Ausschreibung: Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen - DE-Frankfurt am Main Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen Dokument Nr...: 658156-2022 (ID: 2022112509402633629) Veröffentlicht: 25.11.2022 * DE-Frankfurt am Main: Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen 2022/S 228/2022 658156 Bekanntmachung einer Änderung Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/25/EU Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber I.1)Name und Adressen Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG (Bukr 16) Postanschrift: Theodor-Heuss-Allee 7 Ort: Frankfurt Main NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt Postleitzahl: 60486 Land: Deutschland Kontaktstelle(n): Leschuk, Veronika E-Mail: [6]veronika.leschuk@deutschebahn.com Telefon: +49 5112861644 Fax: +49 6926521083 Internet-Adresse(n): Hauptadresse: [7]http://www.deutschebahn.com/bieterportal Abschnitt II: Gegenstand II.1)Umfang der Beschaffung II.1.1)Bezeichnung des Auftrags: ABS/NBS Hamburg - Lübeck - Puttgarden - Planungsleistung PFA 1.1 (Los 1) und PFA 1.2 (Los 2) Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI53203 II.1.2)CPV-Code Hauptteil 71322500 Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen II.1.3)Art des Auftrags Dienstleistungen II.2)Beschreibung II.2.1)Bezeichnung des Auftrags: Los 1 PFA 1.1 Bad Schwartau Los-Nr.: 1 II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s) 71322500 Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen II.2.3)Erfüllungsort NUTS-Code: DE600 Hamburg Hauptort der Ausführung: Hamburg II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags: Objektplanung Ing.bau, Verkehrsanlagen, Tragwerksplanung Gebäude, Technische Streckenausrüstung Lph 1-4 II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 03/01/2022 Ende: 01/06/2026 II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja Projektnummer oder -referenz: CEF Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe Auftrags-Nr.: 21FEI53203 Los-Nr.: 1 Bezeichnung des Auftrags: ABS/NBS Hamburg - Lübeck - Puttgarden - Planungsleistung PFA 1.1 (Los 1) und PFA 1.2 (Los 2) V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe: 12/08/2021 V.2.2)Angaben zu den Angeboten Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs Offizielle Bezeichnung: OBERMEYER Infrastruktur - GmbH & Co. KG Ort: München NUTS-Code: DE Deutschland Land: Deutschland Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.) Gesamtwert der Beschaffung: 0.01 EUR Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.3)Zusätzliche Angaben: Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen. Hinweise des Auftraggebers zu Corona: 1. Die mit Erlass des BMI vom 23.03.2020, Ziff. II (BW I 7 70406/21#1, abrufbar unter [8]https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/ 2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile& v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen. 2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen. Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer 50.000 Euro nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig. Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich: -Erklärung über vergaberechtliche Ausschlusskriterien von bei der Deutschen Bahn AG präqualifizierten Unternehmen Wir erklären, dass keine schwere Verfehlungen vorliegen, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt z. B.: wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB) wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a STPO) wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO) Diebstahl (§ 242 StGB) Unterschlagung (§ 246 StGB), Erpressung (§ 253 StGB), Betrug (§ 263 StGB), Kreditbetrug (§ 265b StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Delikte im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB), Wettbewerbsbeschränkende Absprachen beiAusschreibungen (§ 298 StGB), Brandstiftung (§ 306 StGB), Baugefährdung (§ 319 StGB), Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (§ 326 StGB), die mit Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde. Belegung mit einer Geldstrafe in den letzten zwei Jahren gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro -Erklärung über vergaberechtliche Ausschlusskriterien von bei der Deutschen Bahn AG nicht präqualifizierten Unternehmen Hiermit erklären wir, dass keines der nachstehend genannten Kriterien zutrifft: 1. Dass im Zeitraum der letzten 5 Jahre eine Person wegen Verstoßes gegen eine der Vorschriften nach § 21 (1) und (2) SektVO rechtskräftig verurteilt worden ist und keine Umstände nach § 21 (3) SektVO zutreffen. 2. Eröffnung eines Konkurs-/Vergleichs-/Insolvenzverfahrens und die Stellung eines darauf gerichteten Antrags (§ 21 (4) Nr. 1 SektVO) 3. Eingeleitetes Verfahren der Liquidation des Unternehmens (§21 (4) Nr. 2 SektVO) 4. Nichterfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (§21 (4) Nr. 3 SektVO) 5. Dass unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit (Eignung) abgegeben wurden oder diese Auskünfte unberechtigt nicht erteilt werden (§21 (4) Nr. 4 SektVO) 6. Nachweislich begangenen schwere Verfehlung, die die Zuverlässigkeit des Unternehmens oder einer verantwortlich handelnden Person in Frage stellt (§21 (4) Nr. 5 SektVO) 7. Fehlende Mitgliedschaft bei der einschlägigen Berufsgeno VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes Postanschrift: Villemomblerstr. 76 Ort: Bonn Postleitzahl: 53123 Land: Deutschland VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 22/11/2022 Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen VII.1.1)CPV-Code Hauptteil 71322500 Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s) 71322500 Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen VII.1.3)Erfüllungsort NUTS-Code: DE600 Hamburg Hauptort der Ausführung: Hamburg VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung: Objektplanung Ing.bau, Verkehrsanlagen, Tragwerksplanung Gebäude, Technische Streckenausrüstung Lph 1-4 VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 03/01/2022 Ende: 01/06/2026 VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.) Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 0.01 EUR VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs Offizielle Bezeichnung: OBERMEYER Infrastruktur - GmbH & Co. KG Ort: München NUTS-Code: DE Deutschland Land: Deutschland Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein VII.2)Angaben zu den Änderungen VII.2.1)Beschreibung der Änderungen Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen): NT 11 bauzeitliche Umfahrung für den Ersatzneubau BW19A Ü- Bauwerk B 432 über die BAB A1 und die vorh. DB Strecke 1100 Für die B 432 in Scharbeutz ist nach Rücksprache mit dem Straßenbaulastträger eine bauzeitliche Umfahrung inkl. Bauwerk zu planen. Es handelt sich um eine zusätzliche Leistung VII.2.2)Gründe für die Änderung Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU) Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird: Da der Straßenbaulastträger die Aufrechterhaltung des Verkehrs während der Bauzeit fordert - es also keine lange Vollsperrung der B 432 bzw. der Anschlussstelle Scharbeutz geben darf (Autobahn- und Straßenmeisterei Scharbeutz, Autobahnpolizei und Tourismus nutzen diese AS intensiv) muss eine bauzeitliche Umfahrung für die B 432 geplant werden VII.2.3)Preiserhöhung Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat) Wert ohne MwSt.: 12 390 015.62 EUR Gesamtauftragswert nach den Änderungen Wert ohne MwSt.: 12 645 136.62 EUR References 6. mailto:veronika.leschuk@deutschebahn.com?subject=TED 7. http://www.deutschebahn.com/bieterportal 8. https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=pub licationFile&v=1 -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de