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Ausschreibung: Öffentlicher Verkehr (Straße) - DE-Augsburg
Öffentlicher Verkehr (Straße)
Dokument Nr...: 494923-2017 (ID: 2017121209185780555)
Veröffentlicht: 12.12.2017
*
  DE-Augsburg: Öffentlicher Verkehr (Straße)
   2017/S 238/2017 494923
   Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge
   Standardformular für Bekanntmachungen gemäß Artikel 7.2 der Verordnung
   1370/2007, die innerhalb eines Jahres vor dem Beginn des
   Ausschreibungsverfahrens oder der direkten Auftragsvergabe im
   Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden
   müssen.
    (de)
   Abschnitt I: Zuständige Behörde
   I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
   Stadt Augsburg, Landkreis Aichach-Friedberg, vertreten durch die
   Augsburger Verkehrs- und Tarifverbund GmbH
   Prinzregentenstraße 2
   86150 Augsburg
   Deutschland
   Telefon: +49 82134377117
   E-Mail: [1]vergabeverfahren@avv-augsburg.de
   Fax: +49 82134377107
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers:
   [2]http://www.avv-augsburg.de
   Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
   I.2)Art der zuständigen Behörde
   Regional- oder Lokalbehörde
   I.3)Haupttätigkeit(en)
   Stadtbahn/Kleinbahn, U-Bahn, Straßenbahn, Oberleitungsbus oder
   Busdienste
   I.4)Auftragsvergabe im Namen anderer zuständiger Behörden
   Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
   Auftraggeber: nein
   Abschnitt II: Auftragsgegenstand
   II.1)Beschreibung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Personenbeförderung mit Omnibussen nach dem PBefG, Vergabe der
   AVV-Regionalbuslinien 200, 201, 202, 261 als Linienbündel Friedberg
   02 und Gesamtleistung im Sinne des § 8a Abs. 2 PBefG
   II.1.2)Art des Auftrags, vom öffentlichen Verkehrswesen abgedeckte(r)
   Bereich(e)
   Dienstleistungskategorie Nr T-05: Busverkehr (innerstädtisch/regional)
   Vom öffentlichen Verkehrswesen abgedeckte BereicheHauptort der
   Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Stadt Augsburg
   Landkreis Aichach-Friedberg
   NUTS-Code DE271,DE275
   II.1.3)Kurze Beschreibung des Auftrags
   Vorabbekanntmachung nach Art. 7 Absatz 2 der Verordnung 1370/2007 i. V.
   m. § 8 a Abs. 2 PBefG für die Durchführung eines offenen Verfahrens
   gemäß § 15 VgV. Der Landkreis Aichach-Friedberg und die Stadt Augsburg
   beabsichtigen als zuständige Aufgabenträger, vertreten durch die
   Augsburger Verkehrs- und Tarifverbund GmbH, Prinzregentenstraße 2,
   86150 Augsburg, die Verkehrsleistungen der AVV-Regionalbuslinien 200,
   201, 202, 261 mit Wirkung zum 15.12.2019 bis zum 11.12.2027 mit einer
   Verlängerungsoption von 2 Jahren im Rahmen eines Vergabeverfahrens
   europaweit auszuschreiben.
   Hinweis:
   Gemäß § 12 Abs.6 S. 1, § 8a Abs. 2 S. 2 PBefG ist ein Antrag auf
   Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit
   Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens 3 Monate nach dieser
   Vorabbekanntmachung bei der Regierung von Schwaben zu stellen.
   II.1.4)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
   60112000
   II.1.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Vergabe von Unteraufträgen ist beabsichtigt: ja
   Wert oder Anteil des Auftrags, der an Dritte vergeben werden soll:
   Mindestanteil: 0(%) Höchstanteil: 30(%) des Auftragswerts.
   Kurze Beschreibung des Wertes/Anteils des Auftrags, der an
   Unterauftragnehmer vergeben werden soll: Der Einsatz von
   Sub-Unternehmern ist zulässig, muss dem Auftraggeber jedoch im Voraus
   schriftlich mitgeteilt werden und darf einen Anteil von 30 % der
   Leistung nicht überschreiten.
   II.2)Menge und/oder Wert der Dienstleistungen:
   Ca. 475 215 Nwkm (Musterfahrplanjahr)
   Ein Musterfahrplanjahr besteht aus:
   250 Tagen Montag bis Freitag ohne Feiertage und Sonntage, davon 63 Tage
   nur an schulfreien Tagen und 187 nur an Schultagen,
   51 Samstagen,
   64 Sonn- und Feiertagen.
   II.3)Geplanter Beginn und Laufzeit des Auftrags oder Schlusstermin
   Beginn: 15.12.2019
   in Tagen: 2 928 (ab Auftragsvergabe)
   II.4)Kurze Beschreibung der Art und des Umfangs der Bauleistungen
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Bedingungen für den Auftrag
   III.1.1)Kostenparameter für Ausgleichszahlungen:
   III.1.2)Informationen über ausschließliche Rechte:
   Ausschließliche Rechte werden eingeräumt: ja
   Das ausschließliche Recht schützt die gegenständliche Leistungen vor
   Linienverkehren im Sinne der §§ 42, 43 PBefG, die das Fahrgastpotenzial
   dieser Leistungen nicht nur unerheblich beeinträchtigen, soweit sie vom
   Auftraggeber nicht selbst veranlasst werden.
   III.1.3)Zuteilung der Erträge aus dem Verkauf von Fahrscheinen:
   III.1.4)Soziale Standards:
   III.1.5)Gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen:
   III.1.6)Sonstige besondere Bedingungen:
   Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja
   Die Bieter bzw. Mitglieder einer Bietergemeinschaft müssen ähnliche
   Leistungen bereits mit Erfolg erbracht haben.
   III.2)Teilnahmebedingungen
   III.2.1)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen:
   Angaben zu Inhabern, Gesellschaftern und zur Führung der Geschäfte
   bestellte Personen des Bieters bzw. der Mitglieder einer
   Bietergemeinschaft
   Etwaig geforderte Mindestbedingung(en):
   III.2.2)Technische Anforderungen
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen:
   Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
   vorbehalten: Ja
   Verweis auf die einschlägige Rechts-/Verwaltungsvorschrift:
   Personenbeförderungsgesetz (PBefG); Verordnung über den Betrieb von
   Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft)
   Etwaig geforderte Mindestbedingung(en):
   III.3)Qualitätsziele für Dienstleistungsaufträge
   Beschreibung:
   Information und Fahrkarten:
   Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit:
   Zugausfälle:
   Prämien und Sanktionen:
   Sauberkeit des Fahrzeugmaterials und der Bahnhofseinrichtungen:
   Befragung zur Kundenzufriedenheit:
   Beschwerdebearbeitung:
   Betreuung von Personen mit eingeschränkter Mobilität:
   Sonstige: 

