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Ausschreibung: Branchenspezifisches Softwarepaket - DE-Berlin
Branchenspezifisches Softwarepaket
Dokument Nr...: 75785-2018 (ID: 2018022009083697574)
Veröffentlicht: 20.02.2018
*
  DE-Berlin: Branchenspezifisches Softwarepaket
   2018/S 35/2018 75785
   Auftragsbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Der AOK-Bundesverband führt das Verfahren im Namen der beteiligten AOKs
   durch
   Rosenthaler Str. 31
   Berlin
   10178
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle, Sonja van der Ploeg
   E-Mail: [1]vergabestelle@bv.aok.de
   NUTS-Code: DE
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.aok.de
   I.1)Name und Adressen
   AOK Baden - Württemberg
   Presselstraße 19
   Stuttgart
   70191
   Deutschland
   E-Mail: [3]vergabestelle@bv.aok.de
   NUTS-Code: DE
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [4]www.aok.de
   I.1)Name und Adressen
   AOK Bayern - Die Gesundheitskasse
   Carl-Wery-Str. 28
   München
   81739
   Deutschland
   E-Mail: [5]vergabestelle@bv.aok.de
   NUTS-Code: DE
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [6]www.aok.de
   I.1)Name und Adressen
   AOK Bremen/Bremerhaven
   Bürgermeister - Smidt - Straße 95
   Bremen
   28195
   Deutschland
   E-Mail: [7]vergabestelle@bv.aok.de
   NUTS-Code: DE
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [8]www.aok.de
   I.1)Name und Adressen
   AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen
   Basler Str. 2
   Bad Homburg
   61352
   Deutschland
   E-Mail: [9]vergabestelle@bv.aok.de
   NUTS-Code: DE
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [10]www.aok.de
   I.1)Name und Adressen
   AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen
   Hildesheimer Str. 273
   Hannover
   30519
   Deutschland
   E-Mail: [11]vergabestelle@bv.aok.de
   NUTS-Code: DE
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [12]www.aok.de
   I.1)Name und Adressen
   AOK Nordost - Die Gesundheitskasse
   Behlertstr. 33 A
   Potsdam
   14467
   Deutschland
   E-Mail: [13]vergabestelle@bv.aok.de
   NUTS-Code: DE
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [14]www.aok.de
   I.1)Name und Adressen
   AOK NORDWEST - Die Gesundheitskasse
   Kopenhagener Str. 1
   Dortmund
   44269
   Deutschland
   E-Mail: [15]vergabestelle@bv.aok.de
   NUTS-Code: DE
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [16]www.aok.de
   I.1)Name und Adressen
   AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thürigen
   Sternplatz 7
   Dresden
   01067
   Deutschland
   E-Mail: [17]vergabestelle@bv.aok.de
   NUTS-Code: DE
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [18]www.aok.de
   I.1)Name und Adressen
   AOK Rheinland - Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse
   Virchowstraße 30
   Eisenberg
   67304
   Deutschland
   E-Mail: [19]vergabestelle@bv.aok.de
   NUTS-Code: DE
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [20]www.aok.de
   I.1)Name und Adressen
   AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse
   Kasernenstraße 61
   Düsseldorf
   40213
   Deutschland
   E-Mail: [21]vergabestelle@bv.aok.de
   NUTS-Code: DE
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [22]www.aok.de
   I.1)Name und Adressen
   AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse
   Lüneburger Str. 4
   Magdeburg
   39106
   Deutschland
   E-Mail: [23]vergabestelle@bv.aok.de
   NUTS-Code: DE
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [24]www.aok.de
   I.2)Gemeinsame Beschaffung
   Der Auftrag betrifft eine gemeinsame Beschaffung
   Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [25]https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YDKYL20
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [26]https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YDKYL20
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Gesundheit
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Gesundheitsnetzwerk - Lizenzen
   Referenznummer der Bekanntmachung: 2018-02-16-SYS-PLO
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   48100000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Lizenzen für die Software zu den benötigten IHE-Profilen.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Der Informationsfluss im Gesundheitssystem ist gegenwärtig noch nicht
   auf einem einheitlichen digitalen Standard angelangt. Ein zentrales
   Problem der deutschen Gesundheitsversorgung ist die geringe Abstimmung
   zwischen den am Versorgungsgeschehen Beteiligten. Das liegt einerseits
   an der sektoralen Struktur des Gesundheitswesens, andererseits daran,
   dass wesentliche behandlungsrelevante Informationen des Patienten nicht
   für alle an der Versorgung Beteiligten gleichermaßen verfügbar sind. In
   den Patientenakten dokumentiert liegen diese bei einzelnen
   Leistungserbringern. Das gilt für Befunde, Therapiepläne bis hin zu
   aktuellen Vitaldaten, die auch dem Patienten nicht ausreichend
   vollständig vorliegen.
