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Ausschreibung: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung - DE-München  Flughafen
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Beratung im Bereich Projektleitung
Planung im Bereich Systemimplementierung
Planung im Bereich Systemqualitätssicherung
Projektmanagement, außer Projektüberwachung von Bauarbeiten
Softwaretests
Systemprüfung
Beratung im Bereich Abnahmeprüfung von Systemsoftware
Systemberatung und technische Beratung
Strategische Prüfung und Planung im Bereich Informationssysteme oder -technologie
Prüfung von Informationstechnologieanforderungen
Entwurfsmodellierung
Prototyping
Systemberatung
Software-Beratung
Hardwareberatung
Programmierung von Anwendersoftware
Entwicklung von branchenspezifischer Software
Beratung im Bereich Software-Integration
Programmierung
Software-Konfiguration
Beratung im Bereich Hardware-Integration
Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste
Dienstleistungen in Verbindung mit Software
Computerunterstützung und -beratung
Dokument Nr...: 494863-2017 (ID: 2017121209181480494)
Veröffentlicht: 12.12.2017
*
  DE-München  Flughafen: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
   2017/S 238/2017 494863
   Auftragsbekanntmachung  Sektoren
   Dienstleistungen
   Richtlinie 2014/25/EU
   Abschnitt I: Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Flughafen München GmbH
   Nordallee 25
   München - Flughafen
   85356
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Flughafen München GmbH - Beschaffung
   E-Mail: [1]vergabe@munich-airport.de
   Fax: +49 89975-61216
   NUTS-Code: DE21A
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]http://www.munich-airport.de
   I.2)Gemeinsame Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist eingeschränkt. Weitere
   Auskünfte sind erhältlich unter:
   [3]https://www.munich-airport.de/ausschreibungen-855722
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.6)Haupttätigkeit(en)
   Flughafenanlagen
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Rahmenvereinbarung IT Unterstützungsleistungen in 11 Losen.
   Referenznummer der Bekanntmachung: 2017-1000666
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   72000000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Der Servicebereich IT ist am Flughafen München für die Erbringung von
   Leistungen in den Bereichen Infrastruktur, Hardware, Software
   (Eigenentwicklung und 3rd Party Produkte) und Betrieb unterschiedlicher
   Gewerke in unterschiedlichen Einsatzbereichen (z.B. Aviation, Technik,
   Verwaltung) zuständig.
   Ausgeschrieben werden Dienstleistungen zur Unterstützung des
   Leistungsangebotes des Servicebereichs IT. Die Leistungen sind in
   insgesamt 11 Lose aufgeteilt. Es handelt sich um eine Ausschreibung mit
   maximal drei Wirtschaftsteilnehmern pro Los.
   Jeder Bieter kann sich auf mehrere Lose bewerben. Die Einzelverträge
   auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung erfolgen je nach Themengebiet
   in Paketen von wenigen Tagen bis zu mehreren Monaten pro Los.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
   Angebote sind möglich für alle Lose
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Projektmanagement.
   Los-Nr.: 1
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   72000000
   72224000
   72224100
   72224200
   79421000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE21A
   Hauptort der Ausführung:
   Flughafen München.
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Zur Durchführung von Projekten werden die Leistungen von
   Projektleitern, Bauleitern und Projektassistenzen benötigt. Die
   Projekte können unterschiedliche Dimensionen bezüglich Aufwand und
   Laufzeit haben und unterschiedliche Bereiche der Infrastruktur und der
   Softwareentwicklung betreffen,
   Die Methodik (basierend auf GPM / IPMA) sowie die für die Planung und
   Durchführung der Projekte benötigten Tools (Clarity, Open Workbench)
   sind von der FMG-IT definiert und vorgegeben.
   Das angebotene Personal wird über verhandlungssichere Deutschkenntnisse
   auf Niveau C1 verfügen.
   Geschätzter Umfang über die Vertragslaufzeit ca. 1.500 Personentage.
   Die Leistungen werden fast vollständig beim Auftraggeber am Campus
   Flughafen München erbracht.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 60
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Anzahl der Bewerber: 8
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr
   Bewerber grundsätzlich geeignet sind, als zur Abgabe eines Angebots
   aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die Bewerber
   auswählen, welche die nachfolgend aufgeführten Eignungsvoraussetzungen
   am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die
   nachfolgend beschriebene Bewertung vornehmen. Der Auftraggeber wird
   eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 1.000
   Punkte erreichen kann. Von diesen 1.000 Punkten entfallen.
    maximal 800 Punkte auf die Unterlagen gemäß Ziffer III.1.3).
   Wobei hiervon maximal 600 Punkte auf die Unterlagen nach Ziffer III.1.3
   b) entfallen,
    maximal 200 Punkte entfallen auf die Unterlagen gemäß Ziffer
   III.1.2).
   Bei der Bewertung der Referenzangaben werden bewertet:
    Vergleichbarkeit der Art der Leistungen, einschließlich etwaiger
   besonderer Umstände der Leistungserbringung,
    Vergleichbarkeit des Umfangs erbrachten Leistungen,
    Umfang der vom Bewerber selbst erbrachten Leistungen.
   Im Rahmen der vorgenannten Gewichtung werden die vorgenannten
   Unterlagen bewertet. Die Bewertung der benannten Unterlagen wird anhand
   des nachfolgenden Bewertungsmaßstabes erfolgen:
   5 Punkte: Der Bewerber erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und
   uneingeschränkt;
   4 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
   jeweiligen Merkmal vereinzelt bzw. geringfügige Defizite und Schwächen
   aufweisen;
   3 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
   jeweiligen Merkmal mehrere bzw. nicht lediglich geringe Defizite und
   Schwächen aufweisen;
   2 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
   jeweiligen Merkmal weiterreichende bzw. gewichtige Defizite und
   Schwächen aufweisen oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers
   enthalten zum jeweiligen Merkmal nur wenige wertungsfähige Aussagen;
   1 Punkt: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
   jeweiligen Merkmal insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite und Schwächen
   aufweisen;
   0 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
   jeweiligen Merkmal in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind,
   oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum
   jeweiligen Merkmal keine wertungsfähigen Angaben.
   Der Auftraggeber behält sich vor, Teilnahmeanträge unberücksichtigt zu
   lassen, die bei einer Bewertung weniger als 600 Punkte erreichen. Die
   Entscheidungen erfolgen nach pflichtgemäßem Ermessen unter Beachtung
   der vergaberechtlichen Grundsätze.
   Die Ermittlung des Punkteergebnisses für jede Unterlage erfolgt durch
   die Verwendung eines Gewichtungsfaktors, mit dem bei einer Bewertung
   mit 5 Punkten die jeweilige maximale Punktezahl entsprechend der
   prozentualen Gewichtung erzielt werden kann.
   Die konkrete Bewertungsmatrix ist zum Zeitpunkt des Versandes der
   vorliegenden Bekanntmachung noch nicht erstellt worden. Der
   Auftraggeber behält sich vor, einzelne Aspekte der Bewertung
   unterzogenen Nachweise und Eigenerklärungen jeweils gesondert und
   unterschiedlich zu gewichten.
   Sollte sich aufgrund der Bewertung ergeben, dass durch eine mehrfache
   Belegung einer Rangstelle die vorgenannte Höchstzahl der zur
   Angebotsabgabe zuzulassenden Bewerber überschritten wird, wird der
   Auftraggeber alle Bewerber mit einer erfolgreichen Rangstelle
   berücksichtigen.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Testmanagement.
   Los-Nr.: 2
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   72000000
   72254000
   72254100
   72226000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE21A
   Hauptort der Ausführung:
   Flughafen München.
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Zur Sicherung der Qualität der umgesetzten Projekte und Maßnahmen ist
   die Konzipierung geeigneter Testmethoden und Testfälle sowie die
   Planung und Durchführung der Testfälle inklusive der entsprechenden
   Dokumentation notwendig. Hierfür werden die Leistungen von Testmanagern
   und Testspezialisten ausgeschrieben.
   Das angebotene Personal wird über verhandlungssichere Deutschkenntnisse
   auf Niveau C1 verfügen.
   Geschätzter Umfang über die Vertragslaufzeit ca. 5.000 Personentage.
