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Ausschreibung: Kommunikationsinfrastruktur - DE-Rotenburg (Wümme)
Kommunikationsinfrastruktur
Dokument Nr...: 498234-2017 (ID: 2017121409153884350)
Veröffentlicht: 14.12.2017
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  DE-Rotenburg (Wümme): Kommunikationsinfrastruktur
   2017/S 240/2017 498234
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Landkreis Rotenburg (Wümme)
   Hopfengarten 2
   Rotenburg (Wümme)
   27356
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Landkreis Rotenburg (Wümme); Herr Rudolf Tiede,
   Hopfengarten 2, 27356 Rotenburg (Wümme)
   E-Mail: [1]vergabe@lk-row.de
   Fax: +49 4261983882178
   NUTS-Code: DE937
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]http://www.lk-row.de
   I.2)Gemeinsame Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]www.breitbandausschreibungen.de
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Errichtung und des Betriebs eines NGA-Netzes sowie des Angebots
   breitbandiger Telekommunikationsdienste in den unterversorgten
   Einzellagen der Stadt Bremervörde im Landkreis Rotenburg (Wümme)
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   32571000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen
   zu ermöglichen, die in dem Landkreis Rotenburg (Wümme) gelegenen, noch
   unterversorgten Einzellagen der Stadt Bremervörde über ein NGA-Netz zu
   erschließen. Die gewährten Investitionsbeihilfen sollen ausschließlich
   zur Erstellung eines NGA-Netzes verwendet werden, welches im Eigentum
   eines privaten Unternehmens steht. Der jeweilige private Netzbetreiber
   erhält hierbei das Recht bzw. übernimmt die Verpflichtung, die
   entsprechende Breitbandinfrastruktur unter Nutzung der
   Investitionsbeihilfen zu errichten, aktive Komponenten zu installieren,
   das NGA-Netz in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 15
   Jahren zu betreiben und gegenüber den örtlichen Endkunden sowie
   interessierten Drittanbietern entsprechende Dienstleistungen und
   Angebote (Telefonie, Internet-Zugang sowie Mehrwertdienste, wie z. B.
   IP-TV) zu marktüblichen Konditionen zu erbringen.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE937
   Hauptort der Ausführung:
   Landkreis Rotenburg (Wümme)
   Stadt Bremervörde
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Das Ausbaugebiet des Vorhabens liegt im Gebiet der Stadt Bremervörde.
   Es sollen die zu Bauenden und betreibenden Breitbandanschlüsse den
   angegebenen ca. 586 unterversorgten Haushalte flächendeckend  mit
   einem Erschließungsgrad von 100 % der im festgelegten Ausbaugebiet
   erreichbaren Teilnehmeranschlüsse  eine Übertragungsrate von bis zu 1
   GBit/s im Downstream und die angegebenen 27 Gewerbeanschlüsse und 7
   institutionellen Nachfrager mit bis zu 1 GBit/s symmetrisch
   (Downstream/Upstream) bieten.
   Insoweit der Hauseigentümer die Erschließung auf seinem Grundstück
   zulässt, muss der Netzbetreiber den Hausanschluss ebenfalls erschließen
   (Homes connected).
   Mit der gegenständlichen Auftragsbekanntmachung beabsichtigt der
   Landkreis Rotenburg (Wümme) geeignete Bieter zu ermitteln.
