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Ausschreibung: Transport und Verwertung/Entsorgung von gefährlichen Abfällen - DE-Duisburg
Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Aufbereitung und Entsorgung von flüssigen Abfällen
Dokument Nr...: 854950-2017 (ID: 2017101519255785937)
Veröffentlicht: 16.10.2017
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  2017-0435 WBD Transport und Verwertung/Entsorgung von gefährlichen Abfällen
2017-0435 WBD: 2017-0435 WBD Transport und Verwertung/Entsorgung von
gefährlichen Abfällen
 VO: Sonstige Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung
Seite 1/4
Bekanntmachung: 2017-0435 WBD Transport und Verwertung/Entsorgung
von gefährlichen Abfällen
Art der Vergabe Öffentliche Ausschreibung
Bezeichnung der zur Angebotsabgabe auffordernden Stelle
Bezeichnung Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
Kontaktstelle Materialwirtschaft K1
Zu Händen Herr Gerhards
Postanschrift Schifferstr. 190
Ort 47059 Duisburg
Telefon 0203 283 4659
Fax 0203 283 2883
E-Mail g.gerhards@wb-duisburg.de
URL www.wb-duisburg.de
UST.-ID DE252359155
Bezeichnung der den Zuschlag erteilenden Stelle
Siehe "zur Angebotsabgabe auffordernden Stelle"
Art und Umfang der Leistung
Durchführung der Übernahme, des Transportes und der ordnungsgemäßen und gesetzeskonformen Verwertung/Aufbereitung
von ca. 286 to gefährliche Abfälle (AVV 150110, 150202, 160209, 160504, 160507, 160508, 200113, 200114, 200115, 200119,
200121 und 200127) im Leistungszeitraum vom 01.01.2018 bis 31.12.2019 (24 Monate).
Die gefährlichen Abfälle werden durch die AG grundsätzlich entsprechend den gefahrgutrechtlichen Vorschriften nach ADR
oder Ausnahme Nr. 20 der Gefahrgutausnahmeverordnung (GGAV) verpackt und größtenteils in ASP"s (800 Liter) bzw.
Spannringdeckelfässern (120 Liter) zum Abtransport durch die AN oder ihre Drittbeauftragten bereitgestellt.
Leistungsort
Ort 47053 Duisburg
Etwaige Vorbehalte wegen Teilung in Lose, Umfang der Lose und mögliche Vergabe der Lose an
verschiedene Bieter
Es ist keine Teilung der Gesamtleistung in Lose vorgesehen.
Nebenangebote
Nebenangebote sind nicht zugelassen
Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist
Zeitspanne vom 01.01.2018 bis 31.12.2019
Bezeichnung der Stelle, die die Vergabeunterlagen und die Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes
abgibt oder bei der sie eingesehen werden können
Elektronisch: über  Metropole Ruhr  http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ unter den dort
genannten Nutzungsbedingungen.
Tag, bis zu dem die Vergabeunterlagen spätestens angefordert werden
können:
03.11.2017 12:00 Uhr
Höhe etwaiger Vervielfältigungskosten und Zahlungsweise
Eine Übersendung der Vergabeunterlagen in Papierform wird nicht angeboten.
Bezeichnung der Stelle, bei der die Angebote einzureichen sind
Bezeichnung Submissionsstelle der Stadt Duisburg
Kontaktstelle Zi. 1507 - 1510
Postanschrift Friedrich-Wilhelm-Str. 96 (15. Etage)
2017-0435 WBD: 2017-0435 WBD Transport und Verwertung/Entsorgung von
gefährlichen Abfällen
 VO: Sonstige Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung
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Ort 47051 Duisburg
Telefon 0203/283-3144, 0203/283-3199
Fax 0203/283-3400
E-Mail submissionsstelle@stadt-duisburg.de
URL www.duisburg.de/submissionen
Die Abgabe digitaler Angebote unter  Metropole Ruhr  http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ unter Beachtung der dort
genannten Nutzungsbedingungen ist zugelassen.
Art der akzeptierten Angebote:
Postalischer Versand
Elektronisch in Textform
Elektronisch mit fortgeschrittener elektronischer Signatur
Elektronisch mit qualifizierter elektronischer Signatur
Ablauf der Angebotsfrist 03.11.2017 12:00 Uhr
Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen bzw. Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften
Die Zahlung erfolgt 14 Tage nach Eingang der Rechnung mit 3% Skonto oder 30 Tage nach Eingang der Rechnung netto, es
sei denn, die AN hat einen abweichenden Skontosatz in ihrem Angebot angeboten.
Mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen zur Beurteilung der Eignung des Bewerbers
Bedingung an die Auftragsausführung Die Auftragserteilung wird gemäß  9 TVgG - NRW (Gesetz über die Sicherung
von Tariftreue und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe
öffentlicher Aufträge - Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) davon
abhängig gemacht, dass von der Bestbieterin die gemäß der  4 und 8 TVgG -
NRW erforderlichen Verpflichtungserklärungen eingereicht werden.
