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Ausschreibung: Öffentlicher Verkehr (Straße) - DE-Herford
Öffentlicher Verkehr (Straße)
Dokument Nr...: 496325-2017 (ID: 2017121309111782165)
Veröffentlicht: 13.12.2017
*
DE-Herford: Öffentlicher Verkehr (Straße)
2017/S 239/2017 496325
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Kreis Herford
Amtshausstraße 3
Herford
32051
Deutschland
E-Mail: [1]info@kreis-herford.de
NUTS-Code: DEA43
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]http://www.kreis-herford.de/
I.1)Name und Adressen
Kreis Minden-Lübbecke
Portastraße 13
Minden
32423
Deutschland
E-Mail: [3]info@minden-luebbecke.de
NUTS-Code: DEA46
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [4]http://www.minden-luebbecke.de/
I.2)Gemeinsame Beschaffung
Der Auftrag betrifft eine gemeinsame Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[5]https://www.mhv-info.de/praxis/vergabe-genehmigungslaufzeiten/
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Minden-Herforder Verkehrsgesellschaft mbH (mhv)
Herforder Str. 45
Bad Oeynhausen
32545
Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Lars Hesse
Telefon: +49 57318420418
E-Mail: [6]vergabe@mhv-info.de
Fax: +49 57318420444
NUTS-Code: DEA46
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]http://www.mhv-info.de/
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an folgende Anschrift:
Minden-Herforder Verkehrsgesellschaft mbH (mhv)
Herforder Str. 45
Bad Oeynhausen
32545
Deutschland
Telefon: +49 573184204
E-Mail: [8]vergabe@mhv-info.de
Fax: +49 57318420444
NUTS-Code: DEA46
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [9]http://www.mhv-info.de/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Ausschreibung von Busverkehrsleistungen im Linienbündel D Löhne und
Bad Oeynhausen.
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
60112000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Erbringung von Busverkehrsleistungen im Linienbündel D Löhne und Bad
Oeynhausen" in den Kreisen Herford und Minden-Lübbecke ab dem 1.12.2018
mit einem Umfang von derzeit insgesamt ca. 1 350 000 Fahrplankilometern
pro Jahr.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für maximale Anzahl an Losen: 2
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, Aufträge unter
Zusammenfassung der folgenden Lose oder Losgruppen zu vergeben:
Die Leistung wird in zwei Losen (Linienlose D1 WerreBus Bad
Oeynhausen und D2 WerreBus Löhne) vergeben. Bei einem Gesamtangebot
für beide Lose sind zwingend auch Angebote für die betroffenen
Einzellose abzugeben.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Los 1: Linienlos D1 WerreBus Bad Oeynhausen.
Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
60112000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA46
NUTS-Code: DEA43
Hauptort der Ausführung:
Kreis Minden-Lübbecke und Kreis Herford.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Erbringung von Busverkehrsleistungen im Linienlos D1 WerreBus Bad
Oeynhausen im Linienbündel D Löhne und Bad Oeynhausen" in den Kreisen
Herford und Minden-Lübbecke ab dem 01.12.2018 mit einem Umfang von
derzeit ca. 600 000 Fahrplankilometern pro Jahr.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 91
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht am Fahrplan
Zu-, Ab- und Umbestellungen um maximal +/-25 % bezogen auf den
Auftragswert (unter Berücksichtigung der Preisdynamisierung)
vorzunehmen. Zudem kann der Auftraggeber verlangen, dass die auf den
vertragsgegenständlichen Linien nach der Leistungsbeschreibung
einzusetzenden Fahrzeuge soweit technisch machbar mit weiteren
Ausstattungsmerkmalen aus- bzw. nachgerüstet werden. Näheres zum
Vorgenannten regeln die Vergabeunterlagen.
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Los 2: Linienlos D2 WerreBus Löhne.
Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
60112000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA46
NUTS-Code: DEA43
Hauptort der Ausführung:
Kreis Minden-Lübbecke und Kreis Herford.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Erbringung von Busverkehrsleistungen im Linienlos D2 WerreBus Löhne
im Linienbündel D Löhne und Bad Oeynhausen" in den Kreisen Herford und
Minden-Lübbecke ab dem 1.12.2018 mit einem Umfang von derzeit ca. 750
000 Fahrplankilometern pro Jahr.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 91
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht am Fahrplan
Zu-, Ab- und Umbestellungen um maximal +/-25 % bezogen auf den
Auftragswert (unter Berücksichtigung der Preisdynamisierung)
vorzunehmen. Zudem kann der Auftraggeber verlangen, dass die auf den
vertragsgegenständlichen Linien nach der Leistungsbeschreibung
einzusetzenden Fahrzeuge soweit technisch machbar mit weiteren
Ausstattungsmerkmalen aus- bzw. nachgerüstet werden. Näheres zum
Vorgenannten regeln die Vergabeunterlagen.
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Die Bieter haben ihrem Angebot einen aktuellen Auszug aus dem
Handelsregister (nicht vor dem 31.10.2017 datiert) beizufügen (bei
Bietern aus einem anderen Mitgliedsstaat eine gleichwertige aktuelle
Bescheinigung des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Bieters mit
Übersetzung ins Deutsche; falls keine Eintragungspflicht im
Handelsregister besteht eine formlose Erklärung, weshalb für den Bieter
keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die
vertretungsberechtigten Personen sind). Hierfür ausreichend ist ein
Ausdruck aus dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem,
über das die Daten aus den Handelsregistern abrufbar sind.
Ergänzung zu III.2.2):
Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 3 TVgG NRW werden nachfolgend die für die
Verpflichtungserklärung nach § 4 TVgGNRW relevanten repräsentativen
Tarifverträge benannt (siehe auch unten Ziffer III.2.2)).
1. Spartentarifvertrag Nahverkehrsbetriebe (TV-N NW) vom 25.5.2001,
zuletzt geändert am 30.5.2014 (Kommunaler Arbeitgeberverband
Nordrhein-Westfalen (KAV NW) und Gewerkschaft Öffentliche Dienste,
Transport und Verkehr (ÖTV) und Deutsche Angestellten Gewerkschaft
(DAG) [heute: Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di] zusammen
mit
Spartentarifvertrag Nahverkehrsbetriebe (TV-N NW) vom 25.5.2001,
zuletzt geändert am 30.5.2014 (Kommunaler Arbeitgeberverband
Nordrhein-Westfalen (KAV NW) und DBB-Tarifunion);
2. Manteltarifvertrag für die Arbeitnehmer des privaten Omnibusgewerbes
des Landes Nordrhein-Westfalen vom 15.12.2015 (Verband
Nordrhein-Westfälischer Omnibusunternehmen e. V. (NWO) und Vereinte
Dienstleistungsgewerkschaft ver.di) zusammen mit
Lohntarifvertrag für die gewerblichen Arbeitnehmer des privaten
Omnibusgewerbes des Landes Nordrhein-Westfalen vom 15.12.2015 (Verband
Nordrhein-Westfälischer Omnibusunternehmen e. V. (NWO) und Vereinte
Dienstleistungsgewerkschaft ver.di) zusammen mit.
Gehaltstarifvertrag für die kaufmännischen und technischen Angestellten
sowie die Auszubildenden des privaten Omnibusgewerbes des Landes
Nordrhein-Westfalen vom 15.12.2015 (Verband Nordrhein-Westfälischer
Omnibusunternehmen e. V. (NWO) und Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
ver.di) zusammen mit.
Ergänzungstarifvertrag zu § 24 (7) Manteltarifvertrag für die
Arbeitnehmer des privaten Omnibusgewerbes des Landes
Nordrhein-Westfalen vom 15.12.2015, § 6 (3) Lohntarifvertrag für die
gewerblichen Arbeitnehmer des privaten Omnibusgewerbes des Landes
Nordrhein-Westfalen vom 15.12.2015 und § 6 (3) Gehaltstarifvertrag für
die kaufmännischen und technischen Angestellten des privaten
Omnibusgewerbes des Landes Nordrhein-Westfalen vom 15.12.2015 vom
4.2.2016 (Verband Nordrhein-Westfälischer Omnibusunternehmen e. V.
(NWO) und Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di).
