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Ausschreibung: Softwareprogrammierung und -beratung - DE-Berlin
Softwareprogrammierung und -beratung
Dokument Nr...: 496744-2017 (ID: 2017121309234983403)
Veröffentlicht: 13.12.2017
*
DE-Berlin: Softwareprogrammierung und -beratung
2017/S 239/2017 496744
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Bundeskanzleramt
Willy-Brandt-Straße 1
Berlin
10557
Deutschland
Kontaktstelle(n): Stab PP
Telefon: +49 30184002085
E-Mail: [1]peggy.liebscher@bk.bund.de
Fax: +49 3018104002085
NUTS-Code: DE300
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]http://www.bundesregierung.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Erweiterung Gemeinsames Planungs- und Kabinettmanagement-Programm (PKP)
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72200000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Erweiterung einer Individualsoftware zur IT-mäßigen Unterstützung
politischer Planungsprozesse
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 395 000.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300
Hauptort der Ausführung:
Berlin, Deutschland
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Der Auftraggeber plant die Erweiterung eines bestehenden Auftrages über
die Erstellung eines gemeinsamen Planungs- und
Kabinettmanagement-Programms. Der ursprüngliche Auftrag wurde im Rahmen
einer europaweiten Ausschreibung vergeben. Der geplante Nachtrag
umfasst die Weiterentwicklung und die Optimierung des gemeinsamen
Planungs- und Kabinettmanagement-Programms. Der ursprüngliche
Gesamtauftragswert betrug 1 138 950,00 EUR.
II.2.5)Zuschlagskriterien
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum
Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten
aufgeführten Fälle)
* Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:
Es ist eine Änderung des ursprünglichen Auftrages gemäß § 132 Abs. 2
Nr. 2 GWB, d.h. ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens zur
Weiterentwicklung des PKP (Gemeinsames Planungs- und
Kabinettmanagement-Programm) beabsichtigt: Optimierung und
Weiterentwicklung der Module interne Vorhabenplanung (iV)/übergreifende
Vorhabenplanung (üV)/Kabinettmanagement (KMGGV); Weiterentwicklung des
Moduls Monitoring Koalitionsvertrag; Weiterentwicklung des Moduls
Parlamentarisches Fragewesen (PFrage) und der elektronischen
Kabinettmappe (eKM); Optimierung Berichtswesen; Erweiterung der
Anbindung des Bundestages an PKP. Die vorgesehene Erweiterung des
Auftrags beläuft sich auf weniger als 50 % des ursprünglichen Auftrags.
Ein Wechsel des bisherigen Auftragnehmers kann aus wirtschaftlichen und
technischen Gründen nicht erfolgen und wäre mit erheblichen
Schwierigkeiten und beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen
Auftraggeber verbunden, da die Weiterentwicklung vor allem auf eine
Systemoptimierung und Erweiterung auf der Basis der mit dem bisherigen
Produktivsystem gemachten Erfahrungen zielt. Durch den Wechsel des
Auftragnehmers ginge gerade diese Erfahrung verloren. Ein neuer
Auftragnehmer müsste sich mit erheblichem Aufwand in die gerade
erstellte Softwarelösung einarbeiten, um die Optimierungspotentiale zu
ermitteln, was in Ansehung des geplanten Erweiterungsumfangs, der zur
Verfügung stehenden Zeit und des zur Verfügung stehenden Budgets
unwirtschaftlich wäre. Durch Arbeiten eines Dritten am PKP würde die
Geltendmachung etwaiger Mängelansprüche deutlich erschwert, was zu
weiteren Mehrkosten führen könnte. Die Realisierung durch einen neuen
Auftragnehmer würde zudem zu einem erheblichen technischen Risiko
führen: Die Arbeiten müssen im laufenden Betrieb und in einem System
vorgenommen werden, welches laufend vom bisherigen Auftragnehmer
gepflegt wird. Die damit verbundenen Risiken können angesichts der
Bedeutung des PKP für die Arbeit der Bundesregierung nicht hingenommen
werden.
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: [3]2015/S 183-332850
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
08/12/2017
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Seitenbau GmbH
Seilerstraße 7
Konstanz
78467
Deutschland
Telefon: +49 75313659800
E-Mail: [4]info@seitenbau.com
Fax: +49 75313659811
NUTS-Code: DE138
Internet-Adresse:[5]http://www.seitenbau.com
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 395 000.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Es handelt sich vorliegend um eine freiwillige
ex-ante-Transparenzbekanntmachung. Der Auftraggeber beabsichtigt einen
Vertrag zu schließen. Der Vertrag wurde noch nicht geschlossen. Der
Vertragsabschluss soll voraussichtlich nach Ablauf von 10
Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung erfolgen.
Unter Ziffer V 2.1) wurde das Datum der Absendung dieser Bekanntmachung
eingetragen, da das Formular keine Eintragung von Daten in der Zukunft
zulässt und eine Angabe zwingend erfolgen muss.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Villemombler Str. 76
Bonn
53123
Deutschland
Telefon: +49 22894990
E-Mail: [6]vk@bundeskartellamt.bund.de
Fax: +49 2289499163
Internet-Adresse:[7]http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 135 GWB (Unwirksamkeit):
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat; oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist;
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30
Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union;
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist;
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
den Vertrag abzuschließen; und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1
Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen
Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung
der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen
Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens,
das den Zuschlag erhalten soll, umfassen
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Villemombler Str. 76
Bonn
53123
Deutschland
Telefon: +49 22894990
E-Mail: [8]vk@bundeskartellamt.bund.de
Fax: +49 2289499163
Internet-Adresse:[9]http://www.bundeskartellamt.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
08/12/2017
References
1. mailto:peggy.liebscher@bk.bund.de?subject=TED
2. http://www.bundesregierung.de/
3. http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:332850-2015:TEXT:DE:HTML
4. mailto:info@seitenbau.com?subject=TED
5. http://www.seitenbau.com/
6. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
7. http://www.bundeskartellamt.de/
8. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
9. http://www.bundeskartellamt.de/
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