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Ausschreibung: Fahrleitungsbauarbeiten - DE-Kehl
Fahrleitungsbauarbeiten
Stadtbahnbauarbeiten
Elektrische Zubehörteile
Bau von Stadtbahnen
Dokument Nr...: 496800-2017 (ID: 2017121309145782593)
Veröffentlicht: 13.12.2017
*
DE-Kehl: Fahrleitungsbauarbeiten
2017/S 239/2017 496800
Auftragsbekanntmachung Sektoren
Bauauftrag
Richtlinie 2014/25/EU
Abschnitt I: Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Stadt Kehl, Technische Dienste Kehl
Herderstraße 2
Kehl
77694
Deutschland
E-Mail: [1]tram-kehl-fahrleitung@menoldbezler.de
NUTS-Code: DE134
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]https://www.kehl.de
I.2)Gemeinsame Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YMZYL6H
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Menold Bezler Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Rheinstahlstraße 3
Stuttgart
70469
Deutschland
Kontaktstelle(n): Dr. Karsten Kayser
E-Mail: [4]tram-kehl-fahrleitung@menoldbezler.de
NUTS-Code: DE111
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [5]www.menoldbezler.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an folgende Anschrift:
Stadt Kehl, Technische Dienste Kehl, Zentrale Vergabestelle, Zimmer 513
EG
Herderstraße 3
Kehl
77694
Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail: [6]tram-kehl-fahrleitung@menoldbezler.de
NUTS-Code: DE111
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.menoldbezler.de
I.6)Haupttätigkeit(en)
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Vergabe von Fahrleitungsarbeiten.
Referenznummer der Bekanntmachung: 1730/2017
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45234160
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Zwischen den Städten Straßburg und Kehl wurde die Verlängerung der
Tramlinie D der Straßburger Straßenbahn nach Kehl vereinbart. Derzeit
wird in einem zweiten Bauabschnitt die Linie von der Haltestelle
"Kehl-Bahnhof" bis zur Haltstelle "Kehl-Rathaus" verlängert. Gegenstand
des vorliegenden Verfahrens ist die Vergabe von Fahrleitungsarbeiten.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45234129
31681000
45234111
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE134
Hauptort der Ausführung:
Kehl.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Zwischen den Städten Straßburg und Kehl wurde die Verlängerung der
Tramlinie D der Straßburger Straßenbahn nach Kehl vereinbart. Der erste
Bauabschnitt von Straßburg bis zur Haltestelle "Kehl-Bahnhof" ist
bereits in Betrieb. Derzeit wird in einem zweiten Bauabschnitt die
Linie von der Haltestelle "Kehl-Bahnhof" bis zur Haltstelle
"Kehl-Rathaus" verlängert. Gegenstand des Verfahrens sind folgende
Arbeiten:
Liefern und Stellen der Fahrleitungsmasten,
Liefern und Montage der Fahrleitung,
Kabelzug- und Montagearbeiten inklusive Lieferungen.
Die Fahrleitungsarbeiten umfassen im Einzelnen (nicht erschöpfend):
Die weiterführenden Fahrdrähte des 2.BA beider Gleise sind an den
Bestand des 1.BA anzubinden - Gesamtlänge neue Strecke 2.BA ca. 1000m
mit 2 Haltestellen.
Der Anschluss an die Kommunikationstechik wird über den
ÜT-Schaltschrank am "Bf. Kehl" Bahnsteig Süd durchgeführt.
Die Anschlüsse der einzelnen Versorgungsabschnitte der Tram-Strecke des
2.BA erfolgt über Abgangsfelder und unterirdische Speiseleitungen,
welche vom GUW zur Strecke führen. Als Verstärkungsleitung wird ein
Feederkabel geführt.
Zur Stromrückleitung werden parallel zu den Schienen Rückleiterkabel
verlegt, welche in regelmäßigen Abständen mit den Schienen verbunden
sind.
Im Bereich des 2.BA werden Speise- und Rückleiterkabel und Steuer- und
IT-Kabeln in der Leerrohrkanalanlage (LR-IS) mit Ziehschächten geführt.
Die Fahrleitung wird in den 2-gleisigen Streckenabschnitten von einem
Querfeld getragen.
Dieses Querfeld ist zwischen zwei rechts u. links der Gleise stehenden
Masten gespannt.
Wandanker an Gebäuden kommen nur am Postgebäude am Rathausplatz zum
Einsatz.
Dort werden sie verwendet, um die Festpunktabspannung der beiden
Fahrdrähte am Ende der beiden Gleise vorzunehmen.
Die Höhe des Fahrdrahtes wird an den Stützpunkten (Querfelder oder
Ausleger) durch Seilgleiter ermöglicht u. eingestellt. Die
Seitenführung des Fahrdrahtes (Zick Zack) wird durch Seitenhalter u.
Kurvenauszüge bestimmt.
Der Fahrdraht ist zu den Masten hin doppelt isoliert auszubilden. Im
gesamten 2. BA wird die Fahrleitung als Einfachfahrdraht ausgeführt.
