Öffentliche Ausschreibungen icc hofmann - Ingenieurbüro für technische Informatik
Am Stockborn 16, 60439 Frankfurt/M, FRG
Tel.: +49 6082-910101 Fax.: +49 6082-910200
E-Mail: info@icc-hofmann.net
Öffentliche Ausschreibungen

(1) Searching for "2017121309234983403" in Archived Documents Library (TED-ADL)


Ausschreibung: Softwareprogrammierung und -beratung - DE-Berlin
Softwareprogrammierung und -beratung
Dokument Nr...: 496744-2017 (ID: 2017121309234983403)
Veröffentlicht: 13.12.2017
*
  DE-Berlin: Softwareprogrammierung und -beratung
   2017/S 239/2017 496744
   Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Bundeskanzleramt
   Willy-Brandt-Straße 1
   Berlin
   10557
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Stab PP
   Telefon: +49 30184002085
   E-Mail: [1]peggy.liebscher@bk.bund.de
   Fax: +49 3018104002085
   NUTS-Code: DE300
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]http://www.bundesregierung.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
   einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Erweiterung Gemeinsames Planungs- und Kabinettmanagement-Programm (PKP)
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   72200000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Erweiterung einer Individualsoftware zur IT-mäßigen Unterstützung
   politischer Planungsprozesse
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
   Wert ohne MwSt.: 395 000.00 EUR
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE300
   Hauptort der Ausführung:
   Berlin, Deutschland
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Der Auftraggeber plant die Erweiterung eines bestehenden Auftrages über
   die Erstellung eines gemeinsamen Planungs- und
   Kabinettmanagement-Programms. Der ursprüngliche Auftrag wurde im Rahmen
   einer europaweiten Ausschreibung vergeben. Der geplante Nachtrag
   umfasst die Weiterentwicklung und die Optimierung des gemeinsamen
   Planungs- und Kabinettmanagement-Programms. Der ursprüngliche
   Gesamtauftragswert betrug 1 138 950,00 EUR.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum
   Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten
   aufgeführten Fälle)
     * Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
   Erläuterung:
   Es ist eine Änderung des ursprünglichen Auftrages gemäß § 132 Abs. 2
   Nr. 2 GWB, d.h. ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens zur
   Weiterentwicklung des PKP (Gemeinsames Planungs- und
   Kabinettmanagement-Programm) beabsichtigt: Optimierung und
   Weiterentwicklung der Module interne Vorhabenplanung (iV)/übergreifende
   Vorhabenplanung (üV)/Kabinettmanagement (KMGGV); Weiterentwicklung des
   Moduls Monitoring Koalitionsvertrag; Weiterentwicklung des Moduls
   Parlamentarisches Fragewesen (PFrage) und der elektronischen
   Kabinettmappe (eKM); Optimierung Berichtswesen; Erweiterung der
   Anbindung des Bundestages an PKP. Die vorgesehene Erweiterung des
   Auftrags beläuft sich auf weniger als 50 % des ursprünglichen Auftrags.
   Ein Wechsel des bisherigen Auftragnehmers kann aus wirtschaftlichen und
   technischen Gründen nicht erfolgen und wäre mit erheblichen
   Schwierigkeiten und beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen
   Auftraggeber verbunden, da die Weiterentwicklung vor allem auf eine
   Systemoptimierung und Erweiterung auf der Basis der mit dem bisherigen
   Produktivsystem gemachten Erfahrungen zielt. Durch den Wechsel des
   Auftragnehmers ginge gerade diese Erfahrung verloren. Ein neuer
   Auftragnehmer müsste sich mit erheblichem Aufwand in die gerade
   erstellte Softwarelösung einarbeiten, um die Optimierungspotentiale zu
   ermitteln, was in Ansehung des geplanten Erweiterungsumfangs, der zur
   Verfügung stehenden Zeit und des zur Verfügung stehenden Budgets
   unwirtschaftlich wäre. Durch Arbeiten eines Dritten am PKP würde die
   Geltendmachung etwaiger Mängelansprüche deutlich erschwert, was zu
   weiteren Mehrkosten führen könnte. Die Realisierung durch einen neuen
   Auftragnehmer würde zudem zu einem erheblichen technischen Risiko
   führen: Die Arbeiten müssen im laufenden Betrieb und in einem System
   vorgenommen werden, welches laufend vom bisherigen Auftragnehmer
   gepflegt wird. Die damit verbundenen Risiken können angesichts der
   Bedeutung des PKP für die Arbeit der Bundesregierung nicht hingenommen
   werden.
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   Bekanntmachungsnummer im ABl.: [3]2015/S 183-332850
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
   08/12/2017
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
   vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Seitenbau GmbH
   Seilerstraße 7
   Konstanz
   78467
   Deutschland
   Telefon: +49 75313659800
   E-Mail: [4]info@seitenbau.com
   Fax: +49 75313659811
   NUTS-Code: DE138
   Internet-Adresse:[5]http://www.seitenbau.com
   Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 395 000.00 EUR
   V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Es handelt sich vorliegend um eine freiwillige
   ex-ante-Transparenzbekanntmachung. Der Auftraggeber beabsichtigt einen
   Vertrag zu schließen. Der Vertrag wurde noch nicht geschlossen. Der
   Vertragsabschluss soll voraussichtlich nach Ablauf von 10
   Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
   Bekanntmachung erfolgen.
   Unter Ziffer V 2.1) wurde das Datum der Absendung dieser Bekanntmachung
   eingetragen, da das Formular keine Eintragung von Daten in der Zukunft
   zulässt und eine Angabe zwingend erfolgen muss.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
   Villemombler Str. 76
   Bonn
   53123
   Deutschland
   Telefon: +49 22894990
   E-Mail: [6]vk@bundeskartellamt.bund.de
   Fax: +49 2289499163
   Internet-Adresse:[7]http://www.bundeskartellamt.de
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   § 135 GWB (Unwirksamkeit):
   (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
   öffentliche Auftraggeber:
   1. gegen § 134 verstoßen hat; oder
   2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
   Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
   Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist;
   (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
   sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
   Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30
   Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union;
   (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
   1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
   Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist;
   2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
   den Vertrag abzuschließen; und
   3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
   Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
   Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1
   Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen
   Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung
   der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige
   Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen
   Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens,
   das den Zuschlag erhalten soll, umfassen
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
   Villemombler Str. 76
   Bonn
   53123
   Deutschland
   Telefon: +49 22894990
   E-Mail: [8]vk@bundeskartellamt.bund.de
   Fax: +49 2289499163
   Internet-Adresse:[9]http://www.bundeskartellamt.de
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   08/12/2017
References
   1. mailto:peggy.liebscher@bk.bund.de?subject=TED
   2. http://www.bundesregierung.de/
   3. http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:332850-2015:TEXT:DE:HTML
   4. mailto:info@seitenbau.com?subject=TED
   5. http://www.seitenbau.com/
   6. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
   7. http://www.bundeskartellamt.de/
   8. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
   9. http://www.bundeskartellamt.de/
--------------------------------------------------------------------------------
             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
Ausschreibung ausschreibung Ausschreibungen Ingenieure Öffentliche Ausschreibungen Datenbank Öffentliche Ausschreibungen Architekten Öffentliche Ausschreibungen Bau