)
    Investitionsbank Berlin
    Bundesallee 210
    z. H. Frau Anja Ruch
    10719 Berlin
    DEUTSCHLAND
    Tel. +49 3021252599
    E-Mail: anja.ruch@ibb.de
    Fax +49 302125132599
    Internet-Adresse(n)
    Hauptadresse des Auftraggebers http://www.ibb.de
    Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
    Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich
    Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches
    Beschaffungssystem) sind erhältlich bei: den oben genannten Kontaktstellen
    Angebote/Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten
    Kontaktstellen
    I.2)  ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN)
    Einrichtung des öffentlichen Rechts
    Wirtschaft und Finanzen
    Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
    Auftraggeber Nein
    ABSCHNITT II: AUFTRAGSGEGENSTAND
    II.1)  BESCHREIBUNG
    II.1.1)  Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber
    Verwendungsnachweisprüfung von Technologieprogrammen.
    II.1.2)  Art des Auftrags sowie Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
    Dienstleistung
    Dienstleistungsauftrag
    Dienstleistungskategorie: Nr. 9
    Hauptort der Dienstleistung Berlin.
    NUTS-Code DE300
    II.1.3)  Gegenstand der Bekanntmachung
    Abschluss einer Rahmenvereinbarung
    II.1.4)  Angaben zur Rahmenvereinbarung
    Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
    Laufzeit der Rahmenvereinbarung: in Jahren 6
    Begründung, falls die Laufzeit der Rahmenvereinbarung vier Jahre
    übersteigt: Der zu prüfende Förderzeitraum ist länger als vier Jahre.
    Geschätzter Gesamtwert des Auftrags über die Gesamtlaufzeit der
    Rahmenvereinbarung
    geschätzter Wert ohne MwSt.
    Spanne von 350 000,00 bis 500 000,00 EUR
    II.1.5)  Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
    Im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung soll die.
     fachliche Prüfung von Sachberichten,
     Durchführung von Vor-Ort-Prüfungen,
     Originalbelegprüfung.
    Erfolgen.
    Es sind gutachterliche Stellungnahmen für in folgenden
    Technologieprogrammen geförderte Vorhaben.
     Programm zur Förderung von Forschung, Innovationen und Technologien
    (ProFIT),
     Zuwendung für den Business Angels Club Berlin e. V. (BAC),
     Zukunftsfonds Berlin (ZFB),
     Technologiestiftung Berlin (TSB).
    Zu erstellen. Hierbei wird es sich voraussichtlich um bis zu 800 zu
    prüfende Vorhaben handeln.
    Unter Maßgabe der jeweils gültigen Rechtsvorschriften ist im Rahmen der
    Verwendungsnachweisprüfung die zweckmäßige Verwendung zu prüfen.
    Die Prüfung beinhaltet insbesondere folgende Schwerpunkte:
     die Prüfung der Sachberichte und der Zielerreichung von Vorhaben,
     die Prüfung und Stellungnahme zum Verwendungsnachweis inklusive der
    Bewertung der vorgelegten Rechnungen und Belege hinsichtlich ihrer
    Zugehörigkeit zum Vorhaben und deren Angemessenheit,
     die Vornahme von Vor-Ort-Kontrollen mit Originalbelegprüfung gemäß den
    EFRE-Mindeststandards.
    II.1.6)  Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
    79200000, 79210000, 79212400, 79212500, 73100000, 71350000, 71319000
    II.1.7)  Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA):
    Ja
    II.1.8)  Aufteilung in Lose
    Nein
    II.1.9)  Varianten/Alternativangebote sind zulässig:
    Nein
    II.3)  VERTRAGSLAUFZEIT BZW. BEGINN UND ENDE DER AUFTRAGSAUSFÜHRUNG
     Beginn: 1.1.2011. Ende: 31.12.2016
    ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE
    INFORMATIONEN
    III.1)  BEDINGUNGEN FÜR DEN AUFTRAG
    III.1.3)  Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
    wird
    Die Bildung von Bietergemeinschaften ist zulässig. Die Bietergemeinschaft
    hat mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich
    unterschriebene Erklärung abzugeben,
     in der die Bildung einer Bietergemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
     in der alle Mitglieder aufgeführt sind und eines der Mitglieder als
    bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des
    Vertrages bezeichnet ist,
     in der bestätigt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter alle
    Mitglieder der Bieter- / Arbeitsgemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber
    rechtsverbindlich vertritt,
     in der erklärt wird, dass alle Mitglieder für die Erfüllung des
    Vertrages gesamtschuldnerisch haften,
     in der angegeben wird, welches Mitglied welche Leistungen ausführt.
    Weiter ist in einer kurzen Begründung anzugeben, aus welchem
    (kaufmännischen oder technischen) Grund eine Bietergemeinschaft
    eingegangen wird.
    Es ist nicht zulässig, dass ein Mitglied einer Bietergemeinschaft parallel
    ein eigenes Angebot abgibt.
    III.1.4)  Sonstige besondere Bedingungen an die Auftragsausführung
    Ja
    Siehe Unterlagen, die bei der IBB abzufordern sind.
    III.2)  TEILNAHMEBEDINGUNGEN
    III.2.1)  Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
    hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
    Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
    Auflagen zu überprüfen: Eigenerklärung gem. § 6 Abs. 4 und Abs. 6 EG
    VOL/A: Es muss erklärt werden, dass die in diesen Absätzen genannten
    Tatbestände (diese sind in der Eigenerklärung zu nennen, ebenso wörtlich
    die Textpassage in Abs. 4 von Einem Verstoß gegen diese Vorschriften
    gleichgesetzt bis rechtskräftig verurteilten Person vorliegt.) nicht
    vorliegen. Ein Muster für eine ausreichende Eigenerklärung ist Bestandteil
    der Ausschreibungsunterlagen und beim Auftraggeber erhältlich.
