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Öffentliche Ausschreibungen

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Ausschreibung: Bau von Unterwerken - DE-Kehl
Bau von Unterwerken
Bauarbeiten
Stadtbahnarbeiten
Bau von Unterwerken für Lokomotiven-Fahrstrom
Transformatoren
Gleichrichter
Niederspannungsarbeiten
Elektroinstallationsarbeiten für Transformatoren
Mittelspannungsanlagen
Installation von Transformatoren
Mittelspannungsarbeiten
Installation von Schaltanlagen
Dokument Nr...: 498905-2017 (ID: 2017121409262485027)
Veröffentlicht: 14.12.2017
*
  DE-Kehl: Bau von Unterwerken
   2017/S 240/2017 498905
   Auftragsbekanntmachung  Sektoren
   Bauauftrag
   Richtlinie 2014/25/EU
   Abschnitt I: Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Stadt Kehl, Technische Dienste Kehl
   Herderstraße 2
   Kehl
   77694
   Deutschland
   E-Mail: [1]tram-kehl-unterwerk@menoldbezler.de
   NUTS-Code: DE134
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]https://www.kehl.de
   I.2)Gemeinsame Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YMZYL5Y
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
   Menold Bezler Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
   Rheinstahlstraße 3
   Stuttgart
   70469
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Dr. Karsten Kayser
   E-Mail: [4]tram-kehl-unterwerk@menoldbezler.de
   NUTS-Code: DE111
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [5]www.menoldbezler.de
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.6)Haupttätigkeit(en)
   Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Vergabe zur Errichtung, Ausstattung und Montage eines
   Gleichrichterunterwerks und einer Niederspannungsversorgung
   Referenznummer der Bekanntmachung: 1731/2017
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   45232220
   II.1.3)Art des Auftrags
   Bauauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Zwischen den Städten Straßburg und Kehl wurde die Verlängerung der
   Tramlinie D der Straßburger Straßenbahn nach Kehl vereinbart. Der erste
   Bauabschnitt von Straßburg bis zur Haltestelle Kehl-Bahnhof" ist
   bereits in Betrieb. Derzeit wird in einem zweiten Bauabschnitt die
   Linie von der Haltestelle Kehl-Bahnhof" bis zur Haltstelle
   Kehl-Rathaus" verlängert. Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist
   die Vergabe zur Errichtung und kompletten Ausstattung und Montage des
   Gleichrichterunterwerks Am Läger", die Niederspannungsversorgung der
   neuen Haltestellen Hochschule" und Rathaus", sowie die
   Telekommunikationsanlage, welche für den Bahnbetrieb erforderlich ist.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   45000000
   45234120
   45232220
   45234170
   31170000
   31153000
   45315600
   45317200
   31682300
   51111300
   45315500
   45315700
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE134
   Hauptort der Ausführung:
   Kehl.
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Zwischen den Städten Straßburg und Kehl wurde die Verlängerung der
   Tramlinie D der Straßburger Straßenbahn nach Kehl vereinbart. Der erste
   Bauabschnitt von Straßburg bis zur Haltestelle Kehl-Bahnhof" ist
   bereits in Betrieb. Derzeit wird in einem zweiten Bauabschnitt die
   Linie von der Haltestelle Kehl-Bahnhof" bis zur Haltstelle
   Kehl-Rathaus" verlängert. Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist
   die Vergabe zur Errichtung und kompletten Ausstattung und Montage des
   Gleichrichterunterwerks Am Läger", die Niederspannungsversorgung der
   neuen Haltestellen Hochschule" und Rathaus", sowie die
   Telekommunikationsanlage, welche für den Bahnbetrieb erforderlich ist.