   Die Leistungen werden sowohl beim Auftragnehmer als auch beim
   Auftraggeber am Campus Flughafen München erbracht. Der Anteil ist vom
   Einzelauftrag abhängig.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 60
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Anzahl der Bewerber: 8
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr
   Bewerber grundsätzlich geeignet sind, als zur Abgabe eines Angebots
   aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die Bewerber
   auswählen, welche die nachfolgend aufgeführten Eignungsvoraussetzungen
   am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die
   nachfolgend beschriebene Bewertung vornehmen. Der Auftraggeber wird
   eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 1.000
   Punkte erreichen kann. Von diesen 1.000 Punkten entfallen.
    maximal 800 Punkte auf die Unterlagen gemäß Ziffer III.1.3).
   Wobei hiervon maximal 600 Punkte auf die Unterlagen nach Ziffer III.1.3
   b) entfallen,
    maximal 200 Punkte entfallen auf die Unterlagen gemäß Ziffer
   III.1.2).
   Bei der Bewertung der Referenzangaben werden bewertet:
    Vergleichbarkeit der Art der Leistungen, einschließlich etwaiger
   besonderer Umstände der Leistungserbringung,
    Vergleichbarkeit des Umfangs erbrachten Leistungen,
    Umfang der vom Bewerber selbst erbrachten Leistungen.
   Im Rahmen der vorgenannten Gewichtung werden die vorgenannten
   Unterlagen bewertet. Die Bewertung der benannten Unterlagen wird anhand
   des nachfolgenden Bewertungsmaßstabes erfolgen:
   5 Punkte: Der Bewerber erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und
   uneingeschränkt;
   4 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
   jeweiligen Merkmal vereinzelt bzw. geringfügige Defizite und Schwächen
   aufweisen;
   3 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
   jeweiligen Merkmal mehrere bzw. nicht lediglich geringe Defizite und
   Schwächen aufweisen;
   2 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
   jeweiligen Merkmal weiterreichende bzw. gewichtige Defizite und
   Schwächen aufweisen oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers
   enthalten zum jeweiligen Merkmal nur wenige wertungsfähige Aussagen;
   1 Punkt: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
   jeweiligen Merkmal insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite und Schwächen
   aufweisen;
   0 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
   jeweiligen Merkmal in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind,
   oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum
   jeweiligen Merkmal keine wertungsfähigen Angaben.
   Der Auftraggeber behält sich vor, Teilnahmeanträge unberücksichtigt zu
   lassen, die bei einer Bewertung weniger als 600 Punkte erreichen. Die
   Entscheidungen erfolgen nach pflichtgemäßem Ermessen unter Beachtung
   der vergaberechtlichen Grundsätze.
   Die Ermittlung des Punkteergebnisses für jede Unterlage erfolgt durch
   die Verwendung eines Gewichtungsfaktors, mit dem bei einer Bewertung
   mit 5 Punkten die jeweilige maximale Punktezahl entsprechend der
   prozentualen Gewichtung erzielt werden kann.
   Die konkrete Bewertungsmatrix ist zum Zeitpunkt des Versandes der
   vorliegenden Bekanntmachung noch nicht erstellt worden. Der
   Auftraggeber behält sich vor, einzelne Aspekte der Bewertung
   unterzogenen Nachweise und Eigenerklärungen jeweils gesondert und
   unterschiedlich zu gewichten.
   Sollte sich aufgrund der Bewertung ergeben, dass durch eine mehrfache
   Belegung einer Rangstelle die vorgenannte Höchstzahl der zur
   Angebotsabgabe zuzulassenden Bewerber überschritten wird, wird der
   Auftraggeber alle Bewerber mit einer erfolgreichen Rangstelle
   berücksichtigen.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Solution Management.
   Los-Nr.: 3
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   72000000
   72220000
   72222000
   72223000
   72242000
   72244000
   72246000
   72266000
   72100000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE21A
   Hauptort der Ausführung:
   Flughafen München.
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Im Bereich Solution Management und Enterprise Architecture erfolgt die
   Klassifizierung und grobe Bewertung der Kundenanforderungen
   (Fachbereiche der FMG und Tochterunternehmen) sowie die Konzeption von
   IT Architekturen. Dies beinhaltet das Prüfen der Kundenanforderungen,
   die Prüfung auf technische Machbarkeit, die Einordnung in die IT
   Landschaft sowie die Vorbereitung von Make-or-Buy Entscheidungen.
   Ausgeschrieben werden die Leistungen von Solution Managern und System
   Architekten für die Einsatzbereiche Aviation, Ground Handling, Campus
   Solutions, B2C Solutions, Administration & Analytics Solutions, IT
   Enabling Solutions, Security, Technik und Facility-Management Solutions
   und Workplace Solutions.
   Das angebotene Personal wird über verhandlungssichere Deutschkenntnisse
   auf Niveau C1 verfügen.
   Geschätzter Umfang über die Vertragslaufzeit ca. 10.000 Personentage.
   Der Schwerpunkt der Leistungen wird beim Auftraggeber am Campus
   Flughafen München erbracht.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 60
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Anzahl der Bewerber: 8
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr
   Bewerber grundsätzlich geeignet sind, als zur Abgabe eines Angebots
   aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die Bewerber
   auswählen, welche die nachfolgend aufgeführten Eignungsvoraussetzungen
   am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die
   nachfolgend beschriebene Bewertung vornehmen. Der Auftraggeber wird
   eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 1.000
   Punkte erreichen kann. Von diesen 1.000 Punkten entfallen.
    maximal 800 Punkte auf die Unterlagen gemäß Ziffer III.1.3).
   Wobei hiervon maximal 600 Punkte auf die Unterlagen nach Ziffer III.1.3
   b) entfallen,
    maximal 200 Punkte entfallen auf die Unterlagen gemäß Ziffer
   III.1.2).
   Bei der Bewertung der Referenzangaben werden bewertet:
    Vergleichbarkeit der Art der Leistungen, einschließlich etwaiger
   besonderer Umstände der Leistungserbringung,
    Vergleichbarkeit des Umfangs erbrachten Leistungen,
    Umfang der vom Bewerber selbst erbrachten Leistungen.
   Im Rahmen der vorgenannten Gewichtung werden die vorgenannten
   Unterlagen bewertet. Die Bewertung der benannten Unterlagen wird anhand
   des nachfolgenden Bewertungsmaßstabes erfolgen:
   5 Punkte: Der Bewerber erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und
   uneingeschränkt;
   4 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
   jeweiligen Merkmal vereinzelt bzw. geringfügige Defizite und Schwächen
   aufweisen;
   3 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
   jeweiligen Merkmal mehrere bzw. nicht lediglich geringe Defizite und
   Schwächen aufweisen;
   2 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
   jeweiligen Merkmal weiterreichende bzw. gewichtige Defizite und
   Schwächen aufweisen oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers
   enthalten zum jeweiligen Merkmal nur wenige wertungsfähige Aussagen;
   1 Punkt: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
   jeweiligen Merkmal insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite und Schwächen
   aufweisen;
   0 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
   jeweiligen Merkmal in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind,
   oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum
   jeweiligen Merkmal keine wertungsfähigen Angaben.
   Der Auftraggeber behält sich vor, Teilnahmeanträge unberücksichtigt zu
   lassen, die bei einer Bewertung weniger als 600 Punkte erreichen. Die
   Entscheidungen erfolgen nach pflichtgemäßem Ermessen unter Beachtung
   der vergaberechtlichen Grundsätze.
   Die Ermittlung des Punkteergebnisses für jede Unterlage erfolgt durch
   die Verwendung eines Gewichtungsfaktors, mit dem bei einer Bewertung
   mit 5 Punkten die jeweilige maximale Punktezahl entsprechend der
   prozentualen Gewichtung erzielt werden kann.
   Die konkrete Bewertungsmatrix ist zum Zeitpunkt des Versandes der
   vorliegenden Bekanntmachung noch nicht erstellt worden. Der
   Auftraggeber behält sich vor, einzelne Aspekte der Bewertung
   unterzogenen Nachweise und Eigenerklärungen jeweils gesondert und
   unterschiedlich zu gewichten.
