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Ausschreibung: Bauleistungen im Hochbau - DE-Berlin
Bauleistungen im Hochbau
Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten
Bau von Flughafengebäuden
Bau von Konstruktionen und baulichen Anlagen
Bauliche Anlagen
Montage und Errichtung von Fertigkonstruktionen
Dokument Nr...: 410168-2017 (ID: 2017101709234587642)
Veröffentlicht: 17.10.2017
*
DE-Berlin: Bauleistungen im Hochbau
2017/S 199/2017 410168
Auftragsbekanntmachung Sektoren
Bauauftrag
Richtlinie 2014/25/EU
Abschnitt I: Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Flughafen Berlin Brandenburg GmbH
Einkauf/Bauvergabe, Gebäude B 027, 1. OG, Raum 50
Berlin
12529
Deutschland
Kontaktstelle(n): zu Händen von Frau Bähr
E-Mail: [1]einkauf@berlin-airport.de
NUTS-Code: DE406
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.berlin-airport.de
Adresse des Beschafferprofils: [3]www.berlin-airport.de
I.2)Gemeinsame Beschaffung
I.3)Kommunikation
Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist eingeschränkt. Weitere
Auskünfte sind erhältlich unter:
[4]https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.6)Haupttätigkeit(en)
Flughafenanlagen
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Generalunternehmerleistungen (GU) zur Errichtung eines
Fluggastterminals (T1-E) am BER.
Referenznummer der Bekanntmachung: EB-2017-0380 (Aktenzeichen des
Auftraggebers)
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45210000
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung sind die Generalunternehmerleistungen zur
schlüsselfertigen und betriebsbereiten Errichtung des Neubaus des
Fluggastterminals T1-E am Flughafen Berlin Brandenburg, einschl. der
Verbindungsbauwerke des Terminals zum Gebäude Pier Nord und der
zugehörigen Außenanlagen.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45200000
45213331
45223000
45223200
45223800
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE406
Hauptort der Ausführung:
Landkreis Dahme Spreewald.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) beabsichtigt die Errichtung
eines neuen Terminals, in dem ca. 6 000 000 Passagiere pro Jahr
abgefertigt werden sollen. Ziel ist es, schlanke Prozesse bei einer
hohen Produktivität und einer stetigen Auslastung zu ermöglichen. Die
Inbetriebnahme ist für 2020 beabsichtigt. Ausgehend von der
Passagierzahl ergibt sich eine notwendige BGF von ca. 19 500 m^2 und
ein BRI von ca. 132 000 m^3. Die Gebäudeabmessungen betragen ca. 240m
Länge, ca. 40m Breite und ca. 15m Höhe über Gelände. Zum Pier Nord hin
sind 2 Verbindungsbrücken in geschlossener Bauweise an das Gebäude zu
errichten. Das Baufeld wird sich für die Errichtung des Gebäudes
außerhalb des sicherheitskontrollierten (§ 8 Luftsicherheitsgesetz)
Betriebsbereiches des Flughafens befinden.
Der Auftraggeber wird den Bieter auf Basis einer funktionalen
Leistungsbeschreibung und einer Ausführungsplanung mit der Erbringung
der notwendigen Bauleistungen und der Durchführung des Probebetriebes
beauftragen.
Mit der baulichen Fertigstellung der Leistung geht die Inbetriebnahme
und Inbetriebsetzung der Anlagen im Flughafenverbund einher.
Die Errichtung der Gepäckförderanlage ist nicht Bestandteil der
GU-Leistungen und wird durch ein drittes Unternehmen erbracht. Dem GU
obliegt die Koordination mit dem Errichter der Anlage im Hinblick auf
die Gesamtfertigstellung des neuen Terminals.
Für die vorgesehenen Retail- und Gastronomieflächen sind in der
Ausführung Leistungen durch Dritte im Sinne eines
Schnittstellenmanagements zu berücksichtigen, ebenso für Beistellungen
der beteiligten Behörden.
Der AN übernimmt sämtliche Pflichten des AG aus den §2 und 3 der
BaustellV und die Verpflichtungen aus den § 55 und 56 der
Brandenburgischen Landesbauordnung.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Option 1:
Ändern sich während der vertraglich vereinbarten Laufzeit gesetzliche
oder sonstige Vorschriften oder werden neue Vorschriften eingeführt,
die für die Errichtung, den Betrieb oder die Instandhaltung der
beauftragten baulichen und technischen Anlagen gelten und wirkt sich
dies auf den Leistungsumfang des Vertrages aus, ist der AN auf
Verlangen des AG verpflichtet, seine Leistung entsprechend anzupassen,
außer wenn sein Betrieb auf derartige Leistungen nicht eingerichtet ist
(§§ 1 Abs. 3, Abs. 4 Nr. 1 Vergabe- und Vertragsordnung für
Bauleistungen (VOB/B)).