Wird eine Verpflichtungserklärung gemäß der  4 und 8 TVgG - NRW nicht
innerhalb einer angemessenen, von der AG kalendermäßig zu bestimmenden
Frist, von der Bestbieterin und von dieser auch für die bereits bekannten
Nachunternehmerinnen und Verleiherinnen von Arbeitskräften vorgelegt oder
werden die nach  7 TVgG NRW i. V. m.  6 Verordnung zur Durchführung des
TVgG NRW zu erbringenden Nachweise nicht innerhalb einer angemessenen, von
der AG kalendermäßig zu bestimmenden Frist von der Bieterin vorgelegt, so kann
der Zuschlag auf ihr Angebot nicht erteilt werden.
- Verpflichtungserklärung der Bieterin nach  4 TVgG - NRW zu Tariftreue und
Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen unter Berücksichtigung der
Vorgaben des TVgG - NRW (Formblatt F4).
- Verpflichtungserklärung der Bieterin nach  8 TVgG - NRW zur Frauenförderung
und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie (Formblatt F9)
Nachweis über die persönliche Lage
der Wirtschaftsteilnehmer
- Erklärung zur illegalen Beschäftigung von Arbeitskräften gemäß Formblatt F6.
- Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß Formblatt F7.
- Auskunft aus dem Bundeszentralregister oder Gewerbezentralregister nach  5
Abs. 1 des Gesetztes zur Bekämpfung von Schwarzarbeit oder Eigenerklärung
nach  15 Abs. 5 TVgG - NRW i. V. m.  19 Abs. 3 MiLoG anstelle eines
Gewerbezentralregisterauszuges gemäß Formblatt F10 (oder Präqualifikation).
- Bescheinigung der Berufsgenossenschaft
Eine Bieterin, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland hat, hat eine
Bescheinigung des für sie zuständigen Versicherungsträgers vorzulegen
Die mit "(oder Präqualifikation)" gekennzeichneten Eigenerklärungen zur
Eignung können auf dem Wege der Präqualifikation über ein für die AG
kostenfrei zugängliches Datenbanksystem beigebracht werden. Darüber
hinaus müssen die Präqualifikationsunterlagen die entsprechenden Daten
vollständig enthalten und dürfen die von der Präqualifikationsstelle festgelegte
Gültigkeitsdauer nicht überschritten haben. Die Präqualifikationsstelle und die
im Präqualifikationsverzeichnis eingetragene Nummer müssen in der Anlage
-Checkliste angeben werden. Wird das Präqualifikationsverfahren für den
Eignungsnachweis genutzt, müssen die entsprechenden Formblätter, die durch die
2017-0435 WBD: 2017-0435 WBD Transport und Verwertung/Entsorgung von
gefährlichen Abfällen
 VO: Sonstige Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung
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Präqualifikationsunterlagen ersetzt werden, weder ausgefüllt noch unterschrieben
werden.
Nachweis über die wirtschaftliche und
finanzielle Leistungsfähigkeit
- Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz
bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils
bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre gemäß Formblatt F2
(oder Präqualifikation).
- Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialbeiträgen gemäß
Formblatt F5 (oder Präqualifikation).
- Eigenerklärung zur bestehenden Berufshaftpflichtversicherungsdeckung (Formblatt
F11 oder Präqualifikation).
Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt ist diese durch einen Nachweis über
eine Betriebshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssumme für Personenund
Sachschäden 2.000.000 EUR und für Vermögensschäden 2.000.000 EUR
(Kopie der Versicherungspolice oder Bestätigung der Versicherungsgesellschaft) zu
ersetzen.
Die mit "(oder Präqualifikation)" gekennzeichneten Eigenerklärungen zur
Eignung können auf dem Wege der Präqualifikation über ein für die AG
kostenfrei zugängliches Datenbanksystem beigebracht werden. Darüber
hinaus müssen die Präqualifikationsunterlagen die entsprechenden Daten
vollständig enthalten und dürfen die von der Präqualifikationsstelle festgelegte
Gültigkeitsdauer nicht überschritten haben. Die Präqualifikationsstelle und die
im Präqualifikationsverzeichnis eingetragene Nummer müssen in der Anlage
-Checkliste angeben werden. Wird das Präqualifikationsverfahren für den
Eignungsnachweis genutzt, müssen die entsprechenden Formblätter, die durch die
Präqualifikationsunterlagen ersetzt werden, weder ausgefüllt noch unterschrieben
werden.
Nachweis über die technische
Leistungsfähigkeit
- Nachweis einer gültigen Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß  56
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) für das Transportieren, Lagern und Behandeln
inkl. Anhang. Aus dem Anhang muss hervorgehen, für welche Abfallarten gemäß
Abfallverzeichnisverordnung die Anlage zertifiziert ist.
