(1) Searching for "2017121209185780555" in Archived Documents Library (TED-ADL)
Ausschreibung: Öffentlicher Verkehr (Straße) - DE-Augsburg
Öffentlicher Verkehr (Straße)
Dokument Nr...: 494923-2017 (ID: 2017121209185780555)
Veröffentlicht: 12.12.2017
*
DE-Augsburg: Öffentlicher Verkehr (Straße)
2017/S 238/2017 494923
Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge
Standardformular für Bekanntmachungen gemäß Artikel 7.2 der Verordnung
1370/2007, die innerhalb eines Jahres vor dem Beginn des
Ausschreibungsverfahrens oder der direkten Auftragsvergabe im
Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden
müssen.
(de)
Abschnitt I: Zuständige Behörde
I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
Stadt Augsburg, Landkreis Aichach-Friedberg, vertreten durch die
Augsburger Verkehrs- und Tarifverbund GmbH
Prinzregentenstraße 2
86150 Augsburg
Deutschland
Telefon: +49 82134377117
E-Mail: [1]vergabeverfahren@avv-augsburg.de
Fax: +49 82134377107
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers:
[2]http://www.avv-augsburg.de
Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
I.2)Art der zuständigen Behörde
Regional- oder Lokalbehörde
I.3)Haupttätigkeit(en)
Stadtbahn/Kleinbahn, U-Bahn, Straßenbahn, Oberleitungsbus oder
Busdienste
I.4)Auftragsvergabe im Namen anderer zuständiger Behörden
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Personenbeförderung mit Omnibussen nach dem PBefG, Vergabe der
AVV-Regionalbuslinien 200, 201, 202, 261 als Linienbündel Friedberg
02 und Gesamtleistung im Sinne des § 8a Abs. 2 PBefG
II.1.2)Art des Auftrags, vom öffentlichen Verkehrswesen abgedeckte(r)
Bereich(e)
Dienstleistungskategorie Nr T-05: Busverkehr (innerstädtisch/regional)
Vom öffentlichen Verkehrswesen abgedeckte BereicheHauptort der
Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Stadt Augsburg
Landkreis Aichach-Friedberg
NUTS-Code DE271,DE275
II.1.3)Kurze Beschreibung des Auftrags
Vorabbekanntmachung nach Art. 7 Absatz 2 der Verordnung 1370/2007 i. V.
m. § 8 a Abs. 2 PBefG für die Durchführung eines offenen Verfahrens
gemäß § 15 VgV. Der Landkreis Aichach-Friedberg und die Stadt Augsburg
beabsichtigen als zuständige Aufgabenträger, vertreten durch die
Augsburger Verkehrs- und Tarifverbund GmbH, Prinzregentenstraße 2,
86150 Augsburg, die Verkehrsleistungen der AVV-Regionalbuslinien 200,
201, 202, 261 mit Wirkung zum 15.12.2019 bis zum 11.12.2027 mit einer
Verlängerungsoption von 2 Jahren im Rahmen eines Vergabeverfahrens
europaweit auszuschreiben.
Hinweis:
Gemäß § 12 Abs.6 S. 1, § 8a Abs. 2 S. 2 PBefG ist ein Antrag auf
Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit
Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens 3 Monate nach dieser
Vorabbekanntmachung bei der Regierung von Schwaben zu stellen.
II.1.4)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
60112000
II.1.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Vergabe von Unteraufträgen ist beabsichtigt: ja
Wert oder Anteil des Auftrags, der an Dritte vergeben werden soll:
Mindestanteil: 0(%) Höchstanteil: 30(%) des Auftragswerts.
Kurze Beschreibung des Wertes/Anteils des Auftrags, der an
Unterauftragnehmer vergeben werden soll: Der Einsatz von
Sub-Unternehmern ist zulässig, muss dem Auftraggeber jedoch im Voraus
schriftlich mitgeteilt werden und darf einen Anteil von 30 % der
Leistung nicht überschreiten.
