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Ausschreibung: Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens - DE-Bochum
Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Diverse Dienstleistungen im Gesundheitswesen
Dienstleistungen von Krankenanstalten
Dienstleistungen von Pflegeeinrichtungen
Dienstleistungen im pharmazeutischen Bereich
Dokument Nr...: 76331-2018 (ID: 2018022009180198144)
Veröffentlicht: 20.02.2018
*
  DE-Bochum: Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
   2018/S 35/2018 76331
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   VIACTIV Krankenkasse
   Universitätsstraße 43
   Bochum
   44789
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Anna-Lena Dohmann
   Telefon: +49 234 / 479-2074
   E-Mail: [1]Anna-Lena.Dohmann@viactiv.de
   Fax: +49 234/91533-237
   NUTS-Code: DEA
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]http://WWW.VIACTIV.DE
   I.2)Gemeinsame Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://www.subreport.de/E71593582
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Gesundheit
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Zulassungsverfahren Verträge optimierte Arzneimittelversorgung nach §
   140a SGB V
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   85000000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Die VIACTIV Krankenkasse plant im Rahmen der Förderung durch den
   Innovationsfonds den Aufbau sektorenübergreifender regionaler
   geriatrischer Teams (Pflegefachkräfte, Apotheker, Ärzte) mit dem Ziel
   der Verbesserung der Versorgungseffizienz pflegebedürftiger
   geriatrischer Patienten im Bereich der Arzneimittelversorgung.
   Hierzu werden Verträge nach § 140a Abs. 1 SGB V i. V. m § 92b SGB XI
   abgeschlossen.
   Zulassungsverfahren im Sinne des Erwägungsgrundes (4) der EU-Richtlinie
   (2014/24/EG) vom 26.2.2014 über die öffentliche Auftragsvergabe. Jeder
   geeignete Interessent kann Vertragspartner werden. Unter
   Vorgabeeinheitlicher Eignungsanforderungen und unter Berücksichtigung
   des Wirtschaftlichkeitsgebotes (SGB V §§4 IV, 12, 70) wird allen
   geeigneten Leistungserbringern der Abschluss eines Vertrages nach §
   140a SGB V angeboten, solange die Ziele des Vertrages zum Zeitpunkt des
   Vertragsschlusses noch erreicht werden können.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   85140000
   85144000
   85144100
   85149000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE
   NUTS-Code: DEA
   Hauptort der Ausführung:
   Zulassungsverfahren Verträge zur Optimierten Arzneimittelversorgung
   nach § 140a SGB V Bundesland Nordrhein-Westfalen.
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die VIACTIV Krankenkasse plant das Zulassungsverfahren der integrierten
   Versorgungsleistungen zur Versorgung pflegebedürftiger geriatrischer
   Versicherter für den Zeitraum der Förderung durch den Innovationsfonds.
   Die Versorgung der Versicherten soll erfolgen durch eine neue Form der
   Zusammenarbeit und ein klinisch geprüftes, Software-unterstütztes
   Risikomanagement. Dieses soll in ambulanten und stationären
   Pflegeeinrichtungen (nachfolgend Bewerber genannt) und den versorgenden
   Apotheken etabliert werden. Eine deutlich verbesserte
   Risikokommunikation zwischen den Beteiligten soll erreicht werden durch
   eine sektoren-und berufsgruppenübergreifende geriatrische
   Qualifizierung und Umsetzung von Qualitätsanforderungen. Die
   beteiligten Pflegefachkräfte, Apotheker und Ärzte erhalten zur
   Sicherstellung der fachlichen Expertise vor Ort eine duale betriebliche
   Ausbildung mit Hochschulanteilen der praktischen Geriatrie.
   Die Software-Bereitstellung sowie die geriatrische Qualifizierung
   erfolgt durch den im Förderbescheid festgelegten pharmazeutischen
   Konsortialpartner.
   Durch Risikoscreenings, eine verstärkte Risiko-Nutzen-Bewertung,
   gezielte Therapiebeobachtungen und Risiko-Kommunikation sollen folgende
   Ziele erreicht werden:
    Implementierung von Arzneimittelrisikomanagementsystemen,
    Vermeidung/Verringerung unerwünschter Arzneimittelereignisse (UAE),
    dauerhafte und nachhaltige Reduktion arzneimittelinduzierter
   Risikosituationen.
   Die zukünftigen Vertragspartner versorgen die Versicherten auf
   Grundlage des Vertrages und sind verantwortlich für die Einbindung der
   notwendigen weiteren Leistungserbringer nach Punkt III.1.3. 1.d)
   bzw.III.1.3. 2.d).
   Die Leistungserbringer haben personenbezogene, technische
   Voraussetzungen sowie Qualitätsanforderungen zu erfüllen, die im
   Teilnahmeantrag (einschließlich Formblätter) beschrieben sind.
   Die Vergütung erfolgt pauschaliert. Die Verträge starten frühestens ab
   1.3.2018.
   Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwendet,
   da es kein Formular für Zulassungsverfahren gibt. Verträge, bei denen
   keine Auswahlentscheidung unter den geeigneten Bewerbern getroffen
   wird, unterliegen nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter
   vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars
   nicht verbunden.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/03/2018
   Ende: 30/06/2020
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Eine Verlängerung der Verträge über die geplante Laufzeit hinaus ist
   auf Grund der auslaufenden Förderung im Rahmen des Innovationsfonds
   nicht möglich.
   Gemäß dem vorliegenden Evaluationskonzept werden die Routinedaten der
   teilnehmenden Patienten sowohl retrospektiv für die letzten 18 Monate
   vor der Intervention als auch prospektiv im Laufe der Intervention
   erhoben. Um sicherzustellen, dass von allen teilnehmenden Patienten ein
   Zeitraum von 18 Monaten nach Interventionsbeginn berücksichtigt werden
   kann, erfolgt die letzte Datenerhebung 18 Monate nach Einschluss des
   letzten Teilnehmers.
   Auf Grund der Evaluationsdauer ist der letztmögliche
   Vertragsabschlusstermin somit der 31.12.2018.
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Den Teilnahmeantrag inklusive der erforderlichen Formblätter sind nach
   Registrierung im Portal verfügbar.
   Fragen zum Verfahren oder zu den Unterlagen sind ausschließlich über
   das Vergabeportal zu kommunizieren.
   Etwaige mündliche Auskünfte sind unverbindlich, gleich durch wen sie
   erteilt werden.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   a) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit (Formblatt 1) b) Nachweis (Kopie)
   über aktuelle Eintragung im Handelsregister (Formblatt 1a) (nicht älter
   als zwölf Monate),sofern der Bewerber zum Eintrag ins Handelsregister
   verpflichtet ist.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Nachweis (Kopie) einer angemessenen Betriebshaftpflichtversicherung
   oder alternativ Abgabe einer Eigenerklärung zur
   Betriebshaftpflichtversicherung' (Formblatt 2), dass im Falle der
   Teilnahme an dem Vertrag eine solche abgeschlossen sein wird.
   Deckungssummen: mindestens 3 000 000 EUR für Personen-/Sachschäden,
   mindestens 100 000 EUR für Vermögensschäden.
   III.1.3)
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   1) Eignungskriterien für die vollstationären Pflegeeinrichtungen:
   (a) Ein Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI und eine
   Vergütungsvereinbarung gemäß § 84 Abs. 5 SGB XI ist für die Region
   Nordrhein-Westfalen abgeschlossen;
   (b) Der Integrationsanbieter verfügt über mindestens 20 Plätze. Davon
   sind mindestens 20 Versicherte bei Abschluss dieses Vertrages bei dem
   beteiligten Kostenträgern versichert;
   (c) Der Integrationsanbieter verfügt über einen Internet Browser mit
   Internetanschluss;
   (d) Bereits abgeschlossene Kooperationsvereinbarung (bzw.
   Absichtserklärung) mit der/den heimversorgenden Apotheke/n gemäß
   Formblatt 4, welche über einen Vertrag zur Versorgung von Bewohnern von
   Heimen entsprechend § 12a Gesetz über das Apothekenwesen verfügen. Die
   Heimversorgung ist entsprechend § 2a der Apothekenbetriebsordnung
   Bestandteil im QM-System der Apotheke. Die Leitlinie der
   Bundesapothekerkammer "Versorgung der Bewohner von Heimen" bildet die
   Grundlage der Versorgungsprozesse;
   (e) Die hausärztliche Versorgung der Pflegebedürftigen in der
   stationären Pflegeeinrichtung ist durch ärztliche Leistungserbringer
   sichergestellt, welche folgende Voraussetzungen erfüllen:
   Die vertragsgegenständlichen ärztlichen Leistungen werden durch
   niedergelassene Ärzte und/odermedizinische Versorgungszentren und/oder
   Polikliniken und/oder anderweitig ermächtigte sowie im Krankenhaus
   tätigen Ärzten oder dem Integrationsanbieter mit Zulassung zur
   vertragsgemäßen ärztlichen Leistungserbringung (Institutsermächtigung)
   erbracht.
   Die nachfolgenden gesetzlichen Grundlagen sind geltend:
    § 73 SGB V,
    § 95 Abs. 2 i. V. m. §§ 116 ff. SGB V.
   Optional ist der Abschluss einer Kooperationsvereinbarung (bzw.
   Absichtserklärung) mit dem ärztlichen Leistungserbringer gemäß
   Formblatt 5 zu erbringen und deren Zulassungsstatus sowie Qualifikation
   der VIACTIV Krankenkasse gegenüber nachzuweisen. Der ärztliche
   Leistungserbringer betreut mindestens 5teilnehmende Versicherte der
   Kostenträger.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   2) Eignungskriterien für die ambulante Pflegeeinrichtung:
   (a) Ein Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI und ein Vertrag gemäß §
   132a Abs. 2 SGB V mit der VIACTIV Krankenkasse ist für die jeweilige
   Region Nordrhein-Westfalen abgeschlossen;
   (b) Der Integrationsanbieter versorgt bei Vertragsabschluss mindestens
   20 Versicherte der Kostenträger mit Sachleistungen gemäß § 36 SGB XI
   und Leistungen nach dem SGB V gemäß der Richtlinie des Gemeinsamen
   Bundesauschusses über die Verordnung von häuslicher Krankenpflege nach
   den Nr. 14, 17-20, Nr. 24 undNr.26;
   (c) Der Integrationsanbieter verfügt über einen Internet Browser mit
   Internetanschluss;
   (d) Bereits abgeschlossene Kooperationsvereinbarung (bzw.