Die Regelfahrdrahthöhe im CTS-Bestandsnetz beträgt 6,30 m am
Aufhängepunkt über der Schienenoberkante. Bei Straßenkreuzungen darf
die Fahrdrahthöhe ohne weitere Signalisierung 6 m (z.B. in Kreuzungen)
nicht unterschreiten.
Dies gilt für den gesamten Bauabschnitt 2, der komplett im Stadtgebiet
von Kehl liegt.
Versorgungsleiter.
Vom Gleichrichter gehen jeweils zwei 1 x 400 mm2 Kupfer Kabel zu den
Masten (ca. 2600 m), um den Fahrdraht mit Spannung zu versorgen. Bei
den Masten findet ein Wechsel auf zwei 1 x 240 mm2 Gummiaderleitungen
statt. Das Feederkabel wird zu einem Verbindungsschrank (CIT oder CL)
geführt. Dort findet der Wechsel auf zwei Gummiaderleitungen 1 x 240
mm2 statt. Von diesem Verbindungsschrank wird das Feederkabel weiter
entlang der Strecke bis zum nächsten Punkt / Verbindungsschrank
geführt.
Rückleiter.
Vom Gleichrichter gehen insgesamt 9 Rückleiterkabel zu den Gleisen, 5
davon direkt zum Schacht in der Haltestelle "Hochschule" und jeweils 2
verlaufen parallel zur Strecke.
Die parallel laufenden Rückleiterkabel werden in regelmäßigen Abständen
mit den Schienen verbunden. Jede Schiene wird mit zwei 1 x 120 mm2 NYY
Kupfer Kabel an die Rückleitersammelschiene angeschlossen.
Maste (ca. 64 Stück).
Die Oberleitungsmasten werden konisch rund ausgebildet mit
innenliegender Kabelführung.
Der Außendurchmesser der Maste beträgt an der Fundamentoberkante in der
Regel 0,3 m, bei Abspannmasten etc. beträgt dieser maximal 0,4 m. Zur
Mastspitze hin verjüngt sich der Außendurchmesser des Mastes konisch in
der Regel um 0,1 m.
Die Belastungen und Angriffspunkte der Tragwerke auf die Maste wurden
ermittelt. Aus diesen Werten wurde abgeleitet, dass 5 unterschiedliche
Masttypen erforderlich werden.
Zum Leistungsumfang wird auf das Bewerbermemorandum verwiesen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Verkürzung der Planungs- und Bauzeit bei
Einhaltung der vorgegebenen und angebotenen Qualitäten / Gewichtung: 25
%
Preis - Gewichtung: 75 %
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 03/04/2018
Ende: 31/12/2018
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 7
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Die Bewerberauswahl erfolgt in einem dreistufigen Verfahren. Zunächst
wird (1.) geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen
genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter
Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können
nicht berücksichtigt werden. Anschließend wird (2.) beurteilt, ob die
Bewerber/Bewerbergemeinschaften nach den vorgelegten Angaben und
Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheinen, die
verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Schließlich wird (3.) anhand der Referenzen (Mindestreferenzen und
weitere Referenzen) beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet
eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders
geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden
soll. Dies erfolgt im Hinblick auf die Vergleichbarkeit der Referenzen
(Mindestreferenzen und weitere Referenzen) mit der ausgeschriebenen
Leistung nach dem Funktions- und Leistungsumfang (an einem Stück
gebaute Streckenlänge einer Stadt- oder Straßenbahn, Größenordnung der
errichteten Maste, Oberleitungsanlagen und Energiekabel).
Für die Auswahl werden jeweils nur die drei besten Referenzen (die zwei
Mindestreferenzen und eine weitere Referenz) eines Bewerbers für
Fahrleitungsarbeiten mit dazu gehörender Ausrüstung zur
Energieversorgung berücksichtigt. Für die Bewertung sind die Referenzen
durch den Bewerber zu priorisieren. Nimmt der Bewerber, auch nach ggf.
erfolgter Nachforderung, keine Priorisierung durch, so wird die
Vergabestelle die Referenzen priorisieren und entsprechend in die
Wertung einbeziehen.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1. Vorbemerkung
a) Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft
gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt
wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer
Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
b) Ein Bewerber kann zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und
finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) die
Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe).
Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen
dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In
diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die
erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem
beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses
Unternehmens vorlegt. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum
Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1
bis III.1.3 hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu
deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens
stützt. Zudem sind die Erklärungen über das Vorliegen von
Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB auch
für diese Unternehmen vorzulegen. Werden die vorstehend dargestellten
Eignungsanforderungen nicht erfüllt oder liegen Ausschlussgründe gemäß
§ 123 Abs. 1 bis 4 GWB vor, so ist das Unternehmen auf Anforderung der
Vergabestelle innerhalb einer von dieser vorgegebenen Frist zu
ersetzen. Liegen Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 GWB vor, so kann
die Vergabestelle verlangen, dass der Bewerber das Unternehmen ersetzt.
Vorstehende Ausführungen unter 1. bis 2. gelten für die Nachweise nach
III.1.2 und III. 1.3 entsprechend.
