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Ausschreibung: Software-Wartung und -Reparatur - DE-Hannover
Software-Wartung und -Reparatur
Dokument Nr...: 498850-2017 (ID: 2017121409374085521)
Veröffentlicht: 14.12.2017
*
DE-Hannover: Software-Wartung und -Reparatur
2017/S 240/2017 498850
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
BG-Phoenics GmbH
Tiergartenstr. 39
Hannover
30559
Deutschland
E-Mail: [1]ausschreibung@bg-phoenics.de
Fax: +49 51189879295
NUTS-Code: DE
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.bg-phoenics.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: gem. §99 Nr. 2 GWB
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Informationstechnologie
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Wartung für Lizenzen des Herstellers Paradatec
Referenznummer der Bekanntmachung: AS170186
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72267000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Befristeter Wartungsvertrag für Lizenzen des Herstellers Paradatec
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 225 540.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Befristeter Wartungsvertrag für Lizenzen des Herstellers Paradatec für
das Jahr 2018
II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum
Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten
aufgeführten Fälle)
* Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:
Der Auftraggeber ist satzungsgemäß der IT-Dienstleister ihrer
Gesellschafter Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU),
Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) und
Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI). Der
Auftraggeber betreibt eine Branchenlösungs-Software (phoenics), in
der die Geschäftsprozesse der Gesellschafter zur Erfüllung ihrer
gesetzlichen Aufgaben abgebildet sind. In phoenics werden alle
Dokumente und Akten in elektronischer Form geführt. Für eingehende
Dokumente wird ein Posteingangssystem betrieben, in dem sämtliche
Eingangspost der BG BAU und BGN gescannt und elektronisch zur Verfügung
gestellt wird. Zur Verarbeitung der Scans wird unter anderem die
Software PROSAR-AIDA des Herstellers Paradatec eingesetzt.
Der Auftraggeber hält eine Unternehmenslizenz von PROSAR-AIDA, mit der
die benötigte Anzahl von Servern und das benötigte Seitenvolumen
abgedeckt sind, nebst einigen zusätzlichen Modulen von Paradatec zur
Nutzung weiterer Features zur Verarbeitung der Scans.
Für diese Lizenzen besteht ein aktiver Wartungsvertrag, der zum
31.12.2017 ausläuft. Zur Gewährleistung desweiterführenden
Systembetriebs soll die Wartung für diese Lizenzen bis 31.12.2018
verlängert werden.
Des Weiteren sind für 2018 Konsolidierungen für die Server geplant, auf
denen PROSAR-AIDA im Einsatz ist, was in der Folge möglicherweise
weniger Serverlizenzen erfordert. Der Hersteller hat BGP angeboten,
unterjährig eine Reduzierung der Anzahl der Serverlizenzen vorzunehmen,
so dass sich der Wartungsbetrag bereits für das laufende Wartungsjahr
reduziert.
Gemäß Hersteller ist der Abschluss eines Wartungsvertrages mit dieser
Option nur direkt beim Hersteller Paradatec selbst möglich.
Die Verarbeitung aller Dokumente in elektronischer Form ist ein
elementares Merkmal von phoenics. Das Scannen sämtlicher in Papierform
eingehender Dokumente ist dafür eine unverzichtbare Voraussetzung. Ein
Wechsel auf eine alternative Software zur Verarbeitung von
Posteingangs-Scans würde einen Neuentwurf der EDV-Infrastruktur im
Scanbereich nach sich ziehen, um das Zusammenspiel zwischen der
Scanner-Hardware und phoenics sicherzustellen. Außerdem müssten die
entsprechenden Prozesse und Verarbeitungsschritte für das Scannen und
Verarbeiten der Eingangspost komplett überarbeitet werden. Dies würde
einen hohen Mehraufwand bedeuten, der im Rahmen des aktuellen Budgets
und des aktuellen Personalbestands derzeit nicht zu bewältigen ist.
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
08/12/2017
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Paradatec GmbH
Mittelweg 7
Braunschweig
38106
Deutschland
NUTS-Code: DE9
Internet-Adresse:[3]www.paradatec.de
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/Loses/der
Konzession: 225 540.00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 225 540.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Gemäß V.2.1. wurde die Vergabeentscheidung zum oben genannten Zeitpunkt
getroffen.
Der Vertrag wird 10 Tage nach Veröffentlichung dieser
Auftragsbekanntmachung geschlossen.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammern des Bundes
Villemombler Straße 76
Bonn
53123
Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Vergabekammern des Bundes
Villemombler Straße 76
Bonn
53123
Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es gelten die Rechtsbehelfe des § 135 GWB. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist
ein öffentlicher Auftrag vonAnfang an unwirksam, wenn der öffentliche
Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung
einerBekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,
ohne dass dies aufgrund Gesetzesgestattet ist und dieser Verstoß in
einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Die Unwirksamkeit gemäß § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB tritt gemäß § 135 Abs. 3
GWB nicht ein, wenn.
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntgabe im
Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
den Vertrag abzuschließen und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
Kalendertagen gerechnet ab dem Tag nach derVeröffentlichung dieser
Bekanntmachung abgeschlossen wurde.
Wenn und soweit Wettbewerbsteilnehmer sich in ihren Rechten
beeinträchtigt fühlen, haben sie die Feststellungder Unwirksamkeit vor
Ablauf dieser 10-Tages-Frist geltend zu machen. Die Unwirksamkeit kann
im Nachhineingemäß § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie
im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeberüber den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6
Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30
Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Vergabekammern des Bundes
Villemombler Straße 76
Bonn
53123
Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
11/12/2017
References
1. mailto:ausschreibung@bg-phoenics.de?subject=TED
2. http://www.bg-phoenics.de/
3. http://www.paradatec.de/
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Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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