   Sollte sich aufgrund der Bewertung ergeben, dass durch eine mehrfache
   Belegung einer Rangstelle die vorgenannte Höchstzahl der zur
   Angebotsabgabe zuzulassenden Bewerber überschritten wird, wird der
   Auftraggeber alle Bewerber mit einer erfolgreichen Rangstelle
   berücksichtigen.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Softwareentwicklung Non-SAP.
   Los-Nr.: 4
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   72000000
   72212000
   72212100
   72227000
   72242000
   72243000
   72244000
   72265000
   72228000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE21A
   Hauptort der Ausführung:
   Flughafen München.
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Unterstützung bei der Implementierung von Softwarelösungen für
   unterschiedliche Bereiche des FMG-Konzerns. Die Umsetzung erfolgt
   entsprechend der in einem Pflichtenheft pro Einzelvertrag beschriebenen
   Vorgaben sowie dem jeweils gültigen Entwicklerleitfaden der FMG-IT.
   Dabei kann im Rahmen eines Einzelvertrages die Entwicklung einzelner
   Module für ein bestehendes oder neu zu entwickelndes System oder die
   Entwicklung eines Gesamtsystems enthalten sein.
   Die Implementierung erfolgt aktuell mit folgenden Technologien: Java
   (J2SE & JEE), Web-Frontend (z.B. JavaScript, HTML5, CSS3), C/C++, TIM
   Workflow, SharePoint,.Net / C#, CORBA (IDL, Java & C++
   Implementierung), ESB (IBM Integration Broker, ESQL, etc.), SQL, Oracle
   Technologien, MS SQL Technologien, MySQL Technologien, Bash/C-Shell
   (Linux und Solaris),
   Powershell, Pearl und Python.
   Die eingesetzten Betriebssysteme sind Windows, Linux, Solaris, iOS,
   Android.
   Das angebotene Personal wird über verhandlungssichere Deutschkenntnisse
   auf Niveau C1 verfügen.
   Geschätzter Umfang über die Vertragslaufzeit ca. 9.500 Personentage.
   Der Schwerpunkt der Leistungen wird beim Auftraggeber am Campus
   Flughafen München erbracht.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 60
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Anzahl der Bewerber: 8
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr
   Bewerber grundsätzlich geeignet sind, als zur Abgabe eines Angebots
   aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die Bewerber
   auswählen, welche die nachfolgend aufgeführten Eignungsvoraussetzungen
   am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die
   nachfolgend beschriebene Bewertung vornehmen. Der Auftraggeber wird
   eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 1.000
   Punkte erreichen kann. Von diesen 1.000 Punkten entfallen.
    maximal 800 Punkte auf die Unterlagen gemäß Ziffer III.1.3).
   Wobei hiervon maximal 600 Punkte auf die Unterlagen nach Ziffer III.1.3
   b) entfallen,
    maximal 200 Punkte entfallen auf die Unterlagen gemäß Ziffer
   III.1.2).
   Bei der Bewertung der Referenzangaben werden bewertet:
    Vergleichbarkeit der Art der Leistungen, einschließlich etwaiger
   besonderer Umstände der Leistungserbringung,
    Vergleichbarkeit des Umfangs erbrachten Leistungen,
    Umfang der vom Bewerber selbst erbrachten Leistungen.
   Im Rahmen der vorgenannten Gewichtung werden die vorgenannten
   Unterlagen bewertet. Die Bewertung der benannten Unterlagen wird anhand
   des nachfolgenden Bewertungsmaßstabes erfolgen:
   5 Punkte: Der Bewerber erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und
   uneingeschränkt;
   4 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
   jeweiligen Merkmal vereinzelt bzw. geringfügige Defizite und Schwächen
   aufweisen;
   3 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
   jeweiligen Merkmal mehrere bzw. nicht lediglich geringe Defizite und
   Schwächen aufweisen;
   2 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
   jeweiligen Merkmal weiterreichende bzw. gewichtige Defizite und
   Schwächen aufweisen oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers
   enthalten zum jeweiligen Merkmal nur wenige wertungsfähige Aussagen;
   1 Punkt: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
   jeweiligen Merkmal insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite und Schwächen
   aufweisen;
   0 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
   jeweiligen Merkmal in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind,
   oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum
   jeweiligen Merkmal keine wertungsfähigen Angaben.
   Der Auftraggeber behält sich vor, Teilnahmeanträge unberücksichtigt zu
   lassen, die bei einer Bewertung weniger als 600 Punkte erreichen. Die
   Entscheidungen erfolgen nach pflichtgemäßem Ermessen unter Beachtung
   der vergaberechtlichen Grundsätze.
   Die Ermittlung des Punkteergebnisses für jede Unterlage erfolgt durch
   die Verwendung eines Gewichtungsfaktors, mit dem bei einer Bewertung
   mit 5 Punkten die jeweilige maximale Punktezahl entsprechend der
   prozentualen Gewichtung erzielt werden kann.
   Die konkrete Bewertungsmatrix ist zum Zeitpunkt des Versandes der
   vorliegenden Bekanntmachung noch nicht erstellt worden. Der
   Auftraggeber behält sich vor, einzelne Aspekte der Bewertung
   unterzogenen Nachweise und Eigenerklärungen jeweils gesondert und
   unterschiedlich zu gewichten.
   Sollte sich aufgrund der Bewertung ergeben, dass durch eine mehrfache
   Belegung einer Rangstelle die vorgenannte Höchstzahl der zur
   Angebotsabgabe zuzulassenden Bewerber überschritten wird, wird der
   Auftraggeber alle Bewerber mit einer erfolgreichen Rangstelle
   berücksichtigen.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   SAP ERP Consulting und Entwicklung.
   Los-Nr.: 5
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   72000000
   72212000
   72212100
   72220000
   72223000
   72227000
   72242000
   72243000
   72244000
   72246000
   72254100
   72265000
   72266000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE21A
   Hauptort der Ausführung:
   Flughafen München.
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Konzipierung und Bereitstellung der SAP Landschaft für unterschiedliche
   Bereiche des FMG-Konzerns. Ausgeschrieben werden Leistungen in den
   Bereichen SAP ERP Consulting und SAP ERP Development. Die Umsetzung
   erfolgt entsprechend der in einem Pflichtenheft beschriebenen Vorgaben
   sowie den jeweils gültigen allgemeinen bzw. FMG-Spezifischen
   Richtlinien im SAP Umfeld. Dabei kann im Rahmen eines Einzelvertrages
   die Bereitstellung einzelner Systeme oder die Entwicklung enthalten
   sein.
   Das angebotene Personal wird über verhandlungssichere Deutschkenntnisse
   auf Niveau C1 verfügen.
   Geschätzter Umfang über die Vertragslaufzeit ca. 1.000 Personentage.
   Der Schwerpunkt der Leistungen wird beim Auftraggeber am Campus
   Flughafen München erbracht.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 60
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Anzahl der Bewerber: 8
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr
   Bewerber grundsätzlich geeignet sind, als zur Abgabe eines Angebots
   aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die Bewerber
   auswählen, welche die nachfolgend aufgeführten Eignungsvoraussetzungen
   am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die
   nachfolgend beschriebene Bewertung vornehmen. Der Auftraggeber wird
   eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 1.000
   Punkte erreichen kann. Von diesen 1.000 Punkten entfallen.
    maximal 800 Punkte auf die Unterlagen gemäß Ziffer III.1.3).
   Wobei hiervon maximal 600 Punkte auf die Unterlagen nach Ziffer III.1.3
   b) entfallen,
    maximal 200 Punkte entfallen auf die Unterlagen gemäß Ziffer
   III.1.2).
   Bei der Bewertung der Referenzangaben werden bewertet:
    Vergleichbarkeit der Art der Leistungen, einschließlich etwaiger
   besonderer Umstände der Leistungserbringung,
    Vergleichbarkeit des Umfangs erbrachten Leistungen,
    Umfang der vom Bewerber selbst erbrachten Leistungen.