   Absichtserklärung) mit der/den heimversorgenden Apotheke/n gemäß
   Formblatt 4, welche über einen Vertrag zur Versorgung von Bewohnern von
   Heimen entsprechend § 12a Gesetz über das Apothekenwesen verfügen. Die
   Heimversorgung ist entsprechend § 2a der Apothekenbetriebsordnung
   Bestandteil im QM-System der Apotheke. Die Leitlinie der
   Bundesapothekerkammer "Versorgung der Bewohner von Heimen" bildet die
   Grundlage der Versorgungsprozesse;
   (e) Die hausärztliche Versorgung der Pflegebedürftigen in der
   ambulanten Pflegeeinrichtung ist durch ärztliche Leistungserbringer
   sichergestellt, welche folgende Voraussetzungen erfüllen:
   Die vertragsgegenständlichen ärztlichen Leistungen werden durch
   niedergelassene Ärzte und/odermedizinische Versorgungszentren und/oder
   Polikliniken und/oder anderweitig ermächtigte sowie im Krankenhaus
   tätigen Ärzten oder dem Integrationsanbieter mit Zulassung zur
   vertragsgemäßen ärztlichen Leistungserbringung (Institutsermächtigung)
   erbracht.
   Die nachfolgenden gesetzlichen Grundlagen sind geltend:
    § 73 SGB V,
    § 95 Abs. 2 i. V. m. §§ 116 ff. SGB V.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
   Geplante Höchstanzahl an Beteiligten an der Rahmenvereinbarung: 999
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 31/12/2018
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 01/01/2019
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 31/12/2018
   Ortszeit: 12:30
   Ort:
   Bochum.
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Nach der Registrierung auf Subreport stehen den Bewerbern die
   erforderlichen Vergabeunterlagen zum Nachweis der jeweiligen
   Eignungskriterien zur Verfügung.
   Fragen zum Verfahren oder zu den Unterlagen einschließlich der
   geforderten Eignungsnachweise sind aus datenschutzrechtlichen Gründen
   ausschließlich elektronisch über den registrierten Zugang auf Subreport
   zu übermitteln.
   Der Teilnahmeantrag ist in deutscher Sprache zu erstellen und in einem
   Original und einer Kopie in Papierform in einen fensterlosen
   Briefumschlag zu legen und zu verschließen. Dieser Briefumschlag ist
   mit dem beigefügten Kennzettel zu versehen.
   Darüber hinaus ist eine digitale Version der Teilnahmeanträge auf USB
   Stick oder CD-ROM beizulegen.
   Der so gekennzeichnete Umschlag ist in einem weiteren (äußeren)
   Versandumschlag unterzubringen. Auf diesen ist der vorbereitete
   Vordruck mit der Anschrift des Auftraggebers anzubringen und an die
   unter Punkt I.1 genannte Kontaktstelle zu übersenden.
   Der Teilnahmeantrag kann jederzeit bis zum 31.12.2018 gestellt werden.
   Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwendet,
   da es kein Formular für Zulassungsverfahren gibt. Verträge, bei denen
   keine Auswahlentscheidung unter den geeigneten Bewerbern getroffen
   wird, unterliegen nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter
   vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars
   nicht verbunden.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Die Vergabekammer des Bundes
   Villemombler Str. 76
   Bonn
   53123
   Deutschland
   Telefon: +49 228 / 9499-0
   E-Mail: [4]vk@bundeskartellamt.bund.de
   Fax: +49 228/9499-163
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Rein vorsorglich, dass das Kartellrecht für anwendbar gehalten wird,
   wird außerdem hingewiesen auf:
   § 134 GWB Informations- und Wartepflicht 1) Öffentliche Auftraggeber
   haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen,
   über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll,
   über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots
   und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in
   Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine
   Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt
   wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die
   betroffenen Bieter ergangen ist;
   2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information
   nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
   elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
   zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
   Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
   betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
   3) (...) § 135 GWB Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von
   Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134
   verstoßen hat oder 2. (...).
   (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
   sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als
   sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
   30 Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
   § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein
   Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend
   gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
   Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
   innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
   Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden;
   4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   (...) § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer
   entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und
   trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen
   und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist
   an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die
   Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
   (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden.
   (...).".
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   16/02/2018
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   1. mailto:Anna-Lena.Dohmann@viactiv.de?subject=TED
   2. http://WWW.VIACTIV.DE/
   3. https://www.subreport.de/E71593582
   4. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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