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Ausschreibung: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung - DE-München Flughafen
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Beratung im Bereich Projektleitung
Planung im Bereich Systemimplementierung
Planung im Bereich Systemqualitätssicherung
Projektmanagement, außer Projektüberwachung von Bauarbeiten
Softwaretests
Systemprüfung
Beratung im Bereich Abnahmeprüfung von Systemsoftware
Systemberatung und technische Beratung
Strategische Prüfung und Planung im Bereich Informationssysteme oder -technologie
Prüfung von Informationstechnologieanforderungen
Entwurfsmodellierung
Prototyping
Systemberatung
Software-Beratung
Hardwareberatung
Programmierung von Anwendersoftware
Entwicklung von branchenspezifischer Software
Beratung im Bereich Software-Integration
Programmierung
Software-Konfiguration
Beratung im Bereich Hardware-Integration
Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste
Dienstleistungen in Verbindung mit Software
Computerunterstützung und -beratung
Dokument Nr...: 494863-2017 (ID: 2017121209181480494)
Veröffentlicht: 12.12.2017
*
DE-München Flughafen: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
2017/S 238/2017 494863
Auftragsbekanntmachung Sektoren
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/25/EU
Abschnitt I: Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Flughafen München GmbH
Nordallee 25
München - Flughafen
85356
Deutschland
Kontaktstelle(n): Flughafen München GmbH - Beschaffung
E-Mail: [1]vergabe@munich-airport.de
Fax: +49 89975-61216
NUTS-Code: DE21A
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]http://www.munich-airport.de
I.2)Gemeinsame Beschaffung
I.3)Kommunikation
Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist eingeschränkt. Weitere
Auskünfte sind erhältlich unter:
[3]https://www.munich-airport.de/ausschreibungen-855722
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.6)Haupttätigkeit(en)
Flughafenanlagen
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Rahmenvereinbarung IT Unterstützungsleistungen in 11 Losen.
Referenznummer der Bekanntmachung: 2017-1000666
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72000000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Der Servicebereich IT ist am Flughafen München für die Erbringung von
Leistungen in den Bereichen Infrastruktur, Hardware, Software
(Eigenentwicklung und 3rd Party Produkte) und Betrieb unterschiedlicher
Gewerke in unterschiedlichen Einsatzbereichen (z.B. Aviation, Technik,
Verwaltung) zuständig.
Ausgeschrieben werden Dienstleistungen zur Unterstützung des
Leistungsangebotes des Servicebereichs IT. Die Leistungen sind in
insgesamt 11 Lose aufgeteilt. Es handelt sich um eine Ausschreibung mit
maximal drei Wirtschaftsteilnehmern pro Los.
Jeder Bieter kann sich auf mehrere Lose bewerben. Die Einzelverträge
auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung erfolgen je nach Themengebiet
in Paketen von wenigen Tagen bis zu mehreren Monaten pro Los.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Projektmanagement.
Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72000000
72224000
72224100
72224200
79421000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE21A
Hauptort der Ausführung:
Flughafen München.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Zur Durchführung von Projekten werden die Leistungen von
Projektleitern, Bauleitern und Projektassistenzen benötigt. Die
Projekte können unterschiedliche Dimensionen bezüglich Aufwand und
Laufzeit haben und unterschiedliche Bereiche der Infrastruktur und der
Softwareentwicklung betreffen,
Die Methodik (basierend auf GPM / IPMA) sowie die für die Planung und
Durchführung der Projekte benötigten Tools (Clarity, Open Workbench)
sind von der FMG-IT definiert und vorgegeben.
Das angebotene Personal wird über verhandlungssichere Deutschkenntnisse
auf Niveau C1 verfügen.
Geschätzter Umfang über die Vertragslaufzeit ca. 1.500 Personentage.
Die Leistungen werden fast vollständig beim Auftraggeber am Campus
Flughafen München erbracht.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 60
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Anzahl der Bewerber: 8
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr
Bewerber grundsätzlich geeignet sind, als zur Abgabe eines Angebots
aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die Bewerber
auswählen, welche die nachfolgend aufgeführten Eignungsvoraussetzungen
am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die
nachfolgend beschriebene Bewertung vornehmen. Der Auftraggeber wird
eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 1.000
Punkte erreichen kann. Von diesen 1.000 Punkten entfallen.
maximal 800 Punkte auf die Unterlagen gemäß Ziffer III.1.3).
Wobei hiervon maximal 600 Punkte auf die Unterlagen nach Ziffer III.1.3
b) entfallen,
maximal 200 Punkte entfallen auf die Unterlagen gemäß Ziffer
III.1.2).
Bei der Bewertung der Referenzangaben werden bewertet:
Vergleichbarkeit der Art der Leistungen, einschließlich etwaiger
besonderer Umstände der Leistungserbringung,
Vergleichbarkeit des Umfangs erbrachten Leistungen,
Umfang der vom Bewerber selbst erbrachten Leistungen.
Im Rahmen der vorgenannten Gewichtung werden die vorgenannten
Unterlagen bewertet. Die Bewertung der benannten Unterlagen wird anhand
des nachfolgenden Bewertungsmaßstabes erfolgen:
5 Punkte: Der Bewerber erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und
uneingeschränkt;
4 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
jeweiligen Merkmal vereinzelt bzw. geringfügige Defizite und Schwächen
aufweisen;
3 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
jeweiligen Merkmal mehrere bzw. nicht lediglich geringe Defizite und
Schwächen aufweisen;
2 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
jeweiligen Merkmal weiterreichende bzw. gewichtige Defizite und
Schwächen aufweisen oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers
enthalten zum jeweiligen Merkmal nur wenige wertungsfähige Aussagen;
1 Punkt: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
jeweiligen Merkmal insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite und Schwächen
aufweisen;
0 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
jeweiligen Merkmal in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind,
oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum
jeweiligen Merkmal keine wertungsfähigen Angaben.
Der Auftraggeber behält sich vor, Teilnahmeanträge unberücksichtigt zu
lassen, die bei einer Bewertung weniger als 600 Punkte erreichen. Die
Entscheidungen erfolgen nach pflichtgemäßem Ermessen unter Beachtung
der vergaberechtlichen Grundsätze.
Die Ermittlung des Punkteergebnisses für jede Unterlage erfolgt durch
die Verwendung eines Gewichtungsfaktors, mit dem bei einer Bewertung
mit 5 Punkten die jeweilige maximale Punktezahl entsprechend der
prozentualen Gewichtung erzielt werden kann.
Die konkrete Bewertungsmatrix ist zum Zeitpunkt des Versandes der
vorliegenden Bekanntmachung noch nicht erstellt worden. Der
Auftraggeber behält sich vor, einzelne Aspekte der Bewertung
unterzogenen Nachweise und Eigenerklärungen jeweils gesondert und
unterschiedlich zu gewichten.
Sollte sich aufgrund der Bewertung ergeben, dass durch eine mehrfache
Belegung einer Rangstelle die vorgenannte Höchstzahl der zur
Angebotsabgabe zuzulassenden Bewerber überschritten wird, wird der
Auftraggeber alle Bewerber mit einer erfolgreichen Rangstelle
berücksichtigen.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Testmanagement.
Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72000000
72254000
72254100
72226000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE21A
Hauptort der Ausführung:
Flughafen München.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Zur Sicherung der Qualität der umgesetzten Projekte und Maßnahmen ist
die Konzipierung geeigneter Testmethoden und Testfälle sowie die
Planung und Durchführung der Testfälle inklusive der entsprechenden
Dokumentation notwendig. Hierfür werden die Leistungen von Testmanagern
und Testspezialisten ausgeschrieben.
Das angebotene Personal wird über verhandlungssichere Deutschkenntnisse
auf Niveau C1 verfügen.
Geschätzter Umfang über die Vertragslaufzeit ca. 5.000 Personentage.