Die ausreichende Verkehrsbedienung i. S. d § 8 Abs. 3 PBefG wird durch die Liniensteckbriefe definiert: siehe: https://www.avv-augsburg.de/topnav/der-avv/ausschreibungen.226

Di e Fahrzeuge müssen den gesetzlichen Anforderungen und den Qualitätsstandards und Umweltstandards Linienbündel Friedberg 02 entsprechen: siehe: https://www.avv-augsburg.de/topnav/der-avv/ausschreibungen.226

Abschnitt IV: Verfahren IV.1)Verfahrensart Offen IV.2)Zuschlagskriterien IV.2.1)Zuschlagskriterien das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein IV.3)Verwaltungsangaben IV.3.1)Aktenzeichen: IV.3.2)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen Kostenpflichtige Unterlagen: nein IV.3.3)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge IV.3.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können Deutsch. IV.3.5)Bindefrist des Angebots IV.3.6)Bedingungen für die Öffnung der Angebote Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen: nein Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.1)Zusätzliche Angaben: VI.2)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.2.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern, 80534 München, Deutschland 80534 München Deutschland E-Mail: [3]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de Telefon: +49 8921762411 Internet-Adresse: [4]https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/ve rgabekammer/ Fax: +49 8921762847 VI.2.2)Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall einer Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter VI.2.1) genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr.4 GWB). VI.2.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt VI.3)Bekanntmachung der Auftragsvergabe: VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 7.12.2017 References 1. mailto:vergabeverfahren@avv-augsburg.de?subject=TED 2. http://www.avv-augsburg.de/ 3. mailto:vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de?subject=TED 4. https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/ -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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