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Ausschreibung: Öffentlicher Verkehr (Straße) - DE-Annaberg-Buchholz
Öffentlicher Verkehr (Straße)
Dokument Nr...: 494924-2017 (ID: 2017121209191080573)
Veröffentlicht: 12.12.2017
*
  DE-Annaberg-Buchholz: Öffentlicher Verkehr (Straße)
   2017/S 238/2017 494924
   Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge
   Standardformular für Bekanntmachungen gemäß Artikel 7.2 der Verordnung
   1370/2007, die innerhalb eines Jahres vor dem Beginn des
   Ausschreibungsverfahrens oder der direkten Auftragsvergabe im
   Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden
   müssen.
    (de)
   Abschnitt I: Zuständige Behörde
   I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
   Erzgebirgskreis
   Landratsamt Erzgebirgskreis, Paulus-Jenisius-Str. 24
   Kontaktstelle(n): Landratsamt Erzgebirgskreis, Dienstsitz Aue, Abt.
   Straßen u. Verkehr, Vergabestelle
   Zu Händen von: Frank Vogler
   09456 Annaberg-Buchholz
   Deutschland
   Telefon: +49 3771/277-7009
   E-Mail: [1]vergabe-abt4@kreis-erz.de
   Fax: +49 3771/277-7148
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers:
   [2]http://www.erzgebirgskreis.de
   Weitere Auskünfte erteilen: Erzgebirgskreis
   Paulus-Jenisius-Straße 24
   Kontaktstelle(n): Landratsamt Erzgebirgskreis
   Zu Händen von: Frau Lühr
   09456 Annaberg-Buchholz
   Deutschland
   Telefon: +49 3771277-7004
   E-Mail: [3]Annerose.Luehr@kreis-erz.de
   Fax: +49 3771277-7148
   Internet-Adresse: [4]www.erzgebirgskreis.de
   I.2)Art der zuständigen Behörde
   Regional- oder Lokalbehörde
   I.3)Haupttätigkeit(en)
   Sonstige: Allgemeine öffentliche Verwaltung in der Funktion als
   zuständiger Aufgabenträger für den straßengebundenen öffentlichen
   Personenverkehr gem. § 3 ÖPNVG (Sachsen)
   I.4)Auftragsvergabe im Namen anderer zuständiger Behörden
   Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
   Auftraggeber: nein
   Abschnitt II: Auftragsgegenstand
   II.1)Beschreibung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages gem. Art. 5
   Abs. 2 Verordnung (EG) 1370/2007 über Verkehrsdienstleistungen im
   öffentlichen Personenverkehr mit Bussen auf dem Gebiet des
   Erzgebirgskreises an die Regionalverkehr Erzgebirge GmbH (RVE)
   II.1.2)Art des Auftrags, vom öffentlichen Verkehrswesen abgedeckte(r)
   Bereich(e)
   Dienstleistungskategorie Nr T-05: Busverkehr (innerstädtisch/regional)
   Vom öffentlichen Verkehrswesen abgedeckte BereicheHauptort der
   Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Erzgebirgskreis
   NUTS-Code DED42
   II.1.3)Kurze Beschreibung des Auftrags
   Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages mit Bussen
   gem. Art. 5 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 im Linienbündel
   "Erzgebirgskreis" als Gesamtleistung an einen internen Betreiber
   II.1.4)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
   60112000
   II.1.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Vergabe von Unteraufträgen ist beabsichtigt: ja
   Wert oder Anteil des Auftrags, der an Dritte vergeben werden soll:
   Mindestanteil: 10(%) Höchstanteil: 33(%) des Auftragswerts.
   Kurze Beschreibung des Wertes/Anteils des Auftrags, der an
   Unterauftragnehmer vergeben werden soll: Für die Vergabe von
   Unteraufträgen gelten die rechtlichen Grenzen des Art. 5 Abs. 2 lit. e)
   der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007, wonach der interne Betreiber
   verpflichtet ist, den überwiegenden Teil des öffentlichen
   Verkehrsdienstes selbst zu erbringen.
