Ausschreibung: Baustellenüberwachung - DE-Güstrow/ Klueß Baustellenüberwachung Dokument Nr...: 618330-2021 (ID: 2021120309172375065) Veröffentlicht: 03.12.2021 * DE-Güstrow/ Klueß: Baustellenüberwachung 2021/S 235/2021 618330 Auftragsbekanntmachung Dienstleistungen Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1)Name und Adressen Offizielle Bezeichnung: Die Autobahn GmbH des Bundes Postanschrift: Krakower Chaussee 2a Ort: Güstrow/ Klueß NUTS-Code: DE80K Landkreis Rostock Postleitzahl: 18273 Land: Deutschland E-Mail: [6]as-guestrow@autobahn.de Telefon: +49 38432750 Internet-Adresse(n): Hauptadresse: [7]https://my.vergabe.rib.de Adresse des Beschafferprofils: [8]https://my.vergabe.rib.de I.3)Kommunikation Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: [9]https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId /platformId/3/tenderId/108812 Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: [10]https://my.vergabe.rib.de I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers Andere: Die Autobahn GmbH des Bundes I.5)Haupttätigkeit(en) Andere Tätigkeit: Straßenbauverwaltung Abschnitt II: Gegenstand II.1)Umfang der Beschaffung II.1.1)Bezeichnung des Auftrags: Bauüberwachung und SiGeKo während der Bauausführung des Bauloses 3 Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-327 II.1.2)CPV-Code Hauptteil 71521000 Baustellenüberwachung II.1.3)Art des Auftrags Dienstleistungen II.1.4)Kurze Beschreibung: Leistungen der örtlichen Bauüberwachung Leistungen des SiGe-Koordinators II.1.5)Geschätzter Gesamtwert II.1.6)Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.2)Beschreibung II.2.3)Erfüllungsort NUTS-Code: DE80L Vorpommern-Rügen Hauptort der Ausführung: BAB 20 bei Tribsees II.2.4)Beschreibung der Beschaffung: Leistung der örtlichen Bauüberwachung Leistungen des SiGe-Koordinators während der Ausführung der Bauleistungen II.2.5)Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien Qualitätskriterium - Name: Erläuterungskonzept - Schwerpunkt Projektabwicklung / Gewichtung: 30 Qualitätskriterium - Name: Erläuterungskonzept - projektbezogene Qulitätssicherung / Gewichtung: 30 Preis - Gewichtung: 40 II.2.6)Geschätzter Wert II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems Laufzeit in Monaten: 24 Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden Geplante Mindestzahl: 3 Höchstzahl: 5 Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Nachweise zu § 46 (3) Nr. 1 VgV; Wichtung 50 v.H. Nachweise zu § 46 (3) Nr. 6 VgV; Wichtung 30 v.H. Nachweise zu § 46 (3) Nr. 3 VgV; Wichtung 20 v.H. Es wird auf die Eignungskriterien mit deren Wichtung verwiesen. Diese sind in der Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb (Interessenbestätigung) beschrieben. Diese Aufforderung steht unter der in I1) angegebenen Adresse zum Abrufen bereit. Erfüllen mehrere Bewerber an einem Teilnahmewettbewerb mit festgelegter Höchstzahl gemäß § 51 VgV gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, kann gemäß § 75 (6) VgV die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen werden. II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein II.2.11)Angaben zu Optionen Optionen: nein II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14)Zusätzliche Angaben Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben III.1)Teilnahmebedingungen III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen: Abschluss als Bauingenieur z.B. Dipl.-Ing. FH/ TH oder Bachelor/ Master oder vergleichbare Qualifikationen, die zur Leistungserbringung befähigen. Die entsprechenden Nachweise sind in Kopie beizufügen. III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: § 45 (4) Nr. 2 VgV: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung § 45 (4) Nr. 4 VgV: Mindestjahresumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2018, 2019,2020) in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags Möglicherweise geforderte Mindeststandards: § 45 (4) Nr. 2 VgV: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung. Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Per-sonenschäden in Höhe von 3,0 Mio und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 5,0 Mio gegeben ist. § 45 (4) Nr. 4 VgV: Mindestjahresumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2018, 2019,2020) in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags Der Bewerber muss mindestens folgende Umsätze aufweisen: Bauüberwachungsleistungen und/oder SiGeKo- für den konstruktiven Ingenieurbau: 150.000 (brutto) III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: § 46 (3) Nr. 2 VgV: Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung. § 46 (3) Nr. 1 VgV: Ausführung von Leistungen in den letzten fünf Jahren (2015-2019), die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. § 46 (3) Nr. 6 VgV: Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische Leitung innehaben inkl. berufliche Befähigung. § 46 (3) Nr. 9 VgV: Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt § 46 (3) Nr. 10 VgV: Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bewerber vergeben werden sollen. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: § 46 (3) Nr. 2 VgV: Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung. Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen: Örtlichen Bauüberwachung Konstruktiven Ingenieurbau: Mindestens zwei Mitarbeiter mit abgeschlossener Ausbildung als Bauingenieur oder vergleichbar und mindestens zwei Jahren Berufserfahrung sowie Erfahrungen bei der Bauüberwachung von Brückenbauwerken SiGeKo während der Bauausführung: Mindestens ein Mitarbeiter mit abgeschlossener Ausbildung als Bauingenieur oder vergleichbar sowie einer entsprechenden Weiterbildung bzgl. SiGeKo und mindestens zwei Jahren Berufserfahrung. § 46 (3) Nr. 1 VgV: Ausführung von Leistungen in den letzten drei Jahren (2018-2020), die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. a) Örtliche Bauüberwachung Konstruktiver Ingenieurbau: Der Bewerber muss mindestens eine vergleichbare Leistung erbracht haben. Eine Referenz (Leistungszeitraum 2018-2020) wird als vergleichbar gewertet, wenn mindestens folgende Kriterien eingehalten sind: - Mindestens eine Spannbetonbrücke, mit einer Mindeststützweite von 20 m und - Mindestens eine Brücke mit Tiefgründungen b) SiGeKo während der Bauausführung: Der Bewerber muss mindestens eine vergleichbare Leistung erbracht haben. Eine Referenz (Leistungszeitraum 2018-2020) wird als vergleichbar gewertet, wenn mindestens folgende Kriterien eingehalten sind: - Mindestens eine Mehrfeldbrücke § 46 (3) Nr. 6 VgV: Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische Leitung innehaben inkl. berufliche Befähigung. Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen: Projektleiter (Berufserfahrungen des Projektleiters >= 5Jahre) und stellvertretender Projektleiter haben in Summe mindestens: 1) in leitender Funktion für die örtliche Bauüberwachung -einer Spannbetonbrücke mit einer Mindeststützweite von 20 m und einer Brücke mit Tiefgründungen begleitet. 2) in leitender Funktion für den SiGeKo während der Baudurchführung -eine Mehrfeldbrücke begleitet. § 46 (3) Nr. 9 VgV: Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt. Über folgende Ausstattung muss der Bewerber verfügen: MS Office ab Version 2003 oder höher, Ausschreibungs- und Bauabrechnungssoftware mit Datenschnittstellen zu/von ITWO, Software zur Bauablaufplanung. Die zur Verfügung stehende Software ist aufzuzählen bzw. zu benennen. § 46 (3) Nr. 10 VgV: Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bewerber vergeben werden sollen. Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen. § 46 (3) Nr. 3 VgV: Maßnahmen des Bewerbers, zur Gewährleistung der Qualität und seiner Untersuchungsmöglichkeiten. Der Bewerber muss über ein eigenes Q/M-System verfügen: Qualität wird durch Schlusszeichnung einer Führungsposition, Mehraugenprinzip o. ä. gewährleistet. III.2)Bedingungen für den Auftrag III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: § 75 VgV III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: GWB § 123 Zwingende Ausschlussgründe: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus: Gemäß GWB § 123 (1) Nr. 1-10, (4) Nr. 1-2 GWB § 124 Fakultative Ausschlussgründe: (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn; 2) das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrensmangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind Abschnitt IV: Verfahren IV.1)Beschreibung IV.1.1)Verfahrensart Verhandlungsverfahren IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem IV.1.5)Angaben zur Verhandlung Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein IV.2)Verwaltungsangaben IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag: 04/01/2022 Ortszeit: 10:00 IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber Tag: 21/01/2022 IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch IV.2.6)Bindefrist des Angebots Das Angebot muss gültig bleiben bis: 23/04/2022 Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen Aufträge werden elektronisch erteilt VI.3)Zusätzliche Angaben: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen. § 160 Abs. 3 Nr.: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Die Autobahn GmbH des Bundes Postanschrift: Fredrichstraße 71 Ort: Berlin Postleitzahl: 10117 Land: Deutschland E-Mail: [11]recht@autobahn.de Telefon: +49 30403680800 Fax: +49 30403680810 Internet-Adresse: [12]www.autobahn.de VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen. § 160 Abs. 3 Nr.: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Offizielle Bezeichnung: Die Autobahn GmbH des Bundes Postanschrift: An der A111 Ort: Hohen Neuendorf Postleitzahl: 16540 Land: Deutschland VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 30/11/2021 References 6. mailto:as-guestrow@autobahn.de?subject=TED 7. https://my.vergabe.rib.de/ 8. https://my.vergabe.rib.de/ 9. https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/3/tenderId/108812 10. https://my.vergabe.rib.de/ 11. mailto:recht@autobahn.de?subject=TED 12. http://www.autobahn.de/ -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de