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Ausschreibung: Dienstleistungen von Ingenieurbüros - DE-Stuttgart
Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Dokument Nr...: 494189-2017 (ID: 2017121209104879781)
Veröffentlicht: 12.12.2017
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  DE-Stuttgart: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
   2017/S 238/2017 494189
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) - Stuttgart
   Pfaffenwaldring 38-40
   Stuttgart
   70569
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Jennifer Sulzberger
   Telefon: +49 711/6862450
   E-Mail: [1]Jennifer.Sulzberger@dlr.de
   NUTS-Code: DE111
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.dlr.de
   I.2)Gemeinsame Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist eingeschränkt. Weitere
   Auskünfte sind erhältlich unter: [3]https://www.subreport.de/E34531572
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [4]https://www.subreport.de/E34531572
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Andere: eingetragener Verein
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Forschung und Entwicklung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Konstruktion und Fertigung von Hardware für Verbrennungsprüfstände.
   Referenznummer der Bekanntmachung: 422/2017/02
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   71300000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Das Institut für Verbrennungstechnik des Deutschen Zentrum für Luft und
   Raumfahrt e.V. gehört zu den weltweit führenden auf dem Gebiet der
   Verbrennungsforschung. Für die Erstellung von Konzepten, Design,
   Konstruktion, Detailkonstruktion und Herstellung von neuen
   Versuchsaufbauten; Modifikation und Reparatur sowie von
   Ersatzteilbeschaffung für bestehende Anordnungen soll ein Rahmenvertrag
   abgeschlossen werden.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE111
   Hauptort der Ausführung:
   Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR) Institut für
   Verbrennungstechnik Pfaffenwaldring 38-40 70569 Stuttgart.
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Das DLR ist nationale Forschungszentrum für Luft- und Raumfahrt. Seine
   Forschungs- und Entwicklungsarbeiten in Luftfahrt, Raumfahrt, Energie,
   Verkehr und Sicherheit und National und Kooperationen eingebunden. Über
   die eigene Forschung hinaus plant das DLR als Raumfahrt-Agentur im
   Auftrag der Bundesregierung die deutschen Raumfahrtaktivitäten und
   setzt sie um. Ansehen 16 Standorten beschäftigt das DLR ca. 8.000
   Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Zudem fungiert das DLR als
   Dachorganisation für den national größten Projektträger.
   Das Institut für Verbrennungstechnik gehört zu den weltweit
   führenden auf dem Gebiet der Ver-brennungsforschung. Technische
   Verbrennungsprozesse optimieren rund 100 Wissenschaftler / innen
   verschiedener Fachrichtungen mit numerischen Modellen, modernen
   experimentellen Techniken und kinetischen Methoden. Brenner Institute
   Brenner und Brennkammersysteme für Gasturbinen untersucht und
   gasturbinenbasierte Kraftwerksanlagen für nachhaltige zentrale und
   dezentrale Strom- und Wärmeversorgungen erforscht.
   Für die Neu- und Weiterentwicklung von Brennkammertechnologien für
   Gasturbinen sind experi-mentelleUntersuchungen zur Verbrennung bei
   realen Betriebsbedingungen und damit hohem Druck unerlässlich..
   Forschungsarbeiten an generischen und komplexen Brennern und
   Brennkam-mern sind hierbei von zentraler Bedeutung, der die Brücke
   bilden zwischen Untersuchungen und Laborbrennern und technischen
   Brennern, wie Sie in der Industrie genutzt werden. Bei DLR-VT stehen
   mehrere Versuchseinrichtungen unterschiedlicher Größe und Komplexität
   für experimentalelle Untersuchungen zur Verfügung, anhand derer
   zusätzlich umfassende Datensätze für die Verbrennungsmodellen gewonnen
   werden. Neben messtechnisch sehr gut zugänglichen Laborprüfständen für
   die Durchführung von generischen Experimenten und der Untersuchung von
   Verbrennungsphänomenen unter genau Definierten Randbedingungen und bei
   atmospärischem Druck, und für Mehrere Druckprüfstände mit optischem
   Zugang für die Untersuchung von Modellbzw. skalierten technisch
   Einzelbrennern und Brennkammern zur Verfungung. Die Spannweite reicht
   hier von einem Druckprüfstand im Labormaßstab, in dem Modellbrenner bei
   Drücken bis 10 bar untersucht werden können, bis hin zum
   Hochdruckbrennkammerprüfstand Stuttgart (HBK-S), der Untersuchungen von
   skalierten technischen Brennern und Brennkammern bis zu einer maximalen
   thermischen Leistung von 2 MWth bei gasturbinentypischen Bedingungen
   (hoher Druck, hohe Brennkammereintrittstemperatur, hoher Turbulenzgrad)
   mit Hilfe von optischen Messmethoden ermöglicht. Alle
   Hochdruckprüfstände am Institut verfügen über großflächige Fenster,
   deren Dichtungs- und Kühlkonzept auf langjährigem Know-how aufbauen.