II.2)Menge und/oder Wert der Dienstleistungen:
Ca. 475 215 Nwkm (Musterfahrplanjahr)
Ein Musterfahrplanjahr besteht aus:
250 Tagen Montag bis Freitag ohne Feiertage und Sonntage, davon 63 Tage
nur an schulfreien Tagen und 187 nur an Schultagen,
51 Samstagen,
64 Sonn- und Feiertagen.
II.3)Geplanter Beginn und Laufzeit des Auftrags oder Schlusstermin
Beginn: 15.12.2019
in Tagen: 2 928 (ab Auftragsvergabe)
II.4)Kurze Beschreibung der Art und des Umfangs der Bauleistungen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Kostenparameter für Ausgleichszahlungen:
III.1.2)Informationen über ausschließliche Rechte:
Ausschließliche Rechte werden eingeräumt: ja
Das ausschließliche Recht schützt die gegenständliche Leistungen vor
Linienverkehren im Sinne der §§ 42, 43 PBefG, die das Fahrgastpotenzial
dieser Leistungen nicht nur unerheblich beeinträchtigen, soweit sie vom
Auftraggeber nicht selbst veranlasst werden.
III.1.3)Zuteilung der Erträge aus dem Verkauf von Fahrscheinen:
III.1.4)Soziale Standards:
III.1.5)Gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen:
III.1.6)Sonstige besondere Bedingungen:
Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja
Die Bieter bzw. Mitglieder einer Bietergemeinschaft müssen ähnliche
Leistungen bereits mit Erfolg erbracht haben.
III.2)Teilnahmebedingungen
III.2.1)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen:
Angaben zu Inhabern, Gesellschaftern und zur Führung der Geschäfte
bestellte Personen des Bieters bzw. der Mitglieder einer
Bietergemeinschaft
Etwaig geforderte Mindestbedingung(en):
III.2.2)Technische Anforderungen
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen:
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
vorbehalten: Ja
Verweis auf die einschlägige Rechts-/Verwaltungsvorschrift:
Personenbeförderungsgesetz (PBefG); Verordnung über den Betrieb von
Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft)
Etwaig geforderte Mindestbedingung(en):
III.3)Qualitätsziele für Dienstleistungsaufträge
Beschreibung:
Information und Fahrkarten:
Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit:
Zugausfälle:
Prämien und Sanktionen:
Sauberkeit des Fahrzeugmaterials und der Bahnhofseinrichtungen:
Befragung zur Kundenzufriedenheit:
Beschwerdebearbeitung:
Betreuung von Personen mit eingeschränkter Mobilität:
Sonstige: Die ausreichende Verkehrsbedienung i. S. d § 8 Abs. 3
PBefG wird durch die Liniensteckbriefe definiert: siehe:
https://www.avv-augsburg.de/topnav/der-avv/ausschreibungen.226 Di
e Fahrzeuge müssen den gesetzlichen Anforderungen und den
Qualitätsstandards und Umweltstandards Linienbündel Friedberg 02
entsprechen: siehe:
https://www.avv-augsburg.de/topnav/der-avv/ausschreibungen.226
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
Offen
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die
in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe
oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen
Dialog aufgeführt sind
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen:
IV.3.2)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden
Unterlagen
Kostenpflichtige Unterlagen: nein
IV.3.3)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
IV.3.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
verfasst werden können
Deutsch.
IV.3.5)Bindefrist des Angebots
IV.3.6)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen: nein
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Zusätzliche Angaben:
VI.2)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.2.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern, 80534 München,
Deutschland
80534 München
Deutschland
E-Mail: [3]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 8921762411
Internet-Adresse:
[4]https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/ve
rgabekammer/
Fax: +49 8921762847
VI.2.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den
§§ 155 ff GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der
Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall einer
Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender
bei der unter VI.2.1) genannten Vergabekammer eingereichter
Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr.4 GWB).
VI.2.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.3)Bekanntmachung der Auftragsvergabe:
VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
7.12.2017
References
1. mailto:vergabeverfahren@avv-augsburg.de?subject=TED
2. http://www.avv-augsburg.de/
3. mailto:vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de?subject=TED
4. https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
--------------------------------------------------------------------------------
Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
|