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Ausschreibung: Abbrucharbeiten, Baureifmachung und Abräumung - DE-Hamburg
Abbrucharbeiten, Baureifmachung und Abräumung
Dokument Nr...: 494738-2017 (ID: 2017121209162980350)
Veröffentlicht: 12.12.2017
*
DE-Hamburg: Abbrucharbeiten, Baureifmachung und Abräumung
2017/S 238/2017 494738
Auftragsbekanntmachung Sektoren
Bauauftrag
Richtlinie 2014/25/EU
Abschnitt I: Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Flughafen Hamburg GmbH
Flughafenstr. 1-3
Hamburg
22335
Deutschland
Kontaktstelle(n): Flughafen Hamburg Zentraleinkauf
Telefon: +49 405075-2173
E-Mail: [1]greents@ham.airport.de
Fax: +49 405075-1238
NUTS-Code: DE600
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.hamburg-airport.de
I.2)Gemeinsame Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://www.hamburg-airport.de/de/ausschreibungen.php
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.6)Haupttätigkeit(en)
Flughafenanlagen
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
9932.07.00139 Rückbau-Schadstoffsanierung altes LFZ - Abbruchleistung
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45111000
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Die Flughafen Hamburg GmbH beabsichtigt im Rahmen des
Realisierungsprogramms HAM2020 die bestehende Pier Süd um sechs neue
Flugzeug-Kontaktpositionen zu erweitern.
Um das zu ermöglichen, muss das alte Luftfrachtzentrum weichen, indem
es zurück gebaut wird, um so den notwendigen Raum für das zuvor
beschriebene Vorhaben zu schaffen.
Unter Pkt. II.2.4 Beschreibung der Beschaffung dieser Bekanntmachung
ist die Rückbauleistung genauer beschrieben.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600
Hauptort der Ausführung:
Hamburg.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Rückbau mehrerer Gebäude, Hallen und Flächen auf dem Gelände des
Hamburger Flughafens, Altes Luftfrachtzentrum (Nr.148 Halle und Büro,
149 Halle und Büro, 150 Halle und Büro, 150/1 Halle, 150/2 Halle und
Büro, 150/3 Halle, 192 Büro, 200 Büro, 225 Büro).
Der Rückbau besteht aus den Teilleistungen Schadstoffsanierung,
Entkernung und Demontage/Abbruch der Gebäude, Rückbau von
Infrastrukturnetzen, Erdbau bis Übergabeebene und Entsorgung aller
anfallenden Materialien.
Insgesamt sind ca. 276.000 m3 umbauter Raum zurück zubauen. Die BGF
beträgt ca. 43.500 m2.
Die Gebäude sind einschließlich vorhandener Keller bis zur Unterkante
der Fundamente abzubrechen. Lediglich Gründungspfähle unterhalb der
Übergabeebene verbleiben im Untergrund. Weiter ist der Rückbau der
Freiflächen und der Bodenabtrag auf im Mittel ca. ab GOK -1,0 m zu
berücksichtigen. Die Übergabehöhe ist auf 10,30 m NN festgelegt. Im
Boden befindliche Leitungen, Rohre, Kabel, etc. sind im Zuge des
Bodenabtrags vollständig auszubauen und fachgerecht zu entsorgen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 19/03/2018
Ende: 25/03/2019
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Der Auftraggeber führt ein einstufiges Verhandlungsverfahren durch.
Hierbei können alle Unternehmen, die sich am Vergabeverfahren
beteiligen wollen, ein Angebot ab-geben. Die grundsätzliche Eignung ist
hierbei anhand der in der vorliegenden Bekanntmachung genannten
Unterlagen und unter Verwendung des vom Auftraggeber zur Verfügung
gestellten Bewerbungsbogens darzulegen. Der Bewerbungsbogen ist mit dem
Angebot einzureichen.
Der Auftraggeber wird die eingegangenen Angebote zunächst nach Ziffer
11.1 der Aufforderung zur Angebotsabgabe (siehe Ziffer I.3 der
vorliegenden Bekanntmachung) formal und auf Vollständigkeit prüfen. Im
Anschluss wird die Eignung der Bieter nach Ziffer 11.2.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe anhand der Vorgaben der
Bekanntmachung und der Angaben im Bewerbungsbogen geprüft. Der
Auftraggeber behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter Einhaltung der
Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bieter
aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte
unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen,
zu vervollständigen oder zu korrigieren.
