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Ausschreibung: Fahrleitungsbauarbeiten - DE-Kehl
Fahrleitungsbauarbeiten
Stadtbahnbauarbeiten
Elektrische Zubehörteile
Bau von Stadtbahnen
Dokument Nr...: 496800-2017 (ID: 2017121309145782593)
Veröffentlicht: 13.12.2017
*
  DE-Kehl: Fahrleitungsbauarbeiten
   2017/S 239/2017 496800
   Auftragsbekanntmachung  Sektoren
   Bauauftrag
   Richtlinie 2014/25/EU
   Abschnitt I: Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Stadt Kehl, Technische Dienste Kehl
   Herderstraße 2
   Kehl
   77694
   Deutschland
   E-Mail: [1]tram-kehl-fahrleitung@menoldbezler.de
   NUTS-Code: DE134
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]https://www.kehl.de
   I.2)Gemeinsame Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YMZYL6H
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
   Menold Bezler Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
   Rheinstahlstraße 3
   Stuttgart
   70469
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Dr. Karsten Kayser
   E-Mail: [4]tram-kehl-fahrleitung@menoldbezler.de
   NUTS-Code: DE111
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [5]www.menoldbezler.de
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an folgende Anschrift:
   Stadt Kehl, Technische Dienste Kehl, Zentrale Vergabestelle, Zimmer 513
   EG
   Herderstraße 3
   Kehl
   77694
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
   E-Mail: [6]tram-kehl-fahrleitung@menoldbezler.de
   NUTS-Code: DE111
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.menoldbezler.de
   I.6)Haupttätigkeit(en)
   Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Vergabe von Fahrleitungsarbeiten.
   Referenznummer der Bekanntmachung: 1730/2017
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   45234160
   II.1.3)Art des Auftrags
   Bauauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Zwischen den Städten Straßburg und Kehl wurde die Verlängerung der
   Tramlinie D der Straßburger Straßenbahn nach Kehl vereinbart. Derzeit
   wird in einem zweiten Bauabschnitt die Linie von der Haltestelle
   "Kehl-Bahnhof" bis zur Haltstelle "Kehl-Rathaus" verlängert. Gegenstand
   des vorliegenden Verfahrens ist die Vergabe von Fahrleitungsarbeiten.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   45234129
   31681000
   45234111
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE134
   Hauptort der Ausführung:
   Kehl.
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Zwischen den Städten Straßburg und Kehl wurde die Verlängerung der
   Tramlinie D der Straßburger Straßenbahn nach Kehl vereinbart. Der erste
   Bauabschnitt von Straßburg bis zur Haltestelle "Kehl-Bahnhof" ist
   bereits in Betrieb. Derzeit wird in einem zweiten Bauabschnitt die
   Linie von der Haltestelle "Kehl-Bahnhof" bis zur Haltstelle
   "Kehl-Rathaus" verlängert. Gegenstand des Verfahrens sind folgende
   Arbeiten:
    Liefern und Stellen der Fahrleitungsmasten,
    Liefern und Montage der Fahrleitung,
    Kabelzug- und Montagearbeiten inklusive Lieferungen.
   Die Fahrleitungsarbeiten umfassen im Einzelnen (nicht erschöpfend):
   Die weiterführenden Fahrdrähte des 2.BA beider Gleise sind an den
   Bestand des 1.BA anzubinden - Gesamtlänge neue Strecke 2.BA ca. 1000m
   mit 2 Haltestellen.
   Der Anschluss an die Kommunikationstechik wird über den
   ÜT-Schaltschrank am "Bf. Kehl" Bahnsteig Süd durchgeführt.
   Die Anschlüsse der einzelnen Versorgungsabschnitte der Tram-Strecke des
   2.BA erfolgt über Abgangsfelder und unterirdische Speiseleitungen,
   welche vom GUW zur Strecke führen. Als Verstärkungsleitung wird ein
   Feederkabel geführt.
   Zur Stromrückleitung werden parallel zu den Schienen Rückleiterkabel
   verlegt, welche in regelmäßigen Abständen mit den Schienen verbunden
   sind.
