(1) Searching for "2017121509204586765" in Archived Documents Library (TED-ADL)
Ausschreibung: Öffentlicher Verkehr (Straße) - DE-Frankfurt am Main
Öffentlicher Verkehr (Straße)
Dokument Nr...: 500465-2017 (ID: 2017121509204586765)
Veröffentlicht: 15.12.2017
*
DE-Frankfurt am Main: Öffentlicher Verkehr (Straße)
2017/S 241/2017 500465
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
traffiQ Lokale Nahverkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH
Stiftstraße 9 17
Frankfurt am Main
60313
Deutschland
E-Mail: [1]ausschreibung@traffiQ.de
Fax: +49 6921224455
NUTS-Code: DE712
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.traffiQ.de
I.2)Gemeinsame Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]www.traffiq.de/3519.de.vergaben.html
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Aufgabenträgerorganisation, privatrechtlich organisiert,
Eigentümer:Stadt Frankfurt am Main
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Aufgabenträgerorganisation, privatrechtlich
organisiert
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Wettbewerbliche Vergabe von Busverkehrsleistungen in Frankfurt am Main
(Linienbündel H)
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
60112000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Durchführung gemeinwirtschaftlicher Verkehrsleistungen im
Buspersonennahverkehr (Stadtverkehr) in Frankfurt am Main im Bündel H
auf den nachfolgend genannten Linien im Linienverkehr. Dem
Auftragnehmer wird das ausschließliche Recht zur Erbringung von
Busverkehrsdienstleistungen nach Maßgabe der Vergabeunterlagen erteilt.
Linien Bündel H
57 Siedlung Taunusblick Zeilsheim Bahnhof Sindlingen Bahnhof
Industriepark Höchst Tor West
81 Oberrad Buchrainplatz Oberrad Goldbergweg Oberrad Buchrainplatz
82 Oberrad Buchrainplatz Oberrad Wiener Straße Oberrad
Buchrainplatz
Der Gesamtumfang der Leistungen beträgt zur Betriebsaufnahme auf der
Basis eines Standardjahres.
ca. 114 300 Fahrplankilometer/Kalenderjahr und.
ca. 7 000 Fahrplanstunden/Kalenderjahr.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE712
Hauptort der Ausführung:
Frankfurt am Main
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Siehe Ziffer II. 1. 4.).
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 09/12/2018
Ende: 12/12/2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftraggeber hat das Recht, die Laufzeit dieses Vertrages unter
ansonsten unveränderten Bedingungen bis zum nächsten internationalen
Fahrplanwechsel, maximal jedoch um 13 Monate zu verlängern (§ 132
Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 GWB). Diese Verlängerungsoption kann insgesamt
zweimal ausgeübt werden. (Näheres siehe Vergabeunterlagen, § 2 Abs. 3
Verkehrsvertrag).
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Die Gesamtleistung des Linienbündels gemäß Ziffer II.1.4) kann im
Rahmen eines Zu- und Abbestellkontingents über die Vertragslaufzeit
nach Teil C, Kapitel 3.1.4 angepasst werden.
Soweit das Volumen der Änderungen der zwei Bestandteile
Fahrplankilometer und,
Fahrplanstunden.
Jeweils +/- 10 % der zum Zeitpunkt der Ausschreibung auf Basis eines
Standardjahres festgelegten jährlichen Gesamtleistung nicht
überschreitet, gilt für die Mehrleistung/Abbestellungen der vom
Auftragnehmer kalkulierte Preis für die Grundleistung unverändert fort.
Hierbei bleiben Änderungen aufgrund der sich kalenderjährlich ändernden
Betriebstage unberücksichtigt.
Die Minderleistung kann max. 10 % der vereinbarten Leistung betragen.
Soweit das Volumen der Minderleistungen des Bestandteils
Fahrzeugbedarf in der Fahrplanspitze 10 % der jährlichen
Gesamtleistung nicht unterschreitet, gilt für die Abbestellung der vom
Auftragnehmer kalkulierte Preis für die Grundleistung unverändert fort.
(siehe Vergabeunterlagen, Teil C Kap. 3.1.4).
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Bei diesen Nachweisen und Erklärungen handelt es sich um keine
Mindestbedingungen für den Nachweis der Eignung.
Der Auftraggeber prüft die Eignung und das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB sowie gegebenenfalls Maßnahmen
des Bieters zur Selbstreinigung nach § 125 GWB auf Grundlage der
gesetzlichen Vorgaben und der mit dem Angebot eingereichten Nachweise
und Erklärungen (vgl. § 42 Absatz 1 VgV).
