Ausschreibungen und Aufträge: Geschwindigkeitskontrollkameras - DE-Paderborn Geschwindigkeitskontrollkameras Verkehrsüberwachungseinrichtung Dokument Nr...: 617140-2021 (ID: 2021120309112673880) Veröffentlicht: 03.12.2021 * DE-Paderborn: Geschwindigkeitskontrollkameras 2021/S 235/2021 617140 Bekanntmachung vergebener Aufträge Ergebnisse des Vergabeverfahrens Lieferauftrag Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1)Name und Adressen Offizielle Bezeichnung: Kreis Paderborn Postanschrift: Aldegreverstr. 10-14 Ort: Paderborn NUTS-Code: DEA47 Paderborn Postleitzahl: 33102 Land: Deutschland E-Mail: [6]submissionsstelle@kreis-paderborn.de Telefon: +49 5251308-3016 Fax: +49 5251308893098 Internet-Adresse(n): Hauptadresse: [7]https://www.deutsche-evergabe.de I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers Regional- oder Kommunalbehörde I.5)Haupttätigkeit(en) Allgemeine öffentliche Verwaltung Abschnitt II: Gegenstand II.1)Umfang der Beschaffung II.1.1)Bezeichnung des Auftrags: Lieferung Geschwindigkeitsmessgeräte und Säule/Gehäuse f. d. stationäre Geschwindigkeitsüberwachung Referenznummer der Bekanntmachung: 30 5 - 21332 II.1.2)CPV-Code Hauptteil 34971000 Geschwindigkeitskontrollkameras II.1.3)Art des Auftrags Lieferauftrag II.1.4)Kurze Beschreibung: Lieferung einer Säule/Gehäuse f. d. stationäre Geschwindigkeitsüberwachung, von drei Laserscanner-Geschwindigkeitsmessgeräten sowie Zubehör für den mobilen Einsatz (2-fach) II.1.6)Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) Wert ohne MwSt.: 151 881.00 EUR II.2)Beschreibung II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s) 34970000 Verkehrsüberwachungseinrichtung II.2.3)Erfüllungsort NUTS-Code: DEA47 Paderborn Hauptort der Ausführung: in den Vergabeunterlagen aufgeführt II.2.4)Beschreibung der Beschaffung: Die Bußgeldbehörde des Straßenverkehrsamtes des Kreises Paderborn ist als Kreisordnungsbehörde gem. § 48 Abs. 2 Ordnungsbehördengesetz (OBG) für die Überwachung der Einhaltung zulässiger Höchstgeschwindigkeiten mit mobilen und stationären Überwachungsanlagen innerhalb des Kreisgebietes zuständig. Auch die Verfolgung und Ahndung der festgestellten Verstöße obliegt dem Kreis Paderborn.An bislang acht stationären Messstandorten wurden bzw. werden Geschwindigkeitsmessungen mit stationären Geschwindigkeitsmessanlagen mit in der Fahrbahn verlegten piezoelektrischen Drucksensoren sowie mit Laserscanner-Geschwindigkeitsmessanlagen durchgeführt.Das Bildmaterial wird durch den Kreis Paderborn bearbeitet. Die Auswertung erfolgt mit TraffiDesk der Jenoptik Robot GmbH, die Bearbeitung der Ordnungswidrigkeitenverfahren mit SC-OWI der Nagarro GmbH.An zwei mit Sensoren ausgestatteten Messplätzen in Delbrück, B 64, die versetzt in einem Abstand von ca. 170 m aufgestellt sind (zur Überwachung jeweils einer Fahrtrichtung) sind Fahrbahnschäden aufgetreten, so dass diese aktuell nicht mehr betrieben werden können.An der Örtlichkeit gelten die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten gem. § 3 Abs. 3 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Seit Jahren erfolgen dort bereits Geschwindigkeitsüberwachungen. Es kommt dennoch zu Geschwindigkeitsüberschreitungen, insbesondere von LKWs. Die B 64 zählt im Kreisgebiet zu einer der unfallträchtigsten Straßen.Die Geschwindigkeitsüberwachung soll nunmehr, ohne einen Eingriff in den Fahrbahnbelag, mittels Laserscanner-Geschwindigkeitsmessgeräten stationär erfolgen. Zu diesem Zweck soll eine stationäre Geschwindigkeitsmessanlage an dem unten genannten Standort am rechten Fahrbahnrand aufgestellt werden, die zeitweise mit zwei Geschwindigkeitsmessgeräten bestückt wird, so dass dann zeitgleich eine Überwachung beider Fahrtrichtungen erfolgt.Geplanter Standort: Delbrück, B 64, Abschnitt 35, Stat. 2.170, Fahrtrichtung Paderborn (westl. Einmündung Linnenstraße geführt als