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Ausschreibung: Zentrale Steuerungseinheit - DE-München
Zentrale Steuerungseinheit
Dokument Nr...: 406434-2017 (ID: 2017101409042783604)
Veröffentlicht: 14.10.2017
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  DE-München: Zentrale Steuerungseinheit
   2017/S 198/2017 406434
   Auftragsbekanntmachung
   Bauauftrag
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Max-Planck-Gesellschaft, GV, Ref. VIII d  VOB
   Hofgartenstraße 8
   München
   80539
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der
   Wissenschaften e. V.  Sachgebiet Vergabemanagement
   Telefon: +49 892108-0
   E-Mail: [1]bieterfragen@gv.mpg.de
   Fax: +49 892108-1344
   NUTS-Code: DE212
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]http://www.mpg.de
   I.2)Gemeinsame Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://portal.deutsche-evergabe.de
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [4]https://portal.deutsche-evergabe.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Andere: Einrichtung des privaten Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Grundlagenforschung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Gebäudeautomation Gebäude A+B+C+D+E.
   Referenznummer der Bekanntmachung: 01382_VOB_CEC_480
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   30232700
   II.1.3)Art des Auftrags
   Bauauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Neuausrüstung der Gebäudeautomation in Teilneubauten, Sanierung der
   Gebäudeautomation eines Bestandsgebäudes und Erneuerung der GLT
   In den 3 Teilneubaugebäuden ist die Gebäudeautomation neu herzustellen,
   im Bestandsgebäude sind die vorhandenen Automationsstationen zu
   erneuern.
   Im Rahmen der Gesamtmaßnahme ist die Gebäudeleittechnik vollständig zu
   erneuern. Alle in der Liegenschaft vorhandenen Automationsstationen
   sind auf die GLT aufzuschalten.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   30232700
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA16
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Siehe II.1.4).
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 23
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für
   Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
   (Präqualifikationsverzeichnis) oder die Eigenerklärung gem. Formblatt
   124 (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen.
   Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere
   Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb
   von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
   Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten
   anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im
   Präqualifikationsverzeichnis oder die Eigenerklärung VHB 124 sowie nach
   Aufforderung die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt
   124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
   Einheitliche Europäische Eigenerklärungen (EEE) werden ebenfalls
   akzeptiert. Falls Sie sich auf eine in einem anderen Vergabeverfahren
   für die Max-Planck-Gesellschaft abgegebene EEE berufen und keine neue
   EEE einreichen möchten, ist anzugeben bei welchem Verfahren und bei
   welcher Stelle diese abgegeben wurde. Auch ist zu beachten, dass nur
   eine EEE aus einem anderen Vergabeverfahren berücksichtigt werden kann,
   wenn der Auftragsgegenstand und die Rahmenbedingungen vergleichbar
   sind. Der Auftraggeber behält sich vor Bescheinigungen zum Beleg der
   Angaben innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung nachzufordern.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für
   Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
   (Präqualifikationsverzeichnis) oder die Eigenerklärung gem. Formblatt
   124 (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen.
   Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere
   Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb
   von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
   Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten
   anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im
   Präqualifikationsverzeichnis oder die Eigenerklärung VHB 124 sowie nach
   Aufforderung die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt
   124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
   Einheitliche Europäische Eigenerklärungen (EEE) werden ebenfalls
   akzeptiert. Falls Sie sich auf eine in einem anderen Vergabeverfahren
   für die Max-Planck-Gesellschaft abgegebene EEE berufen und keine neue
   EEE einreichen möchten, ist anzugeben bei welchem Verfahren und bei
   welcher Stelle diese abgegeben wurde. Auch ist zu beachten, dass nur
   eine EEE aus einem anderen Vergabeverfahren berücksichtigt werden kann,
   wenn der Auftragsgegenstand und die Rahmenbedingungen vergleichbar
   sind. Der Auftraggeber behält sich vor Bescheinigungen zum Beleg der
   Angaben innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung nachzufordern.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   Beschleunigtes Verfahren
   Begründung:
   Vorinformation 2017/S062-115371.
