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Ausschreibung: Softwareprogrammierung und -beratung - DE-Hannover
Softwareprogrammierung und -beratung
Dokument Nr...: 407433-2017 (ID: 2017101409182884583)
Veröffentlicht: 14.10.2017
*
  DE-Hannover: Softwareprogrammierung und -beratung
   2017/S 198/2017 407433
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Kaufmännische Krankenkasse KKH
   Karl-Wiechert-Allee 61
   Hannover
   30625
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Thomas Werner
   Telefon: +49 511/2802-5104
   E-Mail: [1]vergabestelle@kkh.de
   Fax: +49 511/2802-5199
   NUTS-Code: DE92
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]http://www.kkh.de
   I.2)Gemeinsame Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://www.subreport.de/E92915345
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Gesundheit
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Beschaffung von Java Dienstleistungen.
   Referenznummer der Bekanntmachung: 511714
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   72200000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Beschaffung von Dienstleistungen für: Teil 1  Unterstützung in der
   Java-Anwendungsentwicklung sowie Teil 2  Unterstützung bei der
   Weiterentwicklung der Entwicklungsverfahren und technologie für Java.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE92
   Hauptort der Ausführung:
   Kaufmännische Krankenkasse  KKH Hauptverwaltung Karl-Wiechert-Allee 61
   30625 Hannover.
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Beschaffung von Dienstleistungen für: Teil 1  Unterstützung in der
   Java-Anwendungsentwicklung sowie Teil 2  Unterstützung bei der
   Weiterentwicklung der Entwicklungsverfahren und technologie für Java.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 12
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Vertrag verlängert sich maximal dreimal um ein weiteres Jahr, wenn
   nicht eine der Vertragsparteien mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende
   des jeweiligen Vertragsjahres kündigt.
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Mindestzahl: 3
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Firmenname und Anschrift, verantwortlicher Ansprechpartner während der
   Vergabe, E-Mail, Telefon-Nr. und Telefax-Nr. I Nachweis über die
   Eintragung in einem öffentlichen Register (z. B. Handels- oder
   Berufsregister) in Kopie (zum Zeitpunkt des Ablaufs der
   Teilnahmeantragsfrist nicht älter als 6 Monate). I Der Teilnahmeantrag
   und die Kommunikation während des Vergabeverfahrens und der gesamten
   Vertragslaufzeit haben in deutscher Sprache in Wort und Schrift zu
   erfolgen. Erfüllen Sie diese Anforderung? A Die als Anlage beigefügte
   Erklärung über die Gewährleistung der Einhaltung der Bundes- und
   Sozialdatenschutzgesetze ist vom Bewerber zu unterschreiben und mit dem
   Teilnahmeantrag einzureichen. A Die als Anlage beigefügte
   Eigenerklärung nach Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB und MiLoG ist
   vom Bewerber zu unterschreiben und mit dem Teilnahmeantrag im Original
   einzureichen. A Die als Anlage beigefügte Geheimhaltungsvereinbarung
   ist vom Bewerber zu unterschreiben und mit dem Teilnahmeantrag im
   Original einzureichen. A A Ausschlusskriterium:
   Die Nichterfüllung eines mit A gekennzeichneten Merkmals führt zum
   Ausschluss des Angebots aus der Ausschreibung.
   I Information:
   Die mit I gekennzeichneten Leistungsmerkmale dienen der Verbesserung
   des Verständnisses und unterliegen nicht der Bewertung.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
   schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
   verhandelnden Angebote
   IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
   Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
   der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
   Verhandlungen durchzuführen
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 13/11/2017
   Ortszeit: 23:59
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   Tag: 13/12/2017
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 26/03/2018
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer beim Bundeskartellamt
   Villemomblerstraße 76
   Bonn
   53123
   Deutschland
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Es wird darauf hingewiesen, dass §160Abs. 3 Nr. 4 GWB als Voraussetzung
   für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens eine Frist von 15
   Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,einer Rüge
   nicht abhelfen zu wollen, vorsieht.
   Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden
   Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
   §134 Informations- und Wartepflicht.
   (1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht
   berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
   Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
   Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühsten Zeitpunkt
   des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
   gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
   ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
   die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
   (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
   Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die
   Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt
   sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der
   Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des
   Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
   (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das
   Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer
   Dringlichkeit gerechtfertigt ist.  § 135 Unwirksamkeit.
   (1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber: 1.
   Gegen § 134 verstoßen hat  § 160 Einleitung, Antrag (1) Die
   Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag
   hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch
   Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist
   darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
   Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Ein-reichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat,
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung
   benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
   Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
   erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
   Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
   Auftraggeber gerügt werden,
   4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Vergabekammer beim Bundeskartellamt
   Villemomblerstraße 76
   Bonn
   53123
   Deutschland
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   11/10/2017
References
   1. mailto:vergabestelle@kkh.de?subject=TED
   2. http://www.kkh.de/
   3. https://www.subreport.de/E92915345
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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