Ausschreibung: Durchführung der Schwerbehindertenerhebung - DE-Kiel Dienstleistungen der Sozialfürsorge, ohne Unterbringung Dienstleistungen im Sozialwesen Dokument Nr...: 812286-2022 (ID: 2022110110464278412) Veröffentlicht: 01.11.2022 * Ausschreibung über den Auftrag zur Durchführung der Schwerbehindertenerhebung 2023 und 2025 nach 231 Abs. 5 SGB IX auf den Linien der KVG Kieler Verkehrsgesellschaft mbH KVG Kieler Verkehrsgesellschaft mbH Werfstraße 233-243 24143 Kiel www.kvg-kiel.de Herr Hauke Evers Kaufmännischer Leiter / Prokurist hauke.evers@kvg-kiel.de 0431 2203 1398 Ausschreibung über den Auftrag zur Durchführung der Schwerbehindertenerhebung 2023 und 2025 nach 231 Abs. 5 SGB IX auf den Linien der KVG Kieler Verkehrsgesellschaft mbH Auftragsgegenstand ist die Durchführung der Erhebung nach den Vorgaben der Grundsätze des Landesbetriebes Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein zur Erstattung der Fahrgeldausfälle im Nahverkehr nach 148 Sozialgesetzbuch Neuntes Bus (SGB IX) Rehabilitation und Teilnahme behinderter Menschen auf den Linien der KVG Kieler Verkehrsgesellschaft mbH im Netz Kiel für die Erhebungstermine in den Kalenderjahren 2023 und 2025. Die KVG betreibt den ÖPNV in der Landeshauptstadt Kiel auf aktuell 29 regulären Linien, davon 2 Schnellbuslinien und 9 Nachtbuslinien mit rd. 175 Fahrzeugen maximal im Einsatz in der HVZ. Die Jahresfahrplanleistung beträgt rd. 11,7 Mio. Kilometer. Saisonal verkehren 3 weitere Linien, davon 2 Schnellbuslinien. Die Anzahl der täglichen Fahrten (Mo.-Fr.) beträgt 2.535, am Samstag werden 1.626 und am Sonntag / Feiertag 1.242 Fahrten (Fahrplanstand 11.12.2022) durchgeführt. Aktuelle Fahrplandaten werden rechtzeitig vor jeder Zählperiode in einem abzustimmenden Format zur Verfügung gestellt. Zur Geltendmachung der Fahrgeldausfälle sind insgesamt 4 Zählperioden vorgegeben deren Ergebnisse anschließend plausibilisiert und für den Antrag testiert werden müssen. Für die Ermittlung des SBQ95 und Testierung wird die KVG einen externen Gutachter beauftragen. Gewähltes Erhebungsverfahren: Stichprobenerhebung als Linienerhebung Arbeitsschritte: AS1: Aufnehmen der Grundlagendaten Fahrplan (werden vom AG gestellt) und Dienstparameter AS2: Erhebungsvorbereitung, Einsatzplanung, Erstellen der Erhebungsunterlagen AS3: Datenverarbeitung, Vollständigkeits- und Plausibilitätsprüfungen Bei durchgeführter Stichprobenerhebung gehören zu den vorzulegenden Nachweisen nach 2.6 der Grundätze des Landesbetriebes die Stichprobenpläne. Dies sind insbesondere eine Zusammenfassung der durch die Erhebungen gewonnenen Zählergebnisse sowie die detaillierte und im Einzelnen nachvollziehbare Darstellung der Hochrechnung und der Varianzberechnung. Vor jeder Erhebungsperiode sind eine Auflistung der zur Zählung ausgewählten Linienfahrten, geordnet nach Linie, Richtung, Wochentag (mit Angabe des Zähldatums) und Tagesstunde, und eine Auflistung aller Einzelfahrten, geordnet nach Richtung, Wochentag und Tagesstunde, spätestens eine Woche vor Beginn der jeweiligen Erhebungsperiode der Erstattungsbehörde vorzulegen. Die Ermittlung des SBQ und der Testierung ist nicht Bestandteil des Auftrages und erfolgt über einen vom Auftraggeber separat beauftragten Gutachter. Zwingend einzuhaltende Perioden der Erhebung 2023: - Winterperiode: 06.02.2023 bis 26.02.2023 - Frühjahrsperiode: 17.04.2023 bis 07.05.2023 - Sommerperiode: 24.07.2023 bis 13.08.2023 - Herbstperiode: 06.11.2023 bis 26.11.2023 Die Leistung muss spätestens am 31. März 2024 bzw. 31. März 2026 vollständig erbracht sein. Das Erhebungspersonal erhält für den Erhebungszeitraum Fahrtberechtigungen für die Linien der KVG Kieler Verkehrsgesellschaft. Schulungsräume können nach Absprache zur Verfügung gestellt werden. Angebotsabgabe: bis 22.11.2022 12:00 Uhr (per E-Mail an vergabe.ausschreibung@kvgkiel.de) Bindefrist: 15.12.2022 Auftragsbeginn: 01.01.2023 Wir bitten um ein Angebot über die Durchführung der Erhebung und Abstimmung der Erhebungsdurchführung und Übersendung der Erhebungsunterlagen an den testierenden Gutachter für die zwei Kalenderjahre. Die Zulassung der Bieter kann nur erfolgen, wenn schriftlich versichert wird, allen unmittelbar für die Leistungserbringung in Deutschland eingesetzten Beschäftigten (ohne Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten, Hilfskräfte und Teilnehmende an Bundesfreiwilligendiensten) wenigstens ein Mindeststundenentgelt von 12,00 Euro (brutto) je Zeitstunde nach 1 Abs. 2 MiLoG zu zahlen. Mit dem Angebot beizufügen sind mindestens drei Referenzen über in der Vergangenheit in vergleichbarem Umfang durchgeführte Erhebungen. Für Rückfragen steht Ihnen zur Verfügung Anlagen: 1. Grundsätze des Landesbetriebes Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein zur Erstattung der Fahrgeldausfälle im Nahverkehr nach 148 Sozialgesetzbuch Neuntes Bus (SGB IX) Rehabilitation und Teilnahme behinderter Menschen 2. Übersicht über die Fahrtenverteilung auf die Linien Fahrplanstand 11.12.2021 Source: 4 https://www.service.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/editor/Kieler-Verkehrsgesellschaft-mbH/2022/10/4690427.html?nn=4641482&type= 0&searchResult=true Data Acquisition via: p8000000 -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de