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
A)
Der Nachweis der wirtschaftlichen und der finanziellen
Leistungsfähigkeit des Bieters sowie über das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB erfolgt durch eine
Erklärung des Bieters, dass zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe.
1. keine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des
Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB
zuzurechnen ist, wegen einer Straftat nach den in § 123 Abs. 1 GWB
genannten strafrechtlichen Vorschriften oder vergleichbaren
Vorschriften anderer Staaten in den letzten fünf Jahren vor
Angebotsabgabe rechtskräftig verurteilt worden ist und dass gegen ihn
in diesem Zeitraum auch keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten wegen einer derartigen Straftat festgesetzt worden
ist;
2. der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und
Beiträgen zur Sozialversicherung stets ordnungsgemäß nachgekommen ist
und Gegenteiliges in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe weder
durch eine rechtskräftige Gerichts- noch durch eine bestandskräftige
Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde;
3. der Bieter bei der Ausführung öffentlicher Aufträge die geltenden
umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen beachtet und
in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe keinerlei diesbezüglichen
Verstöße begangen hat;
4. der Bieter nicht zahlungsunfähig ist und über das Vermögen des
Bieters weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares
gesetzliches Verfahren beantragt oder eröffnet wurde oder die Eröffnung
eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist sowie dass
derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe
nicht vorgelegen haben;
5. der Bieter sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder
seine Tätigkeit eingestellt hat sowie dass derartige Umstände auch in
den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben;
6. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die
Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3
GWB zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit in den letzten
drei Jahren vor Angebotsabgabe eine schwere und die Integrität des
Bieters infrage stellende Verfehlung begangen hat;
7. der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe keine
Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine
Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken
oder bewirken;
8. dass nach Kenntnis des Bieters kein Interessenkonflikt bei der
Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit
und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen
Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen
könnte
9. dass der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe bei
der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder
Konzessionsvertrags keine wesentlichen Anforderungen erheblich oder
fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und/oder dass dies nicht zu einer
vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren
Rechtsfolge geführt hat;
10. der Bieter nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz
(MiLoG) oder § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) mit einer
Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden ist;
11. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die
Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3
GWB oder als nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter
zuzurechnen ist, in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe nach §
404 Abs. 2 Nr. 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von
wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt oder nach den §§ 10, 10a
oder 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe
von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90
Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist;
(Auflistung wird sogleich unter den Mindeststandards fortgesetzt).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als
gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers
anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen
Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag
erfüllen wird.
(Fortsetzung der unter Ziffer III.1.2) oben begonnenen Auflistung):
12. der Bieter keinen der in § 1 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 PBZugV
aufgezählten Verstöße begangen hat;
13. der Bieter über wirtschaftliche Mittel im einem solchen Umfang
verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen
Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag
ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in
der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden
entsprechenden Anforderung des Auftraggebers durch Einreichung
entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV
unverzüglich nachweisen kann.
B)
Bieter können sich nach Maßgabe des § 47 Abs. 1 VgV zum Nachweis ihrer
wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und
beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen.
Hierzu haben sie nachzuweisen, dass die entsprechenden Kapazitäten dem
Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und
unwiderruflich zur Verfügung stehen. Soweit sich Bieter im Hinblick auf
die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige
berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter berufen, ist das Personal
des Dritten, das das über die mit den für diesen vorzulegenden
Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung
einzusetzen. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Hat der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen
oder seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf
diejenige eines Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber im Rahmen
der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter
in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen
und ob Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Die
entsprechenden Nachweise und Erklärungen nach den Ziffern III.1.1),
III.1.2) und III.1.3) sind dem Angebot in diesem Fall auch für den
jeweiligen Dritten beizufügen.
Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht oder
liegen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123
und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der Bieter dieses
Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzenden
Frist zu ersetzen.
Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der
Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen erforderlichen
Unterlagen sowie der geforderte Auszug aus dem Handelsregister nach den
Ziffern III.1.1) und III.1.2) für jedes sowie die entsprechenden
Unterlagen nach Ziffer III.1.3) (Referenzen) für mindestens ein
Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Soweit nicht für alle
Mitglieder der Bietergemeinschaft die nachzuweisenden Referenzen
vorgelegt werden, hat die Bietergemeinschaft bei der hiesigen Leistung
das Personal der die Referenzen vorlegenden Mitglieder der
Bietergemeinschaft einzusetzen, das über die mit den vorgelegten
Referenzen erlangte Erfahrung verfügt. Näheres regeln die
Vergabeunterlagen.