   II.2)Menge und/oder Wert der Dienstleistungen:
   Der Erzgebirgskreis ist Aufgabenträger für ÖPNV auf seinem Gebiet. Als
   zuständige Behörde kann er zur Sicherstellung einer ausreichenden
   Verkehrsbedienung im Sinne des Art. 3 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
   allgemeine Vorschriften erlassen oder öffentliche
   Dienstleistungsaufträge erteilen. Erbringung von allen im Linienbündel
   "ERZ" nach § 42 und § 43 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) genehmigten
   Linienverkehre mit Bussen auf dem Gebiet des Erzgebirgskreises,
   einschließlich abgehender Linien in die Stadt Chemnitz, den Landkreis
   Mittelsachsen, den Vogtlandkreis, den Landkreis Zwickau und in die
   Landeshauptstadt Dresden. Informationen zu den aktuellen Fahrplänen der
   Buslinien sind unter folgender Internetadresse abrufbar: [5]www.vms.de.
   Der Erzgebirgskreis behält sich vor, die Verkehrsleistungen während der
   Laufzeit des öffentlichen Dienstleistungsauftrages an veränderte
   Verkehrsbedürfnisse, den Nahverkehrsplan, sowie gesetzliche und
   finanzielle Rahmenbedingungen anzupassen. Die Änderungen können sich
   insbesondere sowohl auf den Bestand und den Verlauf der Linien, das
   Fahrplan- und Tarifangebot, sowie Qualitätsanforderungen erstrecken.
   km öffentlicher Personenverkehrsleistung: 125000000
   II.3)Geplanter Beginn und Laufzeit des Auftrags oder Schlusstermin
   Beginn: 1.1.2020
   Laufzeit in Monaten: 120 (ab Auftragsvergabe)
   II.4)Kurze Beschreibung der Art und des Umfangs der Bauleistungen
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Verfahrensart
   an einen internen Betreiber (Art. 5.2 von 1370/2007)
   IV.2)Zuschlagskriterien
   IV.2.1)Zuschlagskriterien
   IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.3)Verwaltungsangaben
   IV.3.1)Aktenzeichen:
   IV.3.2)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden
   Unterlagen
   IV.3.3)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   IV.3.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   verfasst werden können
   IV.3.5)Bindefrist des Angebots
   IV.3.6)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Abschnitt V: Auftragsvergabe
   Name und Anschrift des gewählten Betreibers
   Regionalverkehr Erzgebirge GmbH
   Geyersdorfer Straße 32
   09456 Annaberg-Buchholz
   Deutschland
   E-Mail: [6]info@rve.de
   Telefon: +49 3733-1510
   Internet-Adresse: [7]www.rve.de
   Fax: +49 3733-22154
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Zusätzliche Angaben:
   Es wird vorausgesetzt, dass das Verkehrsunternehmen im öffentlichen
   Verkehrsinteresse erforderliche Leistungsänderungen in Kooperation mit
   dem Landkreis zwingend umsetzt. Der Betrieb hat die entsprechenden
   Anforderungen des aktuellen NVP zu erfüllen. Es wird darauf
   hingewiesen, dass im Jahr 2019 die Verabschiedung der Fortschreibung
   des NVP vorgesehen ist. Der VMS-Tarif ist zwingend anzuwenden und
   einzuhalten. Das Verkehrsunternehmen hat in geeigneter Weise die
   Regularien der Einnahmeaufteilung und der Zusammenarbeit im
   Zweckverband Verkehrsverbund Mittelsachsen (ZVMS) sicherzustellen und
   die sich daraus ergebenden Verpflichtungen zu erfüllen. Das Personal
   muss mit den für die Personenbeförderung geltenden Gesetzen und
   Verordnungen vertraut sein, Auskünfte erteilen können und entsprechende
   Qualifikationen für den Einsatz im Linienverkehr besitzen.
   Voraussetzung sind die Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und
   Schrift sowie umfassende Kenntnisse des örtlichen Verkehrsnetzes.
   Weitere Angaben:
   1. Der Erzgebirgskreis ist zuständiger Aufgabenträger für den nach
   PBefG genehmigten ÖPNV auf seinem Gebiet und damit zuständige Behörde
   gem. Art. 2 lit. b) VO 1370/2007.