Die Leistungen werden sowohl beim Auftragnehmer als auch beim
Auftraggeber am Campus Flughafen München erbracht. Der Anteil ist vom
Einzelauftrag abhängig.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 60
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Anzahl der Bewerber: 8
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr
Bewerber grundsätzlich geeignet sind, als zur Abgabe eines Angebots
aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die Bewerber
auswählen, welche die nachfolgend aufgeführten Eignungsvoraussetzungen
am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die
nachfolgend beschriebene Bewertung vornehmen. Der Auftraggeber wird
eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 1.000
Punkte erreichen kann. Von diesen 1.000 Punkten entfallen.
maximal 800 Punkte auf die Unterlagen gemäß Ziffer III.1.3).
Wobei hiervon maximal 600 Punkte auf die Unterlagen nach Ziffer III.1.3
b) entfallen,
maximal 200 Punkte entfallen auf die Unterlagen gemäß Ziffer
III.1.2).
Bei der Bewertung der Referenzangaben werden bewertet:
Vergleichbarkeit der Art der Leistungen, einschließlich etwaiger
besonderer Umstände der Leistungserbringung,
Vergleichbarkeit des Umfangs erbrachten Leistungen,
Umfang der vom Bewerber selbst erbrachten Leistungen.
Im Rahmen der vorgenannten Gewichtung werden die vorgenannten
Unterlagen bewertet. Die Bewertung der benannten Unterlagen wird anhand
des nachfolgenden Bewertungsmaßstabes erfolgen:
5 Punkte: Der Bewerber erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und
uneingeschränkt;
4 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
jeweiligen Merkmal vereinzelt bzw. geringfügige Defizite und Schwächen
aufweisen;
3 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
jeweiligen Merkmal mehrere bzw. nicht lediglich geringe Defizite und
Schwächen aufweisen;
2 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
jeweiligen Merkmal weiterreichende bzw. gewichtige Defizite und
Schwächen aufweisen oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers
enthalten zum jeweiligen Merkmal nur wenige wertungsfähige Aussagen;
1 Punkt: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
jeweiligen Merkmal insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite und Schwächen
aufweisen;
0 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
jeweiligen Merkmal in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind,
oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum
jeweiligen Merkmal keine wertungsfähigen Angaben.
Der Auftraggeber behält sich vor, Teilnahmeanträge unberücksichtigt zu
lassen, die bei einer Bewertung weniger als 600 Punkte erreichen. Die
Entscheidungen erfolgen nach pflichtgemäßem Ermessen unter Beachtung
der vergaberechtlichen Grundsätze.
Die Ermittlung des Punkteergebnisses für jede Unterlage erfolgt durch
die Verwendung eines Gewichtungsfaktors, mit dem bei einer Bewertung
mit 5 Punkten die jeweilige maximale Punktezahl entsprechend der
prozentualen Gewichtung erzielt werden kann.
Die konkrete Bewertungsmatrix ist zum Zeitpunkt des Versandes der
vorliegenden Bekanntmachung noch nicht erstellt worden. Der
Auftraggeber behält sich vor, einzelne Aspekte der Bewertung
unterzogenen Nachweise und Eigenerklärungen jeweils gesondert und
unterschiedlich zu gewichten.
Sollte sich aufgrund der Bewertung ergeben, dass durch eine mehrfache
Belegung einer Rangstelle die vorgenannte Höchstzahl der zur
Angebotsabgabe zuzulassenden Bewerber überschritten wird, wird der
Auftraggeber alle Bewerber mit einer erfolgreichen Rangstelle
berücksichtigen.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Solution Management.
Los-Nr.: 3
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72000000
72220000
72222000
72223000
72242000
72244000
72246000
72266000
72100000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE21A
Hauptort der Ausführung:
Flughafen München.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Im Bereich Solution Management und Enterprise Architecture erfolgt die
Klassifizierung und grobe Bewertung der Kundenanforderungen
(Fachbereiche der FMG und Tochterunternehmen) sowie die Konzeption von
IT Architekturen. Dies beinhaltet das Prüfen der Kundenanforderungen,
die Prüfung auf technische Machbarkeit, die Einordnung in die IT
Landschaft sowie die Vorbereitung von Make-or-Buy Entscheidungen.
Ausgeschrieben werden die Leistungen von Solution Managern und System
Architekten für die Einsatzbereiche Aviation, Ground Handling, Campus
Solutions, B2C Solutions, Administration & Analytics Solutions, IT
Enabling Solutions, Security, Technik und Facility-Management Solutions
und Workplace Solutions.
Das angebotene Personal wird über verhandlungssichere Deutschkenntnisse
auf Niveau C1 verfügen.
Geschätzter Umfang über die Vertragslaufzeit ca. 10.000 Personentage.
Der Schwerpunkt der Leistungen wird beim Auftraggeber am Campus
Flughafen München erbracht.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 60
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Anzahl der Bewerber: 8
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr
Bewerber grundsätzlich geeignet sind, als zur Abgabe eines Angebots
aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die Bewerber
auswählen, welche die nachfolgend aufgeführten Eignungsvoraussetzungen
am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die
nachfolgend beschriebene Bewertung vornehmen. Der Auftraggeber wird
eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 1.000
Punkte erreichen kann. Von diesen 1.000 Punkten entfallen.
maximal 800 Punkte auf die Unterlagen gemäß Ziffer III.1.3).
Wobei hiervon maximal 600 Punkte auf die Unterlagen nach Ziffer III.1.3
b) entfallen,
maximal 200 Punkte entfallen auf die Unterlagen gemäß Ziffer
III.1.2).
Bei der Bewertung der Referenzangaben werden bewertet:
Vergleichbarkeit der Art der Leistungen, einschließlich etwaiger
besonderer Umstände der Leistungserbringung,
Vergleichbarkeit des Umfangs erbrachten Leistungen,
Umfang der vom Bewerber selbst erbrachten Leistungen.
Im Rahmen der vorgenannten Gewichtung werden die vorgenannten
Unterlagen bewertet. Die Bewertung der benannten Unterlagen wird anhand
des nachfolgenden Bewertungsmaßstabes erfolgen:
5 Punkte: Der Bewerber erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und
uneingeschränkt;
4 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
jeweiligen Merkmal vereinzelt bzw. geringfügige Defizite und Schwächen
aufweisen;
3 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
jeweiligen Merkmal mehrere bzw. nicht lediglich geringe Defizite und
Schwächen aufweisen;
2 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
jeweiligen Merkmal weiterreichende bzw. gewichtige Defizite und
Schwächen aufweisen oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers
enthalten zum jeweiligen Merkmal nur wenige wertungsfähige Aussagen;
1 Punkt: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
jeweiligen Merkmal insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite und Schwächen
aufweisen;
0 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
jeweiligen Merkmal in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind,
oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum
jeweiligen Merkmal keine wertungsfähigen Angaben.
Der Auftraggeber behält sich vor, Teilnahmeanträge unberücksichtigt zu
lassen, die bei einer Bewertung weniger als 600 Punkte erreichen. Die
Entscheidungen erfolgen nach pflichtgemäßem Ermessen unter Beachtung
der vergaberechtlichen Grundsätze.
Die Ermittlung des Punkteergebnisses für jede Unterlage erfolgt durch
die Verwendung eines Gewichtungsfaktors, mit dem bei einer Bewertung
mit 5 Punkten die jeweilige maximale Punktezahl entsprechend der
prozentualen Gewichtung erzielt werden kann.
Die konkrete Bewertungsmatrix ist zum Zeitpunkt des Versandes der
vorliegenden Bekanntmachung noch nicht erstellt worden. Der
Auftraggeber behält sich vor, einzelne Aspekte der Bewertung
unterzogenen Nachweise und Eigenerklärungen jeweils gesondert und
unterschiedlich zu gewichten.
