Ausschreibungen und Aufträge: Hilfstätigkeiten für den Straßenverkehr - DE-Stuttgart Hilfstätigkeiten für den Straßenverkehr Dokument Nr...: 618690-2021 (ID: 2021120309185975426) Veröffentlicht: 03.12.2021 * DE-Stuttgart: Hilfstätigkeiten für den Straßenverkehr 2021/S 235/2021 618690 Bekanntmachung vergebener Aufträge Ergebnisse des Vergabeverfahrens Dienstleistungen Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1)Name und Adressen Offizielle Bezeichnung: Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei Baden-Württemberg Postanschrift: Nauheimer Straße 101 Ort: Stuttgart NUTS-Code: DE11 Stuttgart Postleitzahl: 70372 Land: Deutschland E-Mail: [6]polizei.bw.vergabestelle@polizei.bwl.de Fax: +49 7112302-1099 Internet-Adresse(n): Hauptadresse: [7]https://pptls.polizei-bw.de/ I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen I.5)Haupttätigkeit(en) Öffentliche Sicherheit und Ordnung Abschnitt II: Gegenstand II.1)Umfang der Beschaffung II.1.1)Bezeichnung des Auftrags: Vermittlung Polizeiaufträge Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-11V-38 AZBW Polizeiaufträge II.1.2)CPV-Code Hauptteil 63712000 Hilfstätigkeiten für den Straßenverkehr II.1.3)Art des Auftrags Dienstleistungen II.1.4)Kurze Beschreibung: Vergabe der baden-württembergweiten Vermittlung sogenannter Polizeiaufträge im Bereich des Abschleppwesens einschließlich eines Beschwerde- und Qualitätsmanagements sowie Service und Unterstützungsleistungen. Nicht Gegenstand der Leistung sind Leistungen in Zusammenhang mit sogenannten Privataufträgen. Leistungen in Zusammenhang mit diesen Aufträgen werden in einem gesonderten Vergabeverfahren (Nr. 2021-11V-39-AZBW Privataufträge) vergeben. II.1.6)Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.2)Beschreibung II.2.3)Erfüllungsort NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis Hauptort der Ausführung: Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei Baden-Württemberg Nauheimer Straße 101 70372 Stuttgart Die Leistung ist im gesamten Gebiet des Landes-Baden-Württemberg zu erbringen. II.2.4)Beschreibung der Beschaffung: Vermittlung sogenannter Polizeiaufträge im Sinne der Ziffer 8.6 der Abschlepp- und Pannenhilfsrichtlinie des jeweils zuständigen regionalen Polizeipräsidiums einschließlich eines Beschwerde- und Qualitätsmanagements sowie Service- und Unterstüt-zungsleistungen gemäß den Leistungsanforderungen Teil A und den Leistungsanforderungen Teil B - Tabellenteil. II.2.5)Zuschlagskriterien Qualitätskriterium - Name: Leistung gemäß den "B"-Kriterien der Leistungsanforderungen Teil B / Gewichtung: 40% Kostenkriterium - Name: Gesamtwertungspreis / Gewichtung: 60% II.2.11)Angaben zu Optionen Optionen: nein II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14)Zusätzliche Angaben Abschnitt IV: Verfahren IV.1)Beschreibung IV.1.1)Verfahrensart Offenes Verfahren IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein IV.2)Verwaltungsangaben IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren Bekanntmachungsnummer im ABl.: [8]2021/S 186-483242 IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation Abschnitt V: Auftragsvergabe Auftrags-Nr.: 2021-11V-38 AZBW Polizeiaufträge Bezeichnung des Auftrags: Vermittlung von Polizeiaufträgen Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein V.1)Information über die Nichtvergabe Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens) Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.3)Zusätzliche Angaben: Auftragswerte werden zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 und Nr. 4 VgV nicht veröffentlicht. Bekanntmachungs-ID: CXR6YYDYRY8 VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe Postanschrift: Durlacher Allee 100 Ort: Karlsruhe Postleitzahl: 76137 Land: Deutschland E-Mail: [9]poststelle@rpk.bwl.de Telefon: +49 721/926-0 Fax: +49 721/926-3985 Internet-Adresse: [10]http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Auszug aus dem GWB § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB Form, Inhalt (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen. VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 29/11/2021 References 6. mailto:polizei.bw.vergabestelle@polizei.bwl.de?subject=TED 7. https://pptls.polizei-bw.de/ 8. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:483242-2021:TEXT:DE:HTML 9. mailto:poststelle@rpk.bwl.de?subject=TED 10. http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de