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Ausschreibung: Software-Wartung und -Reparatur - DE-Hannover
Software-Wartung und -Reparatur
Dokument Nr...: 498850-2017 (ID: 2017121409374085521)
Veröffentlicht: 14.12.2017
*
  DE-Hannover: Software-Wartung und -Reparatur
   2017/S 240/2017 498850
   Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   BG-Phoenics GmbH
   Tiergartenstr. 39
   Hannover
   30559
   Deutschland
   E-Mail: [1]ausschreibung@bg-phoenics.de
   Fax: +49 51189879295
   NUTS-Code: DE
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.bg-phoenics.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Andere: gem. §99 Nr. 2 GWB
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Informationstechnologie
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Wartung für Lizenzen des Herstellers Paradatec
   Referenznummer der Bekanntmachung: AS170186
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   72267000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Befristeter Wartungsvertrag für Lizenzen des Herstellers Paradatec
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
   Wert ohne MwSt.: 225 540.00 EUR
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Befristeter Wartungsvertrag für Lizenzen des Herstellers Paradatec für
   das Jahr 2018
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Preis
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum
   Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten
   aufgeführten Fälle)
     * Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
   Erläuterung:
   Der Auftraggeber ist satzungsgemäß der IT-Dienstleister ihrer
   Gesellschafter Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU),
   Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) und
   Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI). Der
   Auftraggeber betreibt eine Branchenlösungs-Software (phoenics), in
   der die Geschäftsprozesse der Gesellschafter zur Erfüllung ihrer
   gesetzlichen Aufgaben abgebildet sind. In phoenics werden alle
   Dokumente und Akten in elektronischer Form geführt. Für eingehende
   Dokumente wird ein Posteingangssystem betrieben, in dem sämtliche
   Eingangspost der BG BAU und BGN gescannt und elektronisch zur Verfügung
   gestellt wird. Zur Verarbeitung der Scans wird unter anderem die
   Software PROSAR-AIDA des Herstellers Paradatec eingesetzt.
   Der Auftraggeber hält eine Unternehmenslizenz von PROSAR-AIDA, mit der
   die benötigte Anzahl von Servern und das benötigte Seitenvolumen
   abgedeckt sind, nebst einigen zusätzlichen Modulen von Paradatec zur
   Nutzung weiterer Features zur Verarbeitung der Scans.
   Für diese Lizenzen besteht ein aktiver Wartungsvertrag, der zum
   31.12.2017 ausläuft. Zur Gewährleistung desweiterführenden
   Systembetriebs soll die Wartung für diese Lizenzen bis 31.12.2018
   verlängert werden.
   Des Weiteren sind für 2018 Konsolidierungen für die Server geplant, auf
   denen PROSAR-AIDA im Einsatz ist, was in der Folge möglicherweise
   weniger Serverlizenzen erfordert. Der Hersteller hat BGP angeboten,
   unterjährig eine Reduzierung der Anzahl der Serverlizenzen vorzunehmen,
   so dass sich der Wartungsbetrag bereits für das laufende Wartungsjahr
   reduziert.
   Gemäß Hersteller ist der Abschluss eines Wartungsvertrages mit dieser
   Option nur direkt beim Hersteller Paradatec selbst möglich.
   Die Verarbeitung aller Dokumente in elektronischer Form ist ein
   elementares Merkmal von phoenics. Das Scannen sämtlicher in Papierform
   eingehender Dokumente ist dafür eine unverzichtbare Voraussetzung. Ein
   Wechsel auf eine alternative Software zur Verarbeitung von
   Posteingangs-Scans würde einen Neuentwurf der EDV-Infrastruktur im
   Scanbereich nach sich ziehen, um das Zusammenspiel zwischen der
   Scanner-Hardware und phoenics sicherzustellen. Außerdem müssten die
   entsprechenden Prozesse und Verarbeitungsschritte für das Scannen und
   Verarbeiten der Eingangspost komplett überarbeitet werden. Dies würde
   einen hohen Mehraufwand bedeuten, der im Rahmen des aktuellen Budgets
   und des aktuellen Personalbestands derzeit nicht zu bewältigen ist.
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
   08/12/2017
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
   vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Paradatec GmbH
   Mittelweg 7
   Braunschweig
   38106
   Deutschland
   NUTS-Code: DE9
   Internet-Adresse:[3]www.paradatec.de
   Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/Loses/der
   Konzession: 225 540.00 EUR
   Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 225 540.00 EUR
   V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Gemäß V.2.1. wurde die Vergabeentscheidung zum oben genannten Zeitpunkt
   getroffen.
   Der Vertrag wird 10 Tage nach Veröffentlichung dieser
   Auftragsbekanntmachung geschlossen.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammern des Bundes
   Villemombler Straße 76
   Bonn
   53123
   Deutschland
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   Vergabekammern des Bundes
   Villemombler Straße 76
   Bonn
   53123
   Deutschland
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Es gelten die Rechtsbehelfe des § 135 GWB. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist
   ein öffentlicher Auftrag vonAnfang an unwirksam, wenn der öffentliche
   Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung
   einerBekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,
   ohne dass dies aufgrund Gesetzesgestattet ist und dieser Verstoß in
   einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
   Die Unwirksamkeit gemäß § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB tritt gemäß § 135 Abs. 3
   GWB nicht ein, wenn.
   1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
   Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntgabe im
   Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
   2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
   den Vertrag abzuschließen und
   3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
   Kalendertagen gerechnet ab dem Tag nach derVeröffentlichung dieser
   Bekanntmachung abgeschlossen wurde.
   Wenn und soweit Wettbewerbsteilnehmer sich in ihren Rechten
   beeinträchtigt fühlen, haben sie die Feststellungder Unwirksamkeit vor
   Ablauf dieser 10-Tages-Frist geltend zu machen. Die Unwirksamkeit kann
   im Nachhineingemäß § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie
   im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeberüber den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6
   Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30
   Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Vergabekammern des Bundes
   Villemombler Straße 76
   Bonn
   53123
   Deutschland
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   11/12/2017
References
   1. mailto:ausschreibung@bg-phoenics.de?subject=TED
   2. http://www.bg-phoenics.de/
   3. http://www.paradatec.de/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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