    Erklärung zur Förderung von Frauen gem. § 9 des Berliner Ausschreibungs-
    und Vergabegesetzes vom 8.7.2010 (GVBl. Nr. 17 vom 22.7.2010, S. 399-401).
    Ein Muster für diese Eigenerklärung ist Bestandteil der
    Ausschreibungsunterlagen und beim Auftraggeber erhältlich.
    III.2.3)  Technische Leistungsfähigkeit
    Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
    Auflagen zu überprüfen:
    Eigenerklärungen, dass folgende Erfahrungen/Voraussetzungen vorliegen (es
    handelt sich um Ausschlusskriterien):
    a) Erfahrungen bei der Prüfung von mindestens zwei Berliner
    Technologieprogrammen mit EFRE-Kofinanzierung. (Zu benennen sind die
    Referenzprogramme. Weiter ist ein Ansprechpartner beim Auftraggeber (mit
    Kontaktdaten) zu nennen).
    b) Erfahrungen bei der Überprüfung von Originalbelegen in Bezug auf
    Berliner Technologieprogramme mit EFRE-Kofinanzierung. (Zu benennen sind
    mindestens zwei Referenzen mit Ansprechpartner beim Auftraggeber mit
    Kontaktdaten).
    c) Erfahrungen bei der Durchführung von Vor-Ort-Kontrollen in Bezug auf
    Berliner Technologieprogramme mit EFRE-Kofinanzierung. (Zu benennen sind
    mindestens zwei Referenzen mit Ansprechpartner beim Auftraggeber UND beim
    geprüften Partner vor Ort jeweils mit Kontaktdaten).
    d) Mindestens zehn angestellte Mitarbeiter im Unternehmen.
    e) Mindestens zwei Mitarbeiter mit mindestens einem Hochschulabschluss aus
    den nachfolgend genannten Technologiefeldern:
     Biologie/Biotechnologie,
     Informationstechnologie,
     Medizin,
     Chemie,
     Physik.
    f) Mindestens zwei Mitarbeiter mit kaufmännischer Ausbildung.
    g) Finale Überprüfung der Qualität der Arbeitsergebnisse im Rahmen des
    Vier-Augen-Prinzips.
    h) Verpflichtung der Mitarbeiter zur Verschwiegenheit. Es soll
    übersichtsartig dargestellt werden, wie dies erfolgt.
    Hinweis: Sofern Kontaktpersonen bei den Referenzen nicht genannt werden
    dürfen, ist ein Ansprechpartner beim Bieter zu benennen, der (bei
    Zustimmung der Referenz) einen Kontakt vermitteln kann.
    Möglicherweise geforderte Mindeststandards
    s.o.
    III.2.4)  Vorbehaltene Aufträge
    Nein
    III.3)  BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIENSTLEISTUNGSAUFTRÄGE
    III.3.1)  Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen
    Berufsstand vorbehalten
    Nein
    ABSCHNITT IV: VERFAHREN
    IV.1)  VERFAHRENSART
    IV.1.1)  Verfahrensart
    Offenes Verfahren
    IV.2)  ZUSCHLAGSKRITERIEN
    IV.2.1)  Zuschlagskriterien
    Niedrigster Preis
    IV.2.2)  Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt
    Nein
    IV.3)  VERWALTUNGSINFORMATIONEN
    IV.3.1)  Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber
    Verwendungsnachweisprüfung von Technologieprogrammen
    IV.3.2)  Frühere Bekanntmachungen desselben Auftrags
    Nein
    IV.3.3)  Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungs- und
    ergänzenden Unterlagen
    Schlusstermin für die Anforderung von oder Einsicht in Unterlagen
    11.10.2010
    Die Unterlagen sind kostenpflichtig Nein
    IV.3.4)  Schlusstermin für den Eingang der Angebote bzw. Teilnahmeanträge
    19.10.2010
    IV.3.6)  Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
    verfasst werden können
    Deutsch.
    IV.3.7)  Bindefrist des Angebots
    Bis 31.12.2010
    IV.3.8)  Bedingungen für die Öffnung der Angebote
    Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen Nein
    ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN
    VI.1)  DAUERAUFTRAG
    Nein
    VI.3)  SONSTIGE INFORMATIONEN
    Es wird gebeten, von telefonischen Anfragen abzusehen. Bieteranfragen bzw.
    Rügen sind schriftlich in deutscher Sprache zu übersenden, am besten per
    E-Mail.
    Bieteranfragen sollen möglichst früh erfolgen, letzte Möglichkeit hierfür
    ist spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist.
    Die Kommunikation im Ausschreibungsverfahren und im Rahmen der
    Vertragsabwicklung erfolgt in deutscher Sprache.
    VI.4)  NACHPRÜFUNGSVERFAHREN/RECHTSBEHELFSVERFAHREN
    VI.4.1)  Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren
    Vergabekammer Berlin
    Martin-Luther-Straße 105
    10825 Berlin
    DEUTSCHLAND
    Tel. +49 309013-8316
    Internet: http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/vergabe/kammer.html
    Fax +49 309013-7613
    VI.4.3)  Stelle, bei der Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
    erhältlich sind
    siehe Kontaktstelle: Ziffer 1.1)
    VI.5)  TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG:
    2.9.2010
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de