   Im Rahmen der vorgenannten Gewichtung werden die vorgenannten
   Unterlagen bewertet. Die Bewertung der benannten Unterlagen wird anhand
   des nachfolgenden Bewertungsmaßstabes erfolgen:
   5 Punkte: Der Bewerber erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und
   uneingeschränkt;
   4 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
   jeweiligen Merkmal vereinzelt bzw. geringfügige Defizite und Schwächen
   aufweisen;
   3 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
   jeweiligen Merkmal mehrere bzw. nicht lediglich geringe Defizite und
   Schwächen aufweisen;
   2 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
   jeweiligen Merkmal weiterreichende bzw. gewichtige Defizite und
   Schwächen aufweisen oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers
   enthalten zum jeweiligen Merkmal nur wenige wertungsfähige Aussagen;
   1 Punkt: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
   jeweiligen Merkmal insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite und Schwächen
   aufweisen;
   0 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
   jeweiligen Merkmal in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind,
   oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum
   jeweiligen Merkmal keine wertungsfähigen Angaben.
   Der Auftraggeber behält sich vor, Teilnahmeanträge unberücksichtigt zu
   lassen, die bei einer Bewertung weniger als 600 Punkte erreichen. Die
   Entscheidungen erfolgen nach pflichtgemäßem Ermessen unter Beachtung
   der vergaberechtlichen Grundsätze.
   Die Ermittlung des Punkteergebnisses für jede Unterlage erfolgt durch
   die Verwendung eines Gewichtungsfaktors, mit dem bei einer Bewertung
   mit 5 Punkten die jeweilige maximale Punktezahl entsprechend der
   prozentualen Gewichtung erzielt werden kann.
   Die konkrete Bewertungsmatrix ist zum Zeitpunkt des Versandes der
   vorliegenden Bekanntmachung noch nicht erstellt worden. Der
   Auftraggeber behält sich vor, einzelne Aspekte der Bewertung
   unterzogenen Nachweise und Eigenerklärungen jeweils gesondert und
   unterschiedlich zu gewichten.
   Sollte sich aufgrund der Bewertung ergeben, dass durch eine mehrfache
   Belegung einer Rangstelle die vorgenannte Höchstzahl der zur
   Angebotsabgabe zuzulassenden Bewerber überschritten wird, wird der
   Auftraggeber alle Bewerber mit einer erfolgreichen Rangstelle
   berücksichtigen.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   SAP BI-Consultant.
   Los-Nr.: 6
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   72000000
   72212000
   72212100
   72220000
   72222000
   72223000
   72227000
   72242000
   72243000
   72244000
   72246000
   72254000
   72254100
   72265000
   72266000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE21A
   Hauptort der Ausführung:
   Flughafen München.
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Unterstützung bei der Erstellung von Pflichtenheften für
   Softwarelösungen im SAP-BI Umfeld.
   Unterstützung bei der Implementierung von Softwarelösungen im SAP BI
   Umfeld für unterschiedliche Bereiche des FMG-Konzerns. Die Umsetzung
   erfolgt entsprechend der in einem Pflichtenheft beschriebenen Vorgaben
   sowie den jeweils gültigen allgemeinen bzw. FMG-Spezifischen
   Richtlinien im SAP. Dabei kann im Rahmen eines Einzelvertrags die
   Entwicklung einzelner Module für ein bestehendes oder neu zu
   entwickelndes System oder die Entwicklung eines Gesamtsystems enthalten
   sein.
   Das angebotene Personal wird über verhandlungssichere Deutschkenntnisse
   auf Niveau C1 verfügen.
   Geschätzter Umfang über die Vertragslaufzeit ca. 2.100 Personentage.
   Der Schwerpunkt der Leistungen wird beim Auftraggeber am Campus
   Flughafen München erbracht.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 60
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Anzahl der Bewerber: 8
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr
   Bewerber grundsätzlich geeignet sind, als zur Abgabe eines Angebots
   aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die Bewerber
   auswählen, welche die nachfolgend aufgeführten Eignungsvoraussetzungen
   am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die
   nachfolgend beschriebene Bewertung vornehmen. Der Auftraggeber wird
   eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 1.000
   Punkte erreichen kann. Von diesen 1.000 Punkten entfallen.
    maximal 800 Punkte auf die Unterlagen gemäß Ziffer III.1.3).
   Wobei hiervon maximal 600 Punkte auf die Unterlagen nach Ziffer III.1.3
   b) entfallen,
    maximal 200 Punkte entfallen auf die Unterlagen gemäß Ziffer
   III.1.2).
   Bei der Bewertung der Referenzangaben werden bewertet:
    Vergleichbarkeit der Art der Leistungen, einschließlich etwaiger
   besonderer Umstände der Leistungserbringung,
    Vergleichbarkeit des Umfangs erbrachten Leistungen,
    Umfang der vom Bewerber selbst erbrachten Leistungen.
   Im Rahmen der vorgenannten Gewichtung werden die vorgenannten
   Unterlagen bewertet. Die Bewertung der benannten Unterlagen wird anhand
   des nachfolgenden Bewertungsmaßstabes erfolgen:
   5 Punkte: Der Bewerber erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und
   uneingeschränkt;
   4 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
   jeweiligen Merkmal vereinzelt bzw. geringfügige Defizite und Schwächen
   aufweisen;
   3 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
   jeweiligen Merkmal mehrere bzw. nicht lediglich geringe Defizite und
   Schwächen aufweisen;
   2 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
   jeweiligen Merkmal weiterreichende bzw. gewichtige Defizite und
   Schwächen aufweisen oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers
   enthalten zum jeweiligen Merkmal nur wenige wertungsfähige Aussagen;
   1 Punkt: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
   jeweiligen Merkmal insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite und Schwächen
   aufweisen;
   0 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
   jeweiligen Merkmal in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind,
   oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum
   jeweiligen Merkmal keine wertungsfähigen Angaben.
   Der Auftraggeber behält sich vor, Teilnahmeanträge unberücksichtigt zu
   lassen, die bei einer Bewertung weniger als 600 Punkte erreichen. Die
   Entscheidungen erfolgen nach pflichtgemäßem Ermessen unter Beachtung
   der vergaberechtlichen Grundsätze.
   Die Ermittlung des Punkteergebnisses für jede Unterlage erfolgt durch
   die Verwendung eines Gewichtungsfaktors, mit dem bei einer Bewertung
   mit 5 Punkten die jeweilige maximale Punktezahl entsprechend der
   prozentualen Gewichtung erzielt werden kann.
   Die konkrete Bewertungsmatrix ist zum Zeitpunkt des Versandes der
   vorliegenden Bekanntmachung noch nicht erstellt worden. Der
   Auftraggeber behält sich vor, einzelne Aspekte der Bewertung
   unterzogenen Nachweise und Eigenerklärungen jeweils gesondert und
   unterschiedlich zu gewichten.
   Sollte sich aufgrund der Bewertung ergeben, dass durch eine mehrfache
   Belegung einer Rangstelle die vorgenannte Höchstzahl der zur
   Angebotsabgabe zuzulassenden Bewerber überschritten wird, wird der
   Auftraggeber alle Bewerber mit einer erfolgreichen Rangstelle
   berücksichtigen.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   SAP Technisches Consulting.
   Los-Nr.: 7
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   72000000
   72212000
   72212100
   72220000
   72223000
   72227000
   72242000
   72243000
   72244000
   72246000
   72254000
   72254100
   72265000
   72266000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE21A
   Hauptort der Ausführung:
   Flughafen München.
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Beratung und Unterstützung bei der Erstellung von Pflichtenheften für
   Softwarelösungen im SAP-Umfeld (Implementierung von Softwarelösungen im
   SAP-Umfeld, Konzeptionierung und Installation von SAP-Systemen im
   Umfeld S/4 HANA und Installation und Betrieb der neuen SAP-Oberflächen
   GUI, FIORI) für unterschiedliche Bereiche des FMG-Konzerns. Die
   Implementierung erfolgt entsprechend der in einem Pflichtenheft
   beschriebenen Vorgaben sowie den jeweils gültigen allgemeinen bzw.
   FMG-Spezifischen Richtlinien im SAP. Dabei kann im Rahmen eines
   Einzelvertrages die Entwicklung einzelner Module für ein bestehendes
   oder neu zu entwickelndes System oder die Entwicklung eines
   Gesamtsystems enthalten sein.
   Das angebotene Personal wird über verhandlungssichere Deutschkenntnisse
   auf Niveau C1 verfügen.
   Geschätzter Umfang über die Vertragslaufzeit ca. 2.400 Personentage.