Der Bieter weist seine Eignung gemäß § 122 GWB i.V.m. §§ 42 ff. VgV für
die zu vergebende Leistung durch Vorlage der nachstehend aufgeführten
Unterlagen und Erklärungen nach. Die Unterlagen und Erklärungen sind
mit Abgabe des Angebotes in deutscher Sprache einzureichen. Hierfür
entstehende Kosten sind von den Bietern zu tragen. Die Bieter tragen
die Verantwortung für die korrekte Übersetzung der eingereichten
Nachweise und Erklärungen im Fall nicht deutschsprachiger Unterlagen.
Der Auftraggeber kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der
Transparenz und der Gleichbehandlung gemäß § 56 VgV auffordern,
fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene
Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen
oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu
korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene
Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Dem Auftraggeber
steht es frei, auch nach Einreichung des Angebots Auskünfte einzuholen
und im Anschluss daran über die Eignung zu entscheiden.
Der Bieter erklärt mit der Angebotsabgabe, ob er die Eignungsleihe
gemäß § 47 VgV in Anspruch nimmt. Im Fall der Eignungsleihe hat der
Bieter die erforderlichen Nachweise und Verpflichtungserklärungen des
anderen Unternehmens gemäß § 47 VgV mit Angebotsabgabe vorzulegen und
mit Angebotsabgabe (vgl. Vordruck des Angebotsschreibens des Bieters)
zu erklären, dass er gemeinsam mit dem anderen Unternehmen für die
Auftragsausführung gemäß § 47 Absatz 3 VgV haftet.
Dem Angebot ist ein Zeitplan mit Erläuterungen beizufügen. Darin ist
der zeitliche Ablauf der Arbeiten zur Betriebsvorbereitung darzulegen.
Insbesondere muss angegeben werden:
an welchem Ort voraussichtlich der Betriebshof eingerichtet werden
soll,
ggf. der zeitliche Ablauf der Einrichtung des Betriebshofes,
der zeitliche Ablauf der Personalrekrutierung und Personalschulung,
der zeitliche Ablauf der Fahrzeugbeschaffung sowie Angaben zu den
vorgesehenen Fahrzeugen,
die Sonstige Infrastruktur.
Bieter mit mittelbaren oder unmittelbaren kommunalem/n Anteilseigner(n)
haben bei der Angebotsabgabe eine Erklärung abzugeben, dass die Abgabe
eines Angebotes mit den die wirtschaftliche Betätigung des Unternehmens
regelnden Vorschriften, insbesondere mit den Vorschriften des
Kommunalverfassungsrechts, im Einklang steht (Teil Vergabeunterlagen
Teil B Angebotsschreiben des Bieters).
Der Bieter benennt den oder die Inhaber bzw. Gesellschafter des
Unternehmens sowie ggf. die für die Führung der Geschäfte bestellte/n
Person/en. Die Beteiligungsverhältnisse am Unternehmen, ggf.
detailliert bei verbundenen Unternehmen oder Aktiengesellschaften, sind
darzulegen.
Der Bewerber hat den Nachweis zu erbringen, dass er im Berufs- oder
Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der EU
oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem er
ansässig ist. Der Nachweis darf bei Abgabe des Angebotes nicht älter
als 3 Monate sein.
Der Auftraggeber weist in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin,
dass entsprechende Angebote bereits wegen eines fehlenden Nachweises
nach § 57 Absatz 1 Nr. 2 VgV ausgeschlossen werden können.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Die finanzielle Leistungsfähigkeit i.S.d. § 13 Absatz 1 Nr. 1 PBefG
i.V.m. § 2 Absatz 1 PBZugV ist als gewährleistet anzusehen, wenn die
finanziellen Mittel verfügbar sind, die zur Aufnahme und
ordnungsgemäßen Führung des Betriebes erforderlich sind. Sie ist zu
verneinen, wenn
die Zahlungsfähigkeit nicht gewährleistet ist oder erhebliche
Rückstände an Steuern oder an Beiträgen zur Sozialversicherung
bestehen, die aus unternehmerischer Tätigkeit geschuldet werden,
beim Verkehr mit Kraftomnibussen das Eigenkapital zzgl. der Reserven
des Bieters i.S.d. § 2 Absatz 3 PBZugV weniger als 9 000 EUR für das
erste Fahrzeug oder weniger als 5 000 EUR für jedes weitere Fahrzeug
beträgt (§ 2 Absatz 1 Nr. 2 PBZugV). Bei der Ermittlung des
erforderlichen Betrages ist die Zahl der Fahrzeuge maßgebend, die
eingesetzt werden müssen, um der Betriebspflicht gemäß dem beantragten
Fahrplan mit Kraftomnibussen zu genügen.
Zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit legt der Bieter eine
Eigenkapitalbescheinigung nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 PBZugV oder eine
entsprechende Eigenerklärung vor. Eine Eigenkapitalbescheinigung, die
von einem Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer, Steuerberater,
Steuerbevollmächtigtem, Fachanwalt für Steuerrecht, einer
Wirtschaftsprüfungs-, Buchprüfungs- oder einer
Steuerberatungsgesellschaft oder einem Kreditinstitut ausgestellt
wurde, ist grundsätzlich ausreichend. Der Stichtag dieser Erklärung
darf zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht länger als 6 Monate
zurückliegen.
Zusätzlich zu den vorgenannten Nachweisen erklärt der Bieter mit
Angebotsabgabe (Teil B Angebotsschreiben des Bieters),
dass ausreichend verfügbare Finanzmittel vorhanden sind, um die
gegebenenfalls mit diesem Auftrag vereinbarten Anschaffungen oder
Anmietungen für Fahrzeuge, Grundstücke, Gebäude, Anlagen und
Ausrüstungen fristgerecht zu tätigen und die geforderten Sicherheiten
zu leisten sowie den laufenden Betrieb aufrecht zu erhalten,
dass die Finanzmittel auftragsbezogen zur Verfügung stehen und nicht
vorrangig durch andere Rechte belastet sind und.
dass er sich nicht in Insolvenz oder in Liquidation befindet.
Der Bieter unterliegt der Tariftreuepflicht gemäß § 4 des Hessischen
Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG). Der Bieter legt mit seinem
Angebot die Verpflichtungserklärungen nach § 4 Absätze 1 bis 4 und § 6
HVTG gemäß Anlage 19 der Vergabeunterlagen vor (vgl. § 7 Absatz 1
HVTG).
Für den Fall der Ausführung vertraglich übernommener Leistungen durch
Unterauftrag-/Nach- bzw. Subunternehmer (UAN) oder Verleihunternehmen
legt der Bieter zusätzlich mit seinem Angebot die
Verpflichtungserklärungen gemäß Anlage 19 der Vergabeunterlagen seiner
UAN und Verleihunternehmen vor, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe
bekannt sind (vgl. § 8 Absatz 2 HVTG).
Die anzuwendenden Tarifverträge und deren entgeltrelevanten
Bestandteile sind in den Abschnitten 1 bis3 Tarifverträge für den
Verkehr auf Straße (ÖSPV) im Staatsanzeiger für das Land Hessen Nr. 6
vom 08.02.2016, S. 197 ff. und auf der Internetseite der Hessischen
Ausschreibungsdatenbank unter
[4]http://www.had.de/vergabestellen-tarifvertraege.html veröffentlicht.
Für den Fall der nicht vertragsgerechten Erfüllung übernommener
Verpflichtungen sowie bei einem Verstoß gegen eine sich aus den
Verpflichtungserklärungen gemäß Anlage 19 der Vergabeunterlagen
ergebende Verpflichtung wird eine Vertragsstrafe wirksam (vgl. § 18
HVTG), Einzelheiten sind in den Vergabeunterlagen geregelt.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Der Bieter erbringt den Nachweis seiner technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit.
durch Vorlage einer gültigen Genehmigungsurkunde oder gleichwertiger
Bescheinigungen für den Linienverkehr mit KOM oder für den Verkehr mit
Mietomnibussen bzw. durch die Vorlage der Kopie einer gültigen
EU-Lizenz (vgl. Anhang II der VO (EG) 1073/2009), erforderlichenfalls
zzgl. deutscher Übersetzung.
Oder.
durch die Vorlage einer Bescheinigung über seine fachliche Eignung
i.S.d. § 13 Absatz 1 Nr. 3 PBefG i.V.m. § 3 und § 4 Absatz 6 PBZugV im
Original o-der als beglaubigte Kopie, ausgestellt durch die zuständige
Behörde (vgl. An-hang III der VO (EG) 1071/2009). Diplome,
Prüfungszeugnisse und sonstige Befähigungsnachweise für die Beförderung
von Personen im Straßenverkehr, die natürlichen Personen und
Gesellschaften aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union
erteilt wurden, werden in unmittelbarer Anwendung des Artikels 10 der
Richtlinie 96/26/EG anerkannt.
