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Ausschreibung: Bereitstellung von Software - DE-Köln
Bereitstellung von Software
Software-Wartung und -Reparatur
Dokument Nr...: 494690-2017 (ID: 2017121209161880320)
Veröffentlicht: 12.12.2017
*
  DE-Köln: Bereitstellung von Software
   2017/S 238/2017 494690
   Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
   Freimersdorfer Weg 6
   Köln
   50829
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Abteilung FSFB, Frau Pfaff
   E-Mail: [1]vergabe@beitragsservice.de
   NUTS-Code: DEA2
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse:
   [2]https://www.rundfunkbeitrag.de/der_rundfunkbeitrag/beitragsservice/a
   usschreibungen/index_ger.html
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Andere: öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten, hier: ARD ZDF
   Deutschlandradio Beitragsservice
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Einzug des Rundfunkbeitrags
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   BW 01/17 Nutzungsvertrag für Softwareprodukte der Firma IBM.
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   72268000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Ziel der Maßnahme ist der Abschluss eines Vertrages über die Nutzung
   und die Pflege von Softwareprodukten sowie die Neulizenzierung von
   Softwareprodukten der IBM. Derzeit besteht für Softwareprodukte der IBM
   ein ESSO-Vertrag zwischen dem Auftraggeber und der IBM. Durch den
   zukünftigen Vertrag sind alle eingesetzten Softwareprodukte der IBM für
   die Laufzeit vom 1.1.2018 bis zum 31.12.2020 zu lizenzieren.
   Die Softwareprodukte lassen sich grundsätzlich in drei Kategorien der
   Lizenzierung einteilen:
   MLCProdukte Monthly License Charge.
   Gebühren für die Nutzung der monatlich abgerechneten MLC Software mit
   dem aktuellen Produktbestand.
   OTCProdukte One Time Charge.
   Zu dieser Gruppe zählen SoftwareProdukte, die gegen ein Einmalentgelt
   erworben wurden (Kauflizenzen). Die Höhe der Wartungsaufwendungen ist
   abhängig von den lizenzierten MSUWerten der jeweiligen Lizenz.
   PAProdukte Passport Advantage.
   Hierunter fallen die Wartungsgebühren für die bestehenden Appliances.
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
   Wert ohne MwSt.: 209 000.00 EUR
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   72267000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA2
   Hauptort der Ausführung:
   Köln-Bocklemünd.
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Folgende Leistungen sind mindestens anzubieten:
    Nutzungsvertrag über die in den Vergabeunterlagen genannten IBM
   Softwareprodukte (OTC, MLC, PA). Möglichkeit der Aufnahme weiterer
   Miet und/oder Kauflizenzen zu den dort genannten Konditionen bzw.
   Möglichkeit der Herausnahme von Miet- und/oder Kauflizenzen für IBM
   Standardsoftware aus dem Vertrag.
    Möglichkeit der Anhebung von Softwareprodukten auf neuere
   Versionsstände während der Vertragslaufzeit.
    Subscription & Support (S&S) bzw. Wartung für Softwarepflege für
   Miet und Kauflizenzen.
   Unter Subscription & Support wird sowohl die Bereitstellung der
   neuesten Softwareversionen (Subscription) als auch die Softwarepflege
   inkl. technischer Unterstützung (Support) verstanden. Der Begriff
   Support umfasst darüber hinaus die Berechtigung des Kunden bei dem
   Auftreten eines Fehlers jederzeit (24x7) auf verschiedene technische
   Unterstützungsleistungen des Herstellers zuzugreifen.
   Diese Unterstützungsleistungen umfassen zum Beispiel telefonische
   Unterstützung, unbegrenzte Anzahl von Störungsmeldungen, Zugriff auf
   die Software Support Internetseite des Herstellers mit der Möglichkeit
   Störungsmeldungen aufzugeben und zu verfolgen sowie Zugriff auf den
   Software Support Guide des Herstellers.
   Eine Gesamtliste aller vom Beitragsservice von ARD, ZDF und
   Deutschlandradio benötigten Produkte ist den Vergabeunterlagen zu
   entnehmen. Für die Produkte, die lizenziert sind, aber nicht Teil der
   Vergabeunterlagen (insbes. der Leistungsbeschreibung) sind, wird kein
   Subscription & Support (S&S) bzw. keine Wartung benötigt.
   Weitere Angebotsoptionen, wie z.B. Unterstützungsleistungen für die
   Einführung von neuen Produkten oder Produktversionen können angeboten
   werden.
   Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio erwartet, dass
   der Bieter entweder im Verhandlungstermin oder im Rahmen des
   Erstangebots erläutert, inwieweit auch während der Vertragslaufzeit
   Änderungen am Produktportfolio bzw. am Lizenzumfang (Zu und Abmeldung
   von Softwareprodukten) vorgenommen werden können und welche
   wirtschaftlichen Auswirkungen eine Abkündigung von Produkten hat.