   Der Schwerpunkt der Leistungen wird beim Auftraggeber am Campus
   Flughafen München erbracht.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 60
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Anzahl der Bewerber: 8
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr
   Bewerber grundsätzlich geeignet sind, als zur Abgabe eines Angebots
   aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die Bewerber
   auswählen, welche die nachfolgend aufgeführten Eignungsvoraussetzungen
   am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die
   nachfolgend beschriebene Bewertung vornehmen. Der Auftraggeber wird
   eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 1.000
   Punkte erreichen kann. Von diesen 1.000 Punkten entfallen.
    maximal 800 Punkte auf die Unterlagen gemäß Ziffer III.1.3).
   Wobei hiervon maximal 600 Punkte auf die Unterlagen nach Ziffer III.1.3
   b) entfallen,
    maximal 200 Punkte entfallen auf die Unterlagen gemäß Ziffer
   III.1.2).
   Bei der Bewertung der Referenzangaben werden bewertet:
    Vergleichbarkeit der Art der Leistungen, einschließlich etwaiger
   besonderer Umstände der Leistungserbringung,
    Vergleichbarkeit des Umfangs erbrachten Leistungen,
    Umfang der vom Bewerber selbst erbrachten Leistungen.
   Im Rahmen der vorgenannten Gewichtung werden die vorgenannten
   Unterlagen bewertet. Die Bewertung der benannten Unterlagen wird anhand
   des nachfolgenden Bewertungsmaßstabes erfolgen:
   5 Punkte: Der Bewerber erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und
   uneingeschränkt;
   4 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
   jeweiligen Merkmal vereinzelt bzw. geringfügige Defizite und Schwächen
   aufweisen;
   3 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
   jeweiligen Merkmal mehrere bzw. nicht lediglich geringe Defizite und
   Schwächen aufweisen;
   2 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
   jeweiligen Merkmal weiterreichende bzw. gewichtige Defizite und
   Schwächen aufweisen oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers
   enthalten zum jeweiligen Merkmal nur wenige wertungsfähige Aussagen;
   1 Punkt: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
   jeweiligen Merkmal insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite und Schwächen
   aufweisen;
   0 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
   jeweiligen Merkmal in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind,
   oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum
   jeweiligen Merkmal keine wertungsfähigen Angaben.
   Der Auftraggeber behält sich vor, Teilnahmeanträge unberücksichtigt zu
   lassen, die bei einer Bewertung weniger als 600 Punkte erreichen. Die
   Entscheidungen erfolgen nach pflichtgemäßem Ermessen unter Beachtung
   der vergaberechtlichen Grundsätze.
   Die Ermittlung des Punkteergebnisses für jede Unterlage erfolgt durch
   die Verwendung eines Gewichtungsfaktors, mit dem bei einer Bewertung
   mit 5 Punkten die jeweilige maximale Punktezahl entsprechend der
   prozentualen Gewichtung erzielt werden kann.
   Die konkrete Bewertungsmatrix ist zum Zeitpunkt des Versandes der
   vorliegenden Bekanntmachung noch nicht erstellt worden. Der
   Auftraggeber behält sich vor, einzelne Aspekte der Bewertung
   unterzogenen Nachweise und Eigenerklärungen jeweils gesondert und
   unterschiedlich zu gewichten.
   Sollte sich aufgrund der Bewertung ergeben, dass durch eine mehrfache
   Belegung einer Rangstelle die vorgenannte Höchstzahl der zur
   Angebotsabgabe zuzulassenden Bewerber überschritten wird, wird der
   Auftraggeber alle Bewerber mit einer erfolgreichen Rangstelle
   berücksichtigen.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Information Security.
   Los-Nr.: 8
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   72000000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE21A
   Hauptort der Ausführung:
   Flughafen München.
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Zur Erfüllung der Regelungen aus der Datenschutzgrundverordnung oder
   dem BSI-Gesetz (KRITIS) müssen im FMG-Konzern Maßnahmen zur
   Vorbereitung von Zertifizierungen (ISO 27019, DIN EN 16495) des
   Auftraggebers sowie zur Durchführung dieser Zertifizierungen definiert
   und umgesetzt werden.
   Das angebotene Personal wird über verhandlungssichere Deutschkenntnisse
   auf Niveau C1 verfügen.
   Geschätzter Umfang über die Vertragslaufzeit ca. 2.200 Personentage.
   Der Schwerpunkt der Leistungen wird beim Auftraggeber am Campus
   Flughafen München erbracht.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 60
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Anzahl der Bewerber: 8
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr
   Bewerber grundsätzlich geeignet sind, als zur Abgabe eines Angebots
   aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die Bewerber
   auswählen, welche die nachfolgend aufgeführten Eignungsvoraussetzungen
   am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die
   nachfolgend beschriebene Bewertung vornehmen. Der Auftraggeber wird
   eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 1.000
   Punkte erreichen kann. Von diesen 1.000 Punkten entfallen.
    maximal 800 Punkte auf die Unterlagen gemäß Ziffer III.1.3).
   Wobei hiervon maximal 600 Punkte auf die Unterlagen nach Ziffer III.1.3
   b) entfallen,
    maximal 200 Punkte entfallen auf die Unterlagen gemäß Ziffer
   III.1.2).
   Bei der Bewertung der Referenzangaben werden bewertet:
    Vergleichbarkeit der Art der Leistungen, einschließlich etwaiger
   besonderer Umstände der Leistungserbringung,
    Vergleichbarkeit des Umfangs erbrachten Leistungen,
    Umfang der vom Bewerber selbst erbrachten Leistungen.
   Im Rahmen der vorgenannten Gewichtung werden die vorgenannten
   Unterlagen bewertet. Die Bewertung der benannten Unterlagen wird anhand
   des nachfolgenden Bewertungsmaßstabes erfolgen:
   5 Punkte: Der Bewerber erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und
   uneingeschränkt;
   4 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
   jeweiligen Merkmal vereinzelt bzw. geringfügige Defizite und Schwächen
   aufweisen;
   3 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
   jeweiligen Merkmal mehrere bzw. nicht lediglich geringe Defizite und
   Schwächen aufweisen;
   2 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
   jeweiligen Merkmal weiterreichende bzw. gewichtige Defizite und
   Schwächen aufweisen oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers
   enthalten zum jeweiligen Merkmal nur wenige wertungsfähige Aussagen;
   1 Punkt: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
   jeweiligen Merkmal insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite und Schwächen
   aufweisen;
   0 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
   jeweiligen Merkmal in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind,
   oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum
   jeweiligen Merkmal keine wertungsfähigen Angaben.
   Der Auftraggeber behält sich vor, Teilnahmeanträge unberücksichtigt zu
   lassen, die bei einer Bewertung weniger als 600 Punkte erreichen. Die
   Entscheidungen erfolgen nach pflichtgemäßem Ermessen unter Beachtung
   der vergaberechtlichen Grundsätze.
   Die Ermittlung des Punkteergebnisses für jede Unterlage erfolgt durch
   die Verwendung eines Gewichtungsfaktors, mit dem bei einer Bewertung
   mit 5 Punkten die jeweilige maximale Punktezahl entsprechend der
   prozentualen Gewichtung erzielt werden kann.
   Die konkrete Bewertungsmatrix ist zum Zeitpunkt des Versandes der
   vorliegenden Bekanntmachung noch nicht erstellt worden. Der
   Auftraggeber behält sich vor, einzelne Aspekte der Bewertung
   unterzogenen Nachweise und Eigenerklärungen jeweils gesondert und
   unterschiedlich zu gewichten.
   Sollte sich aufgrund der Bewertung ergeben, dass durch eine mehrfache
   Belegung einer Rangstelle die vorgenannte Höchstzahl der zur
   Angebotsabgabe zuzulassenden Bewerber überschritten wird, wird der
   Auftraggeber alle Bewerber mit einer erfolgreichen Rangstelle
   berücksichtigen.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Administration Betriebssysteme und zentrale Infrastruktur.
   Los-Nr.: 9
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   72000000
   72100000
   72220000
   72250000
   72260000
   72600000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE21A
   Hauptort der Ausführung:
   Flughafen München.