   Die AOK beabsichtigt, die Digitalisierung im Gesundheitswesen
   voranzutreiben und eine offene Plattform, das "digitale
   Gesundheitsnetzwerk der AOK" aufzubauen, welches die Versicherten,
   Haus- und Fachärzte, Krankenhäuser, Apotheken und sonstige
   Leistungserbringer sinnvoll untereinander, sowie in bestimmten
   Bereichen auch die Kostenträger, mit einander vernetzt; der Zugriff
   erfolgt über deren etablierte Primärsysteme.
   Der Versicherte allein entscheidet, wer die vorhandenen Daten einsehen
   kann und ob diese z.B. von einem Arzt zum anderen gesendet werden
   dürfen. Durch die dezentrale Datenhaltung (alle Daten bleiben dort
   gespeichert, wo sie erzeugt wurden) wird ein Höchstmaß an
   Datensicherheit gewährleistet.
   Das digitale Gesundheitsnetzwerk der AOK wird den Versicherten den
   Zugang zur Vernetzungsplattform über ein Portal ermöglichen, zusätzlich
   sollen die Versicherten dort auch Zugang zu allgemeinen und
   individualisierten Gesundheitsinformationen erhalten.
   Die AOK selbst hat keinen Zugriff auf die persönlichen Gesundheitsdaten
   des Versicherten.
   Die technische Infrastruktur des Gesundheitsnetzwerks richtet sich am
   sogenannten "IHE-Modell" ("Integrating the Healthcare Enterprise") aus,
   welches in verschiedenen Aktenprojekten von Kostenträgern und
   Leistungserbringern sowie in anderen Ländern Europas zum Einsatz kommt
   (ELGA/Österreich; Elektronisches Patientendossier/Schweiz;
   NPÖ/Schweden). Alle Geschäftsprozesse und Basiskomponenten des
   Gesundheitsnetzwerks sollen soweit möglich nach IHE-Profilen wie z. B.
   ITI und XDS.b abgebildet werden.
   Für das digitale Gesundheitsnetzwerk werden zunächst die Lizenzen für
   die Software zu den benötigten IHE-Profilen beschafft.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 120
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   1) Erklärung zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder
   Handelsregister, in dem der Bewerber/das Mitglied der
   Bewerbergemeinschaft verzeichnet ist, Teil IV, A 1) der Einheitlichen
   Europäischen Eigenerklärung(EEE);
   2) Eigenerklärung entsprechend Teil III EEE, dass keiner der
   Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 des Gesetzes gegen
   Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
   Bei Rahmenvereinbarungen  Begründung, falls die Laufzeit der
   Rahmenvereinbarung vier Jahre übersteigt: Die von der gesetzlichen
   Regelung abweichende verlängerte Laufzeit ist zum einen durch die hohen
   Entwicklungsleistungen und dem dadurch bedingten langen Zeitraum bis
   zur Produktivsetzung begründet.
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 20/03/2018
   Ortszeit: 07:30
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 20/03/2018
   Ortszeit: 08:00
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKYL20.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
   Villemombler Straße 76
   Bonn
   53123
   Deutschland
   Fax: +49 2289499163
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   § 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
   "1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht
   berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
   Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
   Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
   des Vertragsschlusses unverzüglichin Textform zu informieren. Dies gilt
   auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
   ihrerBewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
   die Zuschlagsentscheidung an diebetroffenen Bieter ergangen ist;
   2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information
   nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
   elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
   zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
   Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
   betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
   3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das
   Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerbwegen besonderer
   Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."
   § 135 GWB Unwirksamkeit.
   "1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
   öffentliche Auftraggeber:
   (1) gegen § 134 verstoßen hat..."
   § 160 GWB Einleitung, Antrag.
   "1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein;
   2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
   3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   (1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt;
   (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
   (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden;
   (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.".
   § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
   "1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen
   Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
   Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen
   Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und
   kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
   einwirken;
   2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   16/02/2018
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  25. https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YDKYL20
  26. https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YDKYL20
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