Messplatz 11; siehe Kartenausschnitt und Foto)2In jede Fahrtrichtung ist ein Fahrstreifen (jeweils ca. 4 m breit) und ein Seitenstreifen (jeweils ca. 2 m breit) vorhanden. Außerdem befindet sich noch ein Randstreifen von 0,60 m zwischen Seitenstreifen und Leitplanke in Fahrtrichtung Paderborn (s. Foto).Der exakte Standort wird nach Vertragsabschluss einvernehmlich festgelegt.Die Vorderkante der Säule/des Außengehäuses muss sich aber mindestens in einem Abstand von 1,70 m hinter der Vorderkante der vorhandenen Seitenschutzplanke (Einzeldistanzschutzplanke 2,0) befinden.Es muss dennoch gewährleistet sein, dass bei Überwachung des Gegenverkehrs die Beweisfotos die Qualität erreichen, die eine Identifizierung der Fahrzeugführerin/des Fahrzeugführers beweissicher möglich macht.Eine Zähleranschlusssäule mit Stromanschluss ist an der Örtlichkeit vorhanden (zur Versorgung der bisherigen TraffiPhot S-Messanlage).Der Auftragnehmer hat die technische Realisierbarkeit der in der Leistungsbeschreibung angegebenen Anforderungen ggf. direkt am künftigen Standort der stationären Anlage zu überprüfen.Mit Erteilung des Auftrags haftet der Auftragnehmer bezüglich der fehlerfreien Funktionalität und Ausführung.Es sollen insgesamt drei Laserscanner-Geschwindigkeitsmessanlagen geliefert werden. Zwei der drei Laserscanner-Geschwindigkeitsmessanlagen werden wechselweise für die mobile Geschwindigkeitsmessung eingesetzt. Es ist daher Zubehör in zweifacher Ausführung für den mobilen Einsatz auf einem Stativ erforderlich.Alle Mitarbeiter der Geschwindigkeitsüberwachung des Kreises Paderborn sind bereits hinsichtlich der Bedienung der Geschwindigkeitsmessanlage TraffiStar S350 der Jenoptik Robot GmbH im stationären Betrieb und der Auswertung der Messergebnisse geschult.Die Lieferung der Säule sowie der Geschwindigkeitsmessgeräte und des Zubehörs hat schnellstmöglich zu erfolgen. Angaben zur Lieferfrist enthalten die Besonderen Vertragsbedingungen. II.2.5)Zuschlagskriterien Preis II.2.11)Angaben zu Optionen Optionen: nein II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14)Zusätzliche Angaben Abschnitt IV: Verfahren IV.1)Beschreibung IV.1.1)Verfahrensart Offenes Verfahren IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja IV.2)Verwaltungsangaben IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren Bekanntmachungsnummer im ABl.: [8]2021/S 177-460667 IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation Abschnitt V: Auftragsvergabe Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja V.2)Auftragsvergabe V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses: 19/11/2021 V.2.2)Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 2 Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0 Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0 Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0 Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2 Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Offizielle Bezeichnung: Jenoptik Robot GmbH Ort: Monheim am Rhein NUTS-Code: DEA1C Mettmann Postleitzahl: 40789 Land: Deutschland Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.) Gesamtwert des Auftrags/Loses: 151 881.00 EUR V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.3)Zusätzliche Angaben: VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9 Ort: Münster Postleitzahl: 48147 Land: Deutschland E-Mail: [9]vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de Telefon: +49 2514111691 Fax: +49 2514112165 VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 29/11/2021 References 6. mailto:submissionsstelle@kreis-paderborn.de?subject=TED 7. https://www.deutsche-evergabe.de/ 8. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:460667-2021:TEXT:DE:HTML 9. mailto:vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de?subject=TED -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de