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Unterstützungsleistung im Bereich Infrastruktur und zentrale Dienste
   (z.B. AD, Exchange, Softwareverteilung, Virenscanner, Satellite,
   FreeIPA, MobileIron, usw.) für verschiedene Betriebssysteme (Windows
   Server ab 2008, Solaris ab Version 8, RedHat ab Version RHEL 5,
   Android, iOS, Blackberry UEM).
   Die Leistungen werden von Systemengineers erbracht. Für diese sollen in
   unterschiedlichen Projekten die FMG internen Engineers unterstützen.
   Die Unterstützung kann je nach Projekt im Bereich Konzepterstellung,
   Marktrecherche, Lastenhefterstellung als auch in der Implementierung
   und Übergabe an den Betrieb incl. Dokumentationserstellung liegen.
   Welche Tätigkeiten genau benötigt werden, wird pro Einzelvertrag genau
   spezifiziert.
   Das angebotene Personal wird über verhandlungssichere Deutschkenntnisse
   auf Niveau C1 verfügen.
   Geschätzter Umfang über die Vertragslaufzeit ca. 1.200 Personentage.
   Der Schwerpunkt der Leistungen wird beim Auftraggeber am Campus
   Flughafen München erbracht.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 60
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Anzahl der Bewerber: 8
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr
   Bewerber grundsätzlich geeignet sind, als zur Abgabe eines Angebots
   aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die Bewerber
   auswählen, welche die nachfolgend aufgeführten Eignungsvoraussetzungen
   am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die
   nachfolgend beschriebene Bewertung vornehmen. Der Auftraggeber wird
   eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 1.000
   Punkte erreichen kann. Von diesen 1.000 Punkten entfallen.
    maximal 800 Punkte auf die Unterlagen gemäß Ziffer III.1.3).
   Wobei hiervon maximal 600 Punkte auf die Unterlagen nach Ziffer III.1.3
   b) entfallen,
    maximal 200 Punkte entfallen auf die Unterlagen gemäß Ziffer
   III.1.2).
   Bei der Bewertung der Referenzangaben werden bewertet:
    Vergleichbarkeit der Art der Leistungen, einschließlich etwaiger
   besonderer Umstände der Leistungserbringung,
    Vergleichbarkeit des Umfangs erbrachten Leistungen,
    Umfang der vom Bewerber selbst erbrachten Leistungen.
   Im Rahmen der vorgenannten Gewichtung werden die vorgenannten
   Unterlagen bewertet. Die Bewertung der benannten Unterlagen wird anhand
   des nachfolgenden Bewertungsmaßstabes erfolgen:
   5 Punkte: Der Bewerber erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und
   uneingeschränkt;
   4 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
   jeweiligen Merkmal vereinzelt bzw. geringfügige Defizite und Schwächen
   aufweisen;
   3 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
   jeweiligen Merkmal mehrere bzw. nicht lediglich geringe Defizite und
   Schwächen aufweisen;
   2 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
   jeweiligen Merkmal weiterreichende bzw. gewichtige Defizite und
   Schwächen aufweisen oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers
   enthalten zum jeweiligen Merkmal nur wenige wertungsfähige Aussagen;
   1 Punkt: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
   jeweiligen Merkmal insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite und Schwächen
   aufweisen;
   0 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
   jeweiligen Merkmal in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind,
   oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum
   jeweiligen Merkmal keine wertungsfähigen Angaben.
   Der Auftraggeber behält sich vor, Teilnahmeanträge unberücksichtigt zu
   lassen, die bei einer Bewertung weniger als 600 Punkte erreichen. Die
   Entscheidungen erfolgen nach pflichtgemäßem Ermessen unter Beachtung
   der vergaberechtlichen Grundsätze.
   Die Ermittlung des Punkteergebnisses für jede Unterlage erfolgt durch
   die Verwendung eines Gewichtungsfaktors, mit dem bei einer Bewertung
   mit 5 Punkten die jeweilige maximale Punktezahl entsprechend der
   prozentualen Gewichtung erzielt werden kann.
   Die konkrete Bewertungsmatrix ist zum Zeitpunkt des Versandes der
   vorliegenden Bekanntmachung noch nicht erstellt worden. Der
   Auftraggeber behält sich vor, einzelne Aspekte der Bewertung
   unterzogenen Nachweise und Eigenerklärungen jeweils gesondert und
   unterschiedlich zu gewichten.
   Sollte sich aufgrund der Bewertung ergeben, dass durch eine mehrfache
   Belegung einer Rangstelle die vorgenannte Höchstzahl der zur
   Angebotsabgabe zuzulassenden Bewerber überschritten wird, wird der
   Auftraggeber alle Bewerber mit einer erfolgreichen Rangstelle
   berücksichtigen.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Engineer im Bereich LAN/WLAN.
   Los-Nr.: 10
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   72000000
   72100000
   72220000
   72250000
   72260000
   72600000
   72222000
   72223000
   72227000
   72228000
   72243000
   72244000
   72246000
   72265000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE21A
   Hauptort der Ausführung:
   Flughafen München.
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Unterstützungsleistung im Bereich LAN/WLAN Technologien.
   Die Leistungen werden von Systemengineers erbracht. Diese sollen in
   unterschiedlichen IT-Projekten die FMG internen Engineers unterstützen.
   Die Unterstützung kann je nach Einzelvertrag im Bereich
   Konzepterstellung, Marktrecherche, Lastenhefterstellung als auch in der
   Implementierung und Übergabe an den Betrieb incl.
   Dokumentationserstellung liegen. Welche Tätigkeiten genau benötigt
   werden, wird pro Einzelvertrag genau spezifiziert.
   Das angebotene Personal wird über verhandlungssichere Deutschkenntnisse
   auf Niveau C1 verfügen.
   Geschätzter Umfang über die Vertragslaufzeit ca. 1.200 Personentage.
   Die Leistungen werden fast vollständig beim Auftraggeber am Campus
   Flughafen München erbracht.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 60
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Anzahl der Bewerber: 8
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr
   Bewerber grundsätzlich geeignet sind, als zur Abgabe eines Angebots
   aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die Bewerber
   auswählen, welche die nachfolgend aufgeführten Eignungsvoraussetzungen
   am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die
   nachfolgend beschriebene Bewertung vornehmen. Der Auftraggeber wird
   eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 1.000
   Punkte erreichen kann. Von diesen 1.000 Punkten entfallen.
    maximal 800 Punkte auf die Unterlagen gemäß Ziffer III.1.3).
   Wobei hiervon maximal 600 Punkte auf die Unterlagen nach Ziffer III.1.3
   b) entfallen,
    maximal 200 Punkte entfallen auf die Unterlagen gemäß Ziffer
   III.1.2).
   Bei der Bewertung der Referenzangaben werden bewertet:
    Vergleichbarkeit der Art der Leistungen, einschließlich etwaiger
   besonderer Umstände der Leistungserbringung,
    Vergleichbarkeit des Umfangs erbrachten Leistungen,
    Umfang der vom Bewerber selbst erbrachten Leistungen.
   Im Rahmen der vorgenannten Gewichtung werden die vorgenannten
   Unterlagen bewertet. Die Bewertung der benannten Unterlagen wird anhand
   des nachfolgenden Bewertungsmaßstabes erfolgen:
   5 Punkte: Der Bewerber erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und
   uneingeschränkt;
   4 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
   jeweiligen Merkmal vereinzelt bzw. geringfügige Defizite und Schwächen
   aufweisen;
   3 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
   jeweiligen Merkmal mehrere bzw. nicht lediglich geringe Defizite und
   Schwächen aufweisen;
   2 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
   jeweiligen Merkmal weiterreichende bzw. gewichtige Defizite und
   Schwächen aufweisen oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers
   enthalten zum jeweiligen Merkmal nur wenige wertungsfähige Aussagen;
   1 Punkt: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
   jeweiligen Merkmal insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite und Schwächen
   aufweisen;
   0 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
   jeweiligen Merkmal in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind,
   oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum
   jeweiligen Merkmal keine wertungsfähigen Angaben.
   Der Auftraggeber behält sich vor, Teilnahmeanträge unberücksichtigt zu
   lassen, die bei einer Bewertung weniger als 600 Punkte erreichen. Die
   Entscheidungen erfolgen nach pflichtgemäßem Ermessen unter Beachtung
   der vergaberechtlichen Grundsätze.