Sollte sich aufgrund der Bewertung ergeben, dass durch eine mehrfache
Belegung einer Rangstelle die vorgenannte Höchstzahl der zur
Angebotsabgabe zuzulassenden Bewerber überschritten wird, wird der
Auftraggeber alle Bewerber mit einer erfolgreichen Rangstelle
berücksichtigen.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Softwareentwicklung Non-SAP.
Los-Nr.: 4
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72000000
72212000
72212100
72227000
72242000
72243000
72244000
72265000
72228000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE21A
Hauptort der Ausführung:
Flughafen München.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Unterstützung bei der Implementierung von Softwarelösungen für
unterschiedliche Bereiche des FMG-Konzerns. Die Umsetzung erfolgt
entsprechend der in einem Pflichtenheft pro Einzelvertrag beschriebenen
Vorgaben sowie dem jeweils gültigen Entwicklerleitfaden der FMG-IT.
Dabei kann im Rahmen eines Einzelvertrages die Entwicklung einzelner
Module für ein bestehendes oder neu zu entwickelndes System oder die
Entwicklung eines Gesamtsystems enthalten sein.
Die Implementierung erfolgt aktuell mit folgenden Technologien: Java
(J2SE & JEE), Web-Frontend (z.B. JavaScript, HTML5, CSS3), C/C++, TIM
Workflow, SharePoint,.Net / C#, CORBA (IDL, Java & C++
Implementierung), ESB (IBM Integration Broker, ESQL, etc.), SQL, Oracle
Technologien, MS SQL Technologien, MySQL Technologien, Bash/C-Shell
(Linux und Solaris),
Powershell, Pearl und Python.
Die eingesetzten Betriebssysteme sind Windows, Linux, Solaris, iOS,
Android.
Das angebotene Personal wird über verhandlungssichere Deutschkenntnisse
auf Niveau C1 verfügen.
Geschätzter Umfang über die Vertragslaufzeit ca. 9.500 Personentage.
Der Schwerpunkt der Leistungen wird beim Auftraggeber am Campus
Flughafen München erbracht.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 60
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Anzahl der Bewerber: 8
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr
Bewerber grundsätzlich geeignet sind, als zur Abgabe eines Angebots
aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die Bewerber
auswählen, welche die nachfolgend aufgeführten Eignungsvoraussetzungen
am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die
nachfolgend beschriebene Bewertung vornehmen. Der Auftraggeber wird
eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 1.000
Punkte erreichen kann. Von diesen 1.000 Punkten entfallen.
maximal 800 Punkte auf die Unterlagen gemäß Ziffer III.1.3).
Wobei hiervon maximal 600 Punkte auf die Unterlagen nach Ziffer III.1.3
b) entfallen,
maximal 200 Punkte entfallen auf die Unterlagen gemäß Ziffer
III.1.2).
Bei der Bewertung der Referenzangaben werden bewertet:
Vergleichbarkeit der Art der Leistungen, einschließlich etwaiger
besonderer Umstände der Leistungserbringung,
Vergleichbarkeit des Umfangs erbrachten Leistungen,
Umfang der vom Bewerber selbst erbrachten Leistungen.
Im Rahmen der vorgenannten Gewichtung werden die vorgenannten
Unterlagen bewertet. Die Bewertung der benannten Unterlagen wird anhand
des nachfolgenden Bewertungsmaßstabes erfolgen:
5 Punkte: Der Bewerber erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und
uneingeschränkt;
4 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
jeweiligen Merkmal vereinzelt bzw. geringfügige Defizite und Schwächen
aufweisen;
3 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
jeweiligen Merkmal mehrere bzw. nicht lediglich geringe Defizite und
Schwächen aufweisen;
2 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
jeweiligen Merkmal weiterreichende bzw. gewichtige Defizite und
Schwächen aufweisen oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers
enthalten zum jeweiligen Merkmal nur wenige wertungsfähige Aussagen;
1 Punkt: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
jeweiligen Merkmal insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite und Schwächen
aufweisen;
0 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
jeweiligen Merkmal in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind,
oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum
jeweiligen Merkmal keine wertungsfähigen Angaben.
Der Auftraggeber behält sich vor, Teilnahmeanträge unberücksichtigt zu
lassen, die bei einer Bewertung weniger als 600 Punkte erreichen. Die
Entscheidungen erfolgen nach pflichtgemäßem Ermessen unter Beachtung
der vergaberechtlichen Grundsätze.
Die Ermittlung des Punkteergebnisses für jede Unterlage erfolgt durch
die Verwendung eines Gewichtungsfaktors, mit dem bei einer Bewertung
mit 5 Punkten die jeweilige maximale Punktezahl entsprechend der
prozentualen Gewichtung erzielt werden kann.
Die konkrete Bewertungsmatrix ist zum Zeitpunkt des Versandes der
vorliegenden Bekanntmachung noch nicht erstellt worden. Der
Auftraggeber behält sich vor, einzelne Aspekte der Bewertung
unterzogenen Nachweise und Eigenerklärungen jeweils gesondert und
unterschiedlich zu gewichten.
Sollte sich aufgrund der Bewertung ergeben, dass durch eine mehrfache
Belegung einer Rangstelle die vorgenannte Höchstzahl der zur
Angebotsabgabe zuzulassenden Bewerber überschritten wird, wird der
Auftraggeber alle Bewerber mit einer erfolgreichen Rangstelle
berücksichtigen.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
SAP ERP Consulting und Entwicklung.
Los-Nr.: 5
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72000000
72212000
72212100
72220000
72223000
72227000
72242000
72243000
72244000
72246000
72254100
72265000
72266000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE21A
Hauptort der Ausführung:
Flughafen München.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Konzipierung und Bereitstellung der SAP Landschaft für unterschiedliche
Bereiche des FMG-Konzerns. Ausgeschrieben werden Leistungen in den
Bereichen SAP ERP Consulting und SAP ERP Development. Die Umsetzung
erfolgt entsprechend der in einem Pflichtenheft beschriebenen Vorgaben
sowie den jeweils gültigen allgemeinen bzw. FMG-Spezifischen
Richtlinien im SAP Umfeld. Dabei kann im Rahmen eines Einzelvertrages
die Bereitstellung einzelner Systeme oder die Entwicklung enthalten
sein.
Das angebotene Personal wird über verhandlungssichere Deutschkenntnisse
auf Niveau C1 verfügen.
Geschätzter Umfang über die Vertragslaufzeit ca. 1.000 Personentage.
Der Schwerpunkt der Leistungen wird beim Auftraggeber am Campus
Flughafen München erbracht.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 60
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Anzahl der Bewerber: 8
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr
Bewerber grundsätzlich geeignet sind, als zur Abgabe eines Angebots
aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die Bewerber
auswählen, welche die nachfolgend aufgeführten Eignungsvoraussetzungen
am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die
nachfolgend beschriebene Bewertung vornehmen. Der Auftraggeber wird
eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 1.000
Punkte erreichen kann. Von diesen 1.000 Punkten entfallen.
maximal 800 Punkte auf die Unterlagen gemäß Ziffer III.1.3).
Wobei hiervon maximal 600 Punkte auf die Unterlagen nach Ziffer III.1.3
b) entfallen,
maximal 200 Punkte entfallen auf die Unterlagen gemäß Ziffer
III.1.2).
Bei der Bewertung der Referenzangaben werden bewertet:
Vergleichbarkeit der Art der Leistungen, einschließlich etwaiger
besonderer Umstände der Leistungserbringung,
Vergleichbarkeit des Umfangs erbrachten Leistungen,
Umfang der vom Bewerber selbst erbrachten Leistungen.