   Ferner ist es möglich, bei allen Prüfständen der Luft Seed-Partikel
   beizumischen, um das Geschwindigkeitsfeld mit PIV zu bestimmen.
   Der Umfang der Rahmenvereinbarung erstreckt sich auf Druckbehälter,
   Versuchsträger, Brenner und deren Instrumentierung für
   Hochdruckverbrennungsprüfstände mit optischem Zugang. Die optischen
   Zugänge sind dabei sowohl großflächig als auch in Form von Sonden
   ausgeführt. In der Rahmenvereinbarung sollen für genannte Komponenten
   die Erstellung von Konzepten, das Design, die Konstruktion, die
   Detailkonstruktion (Erstellung von Fertigungszeichnungen) und alle für
   die Herstellung benötigten Engineerleistungen geregelt werden
   (Unterlieferantenauswahl und -betreuung, Qualitätskontrolle, etc.), die
   Fertigung und bei Bedarf die Montageunterstützung vor Ort. Darüber
   hinaus sollen die Modifikation und Reparatur von bestehenden
   Versuchsaufbauten ebenso beauftragt werden können, wie die
   Ersatzteilbeschaffung für verschleißende Teile.
   Zur Vergabe der Rahmenvereinbarung werden in der detaillierten
   Leistungsbeschreibung zwei Beispielprojekte herangezogen, der
   Spezifikationen typisch fuer die zu vergebenden Gewerke sind.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 24
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Die jeweiligen Rahmenvereinbarungen können über die zweijährige
   Vertragslaufzeit hinaus zweimal um jeweilsein Jahr verlängert werden.
   Die Verlängerungsoption wird spätestens drei Monate vor Vertragsende
   ausgeübt.Die Rahmenvereinbarung hat eine maximale Laufzeit von
   insgesamt 4 Jahren.Voraussichtlicher Zeitplan für den Rückgriff auf
   diese Optionen: in Monaten 21 (ab Auftragsvergabe).
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Es gelten die Festlegungen gemäß Auftragsunterlagen im Anhang.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen im Anhang.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Diese Anforderungen werden in den Vergabeunterlagen falls erforderlich,
   angegeben bzw. abgefragt.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 08/01/2018
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   Tag: 22/01/2018
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Laufzeit in Monaten: 6 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der
   Angebote)
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   In Übrigen gelten die Festlegung in den weiteren zur Verfügung
   gestellten Unterlagen.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
   Bonn
   Deutschland
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   § 101a GWB Informations- und Wartepflicht:
   (1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht
   berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
   Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
   Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
   des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
   gilt auch für Bieter, denen keine Information über die Ablehnung ihres
   Angebots zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
   Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein
   Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach
   den Sätzen1 und2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder
   auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn
   Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
   Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
   betroffenen Bieter kommt es nicht an.
   (2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das
   Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer
   Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
   § 101b GWB Unwirksamkeit:
   (1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber 1.
   gegen § 101a verstoßen hat oder 2. einen öffentlichen Auftrag
   unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am
   Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes
   gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach
   Absatz 2 festgestellt worden ist.
   (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
   sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis
   des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss
   geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im
   Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur
   Geltendmachung der Unwirksamkeit 30Kalendertagenach Veröffentlichung
   der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
   Union.
   § 107 GWB Einleitung, Antrag:
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag
   hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch
   Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist
   darzulegen, 5 / 5 dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung
   der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen
   droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im
   Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
   unverzüglich gerügt hat,
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung
   benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
   Auftraggeber gerügt werden,
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur
   Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2.§101a Abs. 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   07/12/2017
References
   1. mailto:Jennifer.Sulzberger@dlr.de?subject=TED
   2. http://www.dlr.de/
   3. https://www.subreport.de/E34531572
   4. https://www.subreport.de/E34531572
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