Darüber hinaus hat der AN nicht vereinbarte oder geänderte Leistungen,
die zur Ausführung der vertraglichen Leistungen oder zum
ordnungsgemäßen Betrieb und Instandhaltung der jeweiligen technischen
Anlagen oder baulichen Anlagen erforderlich werden bzw. sind, auf
Verlangen des AG mit auszuführen, außer wenn sein Betrieb auf derartige
Leistungen nicht eingerichtet ist.
Der AG kann Anordnungen i. S. d. (§§ 1 Abs. 3, Abs. 4 S. 1 Vergabe- und
Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B) zu Art und Umfang der
vertraglichen Leistungen, soweit geboten, auch hinsichtlich der
Bau-/Planungstermine und zeiten (Beschleunigungsanordnungen etc.)
treffen, wenn der Betrieb des AN auf die dafür erforderlichen
Leistungen eingerichtet ist und sie unter Abwägung der beiderseitigen
Interessen nicht unzumutbar sind. Die Vergütung für etwaige vorbenannte
Anordnungen des AG berechnet sich gemäß den in den nachfolgend
getroffenen Festlegungen.
Die Vergütung für die vorstehend aufgeführten geänderten oder
zusätzlichen Leistungen erfolgt auf der Grundlage der
Preisermittlungsgrundlagen des Hauptvertrages (Urkalkulation) gemäß den
einschlägigen Regelungen der VOB/B §§ 2 Abs. 5 ff.
Der Auftragnehmer ist daher bei einer vorbenannten Anordnung des
Auftraggebers zu einer genauen Ableitung der geltend gemachten
Preisanpassung/Zusatzvergütung verpflichtet. Der Auftragnehmer hat
daher in Bezug auf die im Nachhinein angeordneten geänderten oder
zusätzlichen Leistungen aus den Preisermittlungsgrundlagen
(Urkalkulation) seine hierdurch geltend gemachten zusätzlichen oder
geminderten Vergütungsansprüche durch Fortschreibung der betroffenen
variablen Kosten (Personal-, Material- und Maschinenkosten) und der
Fixkosten (allgemeine Geschäftskosten, Baustellengemeinkosten, Wagnis
und Gewinn) darzulegen.
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Die zu beschaffenden Leistungen betreffen bauliche Anlagen, die sich
nach Fertigstellung innerhalb des Sicherheitsbereiches nach § 8 LuftSiG
befinden werden. Weitere zusätzliche Angaben gemäß Link:
[5]https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1.) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine Kopie desselben
sofern der Bewerber im Handelsregister eingetragen ist/sind (der Auszug
soll zum Zeitpunkt des Fristendes für den Teilnahmeantrag möglichst
nicht älter als 6 Monate sein).
2.) Schriftliche Erklärungen folgenden Inhalts und Wortlautes:
Zur Prüfung von Ausschlussgründen im Sinne der §§ 123 ff. GWB in Bezug
auf den/die Bewerber/Bewerbergemeinschaft, haben die Bewerber und die
Mitglieder der Bewerbergemeinschaft eine schriftliche Eigenerklärung
gemäß einem auf der Vergabeplattform bereit gestellten Vordruck
abzugeben.
3) Bewerbergemeinschaften haben in der Bewerbergemeinschaftserklärung
(vgl. Ziff. III.1.8) oder als Anlage zur Bewerbergemeinschaftserklärung
eine schriftliche Erklärung folgenden Inhalts vorzulegen:
Sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft bzw. der Vertreter der
Bewerbergemeinschaft haben/hat zu erklären, dass die Bildung der
Bewerbergemeinschaft keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt.
Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft bzw.
dem Vertreter der Bewerbergemeinschaft zu erklären, inwiefern für das
jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und
kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die
Auftragsvergabe, sondern im Rahmen der benannten Bewerbergemeinschaft
zu bewerben.
Ausländische Bewerber haben vergleichbare, für den Sitz des
Unternehmens geltende Nachweise vorzulegen.
