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Ausschreibung: Öffentlicher Verkehr (Straße) - DE-Augsburg
Öffentlicher Verkehr (Straße)
Dokument Nr...: 408313-2017 (ID: 2017101409315685468)
Veröffentlicht: 14.10.2017
*
  DE-Augsburg: Öffentlicher Verkehr (Straße)
   2017/S 198/2017 408313
   Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge
   Standardformular für Bekanntmachungen gemäß Artikel 7.2 der Verordnung
   1370/2007, die innerhalb eines Jahres vor dem Beginn des
   Ausschreibungsverfahrens oder der direkten Auftragsvergabe im
   Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden
   müssen.
    (de)
   Abschnitt I: Zuständige Behörde
   I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
   Landkreis Augsburg, Landkreis Dillingen an der Donau, vertreten durch
   die Augsburger Verkehrs- und Tarifverbund GmbH
   Prinzregentenstrasse 2
   86150 Augsburg
   Deutschland
   Telefon: +49 82134377117
   E-Mail: [1]vergabeverfahren@avv-augsburg.de
   Fax: +49 82134377107
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers:
   [2]http://www.avv-augsburg.de
   Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
   I.2)Art der zuständigen Behörde
   Regional- oder Lokalbehörde
   I.3)Haupttätigkeit(en)
   Stadtbahn/Kleinbahn, U-Bahn, Straßenbahn, Oberleitungsbus oder
   Busdienste
   I.4)Auftragsvergabe im Namen anderer zuständiger Behörden
   Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
   Auftraggeber: nein
   Abschnitt II: Auftragsgegenstand
   II.1)Beschreibung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Personenbeförderung mit Omnibussen nach dem PBefG, Vergabe der
   AVV-Regionalbuslinien 400, 404, 405, 406, 412, 413, 520, 521 als
   Linienbündel Schmutter und Gesamtleistung im Sinne des § 8a Abs.
   2PBefG.
   II.1.2)Art des Auftrags, vom öffentlichen Verkehrswesen abgedeckte(r)
   Bereich(e)
   Dienstleistungskategorie Nr T-05: Busverkehr (innerstädtisch/regional)
   Vom öffentlichen Verkehrswesen abgedeckte BereicheHauptort der
   Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Landkreis
   Augsburg, Landkreis Dillingen a.d.Donau.
   NUTS-Code DE276,DE277
   II.1.3)Kurze Beschreibung des Auftrags
   Vorabbekanntmachung nach Art. 7 Absatz 2 der Verordnung 1370/2007 i. V.
   m. § 8 a Abs. 2 PBefG für die Durchführung eines offenen Verfahrens
   gemäß § 15 VgV. Der Landkreis Augsburg und der Landkreis Dillingen
   a.d.Donau beabsichtigen als zuständige Aufgabenträger, vertreten durch
   die Augsburger Verkehrs-und Tarifverbund GmbH, Prinzregentenstraße 2,
   86150 Augsburg, die Verkehrsleistungen der AVV-Regionalbuslinien 400,
   404, 405, 406, 412, 413, 520, 521 mit Wirkung zum 15.12.2019 bis zum
   11.12.2027 mit einer Verlängerungsoption von 2 Jahren im Rahmen eines
   Vergabeverfahrens europaweit auszuschreiben.
   Hinweise:
   Wir bitten zu beachten, dass die in Ziffer IV 3.3) gemachte Angabe des
   Schlusstermins für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge nur
   der Formularvorgabe geschuldet ist. Die Angabe des Schlusstermins für
   den Eingang der Angebote muss nicht im Rahmen der Vorabbekanntmachung
   erfolgen. Das in Ziffer IV 3.3) genannte Datum ist daher bedeutungslos.
   Der gültige Schlusstermin für den Eingang von Angeboten wird mit
   Einleitung des Vergabeverfahrens (Vergabebekanntmachung)
   bekanntgegeben.
   Gemäß § 12 Abs.6 S. 1, § 8a Abs. 2 S. 2 PBefG ist ein Antrag auf
   Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit
   Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens 3 Monate nach dieser
   Vorabbekanntmachung bei der Regierung von Schwaben zu stellen.
   II.1.4)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
   60112000
   II.1.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Vergabe von Unteraufträgen ist beabsichtigt: ja
   Wert oder Anteil des Auftrags, der an Dritte vergeben werden soll:
   Mindestanteil: 0(%) Höchstanteil: 30(%) des Auftragswerts.
   Kurze Beschreibung des Wertes/Anteils des Auftrags, der an
   Unterauftragnehmer vergeben werden soll: Der Einsatz von
   Sub-Unternehmern ist zulässig, muss dem Auftraggeber jedoch im Voraus
   schriftlich mitgeteilt werden und darf einen Anteil von 30 % der
   Leistung nicht überschreiten.
