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Ausschreibung: Herstellung von Werbe-, Reklame- und Informationsfilmen und -videofilmen - DE-Berlin
Herstellung von Werbe-, Reklame- und Informationsfilmen und -videofilmen
Dokument Nr...: 494200-2017 (ID: 2017121209112679842)
Veröffentlicht: 12.12.2017
*
  DE-Berlin: Herstellung von Werbe-, Reklame- und Informationsfilmen und -videofilmen
   2017/S 238/2017 494200
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Germany Trade & Invest GmbH
   DE
   Friedrichstraße 60
   Berlin
   10117
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Julija Uzinova
   Telefon: +49 30-200099831
   E-Mail: [1]Vergabestelle@gtai.de
   Fax: +49 30-20009977800
   NUTS-Code: DE300
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]http://www.gtai.de/
   I.2)Gemeinsame Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=180761
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Andere: Institutioneller Zuwendungsempfänger des Bundes
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Wirtschaftsförderung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Rahmenvertrag über Auftragsfilmproduktionen (Herstellung des Filmes
   Die Zukunft der Mobilität entsteht in Deutschland)
   Referenznummer der Bekanntmachung: Herstellung von Filmen
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   92111200
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Ziel des Auftrages ist die Konzeptionierung und Produktion von
   Kurzfilmen (Branchenfilme, Imagefilme und andere Filme) über einen
   Zeitraum von vier Jahren. Zwar ist eine Angabe zur genauen Anzahl der
   Filme nicht möglich, doch es ist anzunehmen, dass mindestens ein Film
   pro Jahr produziert werden soll.
   Als erster Film dieser geplanten Reihe ist ein Beitrag über die
   deutsche KFZ-Industrie geplant, die Auftragnehmerin wird nach dem
   Abschluss des Vergabeverfahrens mit der Produktion des Filmes
   beauftragt. Die Auftragnehmerin muss für diesen Film ein Angebot und
   Konzept abgeben, an dem sich (konzeptionell und preislich) auch weitere
   mögliche Filmproduktionen orientieren.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE
   Hauptort der Ausführung:
   Deutschland
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Auftraggeberin ist Germany Trade & Invest, die
   Wirtschaftsförderungsgesellschaft der Bundesrepublik Deutschland. Die
   Gesellschaft sichert und schafft Arbeitsplätze und stärkt damit den
   Wirtschaftsstandort Deutschland. Mit über 50 Standorten weltweit und
   dem Partnernetzwerk unterstützt Germany Trade & Invest deutsche
   Unternehmen bei ihrem Weg ins Ausland, wirbt für den Standort
   Deutschland und begleitet ausländische Unternehmen bei der Ansiedlung
   in Deutschland.
   Die Gesellschaft wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft
   und Energie und vom Beauftragten der Bundesregierung für die neuen
   Bundesländer aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.
   Ziel des Auftrages ist die Konzeptionierung und Produktion von
   Kurzfilmen (Branchenfilme, Imagefilme und andere Filme) über einen
   Zeitraum von 4 Jahren. Zwar ist eine Angabe zur genauen Anzahl der
   Filme nicht möglich, doch es ist anzunehmen, dass mindestens ein Film
   pro Jahr produziert werden soll.
   Als erster Film dieser geplanten Reihe ist ein Beitrag über die
   deutsche KFZ-Industrie geplant, die Auftragnehmerin wird nach dem
   Abschluss des Vergabeverfahrens mit der Produktion des Filmes
   beauftragt. Die Auftragnehmerin muss für diesen Film ein Angebot und
   Konzept abgeben, an dem sich (konzeptionell und preislich) auch weitere
   mögliche Filmproduktionen orientieren.
   Der KFZ-Film soll die Zukunftsfähigkeit der deutschen KFZ-Branche
   darstellen und dem auch durch den Dieselskandal entstandenen Eindruck
   entgegenwirken, dass die Automobilbranche von gestern ist. Der
   Dieselskandal soll nicht erwähnt werden, der Film soll vor allem der
   Zukunft zugewandt sein, ohne die vorhandenen Herausforderungen zu
   verschweigen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Qualitätskriterium - Name: Fachliche Bewertung / Gewichtung: 60
   Preis - Gewichtung: 40
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 48
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Die Bieter müssen im Vergabeverfahren folgende Nachweise erbringen,
   damit die Eignung festgestellt werden kann.
   Allgemeines:
    Soweit es sich um eine Bietergemeinschaft handelt oder der Bieter
   sich auf die Eignung von Unterauftragnehmern beruft, sind die
   Erklärungen und Dokumente von allen benannten Unterauftragnehmern und
   Mitgliedern der Bietergemeinschaft entsprechend der betreffenden
   Leistungsbestandteile vorzulegen, soweit nachfolgend nicht anders
   angegeben,
    Die verlangten Eigenerklärungen sind ausschließlich unter Verwendung
   der den Vergabeunterlagen, als Anlagen beigefügten Formblätter zu
   erbringen, soweit nichts anderes angegeben,
    Die geforderten Eigenerklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen,
   ein Verweis auf frühere Vergabeverfahren wird nicht akzeptiert,
    Soweit Bescheinigungen verlangt werden, haben ausländische Bieter
   eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes in beglaubigter
   deutscher Übersetzung vorzulegen.
   Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Alle Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:
   1) Eigenerklärung § 124 GWB über das Nichtvorliegen von
   Ausschlussgründen alternativ EEE;
   2) Die anderen Eigenerklärungen samt Auskünften entnehmen Sie bitte den
   beigefügten Vergabeunterlagen.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Alle geforderten Informationen und Nachweise sind in Form eines
   vollständigen und gebundenen Booklets im Format DIN A4 (Querformat) in
   zweifacher Ausfertigung (mindestens 1 Original, bitte kennzeichnen)
   einzureichen.
   Die vorgenannten Nachweise/Erklärungen sind gleichermaßen von allen
   Teilnehmern einer Bietergemeinschaft abzugeben.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Während der Vertragslaufzeit soll der Auftragnehmer Leistungen im
   folgenden Umfang erbringen:
   a) Konzeptionierung und Produktion von Kurzfilmen;
   b) Modulare Aufbau eines Filmes.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Alle geforderten Informationen und Nachweise sind in Form eines
   vollständigen und gebundenen Booklets im Format DIN A4 (Querformat) in
   zweifacher Ausfertigung (mindestens 1 Original, bitte kennzeichnen)
   einzureichen.
   Die vorgenannten Nachweise/Erklärungen sind gleichermaßen von allen
   Teilnehmern einer Bietergemeinschaft abzugeben.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
   vorbehalten
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Für den Auftrag gelten die Leistungsbeschreibung inkl. aller Anhänge,
   der vorgefertigte Vertrag für die Erbringung der Leistung und die
   Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen
   (VOL/B). Die Vertragsbedingungen des Auftragnehmers werden nur
   berücksichtigt, sofern sie den VOL/B nicht entgegenstehen oder
   zwingende berufsrechtliche Vorgaben dies erfordern.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 06/01/2018
   Ortszeit: 14:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/05/2018
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
   Villemomblerstraße 76
   Bonn
   53123
   Deutschland
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Teilnehmer an einem Vergabeverfahren haben bei europaweiten
   Vergabeverfahren einen Anspruch darauf, dass der öffentliche
   Auftraggeber die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält. Daher
   können sie, solange der Zuschlag durch die Vergabestelle noch nicht
   erteilt ist, bei der Vergabekammer einen schriftlichen Antrag auf
   Nachprüfung der betreffenden Vergabeverfahrensstellen.
   Vor Zuschlagserteilung hat der öffentliche Auftraggeber grundsätzlich
   die Pflicht, die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden
   sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen
   werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung und
   über den frühestmöglichen Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich
   in Textform zu informieren (sog. Informationspflicht nach § 134 Abs. 1
   S. 1GWB).
   Der Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information
   geschlossen werden, wobei sich diese Frist auf 10 Kalendertage
   verkürzt, wenn die Information per Telefax oder auf elektronischem Wege
   versendet wird. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
   Information durch den Auftraggeber. Auf den Tag des Zugangs beim
   betroffenen Bieter kommt es nicht an (sog. Wartepflicht nach § 134
   Abs.1 S. 1 bis 5 GWB). Die Informations- und Wartepflicht entfällt
   lediglich in solchen Fällen, in denen ein Verhandlungsverfahren ohne
   vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt
   ist (§ 134 Abs. 3 GWB).
   Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an der
   Auftragserteilung hat, eine Verletzung seiner Rechte im
   Vergabeverfahren durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften geltend
   macht und darlegt, dass ihm durch die behauptete Verletzung ein Schaden
   entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 160 Abs.2 GWB). Die
   Verletzung von Vergabevorschriften kann auch darin bestehen, dass die
   Ausschreibung einer Vergabe rechtswidrig unterblieben ist.
   Antragsbefugt kann auch sein, wer sich durch den geltend gemachten
   Vergabeverstoß an einer Angebotsabgabe gehindert sah.
   Zudem ist die Beachtung der Rügeobliegenheit zwingende
   Zulässigkeitsvoraussetzung für einen Nachprüfungsantrag (§ 160 Abs. 3
   GWB). Dieser ist unzulässig, soweit der Antragsteller den Verstoß gegen
   Vergabevorschriften schon im Vergabeverfahren positiv erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Tagen, gerügt hat (§
   160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Ist der geltend gemachte Fehler bereits in
   der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar, so muss
   dieser spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten
   Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden. Allerdings ist § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB übergreifend,
   so dass ein Bieter bei positiver Kenntnis vom Vergabeverstoß immer
   innerhalb einer Frist von 10 Tagen rügen muss. Nur in Ausnahmefällen
   ist keine Rüge erforderlich, z. B. bei der sog. De-facto-Vergabe (§ 160
   S. 2GWB).
   Ein Nachprüfungsantrag ist auch dann unzulässig, soweit mehr als 15
   Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
   nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
   Die Rüge ist formlos möglich, sollte aus Beweisgründen aber schriftlich
   erfolgen. Nach erfolgter Rüge kann der Bieter den Nachprüfungsantrag
   ohne weitere Wartefrist schriftlich bei der Vergabekammer stellen.
   Hierfür ist kein Anwalt erforderlich. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz,
   gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in Deutschland muss
   einen Empfangsbevollmächtigten in Deutschland benennen (§ 161 Abs. 1
   GWB).
   Nachprüfungsverfahren sind gebührenpflichtig. Die Mindestgebühr beträgt
   2 500 EUR. Bei Antragstellung ist ein Vorschuss in dieser Höhe zu
   zahlen, der zurückerstattet wird, sofern und soweit die Anrufung der
   Vergabekammer erfolgreich ist.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
   Villemomblerstraße
   Bonn
   53123
   Deutschland
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   07/12/2017
References
   1. mailto:Vergabestelle@gtai.de?subject=TED
   2. http://www.gtai.de/
   3. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=180761
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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