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Ausschreibung: Dienstleistungen von Ingenieurbüros - DE-Stuttgart
Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Dokument Nr...: 494189-2017 (ID: 2017121209104879781)
Veröffentlicht: 12.12.2017
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DE-Stuttgart: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
2017/S 238/2017 494189
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) - Stuttgart
Pfaffenwaldring 38-40
Stuttgart
70569
Deutschland
Kontaktstelle(n): Jennifer Sulzberger
Telefon: +49 711/6862450
E-Mail: [1]Jennifer.Sulzberger@dlr.de
NUTS-Code: DE111
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.dlr.de
I.2)Gemeinsame Beschaffung
I.3)Kommunikation
Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist eingeschränkt. Weitere
Auskünfte sind erhältlich unter: [3]https://www.subreport.de/E34531572
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[4]https://www.subreport.de/E34531572
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: eingetragener Verein
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Forschung und Entwicklung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Konstruktion und Fertigung von Hardware für Verbrennungsprüfstände.
Referenznummer der Bekanntmachung: 422/2017/02
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71300000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Das Institut für Verbrennungstechnik des Deutschen Zentrum für Luft und
Raumfahrt e.V. gehört zu den weltweit führenden auf dem Gebiet der
Verbrennungsforschung. Für die Erstellung von Konzepten, Design,
Konstruktion, Detailkonstruktion und Herstellung von neuen
Versuchsaufbauten; Modifikation und Reparatur sowie von
Ersatzteilbeschaffung für bestehende Anordnungen soll ein Rahmenvertrag
abgeschlossen werden.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE111
Hauptort der Ausführung:
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR) Institut für
Verbrennungstechnik Pfaffenwaldring 38-40 70569 Stuttgart.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Das DLR ist nationale Forschungszentrum für Luft- und Raumfahrt. Seine
Forschungs- und Entwicklungsarbeiten in Luftfahrt, Raumfahrt, Energie,
Verkehr und Sicherheit und National und Kooperationen eingebunden. Über
die eigene Forschung hinaus plant das DLR als Raumfahrt-Agentur im
Auftrag der Bundesregierung die deutschen Raumfahrtaktivitäten und
setzt sie um. Ansehen 16 Standorten beschäftigt das DLR ca. 8.000
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Zudem fungiert das DLR als
Dachorganisation für den national größten Projektträger.
Das Institut für Verbrennungstechnik gehört zu den weltweit
führenden auf dem Gebiet der Ver-brennungsforschung. Technische
Verbrennungsprozesse optimieren rund 100 Wissenschaftler / innen
verschiedener Fachrichtungen mit numerischen Modellen, modernen
experimentellen Techniken und kinetischen Methoden. Brenner Institute
Brenner und Brennkammersysteme für Gasturbinen untersucht und
gasturbinenbasierte Kraftwerksanlagen für nachhaltige zentrale und
dezentrale Strom- und Wärmeversorgungen erforscht.
Für die Neu- und Weiterentwicklung von Brennkammertechnologien für
Gasturbinen sind experi-mentelleUntersuchungen zur Verbrennung bei
realen Betriebsbedingungen und damit hohem Druck unerlässlich..
Forschungsarbeiten an generischen und komplexen Brennern und
Brennkam-mern sind hierbei von zentraler Bedeutung, der die Brücke
bilden zwischen Untersuchungen und Laborbrennern und technischen
Brennern, wie Sie in der Industrie genutzt werden. Bei DLR-VT stehen
mehrere Versuchseinrichtungen unterschiedlicher Größe und Komplexität
für experimentalelle Untersuchungen zur Verfügung, anhand derer
zusätzlich umfassende Datensätze für die Verbrennungsmodellen gewonnen
werden. Neben messtechnisch sehr gut zugänglichen Laborprüfständen für
die Durchführung von generischen Experimenten und der Untersuchung von
Verbrennungsphänomenen unter genau Definierten Randbedingungen und bei
atmospärischem Druck, und für Mehrere Druckprüfstände mit optischem
Zugang für die Untersuchung von Modellbzw. skalierten technisch
Einzelbrennern und Brennkammern zur Verfungung. Die Spannweite reicht
hier von einem Druckprüfstand im Labormaßstab, in dem Modellbrenner bei
Drücken bis 10 bar untersucht werden können, bis hin zum
Hochdruckbrennkammerprüfstand Stuttgart (HBK-S), der Untersuchungen von
skalierten technischen Brennern und Brennkammern bis zu einer maximalen
thermischen Leistung von 2 MWth bei gasturbinentypischen Bedingungen
(hoher Druck, hohe Brennkammereintrittstemperatur, hoher Turbulenzgrad)
mit Hilfe von optischen Messmethoden ermöglicht. Alle
Hochdruckprüfstände am Institut verfügen über großflächige Fenster,
deren Dichtungs- und Kühlkonzept auf langjährigem Know-how aufbauen.