Die vorstehenden Nachweise sind von jedem Bewerber und den Mitgliedern
der Bewerbergemeinschaft zu führen.
Soweit der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der
wirtschaftlichen bzw. technischen Leistungsfähigkeit im Rahmen des
Teilnahmewettbewerbs auf Ressourcen von Dritten/ Nachunternehmern bzw.
von konzernverbundenen Unternehmen zurückgreifen will, sind die
vorgenannten Erklärungen und Nachweise zu Ziffer 1 und 2 ebenfalls in
Bezug auf die Dritten/ Nachunternehmer bzw. die konzernverbundenen
Unternehmen vorzulegen.
Außerdem ist eine unterschriebene Erklärung des Dritten/
Nachunternehmers bzw. der konzernverbundenen Unternehmen vorzulegen,
wonach dieser/diese bereit ist/sind, Leistungen für den Bewerber/ die
Bewerbergemeinschaft in diesem Projekt zu erbringen
(Verpflichtungserklärung).
Für die Eigenerklärungen nach Ziffer III.1.1), Pkt. 2 und Pkt. 3
sowie für die Verpflichtungserklärung und die Erklärung zum Einsatz
Dritter / Nachunternehmer stellt der Auftraggeber die v. g. Formulare
auf seiner Internetseite
[6]https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ zur Verfügung, die
von den Bewerbern/Bewerbergemeinschaften möglichst genutzt werden
sollen.
Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Unterlagen zu verlangen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Erklärung über den Gesamtumsatz in EUR (netto) des Unternehmens in den
3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, d. h. für die Geschäftsjahre, welche
in den Jahren 2014, 2015, 2016 abgeschlossen wurden.
Als Mindestanforderung für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb gilt
ein mittlerer Jahresumsatz (netto) von 60 000 000 EUR des Bewerbers/
der Bewerbergemeinschaft in den letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahren (2014, 2015, 2016).
Die vorstehend genannten Nachweise sind sowohl von den Bewerbern als
auch von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft zu führen. Bei
Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die
Eigenerklärung zum Umsatz (Formular) unterschrieben einzureichen. Die
Umsätze aller Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft werden von der
Vergabestelle addiert. Sofern der Bewerber / Bewerbergemeinschaft zur
Erfüllung der Anforderungen u. a. auf Angaben/Daten von Dritten /
Nachunternehmern / konzernverbundenen Unternehmen verweisen will,
werden die Umsätze ebenfalls von der Vergabestelle von allen
Unternehmen addiert, sofern die u. g. Verpflichtungserklärung der
vorstehend benannten vorgelegt wird. Auch in diesem Fall hat jedes
Unternehmen die Eigenerklärung zum Umsatz (Formular) unterschrieben
einzureichen.
Soweit der Bewerber / Bewerbergemeinschaft zur Erfüllung der
Anforderungen auf Angaben/Daten von Dritten / Nachunternehmern /
konzernverbundenen Unternehmen verweisen will, sind die
Nachweise/Erklärungen nach Ziffer III.1.1) Pkt. 1 und 2 auch für den
Dritten / Nachunternehmer / konzernverbundene Unternehmen vorzulegen.
Außerdem ist eine Erklärung des Dritten / Nachunternehmers /
konzernverbundenen Unternehmens vorzulegen, wonach dieser/s bereit ist,
Leistungen, finanzielle Mittel und/oder Ressourcen für diesen Auftrag
zu erbringen bzw. bereitzustellen (durch eine
Verpflichtungserklärung, Formular).
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
1. Angaben zu ausgeführten Referenzobjekten (Mindestanforderungen):
Teilnahmeanträge können nur berücksichtigt werden, wenn die unter
Ziffer III.1.3), Punkt 1.1 aufgeführten Referenzen als
Mindestanforderung folgende Leistungsarten und Leistungsumfänge
erfüllen und deren vergleichbare nachfolgend benannten Leistungen ab
dem 1.1.2006 erbracht worden und zum Ende der Bewerbungsfrist
abgeschlossen sind bzw. kurz vor dem Abschluss stehen, d. h. die
Leistungen müssen spätestens 2 Monate nach dem Ende der Bewerbungsfrist
abgeschlossen sein.