   Im Bereich des 2.BA werden Speise- und Rückleiterkabel und Steuer- und
   IT-Kabeln in der Leerrohrkanalanlage (LR-IS) mit Ziehschächten geführt.
   Die Fahrleitung wird in den 2-gleisigen Streckenabschnitten von einem
   Querfeld getragen.
   Dieses Querfeld ist zwischen zwei rechts u. links der Gleise stehenden
   Masten gespannt.
   Wandanker an Gebäuden kommen nur am Postgebäude am Rathausplatz zum
   Einsatz.
   Dort werden sie verwendet, um die Festpunktabspannung der beiden
   Fahrdrähte am Ende der beiden Gleise vorzunehmen.
   Die Höhe des Fahrdrahtes wird an den Stützpunkten (Querfelder oder
   Ausleger) durch Seilgleiter ermöglicht u. eingestellt. Die
   Seitenführung des Fahrdrahtes (Zick Zack) wird durch Seitenhalter u.
   Kurvenauszüge bestimmt.
   Der Fahrdraht ist zu den Masten hin doppelt isoliert auszubilden. Im
   gesamten 2. BA wird die Fahrleitung als Einfachfahrdraht ausgeführt.
   Die Regelfahrdrahthöhe im CTS-Bestandsnetz beträgt 6,30 m am
   Aufhängepunkt über der Schienenoberkante. Bei Straßenkreuzungen darf
   die Fahrdrahthöhe ohne weitere Signalisierung 6 m (z.B. in Kreuzungen)
   nicht unterschreiten.
   Dies gilt für den gesamten Bauabschnitt 2, der komplett im Stadtgebiet
   von Kehl liegt.
   Versorgungsleiter.
   Vom Gleichrichter gehen jeweils zwei 1 x 400 mm2 Kupfer Kabel zu den
   Masten (ca. 2600 m), um den Fahrdraht mit Spannung zu versorgen. Bei
   den Masten findet ein Wechsel auf zwei 1 x 240 mm2 Gummiaderleitungen
   statt. Das Feederkabel wird zu einem Verbindungsschrank (CIT oder CL)
   geführt. Dort findet der Wechsel auf zwei Gummiaderleitungen 1 x 240
   mm2 statt. Von diesem Verbindungsschrank wird das Feederkabel weiter
   entlang der Strecke bis zum nächsten Punkt / Verbindungsschrank
   geführt.
   Rückleiter.
   Vom Gleichrichter gehen insgesamt 9 Rückleiterkabel zu den Gleisen, 5
   davon direkt zum Schacht in der Haltestelle "Hochschule" und jeweils 2
   verlaufen parallel zur Strecke.
   Die parallel laufenden Rückleiterkabel werden in regelmäßigen Abständen
   mit den Schienen verbunden. Jede Schiene wird mit zwei 1 x 120 mm2 NYY
   Kupfer Kabel an die Rückleitersammelschiene angeschlossen.
   Maste (ca. 64 Stück).
   Die Oberleitungsmasten werden konisch rund ausgebildet mit
   innenliegender Kabelführung.
   Der Außendurchmesser der Maste beträgt an der Fundamentoberkante in der
   Regel 0,3 m, bei Abspannmasten etc. beträgt dieser maximal 0,4 m. Zur
   Mastspitze hin verjüngt sich der Außendurchmesser des Mastes konisch in
   der Regel um 0,1 m.
   Die Belastungen und Angriffspunkte der Tragwerke auf die Maste wurden
   ermittelt. Aus diesen Werten wurde abgeleitet, dass 5 unterschiedliche
   Masttypen erforderlich werden.