   2. Die Vergabe der Verkehrsleistungen ist als Gesamtleistung gem. § 8a
   Abs. 2 Satz 4 PBefG in Verbindung mit § 13 Abs. 2 a Satz 2 PBefG
   beabsichtigt. Eigenwirtschaftliche Anträge können sich nur auf die
   Gesamtleistung und nicht auf Teilleistungen beziehen. Informationen zum
   Linienbündel sind auf der Internetseite des Erzgebirgskreises unter
   folgender Adresse erhältlich:
   [8]http://www.erzgebirgskreis.de/de/buergerservice/ausschreibungen/auss
   chreibungen-vob-vol-vgv/vobvol-kreisstrassen-strassenunterhaltung/.
   3.Es wird darauf hingewiesen, dass die Richtlinie 2014/23/EU,
   2014/24/EU und 2014/25/EU sowie der vierte Teil des Gesetzes gegen
   Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), die Vergabeverordnung (VgV) und die
   Verdingungsordnungen keine Anwendung finden.
   4. Für die von der Vergabe umfassten Linienverkehre können innerhalb
   einer Frist von drei Monaten seit dem Tag dieser Vorabbekanntmachung im
   TED eigenwirtschaftliche Genehmigungsanträge gestellt werden. Diese
   Frist ist eine Ausschlussfrist (§ 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG). Die Anträge
   müssen die in der Vorabbekanntmachung und den ergänzenden Dokumenten
   beschriebenen Anforderungen erfüllen. Andernfalls ist eine Genehmigung
   zu versagen (§ 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG). Zuständige Behörde für das
   Genehmigungsverfahren und die Erteilung von Auskünften ist das
   Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Ref. 44, PF 100, 01077 Dresden,
   [9]Poststelle@lasuv.sachsen.de, Tel. +49 35181390, Fax: +49
   35181391090, [10]www.lasuv.sachsen.de
   5. Der Erzgebirgskreis als Aufgabenträger behält sich vor,
   eingereichte, eigenwirtschaftliche Anträge auf Plausibilität und
   Transparenz für den gesamten Vertragszeitraum zu prüfen.
   VI.2)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.2.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   1.Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion
   Sachsen, Dienststelle Leipzig
   PF 101364
   04013 Leipzig
   Deutschland
   Telefon: +49 341-9771040
   Internet-Adresse: [11]www.idl.sachsen.de
   Fax: +49 341-9771049
   VI.2.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Verstöße gegen Vergabevorschriften sind beim Auftraggeber zu rügen (§
   8a Abs. 7 PBefG i. V. mit § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Wird der Rüge
   vom Auftraggeber nicht abgeholfen, muss innerhalb von 15 Tagen nach
   Eingang der Mitteilung des Auftraggebers hierüber ein
   Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden (§ 8a Abs. 7
   PBefG i. V. mit § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
   VI.2.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Landratsamt Erzgebirgskreis, Abt. Straßen u. Verkehr, Vergabestelle
   Wettinerstraße 64
   08280 Aue
   Deutschland
   E-Mail: [12]vergabe-abt4@kreis-erz.de
   Telefon: +49 3771277-7009
   Fax: +49 3771277-7148
   VI.3)Bekanntmachung der Auftragsvergabe:
   Voraussichtliches Datum der Veröffentlichung: 8.12.2017
   Die Bekanntmachung über vergebene Aufträge wird im Supplement zum
   Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht: ja
   VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   7.12.2017
References
   1. mailto:vergabe-abt4@kreis-erz.de?subject=TED
   2. http://www.erzgebirgskreis.de/
   3. mailto:Annerose.Luehr@kreis-erz.de?subject=TED
   4. http://www.erzgebirgskreis.de/
   5. http://www.vms.de/
   6. mailto:info@rve.de?subject=TED
   7. http://www.rve.de/
   8. http://www.erzgebirgskreis.de/de/buergerservice/ausschreibungen/ausschreibungen-vob-vol-vgv/vobvol-kreisstrassen-strassenunter
haltung/
   9. mailto:Poststelle@lasuv.sachsen.de?subject=TED
  10. http://www.lasuv.sachsen.de/
  11. http://www.idl.sachsen.de/
  12. mailto:vergabe-abt4@kreis-erz.de?subject=TED
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