   Die vergabegegenständlichen Leistungen umfassen im Einzelnen (nicht
   erschöpfend):
    Errichtung und komplette Ausstattung und Montage des
   Gleichrichterunterwerks Am Läger", Bodenplatte und Gebäude Mindestmaße
   Fertigbau 12,00m x 5,00m, Transformatoren, Schaltanlagen,
   Gleichrichter, elektrische, Technische Ausrüstung Unterwerk, Anschluss
   der Kabel innerhalb des Unterwerks,
    Das Unterwerk selbst wird als Betonfertigteil-Modul-Gebäude erstellt
   und ist gemäß DIN EN 62271-202 zu errichten. Das Gebäude besitzt einen
   Kabelkeller mit 1,3 m lichte Höhe. Der Zugang erfolgt über zwei
   Zustiege im Anlagenraum. Diese Zustiege sind mit je einer fix
   montierten Leiter auszustatten,
    Mittelspannungsschaltanlage, einen Dreiwickler Transformator
   (Nennleistung von 160kVA) und nachgeschalteten 12p/6p Gleichrichter zur
   Erzeugung einer Gleichspannung in Höhe von 750 V
   (Fahrleitungsnennspannung). Die Mittelspannungsanlage besteht aus zwei
   Schaltanlagen. Eine Schaltanlage kann von Netze Mittelbaden bedient
   werden und befindet sich vor dem Zähler. Die zweite Schaltanlage kann
   von CTS / Stadt Kehl bedient werden und befindet sich nach dem Zähler.
   Gleichrichter- und Eigenbedarfstransformator haben eigene Abgänge.
   Jede Mittelspannungsschaltanlage ist für eine Bemessungsspannung von 24
   kV ausgelegt und hat einen Vakuumleistungsschalter, der für 16 kA
   Bemessungskurzzeitstrom ausgelegt ist.
    Niederspannungsversorgung, Eigenbedarfstrafo für die Haltestellen
   Hochschule" und Rathaus",
    Telekommunikationsanlage für den Bahnbetrieb,
    Zentrale USV Anlage, witterungsgeschützt im Gleichrichterunterwerk
   untergebracht,
    Übertragungsnetz für die Fernsteuerung und Fernüberwachung. Zur
   Überwachung der beiden neuen Versorgungsabschnitte wird die
   ordnungsgemäße, die ungenügende und die fehlende Fahrleitungsspannung
   mittels geeigneter Steuerungstechnik an die Zentrale Leitstelle des
   Betreibers CTS (Compagnie des Transports Strasbourgeois) übermittelt.
   Zum genauen Leistungsumfang wird auf das Bewerbermemorandum verwiesen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Qualitätskriterium - Name: Verkürzung der Planungs- und Bauzeit bei
   Einhaltung der vorgegebenen und angebotenen Qualitäten / Gewichtung: 25
   %
   Preis - Gewichtung: 75 %
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 03/04/2018
   Ende: 31/12/2018
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Mindestzahl: 3
   Höchstzahl: 7
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   Die Bewerberauswahl erfolgt in einem dreistufigen Verfahren. Zunächst
   wird
   (1) geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen
   genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter
   Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können
   nicht berücksichtigt werden.
   (2) Anschließend wird beurteilt, ob die Bewerber/Bewerbergemeinschaften
   nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet
   erscheinen, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu
   erbringen.
   (3) Schließlich wird anhand der Referenzen (Mindestreferenzen und
   weitere Referenz) beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet
   eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders
   geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden
   soll. Dies erfolgt im Hinblick auf die Vergleichbarkeit der Referenzen
   (Mindestreferenzen und weitere Referenz) mit den ausgeschriebenen
   gesamthaft zu vergebenden Leistungen nach dem in Ziffer II.2.4)
   dargestellten Funktions- und Leistungsumfang unter Berücksichtigung der
   Anzahl der mittels eines Gleichrichterunterwerks mit Strom versorgten
   Haltestellen einer Stadt- oder Straßenbahn.
   Für die Auswahl werden jeweils nur die drei besten Referenzen (die zwei
   Mindestreferenzen und eine weitere Referenz) eines Bewerbers
   berücksichtigt. Für die Bewertung sind die Referenzen durch den
   Bewerber zu priorisieren. Nimmt der Bewerber, auch nach ggf. erfolgter
   Nachforderung, keine Priorisierung vor, so wird die Vergabestelle die
   Referenzen priorisieren und entsprechend in die Wertung einbeziehen.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   1. Vorbemerkung
   a) Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft
   gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt
   wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer
   Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
   b) Ein Bewerber kann zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und
   finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) die
   Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe).
   Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen
   dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In
   diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die
   erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem
   beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses
   Unternehmens vorlegt. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum
   Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1
   bis III.1.3 hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu
   deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens
   stützt. Zudem sind die Erklärungen über das Vorliegen von
   Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB auch
   für diese Unternehmen vorzulegen. Werden die vorstehend dargestellten
   Eignungsanforderungen nicht erfüllt oder liegen Ausschlussgründe gemäß
   § 123 Abs. 1 bis 4 GWB vor, so ist das Unternehmen auf Anforderung der
   Vergabestelle innerhalb einer von dieser vorgegebenen Frist zu
   ersetzen. Liegen Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 GWB vor, so kann
   die Vergabestelle verlangen, dass der Bewerber das Unternehmen ersetzt.
   Vorstehende Ausführungen unter 1. bis 2. gelten für die Nachweise nach
   III.1.2 und III. 1.3 entsprechend.
   2. Über die nachfolgend und in III.1.2 und III.1.3 geforderten
   Eignungsnachweise hinaus sind mit dem Teilnahmeantrag folgende
   Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
   (1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 Abs. 1 bis 4
   GWB nicht vorliegen;
   (2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124
   Abs. 1 GWB;
   (3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Mindestlohngesetzes (MiLoG).
   3. Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur
   Berufsausübung:
   (1) Aktueller Nachweis über die Eintragung in das Berufs- oder
   Handelsregister oder der Handwerksrolle.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   (1) Unverbindliche Erklärung eines in der EU niedergelassenen
   Kreditinstituts, dass dieses im Auftragsfall eine
   Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 % der Bruttoauftragssumme
   stellen wird.
   Dieser Nachweis ist bei Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen.
   (2) Nachweis des Abschlusses einer Betriebshaftpflichtversicherung mit
   einer Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in Höhe
   von mindestens 5 000 000 EUR oder Erklärung einer Versicherung, im
   Auftragsfall Versicherungsschutz in der geforderten Höhe zu stellen.
   Dieser Nachweis ist bei Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen.
   (3) Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens, jeweils bezogen
   auf die letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahre, hinsichtlich des
   Gesamtumsatzes sowie des Umsatzes mit Leistungen der Errichtung,
   Ausstattung und Montage eines Gleichrichterunterwerks, der
   Niederspannungsversorgung und der Errichtung von
   Telekommunikationsanlagen, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam
   mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   (1) Angaben über die Zahl der in den letzten fünf abgeschlossenen
   Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte,
   gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem
   Leitungspersonal.
   (2) Beschreibung der technischen Ausrüstung des Unternehmens,
   insbesondere der Baumaschinen.
   (3) Angabe über die Ausführungen von Leistungen in den letzten 5
   abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung
   vergleichbar sind.
   Folgende Angaben zum jeweiligen Projekt müssen in der Darstellung zu
   den Referenzen enthalten sein:
    Name des Projektes,
    Kurzbeschreibung,
    Auftraggeber,
    Auskunftsperson beim Auftraggeber,
    Projektlaufzeit einschließlich Anfangs- und Endtermin,
    Baukosten,
    ggf. Angabe des Leistungsanteils innerhalb einer Arbeitsgemeinschaft,
    technische Angaben Betonbau Gleichrichterunterwerk,
    technische Angaben Technische Ausrüstung Gleichrichterunterwerk.
   Die Vorlage von mehr als jeweils drei Referenzen ist nicht gewünscht.