   Zum Leistungsumfang wird auf das Bewerbermemorandum verwiesen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Qualitätskriterium - Name: Verkürzung der Planungs- und Bauzeit bei
   Einhaltung der vorgegebenen und angebotenen Qualitäten / Gewichtung: 25
   %
   Preis - Gewichtung: 75 %
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 03/04/2018
   Ende: 31/12/2018
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Mindestzahl: 3
   Höchstzahl: 7
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   Die Bewerberauswahl erfolgt in einem dreistufigen Verfahren. Zunächst
   wird (1.) geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen
   genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter
   Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können
   nicht berücksichtigt werden. Anschließend wird (2.) beurteilt, ob die
   Bewerber/Bewerbergemeinschaften nach den vorgelegten Angaben und
   Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheinen, die
   verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
   Schließlich wird (3.) anhand der Referenzen (Mindestreferenzen und
   weitere Referenzen) beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet
   eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders
   geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden
   soll. Dies erfolgt im Hinblick auf die Vergleichbarkeit der Referenzen
   (Mindestreferenzen und weitere Referenzen) mit der ausgeschriebenen
   Leistung nach dem Funktions- und Leistungsumfang (an einem Stück
   gebaute Streckenlänge einer Stadt- oder Straßenbahn, Größenordnung der
   errichteten Maste, Oberleitungsanlagen und Energiekabel).
   Für die Auswahl werden jeweils nur die drei besten Referenzen (die zwei
   Mindestreferenzen und eine weitere Referenz) eines Bewerbers für
   Fahrleitungsarbeiten mit dazu gehörender Ausrüstung zur
   Energieversorgung berücksichtigt. Für die Bewertung sind die Referenzen
   durch den Bewerber zu priorisieren. Nimmt der Bewerber, auch nach ggf.
   erfolgter Nachforderung, keine Priorisierung durch, so wird die
   Vergabestelle die Referenzen priorisieren und entsprechend in die
   Wertung einbeziehen.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   1. Vorbemerkung
   a) Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft
   gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt
   wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer
   Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
   b) Ein Bewerber kann zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und
   finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) die
   Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe).
   Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen
   dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In
   diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die
   erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem
   beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses
   Unternehmens vorlegt. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum
   Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1
   bis III.1.3 hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu
   deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens
   stützt. Zudem sind die Erklärungen über das Vorliegen von
   Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB auch
   für diese Unternehmen vorzulegen. Werden die vorstehend dargestellten
   Eignungsanforderungen nicht erfüllt oder liegen Ausschlussgründe gemäß
   § 123 Abs. 1 bis 4 GWB vor, so ist das Unternehmen auf Anforderung der
   Vergabestelle innerhalb einer von dieser vorgegebenen Frist zu
   ersetzen. Liegen Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 GWB vor, so kann
   die Vergabestelle verlangen, dass der Bewerber das Unternehmen ersetzt.
   Vorstehende Ausführungen unter 1. bis 2. gelten für die Nachweise nach
   III.1.2 und III. 1.3 entsprechend.
   2. Über die nachfolgend und in III.1.2 und III.1.3 geforderten
   Eignungsnachweise hinaus sind mit dem Teilnahmeantrag folgende
   Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
   (1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 Abs. 1 bis 4
   GWB nicht vorliegen;
   (2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124
   Abs. 1 GWB;
   (3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Mindestlohngesetzes (MiLoG).
   3. Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur
   Berufsausübung:
   (1) Aktueller Nachweis über die Eintragung in das Berufs- oder
   Handelsregister oder der Handwerksrolle.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   (1) Unverbindliche Erklärung eines in der EU niedergelassenen
   Kreditinstituts, dass dieses im Auftragsfall eine
   Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 % der Bruttoauftragssumme
   stellen wird.
   Dieser Nachweis ist bei Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen.
   (2) Nachweis des Abschlusses einer Betriebshaftpflichtversicherung mit
   einer Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in Höhe
   von mindestens 5.000.000 EUR oder Erklärung einer Versicherung, im
   Auftragsfall Versicherungsschutz in der geforderten Höhe zu stellen.
   Dieser Nachweis ist bei Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen.
   (3) Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens, jeweils bezogen
   auf die letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahre, hinsichtlich des
   Gesamtumsatzes sowie des Umsatzes mit Leistungen des Fahrleitungsbaus,
   unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen
   ausgeführten Aufträgen.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   (1) Angaben über die Zahl der in den letzten fünf abgeschlossenen
   Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte,
   gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem
   Leitungspersonal
   (2) Beschreibung der technischen Ausrüstung des Unternehmens,
   insbesondere der Baumaschinen.
   (3) Angabe über die Ausführungen von Leistungen in den letzten 5
   abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung
   vergleichbar sind.
