Ausschreibungen und Aufträge: Fernmeldedienste - DE-Bad Berleburg Fernmeldedienste Glasfasermaterial Glasfaserverbindungen Glasfaserkabel Bauarbeiten für Rohrleitungen, Fernmelde- und Stromleitungen, für Autobahnen, Straßen, Flugplätze und Eisenbahnen; Nivellie Bauarbeiten für Rohrleitungen, Fernmelde- und Stromleitungen Bauarbeiten für Übertragungsnetz Bauarbeiten und zugehörige Arbeiten für Rohrleitungen und Kabelnetze Bauarbeiten für Fernsprechleitungen Installation von Telefonleitungen Kabelinfrastruktur Fernsprech- und Datenübertragungsdienste Internet-Telefondienste Elektronische Datenaustauschdienste Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen Technische Planungsleistungen Fernnetzdienste Dokument Nr...: 662096-2022 (ID: 2022112909054237798) Veröffentlicht: 29.11.2022 * DE-Bad Berleburg: Fernmeldedienste 2022/S 230/2022 662096 Bekanntmachung vergebener Aufträge Ergebnisse des Vergabeverfahrens Dienstleistungen Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1)Name und Adressen Offizielle Bezeichnung: Stadt Bad Berleburg Postanschrift: Poststraße 42 Ort: Bad Berleburg NUTS-Code: DEA5A Siegen-Wittgenstein Postleitzahl: 57319 Land: Deutschland Kontaktstelle(n): Achim Vorbau, Eigenbetrieb Stadtwerke Bad Berleburg E-Mail: [6]a.vorbau@bad-berleburg.de Telefon: +49 275192-3221 Fax: +49 21191741-1746 Internet-Adresse(n): Hauptadresse: [7]www.bad-berleburg.de I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers Regional- oder Kommunalbehörde I.5)Haupttätigkeit(en) Allgemeine öffentliche Verwaltung Abschnitt II: Gegenstand II.1)Umfang der Beschaffung II.1.1)Bezeichnung des Auftrags: Ermöglichung des Breitbandausbaus im Gebiet der Stadt Bad Berleburg; hier Gesellschaftsvertrag II.1.2)CPV-Code Hauptteil 64200000 Fernmeldedienste II.1.3)Art des Auftrags Dienstleistungen II.1.4)Kurze Beschreibung: Gegenstand ist die Regelung einer Kooperation der der Stadtwerke Bad Berleburg, der Greenfiber Holding GmbH, der Greenfiber Netzprojekt GmbH und der Greenfiber Netz & Management GmbH zur Ermöglichung der Bereitstellung bzw. des Betriebes eines öffentlichen Kommunikationsnetzes auf Basis von FTTB bzw. FTTH im Stadtgebiet Bad Berleburg. II.1.6)Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR II.2)Beschreibung II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s) 32560000 Glasfasermaterial 32561000 Glasfaserverbindungen 32562000 Glasfaserkabel 45230000 Bauarbeiten für Rohrleitungen, Fernmelde- und Stromleitungen, für Autobahnen, Straßen, Flugplätze und Eisenbahnen; Nivellierungsarbeiten 45231000 Bauarbeiten für Rohrleitungen, Fernmelde- und Stromleitungen 45231600 Bauarbeiten für Übertragungsnetz 45232000 Bauarbeiten und zugehörige Arbeiten für Rohrleitungen und Kabelnetze 45232310 Bauarbeiten für Fernsprechleitungen 45314200 Installation von Telefonleitungen 45314300 Kabelinfrastruktur 64200000 Fernmeldedienste 64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste 64215000 Internet-Telefondienste 64216110 Elektronische Datenaustauschdienste 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen 71356400 Technische Planungsleistungen 72720000 Fernnetzdienste II.2.3)Erfüllungsort NUTS-Code: DEA5A Siegen-Wittgenstein Hauptort der Ausführung: Bad Berleburg II.2.4)Beschreibung der Beschaffung: Im Gebiet der Stadt Bad Berleburg soll ein flächendeckendes Glasfasernetz errichtet und langfristig betrieben werden. Zur Ermöglichung der Vollerschließung mit Glasfaser und Bereitstellung bzw. des Betriebes eines öffentlichen Kommunikationsnetzes auf Basis von FTTB bzw. FTTH im Stadtgebiet Bad Berleburg haben die Stadtwerke Bad Berleburg und die Greenfiber Holding GmbH die BLB-Netz Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Netzgesellschaft) gegründet. Die Netzgesellschaft wird die Errichtung der passiven Infrastruktur des Glasfasernetzes der Netzebene 3 finanzieren, durchführen und das Eigentum am Netz halten. Mit der Errichtung der passiven Infrastruktur der Netzebene 3 wird die Netzgesellschaft die Greenfiber Netzprojekt GmbH im Rahmen des geltenden Rechts als Generalübernehmer beauftragen. Im Anschluss an die Errichtung wird die Netzgesellschaft die errichtete passive Netzinfrastruktur der Netzebene 3 an die Greenfiber Netz & Management GmbH verpachten. Die Greenfiber Netz & Management GmbH wird die errichtete passive Netzinfrastruktur der Netzebene 3 mit aktiver Technik ausstatten, den aktiven wie passiven Betrieb übernehmen und das Netz aktiv selbst oder durch Drittunternehmen vermarkten. Eigene Versorgungsleistungen im Telekommunikationsmarkt gegenüber Endnutzern (einschließlich Telefondienstleistungen) bietet die Netzgesellschaft nicht an. Netzbetreiber und Diensteanbieter im Sinne des Telekommunikationsgesetzes wird ausschließlich die Greenfiber Netz & Management GmbH. Hierdurch wird das flächendeckende Angebot der Breitbandversorgung in der Stadt Bad Berleburg möglich. II.2.5)Zuschlagskriterien Preis II.2.11)Angaben zu Optionen Optionen: nein II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14)Zusätzliche Angaben Abschnitt IV: Verfahren IV.1)Beschreibung IV.1.1)Verfahrensart Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle) * Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie Erläuterung: Nichtvorliegen öffentlicher Aufträge / Eingreifen der vergaberechtlichen Bereichsausnahmen nach §§ 116 Abs. 2, 149 Nr. 8 GWB IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein IV.2)Verwaltungsangaben IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren Bekanntmachungsnummer im ABl.: [8]2022/S 119-336358 IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation Abschnitt V: Auftragsvergabe Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja V.2)Auftragsvergabe V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses: V.2.2)Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 1 Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Offizielle Bezeichnung: Greenfiber Holding GmbH Postanschrift: Mönckebergstraße 19 Ort: Hamburg NUTS-Code: DE6 Hamburg Postleitzahl: 20095 Land: Deutschland Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.) Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1.00 EUR V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.3)Zusätzliche Angaben: VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen c/o Bezirksregierung Münster Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9 Ort: Münster Postleitzahl: 48147 Land: Deutschland E-Mail: [9]vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de Telefon: +49 251411-2735 Fax: +49 251411-2165 Internet-Adresse: [10]www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/verg abekammer_westfalen VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 135 GWB (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 24/11/2022 References 6. mailto:a.vorbau@bad-berleburg.de?subject=TED 7. http://www.bad-berleburg.de/ 8. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:336358-2022:TEXT:DE:HTML 9. mailto:vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de?subject=TED 10. http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de