Im Rahmen der vorgenannten Gewichtung werden die vorgenannten
Unterlagen bewertet. Die Bewertung der benannten Unterlagen wird anhand
des nachfolgenden Bewertungsmaßstabes erfolgen:
5 Punkte: Der Bewerber erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und
uneingeschränkt;
4 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
jeweiligen Merkmal vereinzelt bzw. geringfügige Defizite und Schwächen
aufweisen;
3 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
jeweiligen Merkmal mehrere bzw. nicht lediglich geringe Defizite und
Schwächen aufweisen;
2 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
jeweiligen Merkmal weiterreichende bzw. gewichtige Defizite und
Schwächen aufweisen oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers
enthalten zum jeweiligen Merkmal nur wenige wertungsfähige Aussagen;
1 Punkt: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
jeweiligen Merkmal insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite und Schwächen
aufweisen;
0 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
jeweiligen Merkmal in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind,
oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum
jeweiligen Merkmal keine wertungsfähigen Angaben.
Der Auftraggeber behält sich vor, Teilnahmeanträge unberücksichtigt zu
lassen, die bei einer Bewertung weniger als 600 Punkte erreichen. Die
Entscheidungen erfolgen nach pflichtgemäßem Ermessen unter Beachtung
der vergaberechtlichen Grundsätze.
Die Ermittlung des Punkteergebnisses für jede Unterlage erfolgt durch
die Verwendung eines Gewichtungsfaktors, mit dem bei einer Bewertung
mit 5 Punkten die jeweilige maximale Punktezahl entsprechend der
prozentualen Gewichtung erzielt werden kann.
Die konkrete Bewertungsmatrix ist zum Zeitpunkt des Versandes der
vorliegenden Bekanntmachung noch nicht erstellt worden. Der
Auftraggeber behält sich vor, einzelne Aspekte der Bewertung
unterzogenen Nachweise und Eigenerklärungen jeweils gesondert und
unterschiedlich zu gewichten.
Sollte sich aufgrund der Bewertung ergeben, dass durch eine mehrfache
Belegung einer Rangstelle die vorgenannte Höchstzahl der zur
Angebotsabgabe zuzulassenden Bewerber überschritten wird, wird der
Auftraggeber alle Bewerber mit einer erfolgreichen Rangstelle
berücksichtigen.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
SAP BI-Consultant.
Los-Nr.: 6
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72000000
72212000
72212100
72220000
72222000
72223000
72227000
72242000
72243000
72244000
72246000
72254000
72254100
72265000
72266000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE21A
Hauptort der Ausführung:
Flughafen München.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Unterstützung bei der Erstellung von Pflichtenheften für
Softwarelösungen im SAP-BI Umfeld.
Unterstützung bei der Implementierung von Softwarelösungen im SAP BI
Umfeld für unterschiedliche Bereiche des FMG-Konzerns. Die Umsetzung
erfolgt entsprechend der in einem Pflichtenheft beschriebenen Vorgaben
sowie den jeweils gültigen allgemeinen bzw. FMG-Spezifischen
Richtlinien im SAP. Dabei kann im Rahmen eines Einzelvertrags die
Entwicklung einzelner Module für ein bestehendes oder neu zu
entwickelndes System oder die Entwicklung eines Gesamtsystems enthalten
sein.
Das angebotene Personal wird über verhandlungssichere Deutschkenntnisse
auf Niveau C1 verfügen.
Geschätzter Umfang über die Vertragslaufzeit ca. 2.100 Personentage.
Der Schwerpunkt der Leistungen wird beim Auftraggeber am Campus
Flughafen München erbracht.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 60
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Anzahl der Bewerber: 8
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr
Bewerber grundsätzlich geeignet sind, als zur Abgabe eines Angebots
aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die Bewerber
auswählen, welche die nachfolgend aufgeführten Eignungsvoraussetzungen
am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die
nachfolgend beschriebene Bewertung vornehmen. Der Auftraggeber wird
eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 1.000
Punkte erreichen kann. Von diesen 1.000 Punkten entfallen.
maximal 800 Punkte auf die Unterlagen gemäß Ziffer III.1.3).
Wobei hiervon maximal 600 Punkte auf die Unterlagen nach Ziffer III.1.3
b) entfallen,
maximal 200 Punkte entfallen auf die Unterlagen gemäß Ziffer
III.1.2).
Bei der Bewertung der Referenzangaben werden bewertet:
Vergleichbarkeit der Art der Leistungen, einschließlich etwaiger
besonderer Umstände der Leistungserbringung,
Vergleichbarkeit des Umfangs erbrachten Leistungen,
Umfang der vom Bewerber selbst erbrachten Leistungen.
Im Rahmen der vorgenannten Gewichtung werden die vorgenannten
Unterlagen bewertet. Die Bewertung der benannten Unterlagen wird anhand
des nachfolgenden Bewertungsmaßstabes erfolgen:
5 Punkte: Der Bewerber erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und
uneingeschränkt;
4 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
jeweiligen Merkmal vereinzelt bzw. geringfügige Defizite und Schwächen
aufweisen;
3 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
jeweiligen Merkmal mehrere bzw. nicht lediglich geringe Defizite und
Schwächen aufweisen;
2 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
jeweiligen Merkmal weiterreichende bzw. gewichtige Defizite und
Schwächen aufweisen oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers
enthalten zum jeweiligen Merkmal nur wenige wertungsfähige Aussagen;
1 Punkt: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
jeweiligen Merkmal insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite und Schwächen
aufweisen;
0 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
jeweiligen Merkmal in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind,
oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum
jeweiligen Merkmal keine wertungsfähigen Angaben.
Der Auftraggeber behält sich vor, Teilnahmeanträge unberücksichtigt zu
lassen, die bei einer Bewertung weniger als 600 Punkte erreichen. Die
Entscheidungen erfolgen nach pflichtgemäßem Ermessen unter Beachtung
der vergaberechtlichen Grundsätze.
Die Ermittlung des Punkteergebnisses für jede Unterlage erfolgt durch
die Verwendung eines Gewichtungsfaktors, mit dem bei einer Bewertung
mit 5 Punkten die jeweilige maximale Punktezahl entsprechend der
prozentualen Gewichtung erzielt werden kann.
Die konkrete Bewertungsmatrix ist zum Zeitpunkt des Versandes der
vorliegenden Bekanntmachung noch nicht erstellt worden. Der
Auftraggeber behält sich vor, einzelne Aspekte der Bewertung
unterzogenen Nachweise und Eigenerklärungen jeweils gesondert und
unterschiedlich zu gewichten.
Sollte sich aufgrund der Bewertung ergeben, dass durch eine mehrfache
Belegung einer Rangstelle die vorgenannte Höchstzahl der zur
Angebotsabgabe zuzulassenden Bewerber überschritten wird, wird der
Auftraggeber alle Bewerber mit einer erfolgreichen Rangstelle
berücksichtigen.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
SAP Technisches Consulting.
Los-Nr.: 7
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72000000
72212000
72212100
72220000
72223000
72227000
72242000
72243000
72244000
72246000
72254000
72254100
72265000
72266000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE21A
Hauptort der Ausführung:
Flughafen München.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Beratung und Unterstützung bei der Erstellung von Pflichtenheften für
Softwarelösungen im SAP-Umfeld (Implementierung von Softwarelösungen im
SAP-Umfeld, Konzeptionierung und Installation von SAP-Systemen im
Umfeld S/4 HANA und Installation und Betrieb der neuen SAP-Oberflächen
GUI, FIORI) für unterschiedliche Bereiche des FMG-Konzerns. Die
Implementierung erfolgt entsprechend der in einem Pflichtenheft
beschriebenen Vorgaben sowie den jeweils gültigen allgemeinen bzw.
FMG-Spezifischen Richtlinien im SAP. Dabei kann im Rahmen eines
Einzelvertrages die Entwicklung einzelner Module für ein bestehendes
oder neu zu entwickelndes System oder die Entwicklung eines
Gesamtsystems enthalten sein.
Das angebotene Personal wird über verhandlungssichere Deutschkenntnisse
auf Niveau C1 verfügen.
Geschätzter Umfang über die Vertragslaufzeit ca. 2.400 Personentage.
