(1) Searching for "2017121409280585235" in Archived Documents Library (TED-ADL)
Ausschreibung: Öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße - DE-Kassel
Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
Dokument Nr...: 499078-2017 (ID: 2017121409280585235)
Veröffentlicht: 14.12.2017
*
DE-Kassel: Öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße
2017/S 240/2017 499078
Information über Genehmigungen im öffentlichen Personennahverkehr
Verkehr mit Straßenbahnen, Obussen oder Kraftfahrzeugen im
Linienverkehr
Abschnitt I: Genehmigungsbehörde
Regierungspräsidium Kassel, Am Alten Stadtschloss 1, Kassel, 34117,
Deutschland, Dezernat 22 Verkehr, Herrn Steinmetz, Telefon: 0561 106
0, E-Mail: poststelle@rpks.hessen.de Fax: 0561 106 1611,
Internet-Adresse der Genehmigungsbehörde: [1]www.rp-kassel.hessen.de
Weitere Auskünfte erteilen die oben genannten Kontaktstellen.
Abschnitt II: Gegenstand
Bezeichnung: Öffentlicher Personennahverkehr Verkehr mit
Straßenbahnen, Obussen oder Kraftfahrzeugen im Linienverkehr
Kurze Beschreibung: Für die Beförderung von Personen im öffentlichen
Personennahverkehr ist nach dem Personenbeförderungsgesetz eine
Genehmigung erforderlich. Ein Verzeichnis der Genehmigungen, die für
Verkehrsdienste in der Stadt Kassel, Stadt Fulda sowie im Landkreis
Fulda, Werra-Meißner-Kreis, Landkreis Hersfeld-Rotenburg, Landkreis
Waldeck-Frankenberg, Schwalm-Eder-Kreis, Landkreis Kassel erteilt
wurden, ist auf der Internetseite der Genehmigungsbehörde einzusehen.
Die Genehmigungen werden auf Antrag nach Ablauf der Geltungsdauer neu
erteilt. Unternehmen, die interessiert sind, die Verkehrsdienste
eigenwirtschaftlich (ohne Entgelt) zu erbringen, können einen
Genehmigungsantrag in der in § 12 Absatz 5 PBefG genannten Frist
stellen. Konkrete Hinweise zur Frist sind ebenfalls der Internetseite
der Genehmigungsbehörde zu entnehmen. Wenn die Vergabe eines
öffentlichen Dienstleistungsauftrages geplant ist, muss der
Genehmigungsantrag spätestens drei Monate nach der Veröffentlichung
gemäß Artikel 7 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 bzw. § 8a
Absatz 2 PBefG gestellt werden.
Abschnitt III: Weitere Angaben
Das Personenbeförderungsgesetz kann im Internet auf folgender Seite
abgerufen werden: [2]http://www.gesetze-im-internet.de/pbefg
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:11.12.2017
References
1. http://www.rp-kassel.hessen.de/
2. http://www.gesetze-im-internet.de/pbefg
--------------------------------------------------------------------------------
Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
|