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Ausschreibung: Optische Instrumente - DE-Hamburg
Optische Instrumente
Dokument Nr...: 76239-2018 (ID: 2018022009154498006)
Veröffentlicht: 20.02.2018
*
DE-Hamburg: Optische Instrumente
2018/S 35/2018 76239
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf
Martinistr. 52
Hamburg
20251
Deutschland
Kontaktstelle(n): Strategischer Einkauf - Submissionsstelle
Telefon: +49 40741055921
E-Mail: [1]submissionsstelle@uke.de
Fax: +49 40741057412
NUTS-Code: DE600
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.uke.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Transmissionselektronenmikroskop (200kV)
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
38600000
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Lieferung und Inbetriebnahme eines Transmissionselektronenmikroskops
(200kV).
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 0.01 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE60
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Lieferung und Inbetriebnahme eines Transmissionselektronenmikroskops
(200kV).
II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Technische Alleinstellungsmerkmale /
Gewichtung: 80
Preis - Gewichtung: 20
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Die Werte unter II.1.7) und unter V.2.4) werden zur Wahrung der
Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des vorgesehenen Auftragnehmers nur
mit 0,01 EUR benannt.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
* Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden
Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt
werden:
+ nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:
Es handelt sich um eine freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung,
weshalb beabsichtigt ist, den Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von
mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der
Veröffentlichung dieser Information, mit dem unter V.2.3) genannten
Auftragnehmer zu schließen.
Der Auftraggeber ist der Auffassung, dass die Lieferung der des
Transmissionselektronenmikroskop (TEM) mit den für den Auftraggeber
notwendigen Funktionalitäten nur durch das ausgewählte Unternehmen
erbracht werden kann.
Das System wurde aufgrund technischer Alleinstellungsmerkmale
ausgewählt:
Nur das TEM von der Firma Jeol ist mit einer thermischen LaB6 Kathode
ausgestattet, welche große Probenbereiche mit ausreichender
Energiedichte beleuchtet. Diese Funktionalität ist von besonderer
Bedeutung für die Durchführung der wissenschaftlichen Analysen, bei der
biologische Proben, z. B. von Gehirnschnitten und anderen Organen mit
geringerer Auflösung betrachtet werden. Da in der Core Facility im
Wesentlichen ultrastrukturelle Untersuchungen von biologischen Proben
in Hinblick auf biomedizinische Fragestellungen analysiert werden, ist
die thermische Elektronenquelle folglich das Mittel der Wahl. Auch das
Probenhaltersystem ist nur zum TEM der Firma Jeol erhältlich. Diese ist
mit einer Doppel-O-Ring-Dichtung ausgestattet, was für einen sicheren
Betrieb und ultra-sauberes Hochvakuum im Probenbereich sorgt.
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
07/02/2018
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Jeol (Germany) GmbH
Gute Änger 30
Freising
85356
Deutschland
NUTS-Code: CH0
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/Loses/der
Konzession: 0.01 EUR
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 0.01 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer bei der Finanzbehörde
Große Bleichen 27
Hamburg
20354
Deutschland
Telefon: +49 40428231448
E-Mail: [3]vergabekammer@fb.hamburg.de
Fax: +49 40428232020
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach § 160 GWB. Nach §
160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur
auf Antrag ein. Hierbei ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen
antragsbefugt, welches ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat
und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch
Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist
darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schadenentstanden ist oder zu entstehen droht.
Die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB zu den Fristen für die Einlegung von
Rechtsbehelfen gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an
unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen
Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und
dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Nach § 135 Abs. 2 kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB
nur festgestellt werden, wenn sie in einem Nachprüfungsverfahren
innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den
Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach
Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage
nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union.
Nach § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach Abs. 1 Nr. 2 tritt
nicht ein, wenn:
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist;
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
den Vertrag abzuschließen, und;
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers,
den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll,
umfassen. Bei der vorliegenden Ex-Ante-Transparenzbekanntmachung
handelt es sich um eine solche Bekanntmachung.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber einen Vertrag zur
Beschaffung der unter Ziffer II.2) beschriebenen Leistungen abschließen
wird, wenn innerhalb von 10 Kalendertagen gerechnet ab dem Tag der
Veröffentlichung dieser Bekanntmachung kein Vergaberechtsverstoß im
Sinne des vorstehenden Absatzes gegenüber dem Auftraggeber geltend
gemacht wurde.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16/02/2018
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References
1. mailto:submissionsstelle@uke.de?subject=TED
2. http://www.uke.de/
3. mailto:vergabekammer@fb.hamburg.de?subject=TED
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The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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