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Ausschreibung: Öffentlicher Verkehr (Straße) - DE-Frankfurt am Main
Öffentlicher Verkehr (Straße)
Dokument Nr...: 500465-2017 (ID: 2017121509204586765)
Veröffentlicht: 15.12.2017
*
  DE-Frankfurt am Main: Öffentlicher Verkehr (Straße)
   2017/S 241/2017 500465
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   traffiQ Lokale Nahverkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH
   Stiftstraße 9  17
   Frankfurt am Main
   60313
   Deutschland
   E-Mail: [1]ausschreibung@traffiQ.de
   Fax: +49 6921224455
   NUTS-Code: DE712
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.traffiQ.de
   I.2)Gemeinsame Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]www.traffiq.de/3519.de.vergaben.html
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Andere: Aufgabenträgerorganisation, privatrechtlich organisiert,
   Eigentümer:Stadt Frankfurt am Main
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Aufgabenträgerorganisation, privatrechtlich
   organisiert
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Wettbewerbliche Vergabe von Busverkehrsleistungen in Frankfurt am Main
   (Linienbündel H)
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   60112000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Durchführung gemeinwirtschaftlicher Verkehrsleistungen im
   Buspersonennahverkehr (Stadtverkehr) in Frankfurt am Main im Bündel H
   auf den nachfolgend genannten Linien im Linienverkehr. Dem
   Auftragnehmer wird das ausschließliche Recht zur Erbringung von
   Busverkehrsdienstleistungen nach Maßgabe der Vergabeunterlagen erteilt.
   Linien Bündel H
   57 Siedlung Taunusblick  Zeilsheim Bahnhof  Sindlingen Bahnhof 
   Industriepark Höchst Tor West
   81 Oberrad Buchrainplatz  Oberrad Goldbergweg  Oberrad Buchrainplatz
   82 Oberrad Buchrainplatz  Oberrad Wiener Straße  Oberrad
   Buchrainplatz
   Der Gesamtumfang der Leistungen beträgt zur Betriebsaufnahme auf der
   Basis eines Standardjahres.
    ca. 114 300 Fahrplankilometer/Kalenderjahr und.
    ca. 7 000 Fahrplanstunden/Kalenderjahr.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE712
   Hauptort der Ausführung:
   Frankfurt am Main
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Siehe Ziffer II. 1. 4.).
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 09/12/2018
   Ende: 12/12/2026
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Auftraggeber hat das Recht, die Laufzeit dieses Vertrages unter
   ansonsten unveränderten Bedingungen bis zum nächsten internationalen
   Fahrplanwechsel, maximal jedoch um 13 Monate zu verlängern (§ 132
   Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 GWB). Diese Verlängerungsoption kann insgesamt
   zweimal ausgeübt werden. (Näheres siehe Vergabeunterlagen, § 2 Abs. 3
   Verkehrsvertrag).
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Die Gesamtleistung des Linienbündels gemäß Ziffer II.1.4) kann im
   Rahmen eines Zu- und Abbestellkontingents über die Vertragslaufzeit
   nach Teil C, Kapitel 3.1.4 angepasst werden.
   Soweit das Volumen der Änderungen der zwei Bestandteile
    Fahrplankilometer und,
    Fahrplanstunden.
   Jeweils +/- 10 % der zum Zeitpunkt der Ausschreibung auf Basis eines
   Standardjahres festgelegten jährlichen Gesamtleistung nicht
   überschreitet, gilt für die Mehrleistung/Abbestellungen der vom
   Auftragnehmer kalkulierte Preis für die Grundleistung unverändert fort.
   Hierbei bleiben Änderungen aufgrund der sich kalenderjährlich ändernden
   Betriebstage unberücksichtigt.
   Die Minderleistung kann max. 10 % der vereinbarten Leistung betragen.
   Soweit das Volumen der Minderleistungen des Bestandteils
   Fahrzeugbedarf in der Fahrplanspitze 10 % der jährlichen
   Gesamtleistung nicht unterschreitet, gilt für die Abbestellung der vom
   Auftragnehmer kalkulierte Preis für die Grundleistung unverändert fort.
   (siehe Vergabeunterlagen, Teil C Kap. 3.1.4).
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Bei diesen Nachweisen und Erklärungen handelt es sich um keine
   Mindestbedingungen für den Nachweis der Eignung.
   Der Auftraggeber prüft die Eignung und das Nichtvorliegen von
   Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB sowie gegebenenfalls Maßnahmen
   des Bieters zur Selbstreinigung nach § 125 GWB auf Grundlage der
   gesetzlichen Vorgaben und der mit dem Angebot eingereichten Nachweise
   und Erklärungen (vgl. § 42 Absatz 1 VgV).
