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Ausschreibung: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung - DE-Bonn
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Dokument Nr...: 495163-2017 (ID: 2017121209213780801)
Veröffentlicht: 12.12.2017
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  DE-Bonn: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
   2017/S 238/2017 495163
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Richtlinie 2009/81/EG
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber
   I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
   Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
   Brühler Straße 3
   Zu Händen von: .
   53119 Bonn
   Deutschland
   Telefon: +49 228996103-3535
   E-Mail: [1]ZIB@bescha.bund.de
   Fax: +49 2289910610-3535
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers:
   [2]http://www.bescha.bund.de
   Elektronischer Zugang zu Informationen:
   [3]http://www.evergabe-online.info
   Elektronische Einreichung von Angeboten und Teilnahmeanträgen:
   [4]http://www.evergabe-online.de
   Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
   Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen
   für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem)
   verschicken: die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: Beschaffungsamt des
   Bundesministeriums des Innern
   Brühler Straße 3
   Kontaktstelle(n): Angebotssammelstelle
   53119 Bonn
   Deutschland
   E-Mail: [5]aoe@bescha.bund.de
   Internet-Adresse: [6]http://www.evergabe-online.de
   I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
   einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
   I.3)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber /
   anderer Auftraggeber
   Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
   Auftraggeber: nein
   Abschnitt II: Auftragsgegenstand
   II.1)Beschreibung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
   Rahmenvereinbarung über Beratungsdienstleistungen zur Beschaffung und
   Inbetriebnahme einer Telekommunikationslösung für die BOS des Bundes
   II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
   Dienstleistung
   Dienstleistungen
   Dienstleistungskategorie Nr 11: Telekommunikation
   Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung:
   Potsdam, Berlin
   NUTS-Code DE404,DE3
   II.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
   Laufzeit der Rahmenvereinbarung
   Laufzeit in Jahren: 3
   Geschätzter Gesamtauftragswert über die Gesamtlaufzeit der
   Rahmenvereinbarung
   Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 680 000,00 EUR
   II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens:
   Rahmenvereinbarung über Beratungsdienstleistungen zur Beschaffung und
   Inbetriebnahme einer Telekommunikationslösung für die BOS des Bundes
   II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
   72000000
   II.1.7)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Der Bieter muss im Angebot alle Auftragsteile, die er möglicherweise an
   Dritte zu vergeben gedenkt, sowie alle vorgeschlagenen
   Unterauftragnehmer und die Gegenstände der Unteraufträge angeben
   Der Bieter muss alle Änderungen angeben, die sich bei
   Unterauftragnehmern während der Auftragsausführung ergeben
   II.1.8)Lose
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
   II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
   Geschätzter Gesamtauftragswert über die Gesamtlaufzeit der
   Rahmenvereinbarung: 2 000 000 EUR (inkl. MwSt.)
   Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 680 672,25 EUR
   II.2.2)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Zahl der möglichen Verlängerungen: 4
   Voraussichtlicher Zeitrahmen für Folgeaufträge bei verlängerbaren
   Liefer- oder Dienstleistungsaufträgen:
   in Monaten: 12 (ab Auftragsvergabe)
   II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
   Beginn 19.3.2018.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Bedingungen für den Auftrag
   III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
   III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
   Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
   III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
   wird:
   III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen für die Auftragsausführung,
   insbesondere bezüglich der Versorgungs- und Informationssicherheit:
   III.1.5)Angaben zur Sicherheitsüberprüfung:
   III.2)Teilnahmebedingungen
   III.2.1)Persönliche Lage
   Kriterien für die persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer (die zu
   deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung
   in ein Berufs- oder Handelsregister
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen: Die Anlage Eigenerklärung-Ausschlussgründe
   ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der
   Aufforderung zur Angebotsabgabe wird von der Vergabestelle eine
   Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für die Aufforderung zur
   Angebotsabgabe kommen nur Bewerber in Frage, bei denen keine
   Auschlussgründe vorliegen.
   Kriterien für die persönliche Lage von Unterauftragnehmern (die zu
   deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung
   in ein Berufs- oder Handelsregister
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen: Angaben und Formalitäten, die erforderlich
   sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Die
   Formular21_Eigenerklaerung-Ausschlussgruende ist vom Unterauftragnehmer
   unterzeichnet dem Teilnahmeantragbeizufügen. Bei Eignungsleihe: Prüfung
   der Ausschlussgründe bzgl. Unterauftragnehmers vor der Aufforderung zur
   Angebotsabgabe Ohne Eignungsleihe: Prüfung der Ausschlussgründe bzgl.