Die Referenzen müssen hinsichtlich der Leistungsart ausfolgenden
Bereichen sein: Terminalgebäude oder Fluggastterminals oder Theater-,
Opern, Konzertgebäude oder Krankenhäuser der Versorgungsstufe III
(Universitätskliniken) oder Labor- oder Institutsgebäude oder Bauten
für Strafvollzug, Parlaments- und Gerichtsgebäude, Kongresszentren oder
Bildungszentren, Hotels, Mehrzweckhallen oder Großsportstätten,
Errichtung von Einkaufs- oder Messezentren, Waren- oder
Postverteilerzentren, Büro- und Verwaltungsgebäude.
1.1 Mindestens 3 Referenzen aus dem unter 1. genannten Zeitraum,
Leistungsart: Baureferenz als Generalunternehmer für Hochbauprojekte
gemäß Pkt. 1;
Leistungsumfang: 20 Mio. EUR netto Baukosten je Einzelauftrag.
2. Angaben zur personellen Leistungsfähigkeit (Mindestanforderungen):
Angaben zur beruflichen Qualifikation und Erfahrungen hinsichtlich der
ausgeschriebenen Leistung des für die Leitung und Aufsicht vorgesehenen
Personals. Teilnahmeanträge können nur berücksichtigt werden, wenn die
aufgeführten Personen folgende Mindestanforderungen erfüllen:
2.1 Gesamtprojektleiter/-in:
Dipl.-Ing. oder Master oder Bachelor oder vergleichbar;
10 Jahre Berufserfahrung, davon mindestens 5 Jahre in der Funktion
eines Gesamtprojektleiters;
mind. 1 Referenz als Gesamtprojektleiter für Hochbauprojekte
hinsichtlich Art und Leistungszeitraum gemäß Pkt. 1;
Leistungsumfang: 20 000 000 EUR netto Baukosten je Einzelauftrag.
2.2 Bauleiter/-in Hochbau:
Dipl.-Ing. oder Master oder Bachelor oder vergleichbar;
7 Jahre Berufserfahrung, davon mindestens 5 Jahre in der Funktion
eines Bauleiters Hochbau;
mind. 1 Referenz als Bauleiter Hochbau für Gebäude innerhalb des
Zeitraumes gemäß Punkt 1;
Leistungsumfang: 10 Mio. EUR netto Baukosten je Einzelauftrag.
2.3 Bauleiter/-in Gebäudeleittechnik / Schwachstromanlagen:
Dipl.-Ing. oder Master oder Bachelor oder vergleichbar;
7 Jahre Berufserfahrung, davon mindestens 5 Jahre in der Funktion
eines Bauleiters TGA;
mind. 1 Referenz als Bauleiter TGA für mindestens eine der
Anlagengruppen Nr. 5 oder 8 gemäß § 53 HOAI, innerhalb des Zeitraumes
gemäß Punkt 1;
Leistungsumfang: 500 000 EUR netto Baukosten je Einzelauftrag.
2.4 Bauleiter/-in Elektrotechnik:
Dipl.-Ing. oder Master oder Bachelor oder vergleichbar;
7 Jahre Berufserfahrung, davon mindestens 5 Jahre in der Funktion
eines Bauleiters TGA;
mind. 1 Referenz als Bauleiter TGA der Anlagengruppe Nr. 4 gemäß § 53
HOAI, innerhalb des Zeitraumes gemäß Punkt 1;
Leistungsumfang: 500 000 EUR netto Baukosten je Einzelauftrag.
2.5 Bauleiter/-in Heizung, Klima, Lüftung und Sanitär:
Dipl.-Ing. oder Master oder Bachelor oder vergleichbar;
7 Jahre Berufserfahrung, davon mindestens 5 Jahre in der Funktion
eines Bauleiters TGA;
mind. 1 Referenz als Bauleiter TGA für mindestens zwei der
Anlagengruppen Nr. 1, 2 oder 3 gemäß § 53 HOAI, innerhalb des
Zeitraumes gemäß Punkt 1;
Leistungsumfang: 1 000 000 EUR netto Baukosten je Einzelauftrag.
Für die vorbenannten geforderten Leitungsfunktionen gemäß Pkt. 2.2 bis
2.5 müssen mindestens 3 verschiedene Personen benannt werden. Die
benannte Person muss alle Mindestanforderungen der jeweiligen
Leitungsfunktion erfüllen. Die gemäß Pkt. 2.1 benannte Person darf
keine der Funktionen 2.2 bis 2.5 wahrnehmen.