   Der Bieter weist seine Eignung gemäß § 122 GWB i.V.m. §§ 42 ff. VgV für
   die zu vergebende Leistung durch Vorlage der nachstehend aufgeführten
   Unterlagen und Erklärungen nach. Die Unterlagen und Erklärungen sind
   mit Abgabe des Angebotes in deutscher Sprache einzureichen. Hierfür
   entstehende Kosten sind von den Bietern zu tragen. Die Bieter tragen
   die Verantwortung für die korrekte Übersetzung der eingereichten
   Nachweise und Erklärungen im Fall nicht deutschsprachiger Unterlagen.
   Der Auftraggeber kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der
   Transparenz und der Gleichbehandlung gemäß § 56 VgV auffordern,
   fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene
   Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen
   oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu
   korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene
   Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Dem Auftraggeber
   steht es frei, auch nach Einreichung des Angebots Auskünfte einzuholen
   und im Anschluss daran über die Eignung zu entscheiden.
   Der Bieter erklärt mit der Angebotsabgabe, ob er die Eignungsleihe
   gemäß § 47 VgV in Anspruch nimmt. Im Fall der Eignungsleihe hat der
   Bieter die erforderlichen Nachweise und Verpflichtungserklärungen des
   anderen Unternehmens gemäß § 47 VgV mit Angebotsabgabe vorzulegen und
   mit Angebotsabgabe (vgl. Vordruck des Angebotsschreibens des Bieters)
   zu erklären, dass er gemeinsam mit dem anderen Unternehmen für die
   Auftragsausführung gemäß § 47 Absatz 3 VgV haftet.
   Dem Angebot ist ein Zeitplan mit Erläuterungen beizufügen. Darin ist
   der zeitliche Ablauf der Arbeiten zur Betriebsvorbereitung darzulegen.
   Insbesondere muss angegeben werden:
    an welchem Ort voraussichtlich der Betriebshof eingerichtet werden
   soll,
    ggf. der zeitliche Ablauf der Einrichtung des Betriebshofes,
    der zeitliche Ablauf der Personalrekrutierung und Personalschulung,
    der zeitliche Ablauf der Fahrzeugbeschaffung sowie Angaben zu den
   vorgesehenen Fahrzeugen,
    die Sonstige Infrastruktur.
   Bieter mit mittelbaren oder unmittelbaren kommunalem/n Anteilseigner(n)
   haben bei der Angebotsabgabe eine Erklärung abzugeben, dass die Abgabe
   eines Angebotes mit den die wirtschaftliche Betätigung des Unternehmens
   regelnden Vorschriften, insbesondere mit den Vorschriften des
   Kommunalverfassungsrechts, im Einklang steht (Teil Vergabeunterlagen
   Teil B Angebotsschreiben des Bieters).
   Der Bieter benennt den oder die Inhaber bzw. Gesellschafter des
   Unternehmens sowie ggf. die für die Führung der Geschäfte bestellte/n
   Person/en. Die Beteiligungsverhältnisse am Unternehmen, ggf.
   detailliert bei verbundenen Unternehmen oder Aktiengesellschaften, sind
   darzulegen.
   Der Bewerber hat den Nachweis zu erbringen, dass er im Berufs- oder
   Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der EU
   oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem er
   ansässig ist. Der Nachweis darf bei Abgabe des Angebotes nicht älter
   als 3 Monate sein.
   Der Auftraggeber weist in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin,
   dass entsprechende Angebote bereits wegen eines fehlenden Nachweises
   nach § 57 Absatz 1 Nr. 2 VgV ausgeschlossen werden können.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Die finanzielle Leistungsfähigkeit i.S.d. § 13 Absatz 1 Nr. 1 PBefG
   i.V.m. § 2 Absatz 1 PBZugV ist als gewährleistet anzusehen, wenn die
   finanziellen Mittel verfügbar sind, die zur Aufnahme und
   ordnungsgemäßen Führung des Betriebes erforderlich sind. Sie ist zu
   verneinen, wenn
    die Zahlungsfähigkeit nicht gewährleistet ist oder erhebliche
   Rückstände an Steuern oder an Beiträgen zur Sozialversicherung
   bestehen, die aus unternehmerischer Tätigkeit geschuldet werden,
    beim Verkehr mit Kraftomnibussen das Eigenkapital zzgl. der Reserven
   des Bieters i.S.d. § 2 Absatz 3 PBZugV weniger als 9 000 EUR für das
   erste Fahrzeug oder weniger als 5 000 EUR für jedes weitere Fahrzeug
   beträgt (§ 2 Absatz 1 Nr. 2 PBZugV). Bei der Ermittlung des
   erforderlichen Betrages ist die Zahl der Fahrzeuge maßgebend, die
   eingesetzt werden müssen, um der Betriebspflicht gemäß dem beantragten
   Fahrplan mit Kraftomnibussen zu genügen.
   Zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit legt der Bieter eine
   Eigenkapitalbescheinigung nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 PBZugV oder eine
   entsprechende Eigenerklärung vor. Eine Eigenkapitalbescheinigung, die
   von einem Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer, Steuerberater,
   Steuerbevollmächtigtem, Fachanwalt für Steuerrecht, einer
   Wirtschaftsprüfungs-, Buchprüfungs- oder einer
   Steuerberatungsgesellschaft oder einem Kreditinstitut ausgestellt
   wurde, ist grundsätzlich ausreichend. Der Stichtag dieser Erklärung
   darf zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht länger als 6 Monate
   zurückliegen.
   Zusätzlich zu den vorgenannten Nachweisen erklärt der Bieter mit
   Angebotsabgabe (Teil B Angebotsschreiben des Bieters),
    dass ausreichend verfügbare Finanzmittel vorhanden sind, um die
   gegebenenfalls mit diesem Auftrag vereinbarten Anschaffungen oder
   Anmietungen für Fahrzeuge, Grundstücke, Gebäude, Anlagen und
   Ausrüstungen fristgerecht zu tätigen und die geforderten Sicherheiten
   zu leisten sowie den laufenden Betrieb aufrecht zu erhalten,
    dass die Finanzmittel auftragsbezogen zur Verfügung stehen und nicht
   vorrangig durch andere Rechte belastet sind und.
    dass er sich nicht in Insolvenz oder in Liquidation befindet.
   Der Bieter unterliegt der Tariftreuepflicht gemäß § 4 des Hessischen
   Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG). Der Bieter legt mit seinem
   Angebot die Verpflichtungserklärungen nach § 4 Absätze 1 bis 4 und § 6
   HVTG gemäß Anlage 19 der Vergabeunterlagen vor (vgl. § 7 Absatz 1
   HVTG).
   Für den Fall der Ausführung vertraglich übernommener Leistungen durch
   Unterauftrag-/Nach- bzw. Subunternehmer (UAN) oder Verleihunternehmen
   legt der Bieter zusätzlich mit seinem Angebot die
   Verpflichtungserklärungen gemäß Anlage 19 der Vergabeunterlagen seiner
   UAN und Verleihunternehmen vor, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe
   bekannt sind (vgl. § 8 Absatz 2 HVTG).
   Die anzuwendenden Tarifverträge und deren entgeltrelevanten
   Bestandteile sind in den Abschnitten 1 bis3 Tarifverträge für den
   Verkehr auf Straße (ÖSPV) im Staatsanzeiger für das Land Hessen Nr. 6
   vom 08.02.2016, S. 197 ff. und auf der Internetseite der Hessischen
   Ausschreibungsdatenbank unter
   [4]http://www.had.de/vergabestellen-tarifvertraege.html veröffentlicht.
   Für den Fall der nicht vertragsgerechten Erfüllung übernommener
   Verpflichtungen sowie bei einem Verstoß gegen eine sich aus den
   Verpflichtungserklärungen gemäß Anlage 19 der Vergabeunterlagen
   ergebende Verpflichtung wird eine Vertragsstrafe wirksam (vgl. § 18
   HVTG), Einzelheiten sind in den Vergabeunterlagen geregelt.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Der Bieter erbringt den Nachweis seiner technischen und beruflichen
   Leistungsfähigkeit.
    durch Vorlage einer gültigen Genehmigungsurkunde oder gleichwertiger
   Bescheinigungen für den Linienverkehr mit KOM oder für den Verkehr mit
   Mietomnibussen bzw. durch die Vorlage der Kopie einer gültigen
   EU-Lizenz (vgl. Anhang II der VO (EG) 1073/2009), erforderlichenfalls
   zzgl. deutscher Übersetzung.
   Oder.
    durch die Vorlage einer Bescheinigung über seine fachliche Eignung
   i.S.d. § 13 Absatz 1 Nr. 3 PBefG i.V.m. § 3 und § 4 Absatz 6 PBZugV im
   Original o-der als beglaubigte Kopie, ausgestellt durch die zuständige
   Behörde (vgl. An-hang III der VO (EG) 1071/2009). Diplome,
   Prüfungszeugnisse und sonstige Befähigungsnachweise für die Beförderung
   von Personen im Straßenverkehr, die natürlichen Personen und
   Gesellschaften aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union
   erteilt wurden, werden in unmittelbarer Anwendung des Artikels 10 der
   Richtlinie 96/26/EG anerkannt.