   II.2)Menge und/oder Wert der Dienstleistungen:
   Ca. 461.028 Nwkm (Musterfahrplanjahr)
   Ein Musterfahrplanjahr besteht aus:
   250 Tagen Montag bis Freitag ohne Feiertage und Sonntage, davon 63 Tage
   nur an schulfreien Tagen und 187 nur an Schultagen
   51 Samstagen
   64 Sonn- und Feiertagen.
   II.3)Geplanter Beginn und Laufzeit des Auftrags oder Schlusstermin
   Beginn: 15.12.2019
   in Tagen: 2585 (ab Auftragsvergabe)
   II.4)Kurze Beschreibung der Art und des Umfangs der Bauleistungen
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Bedingungen für den Auftrag
   III.1.1)Kostenparameter für Ausgleichszahlungen:
   III.1.2)Informationen über ausschließliche Rechte:
   Ausschließliche Rechte werden eingeräumt: ja
   Das ausschließliche Recht schützt die gegenständliche Leistungen vor
   Linienverkehren im Sinne der §§ 42,43 PBefG, die das Fahrgastpotenzial
   dieser Leistungen nicht nur unerheblich beeinträchtigen, soweit sie vom
   Auftraggeber nicht selbst veranlasst werden.
   III.1.3)Zuteilung der Erträge aus dem Verkauf von Fahrscheinen:
   III.1.4)Soziale Standards:
   III.1.5)Gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen:
   III.1.6)Sonstige besondere Bedingungen:
   Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja
   Die Bieter bzw. Mitglieder einer Bietergemeinschaft müssen ähnliche
   Leistungen bereits mit Erfolg erbracht haben.
   III.2)Teilnahmebedingungen
   III.2.1)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen:
   Angaben zu Inhabern, Gesellschaftern und zur Führung der Geschäfte
   bestellte Personen des Bieters bzw. der Mitglieder einer
   Bietergemeinschaft.
   Etwaig geforderte Mindestbedingung(en):
   III.2.2)Technische Anforderungen
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen:
   Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
   vorbehalten: Ja.
   Verweis auf die einschlägige Rechts-/Verwaltungsvorschrift:
   Personenbeförderungsgesetz (PBefG); Verordnung über den Betrieb von
   Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft).
   Etwaig geforderte Mindestbedingung(en):
   III.3)Qualitätsziele für Dienstleistungsaufträge
   Beschreibung:
   Information und Fahrkarten:
   Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit:
   Zugausfälle:
   Prämien und Sanktionen:
   Sauberkeit des Fahrzeugmaterials und der Bahnhofseinrichtungen:
   Befragung zur Kundenzufriedenheit:
   Beschwerdebearbeitung:
   Betreuung von Personen mit eingeschränkter Mobilität:
   Sonstige: Die ausreichende Verkehrsbedienung i. S. d § 8 Abs. 3 PBefG
   wird durch die Liniensteckbriefe definiert: siehe:
   [3]https://www.avv-augsburg.de/topnav/der-avv/ausschreibungen.226 Die
   Fahrzeuge müssen den gesetzlichen Anforderungen und den
   Qualitätsstandards und Umweltstandards Linienbündel Schmutter
   entsprechen: siehe:
   [4]https://www.avv-augsburg.de/topnav/der-avv/ausschreibungen.226
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Verfahrensart
   Offen
   IV.2)Zuschlagskriterien
   IV.2.1)Zuschlagskriterien
   das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die
   in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe
   oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen
   Dialog aufgeführt sind
   IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
   Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
   IV.3)Verwaltungsangaben
   IV.3.1)Aktenzeichen:
   IV.3.2)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden
   Unterlagen
   Kostenpflichtige Unterlagen: nein
   IV.3.3)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   4.1.2019
   IV.3.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   verfasst werden können
   Deutsch.
   IV.3.5)Bindefrist des Angebots
   IV.3.6)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen: nein
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Zusätzliche Angaben:
   VI.2)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.2.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
   80534 München
   Deutschland
   E-Mail: [5]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
   Telefon: +49 8921762411
   Internet-Adresse:
   [6]https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/ve
   rgabekammer/
   Fax: +49 8921762847
   VI.2.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den
   §§ 155 ff GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der
   Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall einer
   Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender
   bei der unter VI.2.1) genannten Vergabekammer eingereichter
   Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach
   Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu
   wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr.4 GWB).
   VI.2.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.3)Bekanntmachung der Auftragsvergabe:
   Die Bekanntmachung über vergebene Aufträge wird im Supplement zum
   Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht: ja
   VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   11.10.2017
References
   1. mailto:vergabeverfahren@avv-augsburg.de?subject=TED
   2. http://www.avv-augsburg.de/
   3. https://www.avv-augsburg.de/topnav/der-avv/ausschreibungen.226
   4. https://www.avv-augsburg.de/topnav/der-avv/ausschreibungen.226
   5. mailto:vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de?subject=TED
   6. https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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