Der Bieter hat bei der Angebotsabgabe eine Erklärung zum bei
Angebotsabgabe vorgesehenen Einsatz von Nachunternehmern für
Fahrbetriebsleistungen abzugeben. Beabsichtigt der Bieter bereits bei
Angebotsabgabe die Übertragung von Fahrbetriebsleistungen auf konkret
benannte Nachunternehmer, sind die Nachweise und Erklärungen nach den
Ziffern III.1.1), III.1.2) und III.1.3) auch für die bei Angebotsabgabe
vorgesehenen Nachunternehmer zu erbringen.
Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von
Ausschlussgründen akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer
Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV; Näheres regeln
die Vergabeunterlagen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage von Referenzen des Bieters über
vom Bieter in den letzten drei Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn
anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und
Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen ÖPNV-Leistungen
erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er
die Geschäfte eines Busunternehmens unter Beachtung der für die
Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die
Allgemeinheit beim Betrieb der Buslinien vor Schäden und Gefahren
bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen
Rechtsvorschriften beachtet.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Die in den Vergabeunterlagen enthaltenen und sich aus dem Tariftreue-
und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen TVgG-NRW ergebenden speziellen
Vertragsbedingungen und Verpflichtungserklärungen sind Bestandteile
dieses Vertrags. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass
derjenige Bieter (bei Bietergemeinschaften jedes Mitglied derselben),
dem nach Prüfung und Wertung der Angebote der Zuschlag erteilt werden
soll (Bestbieter), innerhalb einer Frist von 3 Werktagen nach
entsprechender Aufforderung durch den Auftraggeber diesem die gemäß dem
TVgG NRW erforderlichen Erklärungen und Nachweise vorzulegen hat
(insbesondere die Verpflichtungserklärungen nach § 4 TVgG NRW) Die
näheren Einzelheiten sind in den Vergabeunterlagen geregelt.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: [10]2016/S 216-393876
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 31/01/2018
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/04/2018
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 31/01/2018
Ortszeit: 12:05
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Die Teilnahme von Bietern ist nicht zulässig.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Die Vergabeunterlagen (inkl. der Aufforderung zur Angebotsabgabe) sind
im Internet unter dem oben unter Ziffer I.3) genannten Link frei
zugänglich abrufbar; einer Abforderung bei der Vergabestelle bedarf es
somit nicht. Rückfragen der Bieter als auch die Antworten der
Vergabestelle werden in anonymisierter Form allen Bewerbern im Internet
unter dem vorgenannten Link zur Verfügung gestellt, soweit in den
Antworten wichtige Aufklärungen über die geforderte Leistung oder die
Grundlagen der Preisermittlung gegeben werden. Die Bieter sind
angehalten regelmäßig unter der angegebenen Internetadresse die
aktuellen Bewerberinformationen der Vergabestelle einzusehen. Es wird
ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche etwaigen Änderungen und
Ergänzungen zu den Vergabeunterlagen ausschließlich im Internet unter
dem angegebenen Link veröffentlicht werden.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Westfalen
Albrecht-Thaer-Straße 9
Münster
48147
Deutschland
Telefon: +49 2514113514
Fax: +49 2514112165
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den
§§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der
Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der
Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender
bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer eingereichter
Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
08/12/2017
References
1. mailto:info@kreis-herford.de?subject=TED
2. http://www.kreis-herford.de/
3. mailto:info@minden-luebbecke.de?subject=TED
4. http://www.minden-luebbecke.de/
5. https://www.mhv-info.de/praxis/vergabe-genehmigungslaufzeiten/
6. mailto:vergabe@mhv-info.de?subject=TED
7. http://www.mhv-info.de/
8. mailto:vergabe@mhv-info.de?subject=TED
9. http://www.mhv-info.de/
10. http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:393876-2016:TEXT:DE:HTML
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