Zur Darstellung der geforderten Angaben gibt es weitere Informationen
unter Link: [7]https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/
III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der AG wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge anhand der
gem. Ziff. III.1.1), III.1.2) und III.1.3) geforderten Nachweise und
Erklärungen formell und inhaltlich prüfen und bewerten.
Die Prüfung der Eignung erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. Der
Auftraggeber wird alle Bewerber/ Bewerbergemeinschaften für die
Angebotsabgabe auswählen, die die Mindestanforderungen gemäß III.1.1)
bis III.1.3) erfüllen und für die keine Ausschlussgründe nach §§ 123
ff. GWB bestehen.Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung
der Mindestzahl von drei zulassungsfähigen Bewerbungen, das vorliegende
Vergabeverfahren einzustellen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor,
bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von drei wertungsfähigen
Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Das Recht zur
vorzeitigen Einstellung analog § 57 SektVO bleibt unberührt.
Beachten Sie u.a. die weiteren Informationen gem. Ziff. VI.3): Link:
[8]https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.1.6)Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:
Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 10 % der Nettoauftragssumme
und Mängelbürgschaft in Höhe von 5 % der Nettoabrechnungssumme eines in
der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitutes oder
Kreditversicherers mit allgemeinem Gerichtsstand in Deutschland.
III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:
Gemäß Auftrags- bzw. Vergabeunterlagen.
III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt
wird, haben muss:
Eine künftige Bietergemeinschaft bestehend aus mehreren Bewerbern
muss im Auftragsfall eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts,
gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigten Vertretern sein.
Künftige Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmeantrag als
Bewerbergemeinschaft einreichen. Im Teilnahmeantrag müssen die
Mitglieder der Bewerbergemeinschaft das Mitglied benennen, das sie
gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt.
Für den Teilnahmeantrag von Bewerbergemeinschaften stellt die
Vergabestelle ein Formular Teilnahmeantrag inklusive
Bewerbergemeinschaftserklärung (Formular) auf ihrer Internetseite
[9]https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ zur Verfügung, das
von Bewerbergemeinschaften genutzt werden soll.
Im Übrigen wird auf die Festlegungen in Ziff. III.1.1) verwiesen.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Der Auftraggeber wird die ausgewählten Bewerber nach Abschluss des
Teilnahmewettbewerbes zeitnah zur Abgabe des Angebots auffordern. Der
Auftraggeber wird die fristgerecht eingereichten Angebote zunächst in
formeller Hinsicht prüfen.
Für alle wertungsfähigen finalen Angebote der Plätze 2 bis 5 wird im
Falle der Auftragserteilung eine Aufwandsentschädigung i. H. v. 50 000
EUR gewährt. Der erstplatzierte Bieter erhält diese
Aufwandsentschädigung nicht.
Die Vertragsgestaltung erfolgt als Pauschalpreisvertrag auf der Basis
einer funktionalen Leistungsbeschreibung und einer Ausführungsplanung,
ohne Preisgleitklausel für Stoffe und Lohn. Der Auftraggeber behält
sich vor, ggf. die Leistungen auf Basis eines Leistungsverzeichnisses
und einer Ausführungsplanung zu beauftragen.
Weitere Informationen Link:
[10]https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
verhandelnden Angebote
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 15/11/2017
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
1. Grundsätzliches:
Die Vergabestelle betreibt einen Flughafen und ist daher auf dem Gebiet
des Verkehrs tätig. Die Vergabestelle führt als Sektorenauftraggeberin
gem. § 100 Abs. 1, Nr. 2a GWB ein Verhandlungsverfahren mit
Teilnahmewettbewerb nach der SektVO durch. Das Verfahren wird als
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb geführt (vgl. Ziff.
IV.1.1). Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb
begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser
Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen und Nachweisen um die
Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst ihre erfolgreiche
Bewerbung nach positiver Eignungsprüfung und -bewertung durch den
Auftraggeber führt zur Versendung der Auftrags- bzw. Vergabeunterlagen.
Die in Ziffer II.2.7) enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem
Vorbehalt und der Anpassung und Aktualisierung.
2. Hinweise zum Teilnahmewettbewerb:
Die Teilnahmeanträge und deren Anlagen sind 2-fach (1 Original und 1
Kopie, die Unterlagen sind entsprechen zu kennzeichnen) in deutscher
Sprache bei der in Ziff. I.1) genannten Adresse einzureichen. Die
Übermittlung hat schriftlich unter expliziter Angabe des Aktenzeichens
(vgl. Ziff. II.1.1) auf dem Behältnis/Umschlag, in dem der
Teilnahmeantrag eingereicht wird, sowie im Anschreiben zum
Teilnahmeantrag zu erfolgen (Vorlage bis zum Schlusstermin der
Bewerbung bei der benannten Kontaktstelle die Übersendung per Telefax
oder in elektronischer Form, z. B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig).