Anschließend werden aus dem Kreis der geeigneten Bieter die Bieter nach
Ziffer 11.3 der Aufforderung zur Angebotsabgabe ausgewählt, mit denen
Verhandlungen geführt werden, sofern nicht nach § 15 Abs. 4 SektVO auf
ein Erstangebot der Zuschlag erteilt werden soll. Grundlage für die
Auswahl der Bieter für Verhandlungen sind die in den Vergabeunterlagen
benannten Zuschlagskriterien samt der mitgeteilten Gewichtung.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
a) Eigenerklärung,
Aa) dass der Bieter in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines
Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG oder
Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu
einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer
Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von
mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR
belegt worden ist.
Bb) dass der Bieter nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen
des Bieters kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren
beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen
Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich der Bieter
nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit
eingestellt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
cc) dass der Bieter im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht
nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die
Integrität des Bieters in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB;
das Verhalten einer rechtskräftig verurteil-ten Person ist einem
Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des
Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die
Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von
Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB
entsprechend.
Dd) dass für den Bieter kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB
vorliegt.
b) Vorlage eines aktuellen Auszugs aus dem Handelsregister oder eine
gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen
Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bieters
soll vorgelegt werden, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bieters
eine Eintragung vorgesehen ist (bestmöglich nicht älter als 6 Monate,
maßgeblich ist der vorliegend benannte Termin für die Einreichung der
Teilnahmeanträge, Kopie ausreichend, bei fremdsprachigen Dokumenten mit
deutscher Übersetzung).
Der Auftraggeber behält sich vor, beteiligte Unternehmen nach § 124 GWB
aus-zuschließen, wenn einer der dort genannten fakultativen
Ausschlussgründe vor-liegt. Die Nennung der vorliegend unter Ziffer
III.1.1) a) der Bekanntmachung benannten Ausschlussgründe ist daher
nicht abschließend. Bei Vorliegen von Aus-schlussgründen wird der
Auftraggeber Angaben der Bieter zur Selbstreinigung nach § 125 GWB
sowie den zulässigen Zeitraum für Ausschlüsse nach § 126 GWB
berücksichtigen.
Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens
wird auf Ziffer VI.3 d) verwiesen.
Für die Prüfung der Eignung wird auf Ziffer II.2.9 verwiesen.
Zusätzlich zu den voranstehend aufgeführten Eigenerklärungen des
Bieters sind keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder
sonstigen Einrichtungen (Originale oder Kopien) vorzulegen. Der
Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Erfüllung der
vorgenannten Vorgaben Bescheinigungen oder Erklärungen im vorgenannten
Sinn zu fordern.
Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung des Bieters kann die Einreichung
der unter Ziffer III.1.1) bis III.1.3) aufgeführten Nachweise und
Eigenerklärungen nicht ersetzen, da die für die Präqualifizierung
geforderten Angaben und Eigenerklärungen nicht mit den vorliegend
vorgegebenen Erklärungen und Nachweisen inhaltlich nicht
übereinstimmen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
a) Eigenerklärung zum Umsatz des Bieters (EUR, netto), der auf
Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen
vergleichbar sind, aufgeteilt für die letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahre;
b) Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Bieters (EUR, netto), aufgeteilt
für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre;
Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens
wird auf Ziffer VI.3 d) der vorliegenden Bekanntmachung verwiesen.
Für die Prüfung der Eignung wird auf Ziffer II.2.9.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Zu a) Der angegebene jährliche Umsatz für vergleichbare Leistungen darf
im Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre nicht unter
12.500.000,- (ohne Umsatzsteuer) liegen. Für die Einhaltung der
vorgenannten Mindestbedingungen werden bei allen Kooperationsformen
nach Ziffer VI.3 b) der Bekanntmachung die Angaben der benannten
Unternehmen addiert.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
a) Benennung der Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahren durchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte (für jedes
Geschäftsjahr getrennt), gegliedert nach Berufsgruppen sowie nach
Anzahl, welche im Geschäftsbereich tätig sind, in den die Erbringung
der ausgeschriebenen Leistungen fällt.
b) Darstellung der Geschäftsbereiche des Unternehmens, insbesondere für
die Zuständigkeiten, in die die hier ausgeschriebenen Leistungen
fallen, z. B. durch Vorlage eines Organigramms (Gliederungsplans) des
Unternehmens
c) Angaben zu drei realisierten oder in der Realisierung weit
fortgeschrittenen Referenzprojekten aus den vor der Veröffentlichung
dieser Bekanntmachung vergangenen 36 Monaten, bei denen in Art und
Umfang mit der vorliegend ausgeschriebenen Leistung (vgl.
Vergabeunterlagen) vergleichbare Leistungen durchgeführt wurden.