   Durch den Bieter ist zu gewährleisten, dass die Erstellung und
   Aktivierung des Vertrages bis spätestens zum 1.1.2018 erfolgt.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Preis
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
     * Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden
       Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt
       werden:
          + nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
   Erläuterung:
   Der Beitragsservice hat eine Voruntersuchung durchgeführt. In diesem
   Rahmen hat sich herausgestellt, dass zur Sicherstellung des
   Produktionsumfeldes für den Beitragseinzug und zur Minimierung des
   Ausfallrisikos bei einem Einsatz von unterschiedlichen Wartungsgebern
   ein Wartungsvertrag direkt mit der IBM Deutschland GmbH abgeschlossen
   werden muss.
   Da vor allem der Lizenzbedarf der zentralen Datenbankplattform, die den
   Kern des Produktionsumfeldes für den Beitragseinzug darstellt, sich
   sowohl auf MLC-Produkte als auch auf OTC-Produkte erstreckt, ist es aus
   fachlicher Sicht zur umgehenden Wiederherstellung des
   Produktionsbetriebes im Fehlerfall unbedingt notwendig, dass im Rahmen
   des Supports für die Produkte eines Herstellers nicht verschiedene
   Wartungsgeber zuständig sind. Andernfalls bestünde im Störfall die
   Gefahr, dass aufgrund der unterschiedlichen Verantwortlichkeiten
   Zuständigkeiten nicht klar verteilt wären und Maßnahmen zur
   Wiederherstellung der Dienste nur mit erheblicher Zeitverzögerung zu
   erwarten wären.
   Der Beitragsservice hat im Vorfeld mit externer Unterstützung
   verschiedene Vertragskonstruktionen geprüft und ist zu dem Ergebnis
   gekommen, dass ein ESSO-Vertrag neben erheblichen wirtschaftlichen
   Vorteilen auch zu zusätzlichen Leistungsumfängen (z.B. CBA, zusätzliche
   Supportkontingente) führen kann, die in dieser Konstellation wiederum
   ausschließlich durch den Hersteller erbracht werden können.
   Zudem sprechen nachfolgende positive Aspekte für den Abschluss eines
   ESSO-Vertrages direkt mit der IBM GmbH:
    Planbarkeit der Kosten innerhalb einer Rechnungsperiode.
    gleiche Quartalsrechnungen innerhalb eines Berechnungszeitraums
   (BRZ), d.h. keine Rechnungsprüfung mehr erforderlich.
    Einheitlicher Start und Endtermin für alle Produkte.
   Aufgrund der mit dem Abschluss eines ESSO verbundenen erheblichen
   Vorteile hat sich der Beitragsservice letztlich für den Abschluss eines
   ESSO entschieden. Dem Beitragsservice ist von der IBM schriftlich
   bestätigt worden, dass der ESSO ein exklusives Produkt der IBM ist,
   welches nicht von Business Partnern angeboten werden kann. Aus diesem
   Grund wird das Vergabeverfahren als Verhandlungsverfahren ohne
   vorherige Vergabebekanntmachung und ohne vorherigen Teilnahmewettbewerb
   nur mit der IBM GmbH als Bieter gemäß § 17, 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b.)
   VgV durchgeführt.
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
   07/12/2017
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
   vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   IBM Deutschland GmbH
   Karl-Arnold-Platz 1 a
   Düsseldorf
   40474
   Deutschland
   NUTS-Code: DEA1
   Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 209 000.00 EUR
   V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammern (Rheinland) bei der Bezirksregierung Köln
   Zeughausstraße 2-10
   Köln
   50667
   Deutschland
   Telefon: +49 2211473116
   E-Mail: [3]vergabekammer@bezreg-koeln.nrw.de
   Fax: +49 2211472889
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung
   eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig
   ist, soweit:
   1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Beitragsservice nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB
   bleibt unberührt;
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Beitragsservice gerügt werden;
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
   Beitragsservice gerügt werden;
   4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Beitragsservice, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Weitere Einzelheiten können dem GWB, insbesondere § 160 GWB, entnommen
   werden.
   Im vorliegenden Fall findet § 135 GWB Anwendung, d.h. die Unwirksamkeit
   des Vertrags kann nur innerhalb von 10 Kalendertagen ab dem Tag nach
   Veröffentlichung dieser Bekanntmachung geltend gemacht werden.
   Die Zuschlagserteilung ist nicht vor dem 18.12.2017 beabsichtigt.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Vergabekammern (Rheinland) bei der Bezirksregierung Köln
   Zeughausstraße 2-10
   Köln
   50667
   Deutschland
   Telefon: +49 2211473116
   E-Mail: [4]vergabekammer@bezreg-koeln.nrw.de
   Fax: +49 2211472889
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   07/12/2017
References
   1. mailto:vergabe@beitragsservice.de?subject=TED
   2. https://www.rundfunkbeitrag.de/der_rundfunkbeitrag/beitragsservice/ausschreibungen/index_ger.html
   3. mailto:vergabekammer@bezreg-koeln.nrw.de?subject=TED
   4. mailto:vergabekammer@bezreg-koeln.nrw.de?subject=TED
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                The Federal Office of Foreign Trade Information
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