Ausschreibungen und Aufträge: Stadtplanung - DE-Harsefeld Stadtplanung Dokument Nr...: 625010-2021 (ID: 2021120709110781789) Veröffentlicht: 07.12.2021 * DE-Harsefeld: Stadtplanung 2021/S 237/2021 625010 Bekanntmachung vergebener Aufträge Ergebnisse des Vergabeverfahrens Dienstleistungen Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1)Name und Adressen Offizielle Bezeichnung: Flecken Harsefeld Postanschrift: Herrenstr. 25 Ort: Harsefeld NUTS-Code: DE939 Stade Postleitzahl: 21698 Land: Deutschland Kontaktstelle(n): Anwaltskanzlei Bommert, Johann-Adolf-Hasse-Platz 2, 21029 Hamburg E-Mail: [6]ausschreibung@kanzlei-bommert.de Telefon: +49 40356239880 Fax: +49 40356239899 Internet-Adresse(n): Hauptadresse: [7]https://www.harsefeld.de/ I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers Regional- oder Kommunalbehörde I.5)Haupttätigkeit(en) Allgemeine öffentliche Verwaltung Abschnitt II: Gegenstand II.1)Umfang der Beschaffung II.1.1)Bezeichnung des Auftrags: Sanierungsträger für das Sanierungsgebiet Harsefeld "Steinfeldsiedlung mit Klosterteichen" Referenznummer der Bekanntmachung: mboV21/690 II.1.2)CPV-Code Hauptteil 71410000 Stadtplanung II.1.3)Art des Auftrags Dienstleistungen II.1.4)Kurze Beschreibung: Der Flecken Harsefeld sucht einen treuhänderisch tätigen Sanierungsträger gem. §§ 157 ff. BauGB für das Sanierungsgebiet "Steinfeldsiedlung mit Klosterteichen" im Rahmen des mit Fördermitteln durchgeführten Städtebauförderungsprogramms "Wachstum und nachhaltige Erneuerung - Lebenswerte Quartiere gestalten". II.1.6)Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR II.2)Beschreibung II.2.3)Erfüllungsort NUTS-Code: DE939 Stade Hauptort der Ausführung: Flecken Harsefeld 21698 Harsefeld II.2.4)Beschreibung der Beschaffung: Der Flecken Harsefeld wurde mit dem Sanierungsgebiet "Steinfeldsiedlung mit Klosterteichen" in das Städtebauförderungsprogramm "Wachstum und nachhaltige Erneuerung - Lebenswerte Quartiere gestalten" aufgenommen. Die Fördermittel werden eingesetzt für Maßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung des Sanierungsgebietes als Ort zum zeitgemäßen Wohnen und Leben. Das Untersuchungsgebiet soll durch einen im Rahmen dieser Ausschreibung zu beauftragenden treuhänderisch tätigen Sanierungsträger im Zuge einer Sanierungsrahmenplanung noch im Jahr 2021 mit umfangreicher Bürgerbeteiligung (z.B. Eigentümer, Mieter, Kindergarten, Kirche, Schule und Vereine) näher betrachtet werden. Nach Abschluss der Sanierungsrahmenplanung wird der Rat des Flecken Harsefeld eine entsprechende Sanierungssatzung beschließen. Im Rahmen dieser Satzung wird der Rat die Sanierungsziele definieren. Der Satzungsbeschluss ist für Ende des Jahres 2021 vorgesehen. Sodann sollen in einem Zeitraum von rund zehn Jahren eine Vielzahl von Sanierungsmaßnahmen durch den Sanierungsträger durchgeführt werden. Hierbei wird erwartet, dass der Sanierungsträger als "verlängerter Arm" des Auftraggebers tätig wird und in diesem Rahmen das Projekt während der gesamten Laufzeit begleitet und verantwortlich durchführt. II.2.5)Zuschlagskriterien Qualitätskriterium - Name: Ausführungskonzept / Gewichtung: 20 Qualitätskriterium - Name: Personalkonzept / Gewichtung: 40 Preis - Gewichtung: 40 II.2.11)Angaben zu Optionen Optionen: nein II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14)Zusätzliche Angaben Abschnitt IV: Verfahren IV.1)Beschreibung IV.1.1)Verfahrensart Offenes Verfahren IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja IV.2)Verwaltungsangaben IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren Bekanntmachungsnummer im ABl.: [8]2021/S 092-238778 IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation Abschnitt V: Auftragsvergabe Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja V.2)Auftragsvergabe V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses: 17/09/2021 V.2.2)Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 3 Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3 Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 3 Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Offizielle Bezeichnung: BIG Städtebau GmbH Postanschrift: Eckernförder Straße 212 Ort: Kronshagen NUTS-Code: DEF0B Rendsburg-Eckernförde Postleitzahl: 24119 Land: Deutschland Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.) Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 1.00 EUR Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1.00 EUR V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.3)Zusätzliche Angaben: Bekanntmachungs-ID: CXP4Y8CRCBP VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung Postanschrift: Auf der Hude 2 Ort: Lüneburg Postleitzahl: 21339 Land: Deutschland E-Mail: [9]vergabekammer@mw.niedersachsen.de Telefon: +49 41311533-08-07-06 Fax: +49 413115-2943 Internet-Adresse: [10]https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_rech t/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-14 4803.html VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabekammer leitet gem. § 160 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung Postanschrift: Auf der Hude 2 Ort: Lüneburg Postleitzahl: 21339 Land: Deutschland VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 02/12/2021 References 6. mailto:ausschreibung@kanzlei-bommert.de?subject=TED 7. https://www.harsefeld.de/ 8. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:238778-2021:TEXT:DE:HTML 9. mailto:vergabekammer@mw.niedersachsen.de?subject=TED 10. https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-nied ersachsen-144803.html -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de