Ferner ist es möglich, bei allen Prüfständen der Luft Seed-Partikel
beizumischen, um das Geschwindigkeitsfeld mit PIV zu bestimmen.
Der Umfang der Rahmenvereinbarung erstreckt sich auf Druckbehälter,
Versuchsträger, Brenner und deren Instrumentierung für
Hochdruckverbrennungsprüfstände mit optischem Zugang. Die optischen
Zugänge sind dabei sowohl großflächig als auch in Form von Sonden
ausgeführt. In der Rahmenvereinbarung sollen für genannte Komponenten
die Erstellung von Konzepten, das Design, die Konstruktion, die
Detailkonstruktion (Erstellung von Fertigungszeichnungen) und alle für
die Herstellung benötigten Engineerleistungen geregelt werden
(Unterlieferantenauswahl und -betreuung, Qualitätskontrolle, etc.), die
Fertigung und bei Bedarf die Montageunterstützung vor Ort. Darüber
hinaus sollen die Modifikation und Reparatur von bestehenden
Versuchsaufbauten ebenso beauftragt werden können, wie die
Ersatzteilbeschaffung für verschleißende Teile.
Zur Vergabe der Rahmenvereinbarung werden in der detaillierten
Leistungsbeschreibung zwei Beispielprojekte herangezogen, der
Spezifikationen typisch fuer die zu vergebenden Gewerke sind.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Die jeweiligen Rahmenvereinbarungen können über die zweijährige
Vertragslaufzeit hinaus zweimal um jeweilsein Jahr verlängert werden.
Die Verlängerungsoption wird spätestens drei Monate vor Vertragsende
ausgeübt.Die Rahmenvereinbarung hat eine maximale Laufzeit von
insgesamt 4 Jahren.Voraussichtlicher Zeitplan für den Rückgriff auf
diese Optionen: in Monaten 21 (ab Auftragsvergabe).
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Es gelten die Festlegungen gemäß Auftragsunterlagen im Anhang.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen im Anhang.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Diese Anforderungen werden in den Vergabeunterlagen falls erforderlich,
angegeben bzw. abgefragt.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 08/01/2018
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 22/01/2018
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Laufzeit in Monaten: 6 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der
Angebote)
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
In Übrigen gelten die Festlegung in den weiteren zur Verfügung
gestellten Unterlagen.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Bonn
Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 101a GWB Informations- und Wartepflicht:
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht
berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
gilt auch für Bieter, denen keine Information über die Ablehnung ihres
Angebots zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein
Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach
den Sätzen1 und2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder
auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn
Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
betroffenen Bieter kommt es nicht an.
(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer
Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b GWB Unwirksamkeit:
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber 1.
gegen § 101a verstoßen hat oder 2. einen öffentlichen Auftrag
unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am
Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes
gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach
Absatz 2 festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis
des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss
geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur
Geltendmachung der Unwirksamkeit 30Kalendertagenach Veröffentlichung
der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union.
§ 107 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch
Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist
darzulegen, 5 / 5 dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung
der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen
droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im
Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur
Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2.§101a Abs. 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
07/12/2017
References
1. mailto:Jennifer.Sulzberger@dlr.de?subject=TED
2. http://www.dlr.de/
3. https://www.subreport.de/E34531572
4. https://www.subreport.de/E34531572
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