   Die Referenzen sind bei Bewerbergemeinschaften insgesamt nur einmal
   vorzulegen.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Zu (3) Mindestreferenz: Von den Bewerbern sind mindestens zwei
   Referenzen mit folgenden Mindestanforderungen einzureichen:
   (a) Eigenerklärung über erbrachte Leistungen der Errichtung eines
   Gleichrichterunterwerks mit einem Gleichrichterfertigteilgebäude mit
   den Maßen 12,00 m x 5,00 m im Grundriss, einer lichten Höhe von 2,80 m
   inklusive eines Traforaums, eines Gleichrichter- und eines
   Anlagenraums;
   (b) Eigenerklärung über erbrachte Leistungen der Errichtung eines
   Gleichrichterunterwerks mit einem Gleichrichter-Transformator mit einer
   Nennleistung von 1250 kvA und einer Frequenz von 50 Hz;
   (c) Eigenerklärung über erbrachte Leistungen der Errichtung eines
   Gleichrichterunterwerks mit einem EB-Transformator mit einer
   Nennleistung von 160 kvA und einer Frequenz von 50 Hz;
   (d) Eigenerklärung über erbrachte Leistungen der Errichtung eines
   Gleichrichterunterwerks mit einem Gleichrichter 1350 A einschließlich
   technischer Ausrüstung;
   (e) Eigenerklärung über erbrachte Leistungen der Errichtung eines
   Gleichrichterunterwerks, in dem eine zentrale USV Anlage
   witterungsgeschützt für eine Niederspannungsversorgung von 27 kW/30 kvA
   Ausgleichsleistung untergebracht ist.
   Die Mindestreferenzen können durch verschiedene oder durch dasselbe
   Projekt nachgewiesen werden. Die Projekte für die Mindestreferenzen
   müssen in den letzten 5 Jahren abgeschlossen worden sein (Abnahme des
   Gleichrichterunterwerks frühestens 01/2012).
   III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
   Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
   Für Bewerbergemeinschaften gilt:
   Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die
   Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft
   unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts:
   (1) Plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der
   Bewerbergemeinschaft,
   (2) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft,
   (3) Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der
   Bewerbergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich
   vertritt,
   (4) Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit
   uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen,
   (5) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im
   Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.1.6)Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:
   1. Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 % der
   Bruttoauftragssumme.
   2. Gewährleistungsbürgschaft in Höhe von 3 % der
   Bruttoabrechnungssumme.
   III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
   Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:
   Zahlung nach Baufortschritt, § 16 VOB/B. Näheres enthält der
   Bauvertrag, der den Bietern mit Aufforderung zur Angebotsabgabe
   zugesandt werden wird.
   III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt
   wird, haben muss:
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 11/01/2018
   Ortszeit: 11:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   Tag: 19/01/2018
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Laufzeit in Monaten: 3 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der
   Angebote)
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   1. Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene
   Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in
   Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines
   allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich
   hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz
   von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
   2. Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag bereits auf Grundlage
   der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten, § 15
   Abs. 4 SektVO.
   3. Die Teilnahmeformulare sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen
   Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein
   Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche
   Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben
   bereits dargestellt. Unter der in Ziffer I.3) angegebenen
   Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie
   aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem
   Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen
   sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor
   Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist
   prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder
   Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des
   Teilnahmeantrags zu beachten sind.
   4. Der AG behält sich vor, die Angebotsfrist im gegenseitigen
   Einvernehmen mit den ausgewählten Bewerbern festzulegen ist und allen
   ausgewählten Bewerbern dieselbe Angebotsfrist einzuräumen, § 15 Abs. 3
   SektVO.
   Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZYL5Y.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
   Kapellenstraße 17
   Karlsruhe
   76131
   Deutschland
   Fax: +49 721926-3985
   Internet-Adresse:[6]www.rp.baden-wuerttemberg.de
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
   Kapellenstraße 17
   Karlsruhe
   76131
   Deutschland
   Fax: +49 721926-3985
   Internet-Adresse:[7]www.rp.baden-wuerttemberg.de
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
   (GWB).
   Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160
   GWB verwiesen. Dieser lautet:
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
   1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
   Kalendertagen gerügt hat;
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber
   gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote
   für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem
   Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für
   Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung
   zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
   Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
   Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information
   durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax
   oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
   Kapellenstraße 17
   Karlsruhe
   76131
   Deutschland
   Fax: +49 721926-3985
   Internet-Adresse:[8]www.rp.baden-wuerttemberg.de
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   11/12/2017
References
   1. mailto:tram-kehl-unterwerk@menoldbezler.de?subject=TED
   2. https://www.kehl.de/
   3. https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YMZYL5Y
   4. mailto:tram-kehl-unterwerk@menoldbezler.de?subject=TED
   5. http://www.menoldbezler.de/
   6. http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/
   7. http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/
   8. http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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