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Ausschreibung: Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte - DE-Hamburg
Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte
Dokument Nr...: 500366-2017 (ID: 2017121509185886636)
Veröffentlicht: 15.12.2017
*
  DE-Hamburg: Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte
   2017/S 241/2017 500366
   Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf
   Martinistr. 52
   Hamburg
   20251
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Strategischer Einkauf  Submissionsstelle
   Telefon: +49 40741055921
   E-Mail: [1]submissionsstelle@uke.de
   Fax: +49 40741057412
   NUTS-Code: DE600
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.uke.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Gesundheit
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Telemanipulationssysteme für roboterunterstützte radikale
   Prostatektomie
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   33000000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Lieferung und Inbetriebnahme von vier Telemanipulationssystemen für die
   Durchführung der roboterunterstützten radikalen Prostatektomie
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
   Wert ohne MwSt.: 0.01 EUR
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE60
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Lieferung in Inbetriebnahme von vier Telemanipulationssystemen für die
   Durchführung der roboterunterstützten radikalen Prostatektomie
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Qualitätskriterium - Name: Technische Alleinstellungsmerkmale /
   Gewichtung: 80
   Preis - Gewichtung: 20
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
     * Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden
       Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt
       werden:
          + nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
   Erläuterung:
   Es handelt sich um eine freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung,
   weshalb beabsichtigt ist, den Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von
   mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der
   Veröffentlichung dieser Information, mit dem unter V.2.3) genannten
   Auftragnehmer zu schließen.
   Der Auftraggeber ist der Auffassung, dass die Lieferung der
   Telemanipulationssysteme mit den für den Auftraggeber notwendigen
   Funktionalitäten nur durch das ausgewählte Unternehmen erbracht werden
   kann.
   Das System wurde aufgrund technischer Alleinstellungsmerkmale
   ausgewählt. Im Einzelnen:
   1. Keine Mindestvorgabe an die Größe der OPs;
   2. Alle sieben Instrumente sind in sieben Graden abwinkelbar;
   3. Es ist eine Technologie vorhanden, welche Blut- Und Nervenbahnen,
   sowie Harnleiter besser sichtbar macht;
   4. Es ist ein Simulator zu Trainingszwecken vorhanden;
   5. Es ist möglich, dass zwei Ärzte gleichzeitig operieren;
   6. Der Zugang ist über nur einen Trokar möglich.
   Es liegt daher aus Sicht des Auftraggebers eine Alleinstellungsmerkmal
   vor. Ein Wettbewerb liegt daher aus technischen Gründen nicht vor.
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
   10/12/2017
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
   vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Intuitive Surgical SARL
   Chemin des Mûriers 1
   Aubonne
   1170
   Schweiz
   NUTS-Code: CH0
   Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/Loses/der
   Konzession: 0.01 EUR
   Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 0.01 EUR
   V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer bei der Finanzbehörde
   Große Bleichen 27
   Hamburg
   20354
   Deutschland
   Telefon: +49 40428231448
   E-Mail: [3]vergabekammer@fb.hamburg.de
   Fax: +49 40428232020
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr
   als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
   einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Insb. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1, Nr. 2 und 3 GWB sowie § 134 Abs. 2 GWB
   sind zu beachten. Erkennt ein Bieter Verstöße gegen
   Vergabevorschriften, so hat er diese spätestens innerhalb von 10
   Kalendertagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu
   rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
   Die Unwirksamkeit nach § 135 Absatz 1 kann nur festgestellt werden,
   wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach
   der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
   öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht
   später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden
   ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
   Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung
   der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung.
   Für die vorliegende freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
   gelten ergänzend die Fristen aus § 135 (Abs. 3) GWB.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   12/12/2017
References
   1. mailto:submissionsstelle@uke.de?subject=TED
   2. http://www.uke.de/
   3. mailto:vergabekammer@fb.hamburg.de?subject=TED
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       The Office for Official Publications of the European Communities
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