   Zusätzlich zu den vorgenannten Nachweisen erklärt der Bieter mit
   Angebotsabgabe (Teil B Angebotsschreibens des Bieters), dass er als
   zuverlässig im Sinne des § 13 Absatz 1 Nr. 2 PBefG i.V.m. § 1 Absatz 1
   PBZugV gilt und keine Anhaltspunkte für eine Unzuverlässigkeit gemäß §
   1 Absatz 2 PBZugV vorliegen.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
   vorbehalten
   Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
   Personenbeförderungsgesetz (PBefG) i. V. m. der Berufszugangsverordnung
   für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV).
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   Bekanntmachungsnummer im ABl.: [5]2016/S 235-429055
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 31/01/2018
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/04/2018
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 31/01/2018
   Ortszeit: 13:00
   Ort:
   Frankfurt am Main
   Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
   Bieter sind bei der Öffnung der Angebote gemäß § 55 Absatz 2 VgV nicht
   zugelassen.
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Die Vergabeunterlagen werden den Bewerbern unentgeltlich,
   uneingeschränkt, direkt und vollständig über die HAD und über die
   Homepage von traffiQ unter
   [6]http://www.traffiq.de/3519.de.vergaben.html zur Verfügung gestellt.
   Aus der Möglichkeit der registrierungsfreien zur Verfügung Stellung
   resultiert daher die Pflicht zur selbständigen, eigenverantwortlichen
   Information über etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen oder die
   Bereitstellung zusätzlicher Informationen.
   Um im Vergabeverfahren die Antworten zu evt. gestellten Rückfragen zu
   erhalten bzw. zu evt. Korrekturbekanntmachungen informiert zu sein,
   empfiehlt der Auftraggeber den Bewerbern, nach Abruf der
   Vergabeunterlagen eine e-mail mit Angabe eines Ansprechpartners an die
   unter siehe Seite Adressen genannte e-mail-Adresse
   [7]ausschreibung@traffiQ.de zu senden, um über Anpassungen und/oder
   Bieterrückfragen im Vergabeverfahren unmittelbar informiert zu werden.
   Fragen, Hinweise und Rügen zu den Vergabeunterlagen können nur von
   Verkehrsunternehmen gestellt werden, die gemäß den Rechtsvorschriften
   ihres Mitgliedstaats, in dem sie niedergelassen sind, zur Erbringung
   der ausgeschriebenen Leistung berechtigt sind (vgl. § 9 Absatz 3 VgV i.
   V. m. Artikel 19 Absatz 1 der Richtlinie2014/24/EU vom 26.2.2014). Das
   Verkehrsunternehmen hat deshalb bei Fragen, Hinweise und Rügen zu den
   Vergabeunterlagen eine aktive E-Mail-Adresse anzugeben, die eine
   eindeutige Unternehmensbezeichnung und Anschrift erkennen lässt.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
   Wilhelminenstraße 1-3
   Darmstadt
   64283
   Deutschland
   Fax: +49 6151125816
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
   Wilhelminenstraße 1-3
   Darmstadt
   64283
   Deutschland
   Fax: +49 6151125816
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Glaubt sich ein Bieter wegen eines Verstoßes gegen Vergabevorschriften
   in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB verletzt, so hat er dies
   innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber
   zu rügen (§ 160 Absatz 3 Nr. 1 GWB).
   Rügt ein Bieter einen seiner Ansicht nach vorliegenden Vergabeverstoß
   und teilt der Auftraggeber ihm mit, dass er der Rüge nicht abhelfen
   will, muss der Bieter innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der
   Mitteilung des Auftraggebers ein Nachprüfungsverfahren einleiten (§ 160
   Absatz 3 Nr. 4 GWB), wenn er seine Rüge aufrecht erhalten will, damit
   das aufwändige Verfahren nicht unnötig mit den sich aus der Rüge
   ergebenden Risiken belastet wird. Genaue Hinweise in Bezug auf die
   Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt die unter Ziffer
   VI.4.1) genannte Stelle.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
   Wilhelminenstraße 1-3
   Darmstadt
   64283
   Deutschland
   Fax: +49 6151125816
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   12/12/2017
References
   1. mailto:ausschreibung@traffiQ.de?subject=TED
   2. http://www.traffiQ.de/
   3. http://www.traffiq.de/3519.de.vergaben.html
   4. http://www.had.de/vergabestellen-tarifvertraege.html
   5. http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:429055-2016:TEXT:DE:HTML
   6. http://www.traffiq.de/3519.de.vergaben.html
   7. mailto:ausschreibung@traffiQ.de?subject=TED
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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