   Die gegenwärtige Bedarfs- und Versorgungssituation, die Details zum
   Ausbauprojekt, die Gebietskulisse, sowie Daten und Fakten sind der
   Anlage 1  Daten und Fakten zu entnehmen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 180
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Mindestzahl: 3
   Höchstzahl: 5
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   Sollte die Durchführung der Eignungsprüfung ergeben, dass mehr als fünf
   Bewerber die Eignungsvoraussetzungen erfüllen, so wird der Auftraggeber
   die Teilnahmeanträge auf Basis der in Ziffer III.1) der Bekanntmachung
   genannten Eignungsnachweise und erklärungen in eine qualitative
   Reihenfolge bringen. Die Bewertung erfolgt hierbei anhand der Anzahl
   der mit dem gegenständlichen NGA-Breitbandausbauvorhaben des
   Landkreises Rotenburg (Wümme) vergleichbaren Referenzen.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
   Projektnummer oder -referenz: VO (EU) Nr. 1305/2014 (ELER) - ABl. EU
   Nr. L 347 S. 487 u. (EU) Nr. 2015/791
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie Förderung zur
   Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland
   vom 22.10.2015 (Bundesförderrichtlinie) und auf Grundlage der
   Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der
   Breitbandversorgung ländlicher Räume (Landesförderrichtlinie).
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
    Unternehmensprofil des Bewerbers (Dauer des Firmenbestehens bzw.
   Gründungsjahr, gewählte Rechtsform, gegenwärtige Anzahl
   sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer),
    Auf Nachfrage aktueller Auszug aus dem Berufs- und Handelsregister
   (nicht älter als 6 Monate),
    Auf Nachfrage Nachweis über Anmeldung des Bewerbers bei der
   jeweiligen Berufsgenossenschaft,
    Nachweis über das Vorliegen einer Meldebestätigung nach § 6
   Telekommunikationsgesetz,
    Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine die Zuverlässigkeit des
   Bewerbers in Frage stellenden, rechtskräftigen Verurteilungen nach §
   123 Abs. 1 bis 3 GWB von Personen, deren Verhalten dem Unternehmen
   zuzurechnen ist, vorliegen,
    Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine der in § 124 Abs.1 GWB
   aufgeführten Aussagen auf das Unternehmen sowie zugehörige
   Nachunternehmer zutreffen und dass gegen den Bewerber kein Ermittlungs-
   oder Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen einer Zuwiderhandlung gegen
   gesetzliche Vorschriften anhängig ist, die als schwere Verfehlung im
   Sinne des § 124 Abs.1 Nr. 3 GWB einzustufen sein könnte,
    Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber seine Verpflichtung
   zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen
   Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat,
    Eigenerklärung des Bewerbers darüber, dass die Voraussetzungen für
   einen Ausschluss nach §19 Abs.1 des Gesetzes zur Regelung eines
   allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) nicht vorliegen,
    Eigenerklärung des Bewerbers darüber, dass die Firma die Bestimmungen
   des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) bei
   öffentlichen Auftragsvergaben einhält und im Auftragsfall einhalten
   wird; sowie,
    Eigenerklärung des Bewerbers darüber, dass die Firma die Bestimmungen
   gegen Schwarzarbeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung und gegen
   Leistungsmissbrauch i. S. d. Dritten Sozialgesetzbuches, des
   Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) bzw. des Gesetzes zur Bekämpfung
   der Schwarzarbeit (SchwarzArbG) einhält und im Auftragsfall einhalten
   wird. Eigenerklärung des Bewerbers zur Kenntnisnahme der
   wendungsvoraussetzungen und Nebenbestimmungen im Falle eines
   Förderbescheids entsprechend der Richtlinie Förderung zur
   Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Eigenerklärung über das Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung
   (§ 45 Abs.1 Nr.3 i. V. m. Abs. 4 Nr.2 VgV analog) über 1 000 000 EUR
   für Personenschäden und über 3 000 000 EUR für Sachschäden bei einem in
   einer Mitgliedstadt der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens
   über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen
   Versicherungsunternehmen oder Eigenerklärung, dass im Falle des
   Zuschlages eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung
   abgeschlossen wird.
   Die Deckung für das Objekt muss über die Vertragslaufzeit
   uneingeschränkt erhalten bleiben.
    Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckung (also ohne
   Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des
   Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien
   im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen
   abgesichert sind,
    Eigenerklärung des Bewerbers nach § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 i. V. m.