Erwartet werden folgende Angaben für jedes Referenzprojekt:
Name des AG,
Kontaktdaten des AG,
Bezeichnung und Standort der Referenz,
Zeitraum der Leistungserbringung,
Gesamtauftragswert (Euro, netto),
Kurzbeschreibung zur Art der erbrachten Leistungen im Kontext zu:
a) Rückbau mehrgeschossiger Stahlbetonkonstruktionen
b) Rückbau Lagerhallen
c) Schadstoffsanierung
d) Arbeiten im Bestand
Kurzbeschreibung zum Umfang der erbrachten Leistungen im Kontext zur:
a) Bauwerksgröße BGF
b) Objektgröße BGF
Besondere Umstände (falls vorhanden) der Leistungserbringung,
Eigenleistungsanteil in % unter Benennung der vom Bewerber selbst
erbrachten Leistung.
Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens
wird auf Ziffer VI.3 d) der vorliegenden Bekanntmachung verwiesen.
Für die Prüfung der Eignung wird auf Ziffer II.2.9 der vorliegenden
Bekanntmachung.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Zu c) Benennen Sie bitte mindestens drei realisierten oder in der
Realisierung weit fortgeschrittenen Referenzprojekte.
III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Siehe zur Eignungsprüfung im Rahmen des vorliegenden einstufigen
Verhandlungsverfahren die Hinweise und Vorgaben unter Ziffer II.2.9.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.1.6)Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:
Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:
Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt
wird, haben muss:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Bietergemeinschaften müssen das Angebot bereits als Bietergemeinschaft
einreichen. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bietergemeinschaft muss
zusätzlich zum Bewerbungsbogen nach Ziffer VI.3 d) der vorliegenden
Bekanntmachung eine ausdrückliche Erklärung der Bietergemeinschaft
gemäß Formblatt des Auftraggebers eingereicht werden, in welchem die
Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige
Mitglied der Bietergemeinschaft, welches die Bietergemeinschaft im
vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber
rechtsverbindlich vertritt. Die vorgeschriebene
Bietergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen Mitgliedern der
Bietergemeinschaft unterzeichnet sein.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
verhandelnden Angebote
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 12/01/2018
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
a) Der Auftraggeber ist ausschließlich Sektorenauftraggeber nach § 100
Abs. 1 Nr. 2 GWB.
b) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren:
Die unter Ziffer III.1.1) bis Ziffer III.1.3) benannten Unterlagen sind
bei Vorliegen einer Bietergemeinschaft für jedes Mitglied der
Bietergemeinschaft vorzulegen.
Beabsichtigt der Bieter oder ein Mitglied einer Bietergemeinschaft,
sich zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen oder
technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen
(z. B. durch Subunternehmer) zu berufen, so sind die unter Ziffer
III.1.2) bis III.1.3) benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen
insoweit vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit
Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bieter mit dem Teilnahmeantrag die
Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren
Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über
die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird.
Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im
Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit
ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bieter im
Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem
Umfang der Eignungsleihe haftet.
Beabsichtigt der Bieter, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise für die
erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder
Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung
(Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen,
so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen
als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese
Kapazitäten benötigt werden.
c) Erläuterung zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens:
Der Auftraggeber behält sich nach § 15 Abs. 4 SektVO vor, den Auftrag
auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen
einzutreten. Diese Möglichkeit besteht auch für einzelne Lose der
vorliegenden Vergabe.
d) Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Eignungsunterlagen
einen Bewerbungsbogen erstellt. Dieser ist zu verwenden und mit dem
Angebot abzugeben. Weitere Anforderungen an die Verwendung des
Bewerbungsbogens sind diesem zu entnehmen.
e) Die in Ziffer II.2.7) und in Ziffer IV.2.3) enthaltenen Zeitangaben
stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung.
f) Der Auftraggeber behält sich vor, bei einer Unterschreitung der
Mindestzahl von drei wertungsfähigen Angeboten das vorliegende
Vergabeverfahren einzustellen. Bei einer losweisen Vergabe gelten die
voranstehenden Vorbehalte für jedes Los. In beiden vorgenannten Fällen
behält sich der Auftraggeber vor, jeweils ein Verhandlungsverfahren
ohne Teilnahmewettbewerb durchzuführen.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Hamburg:
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Vergaberecht, zentrale
Vergabeaufsicht und Zivilrecht
Neuenfelder Straße 19
Hamburg
21109
Deutschland
Telefon: +49 40-42840-2441
E-Mail: [4]vergabekammer@bsw.hamburg.de
Fax: +49 40-42731-0499
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
siehe VI.4.1)
Hamburg
Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Auf die Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Ein
Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB insbesondere
unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung
des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Siehe unter VI.4.1)
Hamburg
Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
07/12/2017
References
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2. http://www.hamburg-airport.de/
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