Für die vorbenannte Kennzeichnung soll möglichst der von der
Vergabestelle vorbereitete Kennzettel (Formular) verwendet werden.
Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis
1.11.2017 an die unter Ziff. I.1) bezeichnete Stelle lesbar eingegangen
sind. Mündliche oder verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Die
Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich per E-Mail unter
Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziffer) II.1.1)) und des
Aktenzeichens (vgl. ebenfalls unter Ziffer II.1.1)) an die
E-Mail-Adresse [11]einkauf@berlin-airport.de zu erfolgen. Die
Vergabestelle wird etwaige Informationen (u. a. die Formulare) und
Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum Teilnahmewettbewerb sowie
sonstige Klarstellungen der Vergabestelle die das
Ausschreibungsverfahren betreffen auf der folgenden Internetseite
veröffentlichen: [12]https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/
Die Vergabestelle empfiehlt daher allen Bewerbern täglich den
vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen und
Klarstellungen der Vergabestelle sowie Antworten von Bewerberanfragen
zu Ausschreibungsverfahren zu nutzen.
Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung bzw. die Einheitliche
Europäische Eigenerklärung (EEE) des Bewerbers kann die Einreichung der
unter Ziffer III.1) der vorliegenden Bekanntmachung aufgeführten
Nachweise und Erklärungen nicht ersetzen, da die für die
Präqualifizierung geforderten Angaben und Erklärungen nicht mit den in
diesem Ausschreibungsverfahren geforderten Erklärungen und Nachweise
inhaltlich übereinstimmen.
Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt und verbleiben im
Besitz des Auftraggebers.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der
vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist wenn die
Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien
veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen
Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert
widergegeben wird.
Aufgrund der Zeichenbegrenzung im Bekanntmachungsformular der
Europäischen Union sind weitere Auskünfte in der Anlage zur
Auftragsbekanntmachung zu einzelnen Ziffern (wie in den Texten benannt)
erhältlich unter: (URL)
[13]https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft,
Mittelstand und Technologie
Heinrich-Mann-Allee 107
Potsdam
14473
Deutschland
Telefon: +49 331/866-1719
Fax: +49 331/866-1652
Internet-Adresse:[14]http://www.mwe.brandenburg.de
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
1.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen
Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 KT gegenüber der
Vergabestelle gem. Ziff. I.1. dieser Bekanntmachung, gerügt werden.
2.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften,
die aus diesem Bekanntmachungstext erkennbar sind, innerhalb der in der
Bekanntmachung benannten Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber der
Vergabestelle gem. Ziff. I.1. dieser Bekanntmachung gerügt werden
3.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften,
die aus erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, innerhalb der
Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber der Vergabestelle gem. Ziff.
I.1. dieser Bekanntmachung gerügt werden
4.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf
Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Brandenburg unter der o.
g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung
des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden.
Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von §
160 Abs. 3 GWB vorliegen.
5.
Die Vergabestelle weist zugleich auf die Vorschriften der §§ 134, 135
GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB
zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße und in
Bezug auf die Geltendmachung der Unwirksamkeit der Vergabe eines
öffentlichen Auftrags zu beachten.
Gemäß Richtlinie 2014/25/EU, Anlage XII C Nr. 19 wird hiermit darauf
hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von
vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für
die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens zu beachten
sind.
Hinsichtlich des genauen Wortlauts der vorbenannten gesetzlichen
Regelungen wird auf den folgenden Link, Ziffer VI.4.3) verwiesen: (URL)
[15]https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Bundeskartellamt
Kaiser-Friedrich-Str. 16
Bonn
53113
Deutschland
Telefon: +49 228/9499-0
E-Mail: [16]info@bundeskartellamt.bund.de
Fax: +49 228/9499-400
Internet-Adresse:[17]www.bundeskartellamt.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
12/10/2017
References
1. mailto:einkauf@berlin-airport.de?subject=TED
2. http://www.berlin-airport.de/
3. http://www.berlin-airport.de/
4. https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/
5. https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/
6. https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/
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