Bieterinnen aus dem Ausland müssen eine vergleichbare Zertifizierung einer
jeweiligen landesspezifischen Überwachungsinstitution vorlegen, soweit eine
solche existiert. Falls es dort keine vergleichbare landesspezifische Zertifizierung
durch eine Überwachungsinstitution gibt, ist der Nachweis zu erbringen, dass die
Bieterin die Anforderungen der Entsorgungsfachbetriebsverordnung vom 10.09.1996
(EfbV) in der aktuell geltenden Fassung inhaltsgemäß erfüllt, mindestens bzgl. der
nachfolgenden Erfordernisse:
- Festlegung der Verantwortungs-, Entscheidungs-, und Mitwirkungsbefugnisse ( 3
Abs. 2 EfbV)
- Angaben der verantwortlichen Person(en) und ausreichende Personalstärke ( 4
EfbV)
- Führung eines Betriebstagebuches ( 5 EfbV)
- ausreichender Versicherungsschutz ( 6 EfbV)
- Nachweis über behördliche Entscheidungen (Genehmigungen, Zulassungen,
Erlaubnisse, Bewilligungen) ( 7 EfbV)
- Zuverlässigkeit des Betriebsinhabers ( 8 EfbV)
- Zuverlässigkeit der für die Leitung und Beaufsichtigung verantwortlichen Person (
9 EfbV)
Bitte beachten Sie, dass die Vorlage des Efb-Zertifikats nicht die Vorlage
der nachfolgend geforderten Genehmigungen zum Betrieb einer Anlage zur
ordnungsgemäßen Lagerung/Behandlung/Verwertung der auftragsgegenständlichen
gefährlichen Abfälle ersetzt.
- Nachweis der Bieterin, dass sie über eine entsprechende Anlage zur
ordnungsgemäßen Verwertung/Aufbereitung der auftragsgegenständlichen
aufgeführten Abfallarten verfügt und für die Betreibung eine behördliche BImSch-
Genehmigung und Betriebserlaubnis vorliegt.
2017-0435 WBD: 2017-0435 WBD Transport und Verwertung/Entsorgung von
gefährlichen Abfällen
 VO: Sonstige Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung
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Für Anlagen, die gemäß der 4. BImSchV als genehmigungsbedürftig gelten, haben
einen Auszug aus der behördlichen BImSchG- Genehmigung vorzulegen. Aus
dem Auszug der BImSch-Genehmigung muss klar hervorgehen, welche Abfälle
gemäß AVV genehmigt sind. Für Anlagen, die gemäß der 4. BImSchV nicht
genehmigungsbedürftig sind, ist eine Eigenerklärung diesbezüglich einzureichen.
Ist die Bieterin nicht selbst in Besitz einer entsprechenden Anlage, so kann Sie
sich für die Verwertung/Aufbereitung der auftragsgegenständlichen gefährlichen
Abfallarten einer entsprechenden Anlage Dritter bedienen. Für diese Anlage
ist ebenfalls der Nachweis für eine behördliche BImSch-Genehmigung oder
gleichwertige Genehmigung (gilt nur für Anlagen im Ausland) und Betriebserlaubnis
von der Bieterin vorzulegen. Zusätzlich ist dem Angebot eine auf diese
Ausschreibung bezogene schriftliche Bestätigung der(s) Anlagenbetreiber(s)
beizufügen, dass dieser bereit ist die anfallenden Abfälle aus dieser Ausschreibung
für den vorgesehenen Leistungszeitraum anzunehmen.
Gleiches gilt für eine Übergabestelle.
- Nachweis der Bieterin, dass sie über eine (BImSchG)-Genehmigung zum Betreiben
einer Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen gemäß WHG/VAwS
verfügt.
- Auflistung der wesentlichen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
erbrachten vergleichbaren Leistungen mit Angaben zum Auftragswert,
Leistungszeitraum, Auftraggeber, möglichst mit Ansprechpartner und
Telefonnummer (Referenzliste gemäß Formblatt F1, oder Präqualifikation).
- Erklärung über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gemäß Formblatt F3 (oder
Präqualifikation).
- Eigenerklärung der Bieterin, dass sie über fachlich qualifiziertes Personal
(technisches) für die Durchführung, Leitung und Aufsicht im Rahmen der
Leistungserbringung verfügt.
Die mit "(oder Präqualifikation)" gekennzeichneten Eigenerklärungen zur
Eignung können auf dem Wege der Präqualifikation über ein für die AG
kostenfrei zugängliches Datenbanksystem beigebracht werden. Darüber
hinaus müssen die Präqualifikationsunterlagen die entsprechenden Daten
vollständig enthalten und dürfen die von der Präqualifikationsstelle festgelegte
Gültigkeitsdauer nicht überschritten haben. Die Präqualifikationsstelle und die
im Präqualifikationsverzeichnis eingetragene Nummer müssen in der Anlage
-Checkliste angeben werden. Wird das Präqualifikationsverfahren für den
Eignungsnachweis genutzt, müssen die entsprechenden Formblätter, die durch die
Präqualifikationsunterlagen ersetzt werden, weder ausgefüllt noch unterschrieben
werden.
Ablauf der Bindefrist 31.12.2017 23:59 Uhr
Wertung
Wertungsmethode Wirtschaftlichstes Angebot (siehe Vergabeunterlagen)
Sonstiges
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDBYL37
Source: 4 http://www.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/vmp-gkd/2017/10/20655.html
Data Acquisition via: p8000000
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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