Der Schwerpunkt der Leistungen wird beim Auftraggeber am Campus
Flughafen München erbracht.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 60
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Anzahl der Bewerber: 8
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr
Bewerber grundsätzlich geeignet sind, als zur Abgabe eines Angebots
aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die Bewerber
auswählen, welche die nachfolgend aufgeführten Eignungsvoraussetzungen
am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die
nachfolgend beschriebene Bewertung vornehmen. Der Auftraggeber wird
eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 1.000
Punkte erreichen kann. Von diesen 1.000 Punkten entfallen.
maximal 800 Punkte auf die Unterlagen gemäß Ziffer III.1.3).
Wobei hiervon maximal 600 Punkte auf die Unterlagen nach Ziffer III.1.3
b) entfallen,
maximal 200 Punkte entfallen auf die Unterlagen gemäß Ziffer
III.1.2).
Bei der Bewertung der Referenzangaben werden bewertet:
Vergleichbarkeit der Art der Leistungen, einschließlich etwaiger
besonderer Umstände der Leistungserbringung,
Vergleichbarkeit des Umfangs erbrachten Leistungen,
Umfang der vom Bewerber selbst erbrachten Leistungen.
Im Rahmen der vorgenannten Gewichtung werden die vorgenannten
Unterlagen bewertet. Die Bewertung der benannten Unterlagen wird anhand
des nachfolgenden Bewertungsmaßstabes erfolgen:
5 Punkte: Der Bewerber erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und
uneingeschränkt;
4 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
jeweiligen Merkmal vereinzelt bzw. geringfügige Defizite und Schwächen
aufweisen;
3 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
jeweiligen Merkmal mehrere bzw. nicht lediglich geringe Defizite und
Schwächen aufweisen;
2 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
jeweiligen Merkmal weiterreichende bzw. gewichtige Defizite und
Schwächen aufweisen oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers
enthalten zum jeweiligen Merkmal nur wenige wertungsfähige Aussagen;
1 Punkt: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
jeweiligen Merkmal insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite und Schwächen
aufweisen;
0 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
jeweiligen Merkmal in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind,
oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum
jeweiligen Merkmal keine wertungsfähigen Angaben.
Der Auftraggeber behält sich vor, Teilnahmeanträge unberücksichtigt zu
lassen, die bei einer Bewertung weniger als 600 Punkte erreichen. Die
Entscheidungen erfolgen nach pflichtgemäßem Ermessen unter Beachtung
der vergaberechtlichen Grundsätze.
Die Ermittlung des Punkteergebnisses für jede Unterlage erfolgt durch
die Verwendung eines Gewichtungsfaktors, mit dem bei einer Bewertung
mit 5 Punkten die jeweilige maximale Punktezahl entsprechend der
prozentualen Gewichtung erzielt werden kann.
Die konkrete Bewertungsmatrix ist zum Zeitpunkt des Versandes der
vorliegenden Bekanntmachung noch nicht erstellt worden. Der
Auftraggeber behält sich vor, einzelne Aspekte der Bewertung
unterzogenen Nachweise und Eigenerklärungen jeweils gesondert und
unterschiedlich zu gewichten.
Sollte sich aufgrund der Bewertung ergeben, dass durch eine mehrfache
Belegung einer Rangstelle die vorgenannte Höchstzahl der zur
Angebotsabgabe zuzulassenden Bewerber überschritten wird, wird der
Auftraggeber alle Bewerber mit einer erfolgreichen Rangstelle
berücksichtigen.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Information Security.
Los-Nr.: 8
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72000000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE21A
Hauptort der Ausführung:
Flughafen München.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Zur Erfüllung der Regelungen aus der Datenschutzgrundverordnung oder
dem BSI-Gesetz (KRITIS) müssen im FMG-Konzern Maßnahmen zur
Vorbereitung von Zertifizierungen (ISO 27019, DIN EN 16495) des
Auftraggebers sowie zur Durchführung dieser Zertifizierungen definiert
und umgesetzt werden.
Das angebotene Personal wird über verhandlungssichere Deutschkenntnisse
auf Niveau C1 verfügen.
Geschätzter Umfang über die Vertragslaufzeit ca. 2.200 Personentage.
Der Schwerpunkt der Leistungen wird beim Auftraggeber am Campus
Flughafen München erbracht.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 60
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Anzahl der Bewerber: 8
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr
Bewerber grundsätzlich geeignet sind, als zur Abgabe eines Angebots
aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die Bewerber
auswählen, welche die nachfolgend aufgeführten Eignungsvoraussetzungen
am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die
nachfolgend beschriebene Bewertung vornehmen. Der Auftraggeber wird
eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 1.000
Punkte erreichen kann. Von diesen 1.000 Punkten entfallen.
maximal 800 Punkte auf die Unterlagen gemäß Ziffer III.1.3).
Wobei hiervon maximal 600 Punkte auf die Unterlagen nach Ziffer III.1.3
b) entfallen,
maximal 200 Punkte entfallen auf die Unterlagen gemäß Ziffer
III.1.2).
Bei der Bewertung der Referenzangaben werden bewertet:
Vergleichbarkeit der Art der Leistungen, einschließlich etwaiger
besonderer Umstände der Leistungserbringung,
Vergleichbarkeit des Umfangs erbrachten Leistungen,
Umfang der vom Bewerber selbst erbrachten Leistungen.
Im Rahmen der vorgenannten Gewichtung werden die vorgenannten
Unterlagen bewertet. Die Bewertung der benannten Unterlagen wird anhand
des nachfolgenden Bewertungsmaßstabes erfolgen:
5 Punkte: Der Bewerber erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und
uneingeschränkt;
4 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
jeweiligen Merkmal vereinzelt bzw. geringfügige Defizite und Schwächen
aufweisen;
3 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
jeweiligen Merkmal mehrere bzw. nicht lediglich geringe Defizite und
Schwächen aufweisen;
2 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
jeweiligen Merkmal weiterreichende bzw. gewichtige Defizite und
Schwächen aufweisen oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers
enthalten zum jeweiligen Merkmal nur wenige wertungsfähige Aussagen;
1 Punkt: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
jeweiligen Merkmal insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite und Schwächen
aufweisen;
0 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
jeweiligen Merkmal in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind,
oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum
jeweiligen Merkmal keine wertungsfähigen Angaben.
Der Auftraggeber behält sich vor, Teilnahmeanträge unberücksichtigt zu
lassen, die bei einer Bewertung weniger als 600 Punkte erreichen. Die
Entscheidungen erfolgen nach pflichtgemäßem Ermessen unter Beachtung
der vergaberechtlichen Grundsätze.
Die Ermittlung des Punkteergebnisses für jede Unterlage erfolgt durch
die Verwendung eines Gewichtungsfaktors, mit dem bei einer Bewertung
mit 5 Punkten die jeweilige maximale Punktezahl entsprechend der
prozentualen Gewichtung erzielt werden kann.
Die konkrete Bewertungsmatrix ist zum Zeitpunkt des Versandes der
vorliegenden Bekanntmachung noch nicht erstellt worden. Der
Auftraggeber behält sich vor, einzelne Aspekte der Bewertung
unterzogenen Nachweise und Eigenerklärungen jeweils gesondert und
unterschiedlich zu gewichten.
Sollte sich aufgrund der Bewertung ergeben, dass durch eine mehrfache
Belegung einer Rangstelle die vorgenannte Höchstzahl der zur
Angebotsabgabe zuzulassenden Bewerber überschritten wird, wird der
Auftraggeber alle Bewerber mit einer erfolgreichen Rangstelle
berücksichtigen.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Administration Betriebssysteme und zentrale Infrastruktur.