Zusätzlich zu den vorgenannten Nachweisen erklärt der Bieter mit
Angebotsabgabe (Teil B Angebotsschreibens des Bieters), dass er als
zuverlässig im Sinne des § 13 Absatz 1 Nr. 2 PBefG i.V.m. § 1 Absatz 1
PBZugV gilt und keine Anhaltspunkte für eine Unzuverlässigkeit gemäß §
1 Absatz 2 PBZugV vorliegen.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
Personenbeförderungsgesetz (PBefG) i. V. m. der Berufszugangsverordnung
für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV).
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: [5]2016/S 235-429055
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 31/01/2018
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/04/2018
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 31/01/2018
Ortszeit: 13:00
Ort:
Frankfurt am Main
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Bieter sind bei der Öffnung der Angebote gemäß § 55 Absatz 2 VgV nicht
zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Die Vergabeunterlagen werden den Bewerbern unentgeltlich,
uneingeschränkt, direkt und vollständig über die HAD und über die
Homepage von traffiQ unter
[6]http://www.traffiq.de/3519.de.vergaben.html zur Verfügung gestellt.
Aus der Möglichkeit der registrierungsfreien zur Verfügung Stellung
resultiert daher die Pflicht zur selbständigen, eigenverantwortlichen
Information über etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen oder die
Bereitstellung zusätzlicher Informationen.
Um im Vergabeverfahren die Antworten zu evt. gestellten Rückfragen zu
erhalten bzw. zu evt. Korrekturbekanntmachungen informiert zu sein,
empfiehlt der Auftraggeber den Bewerbern, nach Abruf der
Vergabeunterlagen eine e-mail mit Angabe eines Ansprechpartners an die
unter siehe Seite Adressen genannte e-mail-Adresse
[7]ausschreibung@traffiQ.de zu senden, um über Anpassungen und/oder
Bieterrückfragen im Vergabeverfahren unmittelbar informiert zu werden.
Fragen, Hinweise und Rügen zu den Vergabeunterlagen können nur von
Verkehrsunternehmen gestellt werden, die gemäß den Rechtsvorschriften
ihres Mitgliedstaats, in dem sie niedergelassen sind, zur Erbringung
der ausgeschriebenen Leistung berechtigt sind (vgl. § 9 Absatz 3 VgV i.
V. m. Artikel 19 Absatz 1 der Richtlinie2014/24/EU vom 26.2.2014). Das
Verkehrsunternehmen hat deshalb bei Fragen, Hinweise und Rügen zu den
Vergabeunterlagen eine aktive E-Mail-Adresse anzugeben, die eine
eindeutige Unternehmensbezeichnung und Anschrift erkennen lässt.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Wilhelminenstraße 1-3
Darmstadt
64283
Deutschland
Fax: +49 6151125816
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Wilhelminenstraße 1-3
Darmstadt
64283
Deutschland
Fax: +49 6151125816
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Glaubt sich ein Bieter wegen eines Verstoßes gegen Vergabevorschriften
in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB verletzt, so hat er dies
innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber
zu rügen (§ 160 Absatz 3 Nr. 1 GWB).
Rügt ein Bieter einen seiner Ansicht nach vorliegenden Vergabeverstoß
und teilt der Auftraggeber ihm mit, dass er der Rüge nicht abhelfen
will, muss der Bieter innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der
Mitteilung des Auftraggebers ein Nachprüfungsverfahren einleiten (§ 160
Absatz 3 Nr. 4 GWB), wenn er seine Rüge aufrecht erhalten will, damit
das aufwändige Verfahren nicht unnötig mit den sich aus der Rüge
ergebenden Risiken belastet wird. Genaue Hinweise in Bezug auf die
Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt die unter Ziffer
VI.4.1) genannte Stelle.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Wilhelminenstraße 1-3
Darmstadt
64283
Deutschland
Fax: +49 6151125816
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
12/12/2017
References
1. mailto:ausschreibung@traffiQ.de?subject=TED
2. http://www.traffiQ.de/
3. http://www.traffiq.de/3519.de.vergaben.html
4. http://www.had.de/vergabestellen-tarifvertraege.html
5. http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:429055-2016:TEXT:DE:HTML
6. http://www.traffiq.de/3519.de.vergaben.html
7. mailto:ausschreibung@traffiQ.de?subject=TED
--------------------------------------------------------------------------------
Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
|