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Ausschreibung: Branchenspezifisches Softwarepaket - DE-Berlin
Branchenspezifisches Softwarepaket
Dokument Nr...: 75785-2018 (ID: 2018022009083697574)
Veröffentlicht: 20.02.2018
*
DE-Berlin: Branchenspezifisches Softwarepaket
2018/S 35/2018 75785
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Der AOK-Bundesverband führt das Verfahren im Namen der beteiligten AOKs
durch
Rosenthaler Str. 31
Berlin
10178
Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle, Sonja van der Ploeg
E-Mail: [1]vergabestelle@bv.aok.de
NUTS-Code: DE
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.aok.de
I.1)Name und Adressen
AOK Baden - Württemberg
Presselstraße 19
Stuttgart
70191
Deutschland
E-Mail: [3]vergabestelle@bv.aok.de
NUTS-Code: DE
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [4]www.aok.de
I.1)Name und Adressen
AOK Bayern - Die Gesundheitskasse
Carl-Wery-Str. 28
München
81739
Deutschland
E-Mail: [5]vergabestelle@bv.aok.de
NUTS-Code: DE
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [6]www.aok.de
I.1)Name und Adressen
AOK Bremen/Bremerhaven
Bürgermeister - Smidt - Straße 95
Bremen
28195
Deutschland
E-Mail: [7]vergabestelle@bv.aok.de
NUTS-Code: DE
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [8]www.aok.de
I.1)Name und Adressen
AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen
Basler Str. 2
Bad Homburg
61352
Deutschland
E-Mail: [9]vergabestelle@bv.aok.de
NUTS-Code: DE
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [10]www.aok.de
I.1)Name und Adressen
AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen
Hildesheimer Str. 273
Hannover
30519
Deutschland
E-Mail: [11]vergabestelle@bv.aok.de
NUTS-Code: DE
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [12]www.aok.de
I.1)Name und Adressen
AOK Nordost - Die Gesundheitskasse
Behlertstr. 33 A
Potsdam
14467
Deutschland
E-Mail: [13]vergabestelle@bv.aok.de
NUTS-Code: DE
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [14]www.aok.de
I.1)Name und Adressen
AOK NORDWEST - Die Gesundheitskasse
Kopenhagener Str. 1
Dortmund
44269
Deutschland
E-Mail: [15]vergabestelle@bv.aok.de
NUTS-Code: DE
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [16]www.aok.de
I.1)Name und Adressen
AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thürigen
Sternplatz 7
Dresden
01067
Deutschland
E-Mail: [17]vergabestelle@bv.aok.de
NUTS-Code: DE
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [18]www.aok.de
I.1)Name und Adressen
AOK Rheinland - Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse
Virchowstraße 30
Eisenberg
67304
Deutschland
E-Mail: [19]vergabestelle@bv.aok.de
NUTS-Code: DE
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [20]www.aok.de
I.1)Name und Adressen
AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse
Kasernenstraße 61
Düsseldorf
40213
Deutschland
E-Mail: [21]vergabestelle@bv.aok.de
NUTS-Code: DE
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [22]www.aok.de
I.1)Name und Adressen
AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse
Lüneburger Str. 4
Magdeburg
39106
Deutschland
E-Mail: [23]vergabestelle@bv.aok.de
NUTS-Code: DE
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [24]www.aok.de
I.2)Gemeinsame Beschaffung
Der Auftrag betrifft eine gemeinsame Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[25]https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YDKYL20
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[26]https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YDKYL20
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Gesundheitsnetzwerk - Lizenzen
Referenznummer der Bekanntmachung: 2018-02-16-SYS-PLO
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
48100000
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Lizenzen für die Software zu den benötigten IHE-Profilen.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Der Informationsfluss im Gesundheitssystem ist gegenwärtig noch nicht
auf einem einheitlichen digitalen Standard angelangt. Ein zentrales
Problem der deutschen Gesundheitsversorgung ist die geringe Abstimmung
zwischen den am Versorgungsgeschehen Beteiligten. Das liegt einerseits
an der sektoralen Struktur des Gesundheitswesens, andererseits daran,
dass wesentliche behandlungsrelevante Informationen des Patienten nicht
für alle an der Versorgung Beteiligten gleichermaßen verfügbar sind. In
den Patientenakten dokumentiert liegen diese bei einzelnen
Leistungserbringern. Das gilt für Befunde, Therapiepläne bis hin zu
aktuellen Vitaldaten, die auch dem Patienten nicht ausreichend
vollständig vorliegen.