Los-Nr.: 9
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72000000
72100000
72220000
72250000
72260000
72600000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE21A
Hauptort der Ausführung:
Flughafen München.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Unterstützungsleistung im Bereich Infrastruktur und zentrale Dienste
(z.B. AD, Exchange, Softwareverteilung, Virenscanner, Satellite,
FreeIPA, MobileIron, usw.) für verschiedene Betriebssysteme (Windows
Server ab 2008, Solaris ab Version 8, RedHat ab Version RHEL 5,
Android, iOS, Blackberry UEM).
Die Leistungen werden von Systemengineers erbracht. Für diese sollen in
unterschiedlichen Projekten die FMG internen Engineers unterstützen.
Die Unterstützung kann je nach Projekt im Bereich Konzepterstellung,
Marktrecherche, Lastenhefterstellung als auch in der Implementierung
und Übergabe an den Betrieb incl. Dokumentationserstellung liegen.
Welche Tätigkeiten genau benötigt werden, wird pro Einzelvertrag genau
spezifiziert.
Das angebotene Personal wird über verhandlungssichere Deutschkenntnisse
auf Niveau C1 verfügen.
Geschätzter Umfang über die Vertragslaufzeit ca. 1.200 Personentage.
Der Schwerpunkt der Leistungen wird beim Auftraggeber am Campus
Flughafen München erbracht.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 60
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Anzahl der Bewerber: 8
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr
Bewerber grundsätzlich geeignet sind, als zur Abgabe eines Angebots
aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die Bewerber
auswählen, welche die nachfolgend aufgeführten Eignungsvoraussetzungen
am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die
nachfolgend beschriebene Bewertung vornehmen. Der Auftraggeber wird
eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 1.000
Punkte erreichen kann. Von diesen 1.000 Punkten entfallen.
maximal 800 Punkte auf die Unterlagen gemäß Ziffer III.1.3).
Wobei hiervon maximal 600 Punkte auf die Unterlagen nach Ziffer III.1.3
b) entfallen,
maximal 200 Punkte entfallen auf die Unterlagen gemäß Ziffer
III.1.2).
Bei der Bewertung der Referenzangaben werden bewertet:
Vergleichbarkeit der Art der Leistungen, einschließlich etwaiger
besonderer Umstände der Leistungserbringung,
Vergleichbarkeit des Umfangs erbrachten Leistungen,
Umfang der vom Bewerber selbst erbrachten Leistungen.
Im Rahmen der vorgenannten Gewichtung werden die vorgenannten
Unterlagen bewertet. Die Bewertung der benannten Unterlagen wird anhand
des nachfolgenden Bewertungsmaßstabes erfolgen:
5 Punkte: Der Bewerber erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und
uneingeschränkt;
4 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
jeweiligen Merkmal vereinzelt bzw. geringfügige Defizite und Schwächen
aufweisen;
3 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
jeweiligen Merkmal mehrere bzw. nicht lediglich geringe Defizite und
Schwächen aufweisen;
2 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
jeweiligen Merkmal weiterreichende bzw. gewichtige Defizite und
Schwächen aufweisen oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers
enthalten zum jeweiligen Merkmal nur wenige wertungsfähige Aussagen;
1 Punkt: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
jeweiligen Merkmal insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite und Schwächen
aufweisen;
0 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
jeweiligen Merkmal in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind,
oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum
jeweiligen Merkmal keine wertungsfähigen Angaben.
Der Auftraggeber behält sich vor, Teilnahmeanträge unberücksichtigt zu
lassen, die bei einer Bewertung weniger als 600 Punkte erreichen. Die
Entscheidungen erfolgen nach pflichtgemäßem Ermessen unter Beachtung
der vergaberechtlichen Grundsätze.
Die Ermittlung des Punkteergebnisses für jede Unterlage erfolgt durch
die Verwendung eines Gewichtungsfaktors, mit dem bei einer Bewertung
mit 5 Punkten die jeweilige maximale Punktezahl entsprechend der
prozentualen Gewichtung erzielt werden kann.
Die konkrete Bewertungsmatrix ist zum Zeitpunkt des Versandes der
vorliegenden Bekanntmachung noch nicht erstellt worden. Der
Auftraggeber behält sich vor, einzelne Aspekte der Bewertung
unterzogenen Nachweise und Eigenerklärungen jeweils gesondert und
unterschiedlich zu gewichten.
Sollte sich aufgrund der Bewertung ergeben, dass durch eine mehrfache
Belegung einer Rangstelle die vorgenannte Höchstzahl der zur
Angebotsabgabe zuzulassenden Bewerber überschritten wird, wird der
Auftraggeber alle Bewerber mit einer erfolgreichen Rangstelle
berücksichtigen.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Engineer im Bereich LAN/WLAN.
Los-Nr.: 10
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72000000
72100000
72220000
72250000
72260000
72600000
72222000
72223000
72227000
72228000
72243000
72244000
72246000
72265000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE21A
Hauptort der Ausführung:
Flughafen München.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Unterstützungsleistung im Bereich LAN/WLAN Technologien.
Die Leistungen werden von Systemengineers erbracht. Diese sollen in
unterschiedlichen IT-Projekten die FMG internen Engineers unterstützen.
Die Unterstützung kann je nach Einzelvertrag im Bereich
Konzepterstellung, Marktrecherche, Lastenhefterstellung als auch in der
Implementierung und Übergabe an den Betrieb incl.
Dokumentationserstellung liegen. Welche Tätigkeiten genau benötigt
werden, wird pro Einzelvertrag genau spezifiziert.
Das angebotene Personal wird über verhandlungssichere Deutschkenntnisse
auf Niveau C1 verfügen.
Geschätzter Umfang über die Vertragslaufzeit ca. 1.200 Personentage.
Die Leistungen werden fast vollständig beim Auftraggeber am Campus
Flughafen München erbracht.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 60
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Anzahl der Bewerber: 8
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr
Bewerber grundsätzlich geeignet sind, als zur Abgabe eines Angebots
aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die Bewerber
auswählen, welche die nachfolgend aufgeführten Eignungsvoraussetzungen
am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die
nachfolgend beschriebene Bewertung vornehmen. Der Auftraggeber wird
eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 1.000
Punkte erreichen kann. Von diesen 1.000 Punkten entfallen.
maximal 800 Punkte auf die Unterlagen gemäß Ziffer III.1.3).
Wobei hiervon maximal 600 Punkte auf die Unterlagen nach Ziffer III.1.3
b) entfallen,
maximal 200 Punkte entfallen auf die Unterlagen gemäß Ziffer
III.1.2).
Bei der Bewertung der Referenzangaben werden bewertet:
Vergleichbarkeit der Art der Leistungen, einschließlich etwaiger
besonderer Umstände der Leistungserbringung,
Vergleichbarkeit des Umfangs erbrachten Leistungen,
Umfang der vom Bewerber selbst erbrachten Leistungen.
Im Rahmen der vorgenannten Gewichtung werden die vorgenannten
Unterlagen bewertet. Die Bewertung der benannten Unterlagen wird anhand
des nachfolgenden Bewertungsmaßstabes erfolgen:
5 Punkte: Der Bewerber erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und
uneingeschränkt;
4 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
jeweiligen Merkmal vereinzelt bzw. geringfügige Defizite und Schwächen
aufweisen;
3 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
jeweiligen Merkmal mehrere bzw. nicht lediglich geringe Defizite und
Schwächen aufweisen;
2 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
jeweiligen Merkmal weiterreichende bzw. gewichtige Defizite und
Schwächen aufweisen oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers
enthalten zum jeweiligen Merkmal nur wenige wertungsfähige Aussagen;
1 Punkt: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
jeweiligen Merkmal insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite und Schwächen
aufweisen;
0 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
jeweiligen Merkmal in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind,
oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum
jeweiligen Merkmal keine wertungsfähigen Angaben.
Der Auftraggeber behält sich vor, Teilnahmeanträge unberücksichtigt zu
lassen, die bei einer Bewertung weniger als 600 Punkte erreichen. Die
Entscheidungen erfolgen nach pflichtgemäßem Ermessen unter Beachtung
der vergaberechtlichen Grundsätze.