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   Bekanntmachungsnummer im ABl.: [5]2017/S 062-115371
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 09/11/2017
   Ortszeit: 14:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 29/01/2018
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 09/11/2017
   Ortszeit: 14:00
   Ort:
   Hofgartenstr. 8, 80539 München.
   Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
   Bieter sind zur Submission nicht zugelassen.
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Für die Angebotslegung ist ausschließlich immer die aktuellste Version
   der Vergabeunterlagen zu verwenden. Bitte beachten Sie, dass nicht
   berücksichtigte Aktualisierungen oder Ergänzungen der
   Ausschreibungsunterlagen zum Angebotsausschluss führen können. Nur die
   über die Deutsche e-Vergabe kostenfrei und elektronisch abgerufenen
   Ausschreibungsunterlagen können als allein verbindlich und autorisiert
   betrachtet werden; Aktualisierungen, Ergänzungen und weitergehende
   Informationen werden ebenfalls ausschließlich auf dieser Plattform zur
   Verfügung gestellt. Nachteile, die daraus resultieren, dass diese
   Hinweise nicht beachtet werden, gehen zu Lasten der Bieter.
   Die Angebotsabgabe hat ausschließlich auf elektronischem Wege unter
   [6]https://portal.deutsche-evergabe.de zu erfolgen. Hierfür ist eine
   einmalige kostenfreie Registrierung auf der Plattform erforderlich.
   Eine elektronische Singnatur ist nicht zwingend notwendig. Die
   elektronische Angebotsabgabe ist Teil eines Prozesses der
   elektronischen Ausschreibung und Vergabe (E-Vergabe). Durch die
   Angebotsabgabe führt Sie die Ausschreibungsplattform der Deutschen
   eVergabe. Die Integrität der Daten und die Vertraulichkeit der
   Angebote sind durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung
   sichergestellt. Mehr Informationen unter
   [7]http://www.deutsche-evergabe.de.
   Das Angebot ist im Vergabeassistenten der Deutsche eVergabe
   hochzuladen/ zu erstellen und an den Auftraggeber elektronisch zu
   übermitteln. Das Datenvolumen ist pro Datei auf 50 MB begrenzt.
   Die Abgabe von Angeboten per Fax, per E-Mail oder schriftlich auf dem
   Postweg ist nicht zugelassen und führt zum Angebotsausschluss.
   Bieterfragen sind ausschließlich über das Fragen- und Antwortenforum
   der Deutschen eVergabe unter [8]http://www.deutsche-evergabe.de zu
   stellen.
   Der verbindliche Schlusstermin für den Eingang der Angebote ist der
   unter IV.2.2) genannte Termin/ Uhrzeit. Angebote, die nach dem unter
   IV.2.2) genannten Termin/ Uhrzeit eingehen, werden vom weiteren
   Verfahren ausgeschlossen.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
   Maximilianstraße 39
   München
   80538
   Deutschland
   E-Mail: [9]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage
   nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
   abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein
   Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist,
   bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf
   Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die
   Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der
   Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf
   elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
   zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der
   Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des
   Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die
   Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die
   geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt
   wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen
   Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
   müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen
   Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
   müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
   Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3
   Satz 1 Nr. 3 GWB).
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   12/10/2017
References
   1. mailto:bieterfragen@gv.mpg.de?subject=TED
   2. http://www.mpg.de/
   3. https://portal.deutsche-evergabe.de/
   4. https://portal.deutsche-evergabe.de/
   5. http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:115371-2017:TEXT:DE:HTML
   6. https://portal.deutsche-evergabe.de/
   7. http://www.deutsche-evergabe.de/
   8. http://www.deutsche-evergabe.de/
   9. mailto:vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de?subject=TED
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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