Die AOK beabsichtigt, die Digitalisierung im Gesundheitswesen
voranzutreiben und eine offene Plattform, das "digitale
Gesundheitsnetzwerk der AOK" aufzubauen, welches die Versicherten,
Haus- und Fachärzte, Krankenhäuser, Apotheken und sonstige
Leistungserbringer sinnvoll untereinander, sowie in bestimmten
Bereichen auch die Kostenträger, mit einander vernetzt; der Zugriff
erfolgt über deren etablierte Primärsysteme.
Der Versicherte allein entscheidet, wer die vorhandenen Daten einsehen
kann und ob diese z.B. von einem Arzt zum anderen gesendet werden
dürfen. Durch die dezentrale Datenhaltung (alle Daten bleiben dort
gespeichert, wo sie erzeugt wurden) wird ein Höchstmaß an
Datensicherheit gewährleistet.
Das digitale Gesundheitsnetzwerk der AOK wird den Versicherten den
Zugang zur Vernetzungsplattform über ein Portal ermöglichen, zusätzlich
sollen die Versicherten dort auch Zugang zu allgemeinen und
individualisierten Gesundheitsinformationen erhalten.
Die AOK selbst hat keinen Zugriff auf die persönlichen Gesundheitsdaten
des Versicherten.
Die technische Infrastruktur des Gesundheitsnetzwerks richtet sich am
sogenannten "IHE-Modell" ("Integrating the Healthcare Enterprise") aus,
welches in verschiedenen Aktenprojekten von Kostenträgern und
Leistungserbringern sowie in anderen Ländern Europas zum Einsatz kommt
(ELGA/Österreich; Elektronisches Patientendossier/Schweiz;
NPÖ/Schweden). Alle Geschäftsprozesse und Basiskomponenten des
Gesundheitsnetzwerks sollen soweit möglich nach IHE-Profilen wie z. B.
ITI und XDS.b abgebildet werden.
Für das digitale Gesundheitsnetzwerk werden zunächst die Lizenzen für
die Software zu den benötigten IHE-Profilen beschafft.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 120
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1) Erklärung zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder
Handelsregister, in dem der Bewerber/das Mitglied der
Bewerbergemeinschaft verzeichnet ist, Teil IV, A 1) der Einheitlichen
Europäischen Eigenerklärung(EEE);
2) Eigenerklärung entsprechend Teil III EEE, dass keiner der
Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
Bei Rahmenvereinbarungen Begründung, falls die Laufzeit der
Rahmenvereinbarung vier Jahre übersteigt: Die von der gesetzlichen
Regelung abweichende verlängerte Laufzeit ist zum einen durch die hohen
Entwicklungsleistungen und dem dadurch bedingten langen Zeitraum bis
zur Produktivsetzung begründet.
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 20/03/2018
Ortszeit: 07:30
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 20/03/2018
Ortszeit: 08:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKYL20.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Villemombler Straße 76
Bonn
53123
Deutschland
Fax: +49 2289499163
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
"1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht
berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
des Vertragsschlusses unverzüglichin Textform zu informieren. Dies gilt
auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
ihrerBewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
die Zuschlagsentscheidung an diebetroffenen Bieter ergangen ist;
2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information
nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das
Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerbwegen besonderer
Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
"1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber:
(1) gegen § 134 verstoßen hat..."
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
"1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
(1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt;
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden;
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.".
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
"1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen
Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen
Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und
kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
einwirken;
2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16/02/2018
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