Ausschreibungen und Aufträge: Dienstleistungen im technischen Bereich - DE-Offenbach am Main Dienstleistungen im technischen Bereich Dokument Nr...: 622500-2021 (ID: 2021120609122079289) Veröffentlicht: 06.12.2021 * DE-Offenbach am Main: Dienstleistungen im technischen Bereich 2021/S 236/2021 622500 Bekanntmachung vergebener Aufträge Ergebnisse des Vergabeverfahrens Dienstleistungen Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1)Name und Adressen Offizielle Bezeichnung: Bundesrepublik Deutschland, Deutscher Wetterdienst, vertreten durch den Vorstand Personal und Betriebswirtschaft Postanschrift: Frankfurter Straße 135 Ort: Offenbach am Main NUTS-Code: DE713 Offenbach am Main, Kreisfreie Stadt Postleitzahl: 63067 Land: Deutschland E-Mail: [6]Beschaffung@dwd.de Telefon: +49 69-80624361 Internet-Adresse(n): Hauptadresse: [7]https://www.dwd.de I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen I.5)Haupttätigkeit(en) Andere Tätigkeit: Meteorologie Abschnitt II: Gegenstand II.1)Umfang der Beschaffung II.1.1)Bezeichnung des Auftrags: technischer Vorort-Service (TVS) am internationalen Verkehrsflughafen Saarbrücken des Deutschen Wetterdienstes Referenznummer der Bekanntmachung: Vv-46292a/21-SRÖ II.1.2)CPV-Code Hauptteil 71356000 Dienstleistungen im technischen Bereich II.1.3)Art des Auftrags Dienstleistungen II.1.4)Kurze Beschreibung: technischer Vorort-Service (TVS) am internationalen Verkehrsflughafen Saarbrücken des Deutschen Wetterdienstes II.1.6)Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.2)Beschreibung II.2.3)Erfüllungsort NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken Hauptort der Ausführung: automatisierte Flugwetterwarte Saarbrücken, Flughafenstraße, 66131 Saarbrücken II.2.4)Beschreibung der Beschaffung: technischer Vorort-Service (TVS) am internationalen Verkehrsflughafen Saarbrücken des Deutschen Wetterdienstes II.2.5)Zuschlagskriterien Preis II.2.11)Angaben zu Optionen Optionen: nein II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14)Zusätzliche Angaben Abschnitt IV: Verfahren IV.1)Beschreibung IV.1.1)Verfahrensart Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle) * Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden: + nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen Erläuterung: Aus folgenden technischen Gründen ist nur ein begrenzter Wettbewerb möglich: Mit der Automation der Flugwetterbeobachtung (Projekt AutoMETAR) wird im Falle einer Störung des vollautomatischen Wetterbeobachtungssystems des Flughafens (ASDUV) schnellstmöglich, in der Regel spätestens innerhalb von 6h, eine Instandsetzung erfolgen müssen. Diese Anforderungen sind an den Verkehrsflughäfen anzuwenden: - Antrittszeit zum Störungsort von kleiner 60 Minuten nach Alarmierung - Zugangs- und Fahrberechtigungen zu allen Bereichen des Flughafens (insb. Sensorstandorte und Flugwetterwarte) und sehr gute Ortskenntnisse - Auf dem Flughafengelände zugelassene Fahrzeuge, die sich bereits auf dem Flughafengelände befinden, um die Antrittszeit sicher erfüllen zu können - Zugänge zum Sicherheitsbereich der DFS und ein eigenes Rufzeichen für den Funkkontakt zur DFS - Bereitschaftsdienst 24/7 Diese zwingenden Anforderungen können technisch nur der Flughafenbetreiber bzw. eine am Flughafen ansässige Firma, z.B. die Flughafenfeuerwehr/die Elektroabteilung/die Verkehrsaufsicht oder andere Firmen des Flughafens IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja IV.2)Verwaltungsangaben IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation Abschnitt V: Auftragsvergabe Bezeichnung des Auftrags: technischer Vorort-Service (TVS) am internationalen Verkehrsflughafen Saarbrücken des Deutschen Wetterdienstes Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein V.1)Information über die Nichtvergabe Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens) Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.3)Zusätzliche Angaben: VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes Ort: Bonn Land: Deutschland VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Unternehmen haben gemäß § 97 Absatz 6 GWB einen Anspruch darauf, dass die Bestimmungen über das Vergabeverfahren durch den öffentlichen Auftraggeber eingehalten werden. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim öffentlichen Auftraggeber zu rügen (§ 160 Absatz 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren zu stellen (§ 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden gemäß 134 GWB hierüber informiert. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den öffentlichen Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den öffentlichen Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren zu richten: Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes Villemombler Straße 76 53123 Bonn Telefon: +49 (0)228 / 94 99-421, -561, -578 Fax: +49 (0)228 / 94 99-163 VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 01/12/2021 References 6. mailto:Beschaffung@dwd.de?subject=TED 7. https://www.dwd.de/ -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de