   Die Ermittlung des Punkteergebnisses für jede Unterlage erfolgt durch
   die Verwendung eines Gewichtungsfaktors, mit dem bei einer Bewertung
   mit 5 Punkten die jeweilige maximale Punktezahl entsprechend der
   prozentualen Gewichtung erzielt werden kann.
   Die konkrete Bewertungsmatrix ist zum Zeitpunkt des Versandes der
   vorliegenden Bekanntmachung noch nicht erstellt worden. Der
   Auftraggeber behält sich vor, einzelne Aspekte der Bewertung
   unterzogenen Nachweise und Eigenerklärungen jeweils gesondert und
   unterschiedlich zu gewichten.
   Sollte sich aufgrund der Bewertung ergeben, dass durch eine mehrfache
   Belegung einer Rangstelle die vorgenannte Höchstzahl der zur
   Angebotsabgabe zuzulassenden Bewerber überschritten wird, wird der
   Auftraggeber alle Bewerber mit einer erfolgreichen Rangstelle
   berücksichtigen.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Engineer im Bereich Security Systeme.
   Los-Nr.: 11
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   72000000
   72100000
   72220000
   72250000
   72260000
   72600000
   72222000
   72223000
   72227000
   72228000
   72243000
   72244000
   72246000
   72265000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE21A
   Hauptort der Ausführung:
   Flughafen München.
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Unterstützungsleistung im Bereich Security Technologien (Firewall,
   E-Mail-Security, IPAM, Proxy, Loadbalancer und WAF).
   Die Leistungen werden von Systemengineers erbracht. Diese sollen in
   unterschiedlichen IT-Projekten die FMG internen Engineers unterstützen.
   Die Unterstützung kann je nach Einzelvertrag im Bereich
   Konzepterstellung, Marktrecherche, Lastenhefterstellung als auch in der
   Implementierung und Übergabe an den Betrieb incl.
   Dokumentationserstellung liegen. Welche Tätigkeiten genau benötigt
   werden, wird pro Einzelvertrag genau spezifiziert.
   Das angebotene Personal wird über verhandlungssichere Deutschkenntnisse
   auf Niveau C1 verfügen.
   Geschätzter Umfang über die Vertragslaufzeit ca. 1.200 Personentage.
   Die Leistungen werden fast vollständig beim Auftraggeber am Campus
   Flughafen München erbracht.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 60
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Anzahl der Bewerber: 8
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr
   Bewerber grundsätzlich geeignet sind, als zur Abgabe eines Angebots
   aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die Bewerber
   auswählen, welche die nachfolgend aufgeführten Eignungsvoraussetzungen
   am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die
   nachfolgend beschriebene Bewertung vornehmen. Der Auftraggeber wird
   eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 1.000
   Punkte erreichen kann. Von diesen 1.000 Punkten entfallen.
    maximal 800 Punkte auf die Unterlagen gemäß Ziffer III.1.3).
   Wobei hiervon maximal 600 Punkte auf die Unterlagen nach Ziffer III.1.3
   b) entfallen,
    maximal 200 Punkte entfallen auf die Unterlagen gemäß Ziffer
   III.1.2).
   Bei der Bewertung der Referenzangaben werden bewertet:
    Vergleichbarkeit der Art der Leistungen, einschließlich etwaiger
   besonderer Umstände der Leistungserbringung,
    Vergleichbarkeit des Umfangs erbrachten Leistungen,
    Umfang der vom Bewerber selbst erbrachten Leistungen.
   Im Rahmen der vorgenannten Gewichtung werden die vorgenannten
   Unterlagen bewertet. Die Bewertung der benannten Unterlagen wird anhand
   des nachfolgenden Bewertungsmaßstabes erfolgen:
   5 Punkte: Der Bewerber erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und
   uneingeschränkt;
   4 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
   jeweiligen Merkmal vereinzelt bzw. geringfügige Defizite und Schwächen
   aufweisen;
   3 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
   jeweiligen Merkmal mehrere bzw. nicht lediglich geringe Defizite und
   Schwächen aufweisen;
   2 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
   jeweiligen Merkmal weiterreichende bzw. gewichtige Defizite und
   Schwächen aufweisen oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers
   enthalten zum jeweiligen Merkmal nur wenige wertungsfähige Aussagen;
   1 Punkt: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
   jeweiligen Merkmal insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite und Schwächen
   aufweisen;
   0 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
   jeweiligen Merkmal in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind,
   oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum
   jeweiligen Merkmal keine wertungsfähigen Angaben.
   Der Auftraggeber behält sich vor, Teilnahmeanträge unberücksichtigt zu
   lassen, die bei einer Bewertung weniger als 600 Punkte erreichen. Die
   Entscheidungen erfolgen nach pflichtgemäßem Ermessen unter Beachtung
   der vergaberechtlichen Grundsätze.
   Die Ermittlung des Punkteergebnisses für jede Unterlage erfolgt durch
   die Verwendung eines Gewichtungsfaktors, mit dem bei einer Bewertung
   mit 5 Punkten die jeweilige maximale Punktezahl entsprechend der
   prozentualen Gewichtung erzielt werden kann.
   Die konkrete Bewertungsmatrix ist zum Zeitpunkt des Versandes der
   vorliegenden Bekanntmachung noch nicht erstellt worden. Der
   Auftraggeber behält sich vor, einzelne Aspekte der Bewertung
   unterzogenen Nachweise und Eigenerklärungen jeweils gesondert und
   unterschiedlich zu gewichten.
   Sollte sich aufgrund der Bewertung ergeben, dass durch eine mehrfache
   Belegung einer Rangstelle die vorgenannte Höchstzahl der zur
   Angebotsabgabe zuzulassenden Bewerber überschritten wird, wird der
   Auftraggeber alle Bewerber mit einer erfolgreichen Rangstelle
   berücksichtigen.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   a) Eigenerklärung,
   Aa) dass der Bewerber in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines
   Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG oder
   Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu
   einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer
   Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von
   mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR
   belegt worden ist.
   Bb) dass der Bewerber nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen
   des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren
   beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen
   Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich der Bewerber
   nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit
   eingestellt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
   cc) dass der Bewerber im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht
   nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die
   Integrität des Bewerbers in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3
   GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem
   Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des
   Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die
   Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von
   Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB
   entsprechend.
   Der Auftraggeber behält sich vor, beteiligte Unternehmen nach § 124 GWB
   auszuschließen, wenn einer der dort genannten fakultativen
   Ausschlussgründe vorliegt. Die Nennung der vorliegend unter Ziffer
   III.1.1) a) der Bekanntmachung benannten Ausschlussgründe ist daher
   nicht abschließend.
   Dd) dass für den Bewerber kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123
   GWB vorliegt.
   b) Vorlage eines aktuellen Auszugs aus dem Handelsregister oder eine
   gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen
   Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des
   Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers eine
   Eintragung vorgesehen ist (nicht älter als 6 Monate, maßgeblich ist der
   vorliegend benannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge,
   Kopie ausreichend, bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher
   Übersetzung).
   Bei Vorliegen von Ausschlussgründen wird der Auftraggeber Angaben der
   Bieter zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sowie den zulässigen Zeitraum
   für Ausschlüsse nach § 126 GWB berücksichtigen.
   Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens
   wird auf Ziffer VI.3 d) verwiesen.
   Für die Prüfung der Teilnahmeanträge wird auf Ziffer III.1.4) der
   vorliegenden Bekanntmachung verwiesen, für eine ggf. erforderliche
   Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden
   (Bewertung) wird auf Ziffer II.2.9) verwiesen. Zusätzlich zu den
   voranstehend aufgeführten Eigenerklärungen des Bewerbers nach
   voranstehender Ziffer III.1.1 a) sind keine Bescheinigungen oder
   Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen (Originale oder
   Kopien) vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an
   der Erfüllung der vorgenannten Vorgaben Bescheinigungen oder
   Erklärungen im vorgenannten Sinn zu fordern.
   Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung des Bewerbers kann die
   Einreichung der unter Ziffer III.1.1) bis III.1.3) der vorliegenden
   Bekanntmachung aufgeführten Nachweise und Eigenerklärungen nicht
   ersetzen, da die für die Präqualifizierung geforderten Angaben und
   Eigenerklärungen mit den vorliegend vorgegebenen Erklärungen und
   Nachweisen inhaltlich nicht übereinstimmen.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   a) Eigenerklärung zum Umsatz des Bewerbers (EUR, netto), der auf
   Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen
   vergleichbar sind, aufgeteilt für die letzten drei abgeschlossenen
   Geschäftsjahre;
   b) Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Bewerbers (EUR, netto),
   aufgeteilt für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre;
   Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens
   wird auf Ziffer VI.3 d) verwiesen.
   Für die Prüfung der Teilnahmeanträge wird auf Ziffer III.1.4)
   verwiesen, für eine ggf. erforderliche Auswahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe aufgefordert werden (Bewertung), wird auf Ziffer II.2.9)
   verwiesen.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Zu Ziffer III.1.2 a):
   Der angegebene jährliche Umsatz für vergleichbare Leistungen darf im
   Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre für die
   Lose 3 und 4 nicht unter 10.000.000,-  (ohne Umsatzsteuer) liegen.
   Für die Einhaltung der vorgenannten Mindestbedingungen werden bei allen
   Kooperationsformen nach Ziffer VI.3 b) die Angaben der benannten
   Unternehmen addiert.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   a) Benennung der Anzahl des Personals pro Los, dass für die Erbringung
   der gewünschten Leistung zur Verfügung steht.
   b) Angaben zu realisierten oder in der Realisierung weit
   fortgeschrittenen Referenzprojekten aus den vor der Veröffentlichung
   dieser Bekanntmachung vergangenen 36 Monaten, bei denen in Art und
   Umfang mit der vorliegend ausgeschriebenen Leistung (vgl.
   Vergabeunterlagen) vergleichbare Leistungen durchgeführt wurden.
   Erwartet werden folgende Angaben für jedes Referenzprojekt:
    Name und Adresse des Auftraggebers sowie Benennung eines
   Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und
   E-Mail-Adresse,
    Bezeichnung und Standort des Referenzobjekts,
    Kurzbeschreibung der Art der erbrachten Leistungen, insbesondere mit
   Benennung der besonderen Umstände der Leistungserbringung wie etwa
   Leistungserbringung unter laufendem Betrieb, Leistungserbringung im
   Bestand, Leistungserbringung im Sicherheitsbereich oder unter
   vergleichbaren Beschränkungen des Zutritts,
    Kurzbeschreibung des Umfangs der erbrachten Leistungen mit Angaben
   zur Auftragssumme,
    Zeitraum der Leistungserbringung,
    Angabe, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit
   Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Firmen erbracht
   wurden, sowie ggf. Angabe des Eigenleistungsanteils. Wurden die
   Leistungen nicht vollständig als Eigenleistung erbracht, so ist
   anzugeben, welche Leistungen als Eigenleistung erbracht wurden.
   Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens
   wird auf Ziffer VI.3 d) verwiesen.
   Für die Prüfung der Teilnahmeanträge wird auf Ziffer III.1.4)
   verwiesen, für eine ggf. erforderliche Auswahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe aufgefordert werden (Bewertung), wird auf Ziffer II.2.9)
   verwiesen.
   III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
   Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
   Der Auftraggeber behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter Einhaltung
   der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die
   Bewerber aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte
   unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen,
   zu vervollständigen oder zu korrigieren.
   Der Auftraggeber wird anschließend die vollständigen und fristgerecht
   eingegangenen Teilnahmeanträge inhaltlich prüfen. Die Prüfung bezieht
   sich auf die Einhaltung etwaiger in Ziffer III.1.1) bis III.1.3)
   genannter Mindestanforderungen.
   Unbeschadet etwaiger Mindestanforderungen wird der Auftraggeber
   inhaltlich prüfen, ob die grundsätzliche Eignung des Bewerbers nach den
   in Ziffer III.1.1) bis III.1.3) genannten Unterlagen vorliegt. Kann im
   Ergebnis die grundsätzliche Eignung nicht bejaht werden, wird der
   Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt.
   Eine ggf. erforderliche Bewertung der Teilnahmeanträge erfolgt gemäß
   Ziffer II.2.9).
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.1.6)Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:
   Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
   III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
   Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:
   Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
   III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt
   wird, haben muss:
   Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Künftige
   Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmeantrag als
   Bewerbergemeinschaft einreichen. Zum Nachweis des Vorliegens einer
   Bewerbergemeinschaft muss  zusätzlich zum Bewerbungsbogen nach Ziffer
   VI.3 d)  eine ausdrückliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem
   Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der
   Bewerbergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der
   Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden
   Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt.
   Die vorbeschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen
   Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnet sein. Die Aufteilung
   der Leistungsbereiche bzw. Aufgaben auf die einzelnen Mitglieder der
   Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall ist darzustellen.
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
   Geplante Höchstanzahl an Beteiligten an der Rahmenvereinbarung: 3
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
   schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
   verhandelnden Angebote
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 15/01/2018
   Ortszeit: 11:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   a) Der Auftraggeber ist ausschließlich Sektorenauftraggeber nach § 100
   Abs. 1 Nr. 2 GWB.
   b) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren:
   Die unter Ziffer III.1.1) bis Ziffer III.1.3) benannten Unterlagen sind
   bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der
   Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
   Beabsichtigt der Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft,
   sich zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen oder
   technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen
   (z. B. durch Subunternehmer) zu berufen, so sind die unter Ziffer
   III.1.2) bis III.1.3) benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen
   insoweit vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit
   Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag
   die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach
   deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit
   über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird.
   Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im
   Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit
   ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber
   im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem
   Umfang der Eignungsleihe haftet.
   Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise für
   die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder
   Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung
   (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen,
   so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen
   als Unterauftragnehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese
   Kapazitäten benötigt werden.
   c) Die Teilnahmeanträge sind in allen Bestandteilen in deutscher
   Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher
   Übersetzung.
   d) Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge einen
   Bewerbungsbogen erstellt. Dieser ist für die Einreichung der
   Teilnahmeanträge zu verwenden. Der Bewerbungsbogen ist bei der
   Kontaktstelle nach Ziffer I.1) in Textform anzufordern. Es sind in der
   Anforderung zwei E-Mail-Adressen zu benennen, an die der
   Bewerbungsbogen zu übermitteln ist.
   Die Teilnahmeanträge müssen in Schriftform (eigenhändig unterschrieben
   und im Original) bis zum Schlusstermin für deren Eingang nach Ziffer
   IV.2.2) im verschlossenen Umschlag unter Angabe der Kontaktstelle gemäß
   Ziffer I.1) eingehen. Der Umschlag ist mit dem Hinweis
   Teilnahmewettbewerb für Vergabeverfahren 2017-1000666 Rahmenvertrag IT
   Unterstützungsdienstleistungen  Nicht öffnen zu versehen.
   e) Erläuterung zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens:
   Aa) Der Auftraggeber behält sich vor, die nach Ziffer I.3
   veröffentlichten informatorischen Vergabeunterlagen anzupassen und den
   ausgewählten Bewerbern eine überarbeitete Fassung der
   Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung zur Verfügung
   zu stellen.
   Bb) Der Auftraggeber behält sich nach § 15 Abs. 4 SektVO vor, den
   Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in
   Verhandlungen einzutreten.
   f) Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Zeitangaben stehen unter
   dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung für den gesamten Ablauf
   des Vergabeverfahrens.
   g) Anfragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens
   08.01.2018 in schriftlicher Form bei der Kontaktstelle gemäß Ziffer
   I.1) vorliegen.
   h) Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der
   Mindestzahl von drei zulassungsfähigen Bewerbungen das vorliegende
   Vergabeverfahren einzustellen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor,
   bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von drei wertungsfähigen
   Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Bei einer
   losweisen Vergabe gelten die voranstehenden Vorbehalte für jedes Los.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern -
   Maximilianstraße 39
   München
   80534
   Deutschland
   Telefon: +49 89 / 2176-2411
   E-Mail: [4]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
   Fax: +49 89 / 2176-2847
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Auf die Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Ein
   Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB insbesondere
   unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung
   des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Siehe Ziffer VI.4.1)
   München
   Deutschland
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   07/12/2017
References
   1. mailto:vergabe@munich-airport.de?subject=TED
   2. http://www.munich-airport.de/
   3. https://www.munich-airport.de/ausschreibungen-855722
   4. mailto:vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de?subject=TED
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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