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Ausschreibung: Optische Instrumente - DE-Hamburg
Optische Instrumente
Dokument Nr...: 76239-2018 (ID: 2018022009154498006)
Veröffentlicht: 20.02.2018
*
  DE-Hamburg: Optische Instrumente
   2018/S 35/2018 76239
   Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf
   Martinistr. 52
   Hamburg
   20251
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Strategischer Einkauf - Submissionsstelle
   Telefon: +49 40741055921
   E-Mail: [1]submissionsstelle@uke.de
   Fax: +49 40741057412
   NUTS-Code: DE600
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.uke.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Gesundheit
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Transmissionselektronenmikroskop (200kV)
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   38600000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Lieferung und Inbetriebnahme eines Transmissionselektronenmikroskops
   (200kV).
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
   Wert ohne MwSt.: 0.01 EUR
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE60
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Lieferung und Inbetriebnahme eines Transmissionselektronenmikroskops
   (200kV).
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Qualitätskriterium - Name: Technische Alleinstellungsmerkmale /
   Gewichtung: 80
   Preis - Gewichtung: 20
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Die Werte unter II.1.7) und unter V.2.4) werden zur Wahrung der
   Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des vorgesehenen Auftragnehmers nur
   mit 0,01 EUR benannt.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
     * Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden
       Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt
       werden:
          + nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
   Erläuterung:
   Es handelt sich um eine freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung,
   weshalb beabsichtigt ist, den Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von
   mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der
   Veröffentlichung dieser Information, mit dem unter V.2.3) genannten
   Auftragnehmer zu schließen.
   Der Auftraggeber ist der Auffassung, dass die Lieferung der des
   Transmissionselektronenmikroskop (TEM) mit den für den Auftraggeber
   notwendigen Funktionalitäten nur durch das ausgewählte Unternehmen
   erbracht werden kann.
   Das System wurde aufgrund technischer Alleinstellungsmerkmale
   ausgewählt:
   Nur das TEM von der Firma Jeol ist mit einer thermischen LaB6 Kathode
   ausgestattet, welche große Probenbereiche mit ausreichender
   Energiedichte beleuchtet. Diese Funktionalität ist von besonderer
   Bedeutung für die Durchführung der wissenschaftlichen Analysen, bei der
   biologische Proben, z. B. von Gehirnschnitten und anderen Organen mit
   geringerer Auflösung betrachtet werden. Da in der Core Facility im
   Wesentlichen ultrastrukturelle Untersuchungen von biologischen Proben
   in Hinblick auf biomedizinische Fragestellungen analysiert werden, ist
   die thermische Elektronenquelle folglich das Mittel der Wahl. Auch das
   Probenhaltersystem ist nur zum TEM der Firma Jeol erhältlich. Diese ist
   mit einer Doppel-O-Ring-Dichtung ausgestattet, was für einen sicheren
   Betrieb und ultra-sauberes Hochvakuum im Probenbereich sorgt.
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
   07/02/2018
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
   vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Jeol (Germany) GmbH
   Gute Änger 30
   Freising
   85356
   Deutschland
   NUTS-Code: CH0
   Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/Loses/der
   Konzession: 0.01 EUR
   Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 0.01 EUR
   V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer bei der Finanzbehörde
   Große Bleichen 27
   Hamburg
   20354
   Deutschland
   Telefon: +49 40428231448
   E-Mail: [3]vergabekammer@fb.hamburg.de
   Fax: +49 40428232020
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach § 160 GWB. Nach §
   160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur
   auf Antrag ein. Hierbei ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen
   antragsbefugt, welches ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat
   und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch
   Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist
   darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
   Vergabevorschriften ein Schadenentstanden ist oder zu entstehen droht.
   Die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB zu den Fristen für die Einlegung von
   Rechtsbehelfen gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
   Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
   Nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an
   unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige
   Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen
   Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und
   dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
   Nach § 135 Abs. 2 kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB
   nur festgestellt werden, wenn sie in einem Nachprüfungsverfahren
   innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
   Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den
   Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach
   Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
   endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage
   nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im
   Amtsblatt der Europäischen Union.
   Nach § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach Abs. 1 Nr. 2 tritt
   nicht ein, wenn:
   1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
   Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist;
   2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
   den Vertrag abzuschließen, und;
   3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
   Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
   Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
   Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
   Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
   Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers,
   den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
   Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll,
   umfassen. Bei der vorliegenden Ex-Ante-Transparenzbekanntmachung
   handelt es sich um eine solche Bekanntmachung.
   Es wird darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber einen Vertrag zur
   Beschaffung der unter Ziffer II.2) beschriebenen Leistungen abschließen
   wird, wenn innerhalb von 10 Kalendertagen gerechnet ab dem Tag der
   Veröffentlichung dieser Bekanntmachung kein Vergaberechtsverstoß im
   Sinne des vorstehenden Absatzes gegenüber dem Auftraggeber geltend
   gemacht wurde.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   16/02/2018
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