2. Über die nachfolgend und in III.1.2 und III.1.3 geforderten
Eignungsnachweise hinaus sind mit dem Teilnahmeantrag folgende
Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
(1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 Abs. 1 bis 4
GWB nicht vorliegen;
(2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124
Abs. 1 GWB;
(3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Mindestlohngesetzes (MiLoG).
3. Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur
Berufsausübung:
(1) Aktueller Nachweis über die Eintragung in das Berufs- oder
Handelsregister oder der Handwerksrolle.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
(1) Unverbindliche Erklärung eines in der EU niedergelassenen
Kreditinstituts, dass dieses im Auftragsfall eine
Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 % der Bruttoauftragssumme
stellen wird.
Dieser Nachweis ist bei Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen.
(2) Nachweis des Abschlusses einer Betriebshaftpflichtversicherung mit
einer Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in Höhe
von mindestens 5.000.000 EUR oder Erklärung einer Versicherung, im
Auftragsfall Versicherungsschutz in der geforderten Höhe zu stellen.
Dieser Nachweis ist bei Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen.
(3) Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens, jeweils bezogen
auf die letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahre, hinsichtlich des
Gesamtumsatzes sowie des Umsatzes mit Leistungen des Fahrleitungsbaus,
unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen
ausgeführten Aufträgen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
(1) Angaben über die Zahl der in den letzten fünf abgeschlossenen
Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte,
gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem
Leitungspersonal
(2) Beschreibung der technischen Ausrüstung des Unternehmens,
insbesondere der Baumaschinen.
(3) Angabe über die Ausführungen von Leistungen in den letzten 5
abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung
vergleichbar sind.
Folgende Angaben zum jeweiligen Projekt müssen in der Darstellung zu
den Referenzen enthalten sein:
Name des Projektes,
Kurzbeschreibung,
Auftraggeber,
Auskunftsperson beim Auftraggeber,
Projektlaufzeit einschließlich Anfangs- und Endtermin,
Baukosten,
ggf. Angabe des Leistungsanteils innerhalb einer Arbeitsgemeinschaft,
technische Angaben Fahrleitungsbau,
technische Angaben elektrotechnische Ausrüstung Fahrleitung.
Die Vorlage von mehr als jeweils drei Referenzen ist nicht gewünscht.
Die Referenzen sind bei Bewerbergemeinschaften insgesamt nur einmal
vorzulegen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Zu (3): Angabe von mindestens zwei Referenzprojekten in den letzten 5
abgeschlossenen Geschäftsjahren im Bereich der Lieferung, Montage und
Inbetriebnahme von kompletten Fahrleitungsanlagen mit einer an einem
Stück gebauten Streckenlänge von mindestens 1000 m Stadt-oder
Straßenbahn.
III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Für Bewerbergemeinschaften gilt:
Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die
Einreichung einer von allen Mitgliedernder Bewerbergemeinschaft
unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts:
(1) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der
Bewerbergemeinschaft,
(2) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft,
(3) Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der
Bewerbergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich
vertritt,
(4) Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit
uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen,
(5) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im
Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.1.6)Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:
1. Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 % der
Bruttoauftragssumme.
2. Gewährleistungsbürgschaft in Höhe von 3 % der
Bruttoabrechnungssumme.
III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:
Zahlung nach Baufortschritt, § 16 VOB/B. Näheres enthält der
Bauvertrag, der den Bietern mit Aufforderung zur Angebotsabgabe
zugesandt werden wird.
III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt
wird, haben muss:
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 10/01/2018
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 19/01/2018
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Laufzeit in Monaten: 3 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der
Angebote)
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
1. Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene
Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in
Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines
allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich
hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz
von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
2. Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag bereits auf Grundlage
der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten, § 15
Abs. 4 SektVO.
3. Die Teilnahmeformulare sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen
Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein
Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche
Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben
bereits dargestellt. Unter der in Ziffer I.3)angegebenen
Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie
aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem
Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen
sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor
Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist
prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder
Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des
Teilnahmeantrags zu beachten sind.
4. Der AG behält sich vor, die Angebotsfrist im gegenseitigen
Einvernehmen mit den ausgewählten Bewerbern festzulegen ist und allen
ausgewählten Bewerbern dieselbe Angebotsfrist einzuräumen, § 15 Abs. 3
SektVO.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZYL6H.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Kapellenstraße 17
Karlsruhe
76131
Deutschland
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse:[8]www.rp.baden-wuerttemberg.de
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Kapellenstraße 17
Karlsruhe
76131
Deutschland
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse:[9]www.rp.baden-wuerttemberg.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160
GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber
gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote
für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem
Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für
Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung
zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information
durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax
oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Kapellenstraße 17
Karlsruhe
76131
Deutschland
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse:[10]www.rp.baden-wuerttemberg.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
08/12/2017
References
1. mailto:tram-kehl-fahrleitung@menoldbezler.de?subject=TED
2. https://www.kehl.de/
3. https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YMZYL6H
4. mailto:tram-kehl-fahrleitung@menoldbezler.de?subject=TED
5. http://www.menoldbezler.de/
6. mailto:tram-kehl-fahrleitung@menoldbezler.de?subject=TED
7. http://www.menoldbezler.de/
8. http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/
9. http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/
10. http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/
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