   Folgende Angaben zum jeweiligen Projekt müssen in der Darstellung zu
   den Referenzen enthalten sein:
    Name des Projektes,
    Kurzbeschreibung,
    Auftraggeber,
    Auskunftsperson beim Auftraggeber,
    Projektlaufzeit einschließlich Anfangs- und Endtermin,
    Baukosten,
    ggf. Angabe des Leistungsanteils innerhalb einer Arbeitsgemeinschaft,
    technische Angaben Fahrleitungsbau,
    technische Angaben elektrotechnische Ausrüstung Fahrleitung.
   Die Vorlage von mehr als jeweils drei Referenzen ist nicht gewünscht.
   Die Referenzen sind bei Bewerbergemeinschaften insgesamt nur einmal
   vorzulegen.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Zu (3): Angabe von mindestens zwei Referenzprojekten in den letzten 5
   abgeschlossenen Geschäftsjahren im Bereich der Lieferung, Montage und
   Inbetriebnahme von kompletten Fahrleitungsanlagen mit einer an einem
   Stück gebauten Streckenlänge von mindestens 1000 m Stadt-oder
   Straßenbahn.
   III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
   Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
   Für Bewerbergemeinschaften gilt:
   Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die
   Einreichung einer von allen Mitgliedernder Bewerbergemeinschaft
   unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts:
   (1) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der
   Bewerbergemeinschaft,
   (2) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft,
   (3) Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der
   Bewerbergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich
   vertritt,
   (4) Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit
   uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen,
   (5) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im
   Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.1.6)Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:
   1. Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 % der
   Bruttoauftragssumme.
   2. Gewährleistungsbürgschaft in Höhe von 3 % der
   Bruttoabrechnungssumme.
   III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
   Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:
   Zahlung nach Baufortschritt, § 16 VOB/B. Näheres enthält der
   Bauvertrag, der den Bietern mit Aufforderung zur Angebotsabgabe
   zugesandt werden wird.
   III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt
   wird, haben muss:
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 10/01/2018
   Ortszeit: 11:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   Tag: 19/01/2018
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Laufzeit in Monaten: 3 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der
   Angebote)
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   1. Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene
   Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in
   Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines
   allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich
   hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz
   von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
   2. Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag bereits auf Grundlage
   der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten, § 15
   Abs. 4 SektVO.
   3. Die Teilnahmeformulare sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen
   Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein
   Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche
   Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben
   bereits dargestellt. Unter der in Ziffer I.3)angegebenen
   Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie
   aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem
   Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen
   sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor
   Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist
   prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder
   Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des
   Teilnahmeantrags zu beachten sind.
   4. Der AG behält sich vor, die Angebotsfrist im gegenseitigen
   Einvernehmen mit den ausgewählten Bewerbern festzulegen ist und allen
   ausgewählten Bewerbern dieselbe Angebotsfrist einzuräumen, § 15 Abs. 3
   SektVO.
   Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZYL6H.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
   Kapellenstraße 17
   Karlsruhe
   76131
   Deutschland
   Fax: +49 721926-3985
   Internet-Adresse:[8]www.rp.baden-wuerttemberg.de
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
   Kapellenstraße 17
   Karlsruhe
   76131
   Deutschland
   Fax: +49 721926-3985
   Internet-Adresse:[9]www.rp.baden-wuerttemberg.de
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
   (GWB).
   Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160
   GWB verwiesen. Dieser lautet:
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
   1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
   Kalendertagen gerügt hat;
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber
   gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote
   für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem
   Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für
   Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung
   zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
   Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
   Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information
   durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax
   oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
   Kapellenstraße 17
   Karlsruhe
   76131
   Deutschland
   Fax: +49 721926-3985
   Internet-Adresse:[10]www.rp.baden-wuerttemberg.de
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   08/12/2017
References
   1. mailto:tram-kehl-fahrleitung@menoldbezler.de?subject=TED
   2. https://www.kehl.de/
   3. https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YMZYL6H
   4. mailto:tram-kehl-fahrleitung@menoldbezler.de?subject=TED
   5. http://www.menoldbezler.de/
   6. mailto:tram-kehl-fahrleitung@menoldbezler.de?subject=TED
   7. http://www.menoldbezler.de/
   8. http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/
   9. http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/
  10. http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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