   Abs. 4 Nr. 4 VgV analog über den Gesamtumsatz (brutto) des Unternehmens
   in den letzten 3 Geschäftsjahren sowie über den Umsatz bezüglich der
   besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils
   bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre,
    Vorlage von Jahresabschlüsse oder Auszügen von Jahresabschlüssen /
   Bilanzen oder Bilanzauszügen des Unternehmens gemäß § 45 Abs. 1 Satz 2
   Nr. 2 i. V. m. Abs. 4 Nr. 4 VgV analog bezogen auf die letzten 3
   Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem
   Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist,
   vorgeschrieben ist,
    Auf Nachfrage Vorlage einer aktuellen Wirtschaftsauskunft bzw.
   Bonitätsbeurteilung (z. B. durch die Creditreform AG);
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
    Vorlage von mind. 3 Referenzen vergleichbarer Projekte im Ausbau von
   vergleichbaren NGA-Netzen mit mindestens 800 Haushalten innerhalb von
   24 Monaten (kurze Beschreibung von Art und Umfang sowie
   Leistungszeitraum der jeweiligen Aufträge, Bezeichnung des jeweiligen
   Auftraggebers, einschließlich Benennung eines Ansprechpartners sowie
   entsprechender Kontaktdaten) gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV,
    Vorlage von mind. 3 Referenzen vergleichbarer Projekte im Betrieb von
   vergleichbaren NGA-Netzen mit mindestens 800 Haushalten für mindestens
   24 Monate (kurze Beschreibung von Art und Umfang sowie
   Leistungszeitraum der jeweiligen Aufträge, Bezeichnung des jeweiligen
   Auftraggebers, einschließlich Benennung eines Ansprechpartners sowie
   entsprechender Kontaktdaten) gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Für die Gewährung der Fördermaßnahme wird der Auftraggeber neben dem
   Abschluss einer Haftpflichtversicherung entsprechende Sicherheiten
   verlangen. Die Regelung dieser Sicherheiten wird Gegenstand des
   Verhandlungsverfahrens (2. Teil dieses Verfahrens) sowie des
   Zuwendungsbescheides sein. Grundsätzlich bestehen folgende
   Möglichkeiten zur Absicherung der Verpflichtungen: Unterwerfung unter
   die sofortige Zwangsvollstreckung, Vereinbarung einer Vertragsstrafe,
   entsprechende Patronatserklärungen und/oder
   Vertragserfüllungsbürgschaften. Die wesentlichen Finanzierungs- und
   Zahlungsbedingungen werden sich aus dem Zuwendungsbescheid ergeben.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
   schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
   verhandelnden Angebote
   IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
   Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
   der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
   Verhandlungen durchzuführen
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 16/01/2018
   Ortszeit: 10:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   Tag: 23/01/2018
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Laufzeit in Monaten: 10 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der
   Angebote)
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Die für den Teilnahmewettbewerb notwendigen Formulare sind erhältlich
   unter: [4]www.breitbandausschreibungen.de
   Die Bieter müssen ihren Teilnahmeantrag unter Beifügung der angefragten
   Angaben sowie Nachweise in einem verschlossenen und äußerlich
   gekennzeichneten Umschlag in unterzeichneter Schriftform bis zu dem
   unter Abschnitt IV.2.2) genannten Schlusstermin einreichen. Der
   Teilnahmeantrag ist an die in Abschnitt I.1 genannte Stelle zu senden
   und wie folgt zu kennzeichnen:
   Nicht Öffnen Teilnahmewettbewerb NGA-Breitbandausbau Bremervörde
   Vergabenummer 244/17/80
   Die Teilnahmeanträge sind in einfacher Ausfertigung einzureichen.
   Zusätzlich sind die Teilnahmeanträge auf einem digitalen Datenträger
   gespeichert einzureichen. Teilnahmeanträge, die in elektronischer Form
   oder nach Fristablauf an die Kontaktstelle eingereicht werden, werden
   ausgeschlossen.