   Unterauftragnehmers vor der Zuschlagserteilung.
   III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen: Die Anlage Unternehmensdaten ist vom Bieter
   auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
   III.2.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten der
   Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen:
   Bitte legen Sie die im Dokument 07 Kriterienkatalog Eignung
   geforderten Nachweise und Erklärungen zu den Eignungskriterien (EK)
   vor.
   Der Kriterienkatalog enthält Ausschlusskriterien (A-Kriterien) und
   Bewertungskriterien (B-Kriterien).
   Die Ausschlusskriterien (A-Kriterien) müssen zwingen erfüllt werden.
   Bei den B-Kriterien wird der Zielerfüllungsgrad bewertet. Dabei erhält
   jedes B-Kriterium eine Punktzahl zwischen 0 und 10 und geht dann mit
   seiner individuellen Gewichtung in das Gesamtergebnis ein.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards
   Es muss eine Mindestgesamtpunktzahl von 70 Punkten erreicht werden.
   Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten von
   Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können)
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen:
   Eignungsnachweise sind für alle Mitglieder einer
   Bewerber-/Bietergemeinschaft einzureichen, Nachweise zur technischen
   und beruflichen Leistungsfähigkeit allerdings nur, soweit es auf die
   Leistungsfähigkeit des jeweiligen Mitglieds ankommt. Für Dritte
   (insbes. Unterauftragnnehmern) sind Eignungsnachweise nur dann
   einzureichen, wenn sie für die Eignungsleihe relevant sind.
   III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
   III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
   vorbehalten: nein
   III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
   Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen
   Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der
   Dienstleistung verantwortlich sind: nein
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Verfahrensart
   IV.1.1)Verfahrensart
   Nichtoffen
   IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Zahl der Wirtschaftsteilnehmer 5
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   Die Eignungskriterien 3-6 (siehe Dokument 07_Kriterienkatalog
   Eignung) werden bewertet und gehen entsprechrechend ihrer Gewichtung
   in die Gesamtpunktzahl ein. Es können maximal 100 Punkte erreicht
   werden. Anhand der Gesamtpunktzahl wird die Reihenfolge für das Ranking
   festgelegt, wobei die höchste Punktzahl auf Platz 1 und dann
   entsprechend absteigend platziert wird. Die fünf bestplatzierten
   Bewerber werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Haben mehrere Bewerber
   die fünftbeste Punktzahl, werden alle diese Bewerber zur Angebotsabgabe
   aufgefordert.
   IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der
   Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.2)Zuschlagskriterien
   IV.2.1)Zuschlagskriterien
   das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die
   in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe
   oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen
   Dialog aufgeführt sind
   IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
   Eine elektronische Auktion wurde durchgeführt: nein
   IV.3)Verwaltungsangaben
   IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
   ZIB 13.04 - 5438/17/VV: 1
   IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
   nein
   IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden
   Unterlagen bzw. der Beschreibung
   Kostenpflichtige Unterlagen: nein
   IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   8.1.2018 - 11:30
   IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur
   Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   22.1.2018
   IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   verfasst werden können
   Deutsch.
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das
   aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer des Bundes
   Villemombler Straße 76
   53123 Bonn
   Deutschland
   E-Mail: [7]vk@bundeskartellamt.bund.de
   Telefon: +49 2289499-0
   Internet-Adresse: [8]http://www.bundeskartellamt.de
   Fax: +49 2289499-163
   VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und
   bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber
   dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten
   durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
   Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch
   Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist
   der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem
   BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen
   Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der
   Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen
   spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
   Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160
   Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
   Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu
   wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang
   der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu
   stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
   Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden
   sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber
   informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser
   Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per
   Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage.
   Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
   Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des
   Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu
   richten.
   Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags
   verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote
   enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben
   ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu
   wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden
   Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und
   Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
   VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   7.12.2017
References
   1. mailto:ZIB@bescha.bund.de?subject=TED
   2. http://www.bescha.bund.de/
   3. http://www.evergabe-online.info/
   4. http://www.evergabe-online.de/
   5. mailto:aoe@bescha.bund.de?subject=TED
   6. http://www.evergabe-online.de/
   7. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
   8. http://www.bundeskartellamt.de/
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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