Die Ermittlung des Punkteergebnisses für jede Unterlage erfolgt durch
die Verwendung eines Gewichtungsfaktors, mit dem bei einer Bewertung
mit 5 Punkten die jeweilige maximale Punktezahl entsprechend der
prozentualen Gewichtung erzielt werden kann.
Die konkrete Bewertungsmatrix ist zum Zeitpunkt des Versandes der
vorliegenden Bekanntmachung noch nicht erstellt worden. Der
Auftraggeber behält sich vor, einzelne Aspekte der Bewertung
unterzogenen Nachweise und Eigenerklärungen jeweils gesondert und
unterschiedlich zu gewichten.
Sollte sich aufgrund der Bewertung ergeben, dass durch eine mehrfache
Belegung einer Rangstelle die vorgenannte Höchstzahl der zur
Angebotsabgabe zuzulassenden Bewerber überschritten wird, wird der
Auftraggeber alle Bewerber mit einer erfolgreichen Rangstelle
berücksichtigen.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Engineer im Bereich Security Systeme.
Los-Nr.: 11
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72000000
72100000
72220000
72250000
72260000
72600000
72222000
72223000
72227000
72228000
72243000
72244000
72246000
72265000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE21A
Hauptort der Ausführung:
Flughafen München.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Unterstützungsleistung im Bereich Security Technologien (Firewall,
E-Mail-Security, IPAM, Proxy, Loadbalancer und WAF).
Die Leistungen werden von Systemengineers erbracht. Diese sollen in
unterschiedlichen IT-Projekten die FMG internen Engineers unterstützen.
Die Unterstützung kann je nach Einzelvertrag im Bereich
Konzepterstellung, Marktrecherche, Lastenhefterstellung als auch in der
Implementierung und Übergabe an den Betrieb incl.
Dokumentationserstellung liegen. Welche Tätigkeiten genau benötigt
werden, wird pro Einzelvertrag genau spezifiziert.
Das angebotene Personal wird über verhandlungssichere Deutschkenntnisse
auf Niveau C1 verfügen.
Geschätzter Umfang über die Vertragslaufzeit ca. 1.200 Personentage.
Die Leistungen werden fast vollständig beim Auftraggeber am Campus
Flughafen München erbracht.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 60
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Anzahl der Bewerber: 8
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr
Bewerber grundsätzlich geeignet sind, als zur Abgabe eines Angebots
aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die Bewerber
auswählen, welche die nachfolgend aufgeführten Eignungsvoraussetzungen
am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die
nachfolgend beschriebene Bewertung vornehmen. Der Auftraggeber wird
eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 1.000
Punkte erreichen kann. Von diesen 1.000 Punkten entfallen.
maximal 800 Punkte auf die Unterlagen gemäß Ziffer III.1.3).
Wobei hiervon maximal 600 Punkte auf die Unterlagen nach Ziffer III.1.3
b) entfallen,
maximal 200 Punkte entfallen auf die Unterlagen gemäß Ziffer
III.1.2).
Bei der Bewertung der Referenzangaben werden bewertet:
Vergleichbarkeit der Art der Leistungen, einschließlich etwaiger
besonderer Umstände der Leistungserbringung,
Vergleichbarkeit des Umfangs erbrachten Leistungen,
Umfang der vom Bewerber selbst erbrachten Leistungen.
Im Rahmen der vorgenannten Gewichtung werden die vorgenannten
Unterlagen bewertet. Die Bewertung der benannten Unterlagen wird anhand
des nachfolgenden Bewertungsmaßstabes erfolgen:
5 Punkte: Der Bewerber erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und
uneingeschränkt;
4 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
jeweiligen Merkmal vereinzelt bzw. geringfügige Defizite und Schwächen
aufweisen;
3 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
jeweiligen Merkmal mehrere bzw. nicht lediglich geringe Defizite und
Schwächen aufweisen;
2 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
jeweiligen Merkmal weiterreichende bzw. gewichtige Defizite und
Schwächen aufweisen oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers
enthalten zum jeweiligen Merkmal nur wenige wertungsfähige Aussagen;
1 Punkt: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
jeweiligen Merkmal insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite und Schwächen
aufweisen;
0 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
jeweiligen Merkmal in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind,
oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum
jeweiligen Merkmal keine wertungsfähigen Angaben.
Der Auftraggeber behält sich vor, Teilnahmeanträge unberücksichtigt zu
lassen, die bei einer Bewertung weniger als 600 Punkte erreichen. Die
Entscheidungen erfolgen nach pflichtgemäßem Ermessen unter Beachtung
der vergaberechtlichen Grundsätze.
Die Ermittlung des Punkteergebnisses für jede Unterlage erfolgt durch
die Verwendung eines Gewichtungsfaktors, mit dem bei einer Bewertung
mit 5 Punkten die jeweilige maximale Punktezahl entsprechend der
prozentualen Gewichtung erzielt werden kann.
Die konkrete Bewertungsmatrix ist zum Zeitpunkt des Versandes der
vorliegenden Bekanntmachung noch nicht erstellt worden. Der
Auftraggeber behält sich vor, einzelne Aspekte der Bewertung
unterzogenen Nachweise und Eigenerklärungen jeweils gesondert und
unterschiedlich zu gewichten.
Sollte sich aufgrund der Bewertung ergeben, dass durch eine mehrfache
Belegung einer Rangstelle die vorgenannte Höchstzahl der zur
Angebotsabgabe zuzulassenden Bewerber überschritten wird, wird der
Auftraggeber alle Bewerber mit einer erfolgreichen Rangstelle
berücksichtigen.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
a) Eigenerklärung,
Aa) dass der Bewerber in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines
Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG oder
Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu
einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer
Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von
mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR
belegt worden ist.
Bb) dass der Bewerber nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen
des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren
beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen
Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich der Bewerber
nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit
eingestellt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
cc) dass der Bewerber im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht
nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die
Integrität des Bewerbers in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3
GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem
Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des
Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die
Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von
Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB
entsprechend.
Der Auftraggeber behält sich vor, beteiligte Unternehmen nach § 124 GWB
auszuschließen, wenn einer der dort genannten fakultativen
Ausschlussgründe vorliegt. Die Nennung der vorliegend unter Ziffer
III.1.1) a) der Bekanntmachung benannten Ausschlussgründe ist daher
nicht abschließend.
Dd) dass für den Bewerber kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123
GWB vorliegt.
b) Vorlage eines aktuellen Auszugs aus dem Handelsregister oder eine
gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen
Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des
Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers eine
Eintragung vorgesehen ist (nicht älter als 6 Monate, maßgeblich ist der
vorliegend benannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge,
Kopie ausreichend, bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher
Übersetzung).
Bei Vorliegen von Ausschlussgründen wird der Auftraggeber Angaben der
Bieter zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sowie den zulässigen Zeitraum
für Ausschlüsse nach § 126 GWB berücksichtigen.
Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens
wird auf Ziffer VI.3 d) verwiesen.
Für die Prüfung der Teilnahmeanträge wird auf Ziffer III.1.4) der
vorliegenden Bekanntmachung verwiesen, für eine ggf. erforderliche
Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden
(Bewertung) wird auf Ziffer II.2.9) verwiesen. Zusätzlich zu den
voranstehend aufgeführten Eigenerklärungen des Bewerbers nach
voranstehender Ziffer III.1.1 a) sind keine Bescheinigungen oder
Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen (Originale oder
Kopien) vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an
der Erfüllung der vorgenannten Vorgaben Bescheinigungen oder
Erklärungen im vorgenannten Sinn zu fordern.
Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung des Bewerbers kann die
Einreichung der unter Ziffer III.1.1) bis III.1.3) der vorliegenden
Bekanntmachung aufgeführten Nachweise und Eigenerklärungen nicht
ersetzen, da die für die Präqualifizierung geforderten Angaben und
Eigenerklärungen mit den vorliegend vorgegebenen Erklärungen und
Nachweisen inhaltlich nicht übereinstimmen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
a) Eigenerklärung zum Umsatz des Bewerbers (EUR, netto), der auf
Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen
vergleichbar sind, aufgeteilt für die letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahre;
b) Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Bewerbers (EUR, netto),
aufgeteilt für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre;
Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens
wird auf Ziffer VI.3 d) verwiesen.
Für die Prüfung der Teilnahmeanträge wird auf Ziffer III.1.4)
verwiesen, für eine ggf. erforderliche Auswahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe aufgefordert werden (Bewertung), wird auf Ziffer II.2.9)
verwiesen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Zu Ziffer III.1.2 a):
Der angegebene jährliche Umsatz für vergleichbare Leistungen darf im
Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre für die
Lose 3 und 4 nicht unter 10.000.000,- (ohne Umsatzsteuer) liegen.
Für die Einhaltung der vorgenannten Mindestbedingungen werden bei allen
Kooperationsformen nach Ziffer VI.3 b) die Angaben der benannten
Unternehmen addiert.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
a) Benennung der Anzahl des Personals pro Los, dass für die Erbringung
der gewünschten Leistung zur Verfügung steht.
b) Angaben zu realisierten oder in der Realisierung weit
fortgeschrittenen Referenzprojekten aus den vor der Veröffentlichung
dieser Bekanntmachung vergangenen 36 Monaten, bei denen in Art und
Umfang mit der vorliegend ausgeschriebenen Leistung (vgl.
Vergabeunterlagen) vergleichbare Leistungen durchgeführt wurden.
Erwartet werden folgende Angaben für jedes Referenzprojekt:
Name und Adresse des Auftraggebers sowie Benennung eines
Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und
E-Mail-Adresse,
Bezeichnung und Standort des Referenzobjekts,
Kurzbeschreibung der Art der erbrachten Leistungen, insbesondere mit
Benennung der besonderen Umstände der Leistungserbringung wie etwa
Leistungserbringung unter laufendem Betrieb, Leistungserbringung im
Bestand, Leistungserbringung im Sicherheitsbereich oder unter
vergleichbaren Beschränkungen des Zutritts,
Kurzbeschreibung des Umfangs der erbrachten Leistungen mit Angaben
zur Auftragssumme,
Zeitraum der Leistungserbringung,
Angabe, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit
Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Firmen erbracht
wurden, sowie ggf. Angabe des Eigenleistungsanteils. Wurden die
Leistungen nicht vollständig als Eigenleistung erbracht, so ist
anzugeben, welche Leistungen als Eigenleistung erbracht wurden.
Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens
wird auf Ziffer VI.3 d) verwiesen.
Für die Prüfung der Teilnahmeanträge wird auf Ziffer III.1.4)
verwiesen, für eine ggf. erforderliche Auswahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe aufgefordert werden (Bewertung), wird auf Ziffer II.2.9)
verwiesen.
III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Auftraggeber behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter Einhaltung
der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die
Bewerber aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte
unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen,
zu vervollständigen oder zu korrigieren.
Der Auftraggeber wird anschließend die vollständigen und fristgerecht
eingegangenen Teilnahmeanträge inhaltlich prüfen. Die Prüfung bezieht
sich auf die Einhaltung etwaiger in Ziffer III.1.1) bis III.1.3)
genannter Mindestanforderungen.
Unbeschadet etwaiger Mindestanforderungen wird der Auftraggeber
inhaltlich prüfen, ob die grundsätzliche Eignung des Bewerbers nach den
in Ziffer III.1.1) bis III.1.3) genannten Unterlagen vorliegt. Kann im
Ergebnis die grundsätzliche Eignung nicht bejaht werden, wird der
Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt.
Eine ggf. erforderliche Bewertung der Teilnahmeanträge erfolgt gemäß
Ziffer II.2.9).
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.1.6)Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:
Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:
Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt
wird, haben muss:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Künftige
Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmeantrag als
Bewerbergemeinschaft einreichen. Zum Nachweis des Vorliegens einer
Bewerbergemeinschaft muss zusätzlich zum Bewerbungsbogen nach Ziffer
VI.3 d) eine ausdrückliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem
Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der
Bewerbergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der
Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden
Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt.
Die vorbeschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen
Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnet sein. Die Aufteilung
der Leistungsbereiche bzw. Aufgaben auf die einzelnen Mitglieder der
Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall ist darzustellen.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
Geplante Höchstanzahl an Beteiligten an der Rahmenvereinbarung: 3
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
verhandelnden Angebote
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 15/01/2018
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
a) Der Auftraggeber ist ausschließlich Sektorenauftraggeber nach § 100
Abs. 1 Nr. 2 GWB.
b) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren:
Die unter Ziffer III.1.1) bis Ziffer III.1.3) benannten Unterlagen sind
bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der
Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft,
sich zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen oder
technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen
(z. B. durch Subunternehmer) zu berufen, so sind die unter Ziffer
III.1.2) bis III.1.3) benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen
insoweit vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit
Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag
die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach
deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit
über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird.
Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im
Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit
ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber
im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem
Umfang der Eignungsleihe haftet.
Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise für
die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder
Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung
(Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen,
so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen
als Unterauftragnehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese
Kapazitäten benötigt werden.
c) Die Teilnahmeanträge sind in allen Bestandteilen in deutscher
Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher
Übersetzung.
d) Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge einen
Bewerbungsbogen erstellt. Dieser ist für die Einreichung der
Teilnahmeanträge zu verwenden. Der Bewerbungsbogen ist bei der
Kontaktstelle nach Ziffer I.1) in Textform anzufordern. Es sind in der
Anforderung zwei E-Mail-Adressen zu benennen, an die der
Bewerbungsbogen zu übermitteln ist.
Die Teilnahmeanträge müssen in Schriftform (eigenhändig unterschrieben
und im Original) bis zum Schlusstermin für deren Eingang nach Ziffer
IV.2.2) im verschlossenen Umschlag unter Angabe der Kontaktstelle gemäß
Ziffer I.1) eingehen. Der Umschlag ist mit dem Hinweis
Teilnahmewettbewerb für Vergabeverfahren 2017-1000666 Rahmenvertrag IT
Unterstützungsdienstleistungen Nicht öffnen zu versehen.
e) Erläuterung zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens:
Aa) Der Auftraggeber behält sich vor, die nach Ziffer I.3
veröffentlichten informatorischen Vergabeunterlagen anzupassen und den
ausgewählten Bewerbern eine überarbeitete Fassung der
Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung zur Verfügung
zu stellen.
Bb) Der Auftraggeber behält sich nach § 15 Abs. 4 SektVO vor, den
Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in
Verhandlungen einzutreten.
f) Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Zeitangaben stehen unter
dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung für den gesamten Ablauf
des Vergabeverfahrens.
g) Anfragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens
08.01.2018 in schriftlicher Form bei der Kontaktstelle gemäß Ziffer
I.1) vorliegen.
h) Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der
Mindestzahl von drei zulassungsfähigen Bewerbungen das vorliegende
Vergabeverfahren einzustellen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor,
bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von drei wertungsfähigen
Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Bei einer
losweisen Vergabe gelten die voranstehenden Vorbehalte für jedes Los.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern -
Maximilianstraße 39
München
80534
Deutschland
Telefon: +49 89 / 2176-2411
E-Mail: [4]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Fax: +49 89 / 2176-2847
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Auf die Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Ein
Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB insbesondere
unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung
des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Siehe Ziffer VI.4.1)
München
Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
07/12/2017
References
1. mailto:vergabe@munich-airport.de?subject=TED
2. http://www.munich-airport.de/
3. https://www.munich-airport.de/ausschreibungen-855722
4. mailto:vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de?subject=TED
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