   Der Bieter muss sämtliche Unterauftragnehmer, an die er Leistungen
   vergibt, spätestens in seinem Angebot benennen. Beruft sich der
   Bewerber/die Bewerbergemeinschaft bereits im Teilnahmewettbewerb auf
   die Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (Unterauftragnehmer)
   gelten die in Ziffer III.1) genannten Anforderungen. Die Auswechslung
   eines Unterauftragnehmers, auf den sich der Bewerber zum Nachweis der
   Eignung im Teilnahmewettbewerb berufen hat, ist nach Beendigung des
   Teilnahmewettbewerbs nicht zulässig.
   Ziel dieses Teilnahmewettbewerbs ist die Ermittlung geeigneter Bieter
   für die Inanspruchnahme von Investitionsbeihilfen für die Errichtung
   und den Betrieb eines NGA-Netzes, mit der Folge, dass die rechtlichen
   Vorgaben an die Durchführung eines Vergabeverfahrens nach den §§ 97 ff.
   GWB bzw. der EU-Richtlinie 2014/24/EU keine unmittelbare Anwendung
   finden. Gleichwohl soll sich die Ausschreibung dieser
   Beistellungsleistungen an vergaberechtlichen Grundsätzen  insbesondere
   dem Transparenzgebot sowie dem Gleichbehandlungsgrundsatz 
   orientieren. Ein Rechtsanspruch auf die Anwendung vergaberechtlicher
   Vorgaben wird hierdurch indes nicht begründet.
   Derzeit angestrebt ist die Zuschlagserteilung bis voraussichtlich
   23.5.2018. Die zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots
   erforderlichen Wertungs- und Zuschlagskriterien sind der Aufforderung
   der zugelassenen Teilnehmer zur Abgabe eines Angebots zu entnehmen.
   Mit diesem Teilnahmewettbewerb wird der öffentliche Auftraggeber nicht
   zur Leistung einer Beihilfe oder zum Abschluss eines Vertrages mit
   einem der Bewerber verpflichtet. Insbesondere bleibt dem öffentlichen
   Auftraggeber die Vergabe vorbehalten, sollte sich das Breitbandprojekt
   als gesamtwirtschaftlich nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen.
   Von einer solchen Unwirtschaftlichkeit des gegenständlichen
   Breitbandausbauvorhabens ist insbesondere dann auszugehen, wenn die
   durch den Landkreis Rotenburg (Wümme) avisierten Fördermittel  gleich
   aus welchem Grund  nicht akquiriert werden konnten. Bedingung für die
   Erteilung des Zuschlags und Auftragsvergabe sind insbesondere die
   endgültigen Zuwendungsbescheide des Bundes und des Landes.
   Der öffentliche Auftraggeber kann zudem keine Kosten übernehmen, die
   den Bietern im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem
   Teilnahmewettbewerb oder der Erstellung der Angebote entstehen können
   bzw. werden.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer des Landes Niedersachsen beim Ministerium für Wirtschaft,
   Arbeit und Verkehr
   Auf der Hude 2
   Lüneburg
   21339
   Deutschland
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden
   entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit
   einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1.
   genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein
   Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag
   zulässig.
   Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der
   jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle
   rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge gemäß § 160 Absatz 3 ist dann nicht
   mehr rechtzeitig wenn:
    der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten
   Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
   Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von 10 Tagen keine
   Rüge, gegenüber dem Vergabestelle erhoben hat,
    Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
   spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur
   Bewerbung gerügt worden sind,
    Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist
   gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind.
   Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag
   unzulässig sein, wenn mehr als fünfzehn (15) Kalendertagen nach Eingang
   der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
   vergangen sind.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Landkreis Rotenburg (Wümme)
   Rotenburg (Wümme)
   27356
   Deutschland
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   11/12/2017
References
   1. mailto:vergabe@lk-row.de?subject=TED
   2. http://www.lk-row.de/
   3. http://www.breitbandausschreibungen.de/
   4. http://www.breitbandausschreibungen.de/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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