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Ausschreibung: Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens - DE-Bochum
Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Diverse Dienstleistungen im Gesundheitswesen
Dienstleistungen von Krankenanstalten
Dienstleistungen von Pflegeeinrichtungen
Dienstleistungen im pharmazeutischen Bereich
Dokument Nr...: 76331-2018 (ID: 2018022009180198144)
Veröffentlicht: 20.02.2018
*
DE-Bochum: Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
2018/S 35/2018 76331
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
VIACTIV Krankenkasse
Universitätsstraße 43
Bochum
44789
Deutschland
Kontaktstelle(n): Anna-Lena Dohmann
Telefon: +49 234 / 479-2074
E-Mail: [1]Anna-Lena.Dohmann@viactiv.de
Fax: +49 234/91533-237
NUTS-Code: DEA
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]http://WWW.VIACTIV.DE
I.2)Gemeinsame Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://www.subreport.de/E71593582
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Zulassungsverfahren Verträge optimierte Arzneimittelversorgung nach §
140a SGB V
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
85000000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Die VIACTIV Krankenkasse plant im Rahmen der Förderung durch den
Innovationsfonds den Aufbau sektorenübergreifender regionaler
geriatrischer Teams (Pflegefachkräfte, Apotheker, Ärzte) mit dem Ziel
der Verbesserung der Versorgungseffizienz pflegebedürftiger
geriatrischer Patienten im Bereich der Arzneimittelversorgung.
Hierzu werden Verträge nach § 140a Abs. 1 SGB V i. V. m § 92b SGB XI
abgeschlossen.
Zulassungsverfahren im Sinne des Erwägungsgrundes (4) der EU-Richtlinie
(2014/24/EG) vom 26.2.2014 über die öffentliche Auftragsvergabe. Jeder
geeignete Interessent kann Vertragspartner werden. Unter
Vorgabeeinheitlicher Eignungsanforderungen und unter Berücksichtigung
des Wirtschaftlichkeitsgebotes (SGB V §§4 IV, 12, 70) wird allen
geeigneten Leistungserbringern der Abschluss eines Vertrages nach §
140a SGB V angeboten, solange die Ziele des Vertrages zum Zeitpunkt des
Vertragsschlusses noch erreicht werden können.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
85140000
85144000
85144100
85149000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE
NUTS-Code: DEA
Hauptort der Ausführung:
Zulassungsverfahren Verträge zur Optimierten Arzneimittelversorgung
nach § 140a SGB V Bundesland Nordrhein-Westfalen.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die VIACTIV Krankenkasse plant das Zulassungsverfahren der integrierten
Versorgungsleistungen zur Versorgung pflegebedürftiger geriatrischer
Versicherter für den Zeitraum der Förderung durch den Innovationsfonds.
Die Versorgung der Versicherten soll erfolgen durch eine neue Form der
Zusammenarbeit und ein klinisch geprüftes, Software-unterstütztes
Risikomanagement. Dieses soll in ambulanten und stationären
Pflegeeinrichtungen (nachfolgend Bewerber genannt) und den versorgenden
Apotheken etabliert werden. Eine deutlich verbesserte
Risikokommunikation zwischen den Beteiligten soll erreicht werden durch
eine sektoren-und berufsgruppenübergreifende geriatrische
Qualifizierung und Umsetzung von Qualitätsanforderungen. Die
beteiligten Pflegefachkräfte, Apotheker und Ärzte erhalten zur
Sicherstellung der fachlichen Expertise vor Ort eine duale betriebliche
Ausbildung mit Hochschulanteilen der praktischen Geriatrie.
Die Software-Bereitstellung sowie die geriatrische Qualifizierung
erfolgt durch den im Förderbescheid festgelegten pharmazeutischen
Konsortialpartner.
Durch Risikoscreenings, eine verstärkte Risiko-Nutzen-Bewertung,
gezielte Therapiebeobachtungen und Risiko-Kommunikation sollen folgende
Ziele erreicht werden:
Implementierung von Arzneimittelrisikomanagementsystemen,
Vermeidung/Verringerung unerwünschter Arzneimittelereignisse (UAE),
dauerhafte und nachhaltige Reduktion arzneimittelinduzierter
Risikosituationen.
Die zukünftigen Vertragspartner versorgen die Versicherten auf
Grundlage des Vertrages und sind verantwortlich für die Einbindung der
notwendigen weiteren Leistungserbringer nach Punkt III.1.3. 1.d)
bzw.III.1.3. 2.d).
Die Leistungserbringer haben personenbezogene, technische
Voraussetzungen sowie Qualitätsanforderungen zu erfüllen, die im
Teilnahmeantrag (einschließlich Formblätter) beschrieben sind.
Die Vergütung erfolgt pauschaliert. Die Verträge starten frühestens ab
1.3.2018.
Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwendet,
da es kein Formular für Zulassungsverfahren gibt. Verträge, bei denen
keine Auswahlentscheidung unter den geeigneten Bewerbern getroffen
wird, unterliegen nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter
vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars
nicht verbunden.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/03/2018
Ende: 30/06/2020
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Eine Verlängerung der Verträge über die geplante Laufzeit hinaus ist
auf Grund der auslaufenden Förderung im Rahmen des Innovationsfonds
nicht möglich.
Gemäß dem vorliegenden Evaluationskonzept werden die Routinedaten der
teilnehmenden Patienten sowohl retrospektiv für die letzten 18 Monate
vor der Intervention als auch prospektiv im Laufe der Intervention
erhoben. Um sicherzustellen, dass von allen teilnehmenden Patienten ein
Zeitraum von 18 Monaten nach Interventionsbeginn berücksichtigt werden
kann, erfolgt die letzte Datenerhebung 18 Monate nach Einschluss des
letzten Teilnehmers.
Auf Grund der Evaluationsdauer ist der letztmögliche
Vertragsabschlusstermin somit der 31.12.2018.
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Den Teilnahmeantrag inklusive der erforderlichen Formblätter sind nach
Registrierung im Portal verfügbar.
Fragen zum Verfahren oder zu den Unterlagen sind ausschließlich über
das Vergabeportal zu kommunizieren.
Etwaige mündliche Auskünfte sind unverbindlich, gleich durch wen sie
erteilt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
a) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit (Formblatt 1) b) Nachweis (Kopie)
über aktuelle Eintragung im Handelsregister (Formblatt 1a) (nicht älter
als zwölf Monate),sofern der Bewerber zum Eintrag ins Handelsregister
verpflichtet ist.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Nachweis (Kopie) einer angemessenen Betriebshaftpflichtversicherung
oder alternativ Abgabe einer Eigenerklärung zur
Betriebshaftpflichtversicherung' (Formblatt 2), dass im Falle der
Teilnahme an dem Vertrag eine solche abgeschlossen sein wird.
Deckungssummen: mindestens 3 000 000 EUR für Personen-/Sachschäden,
mindestens 100 000 EUR für Vermögensschäden.
III.1.3)
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1) Eignungskriterien für die vollstationären Pflegeeinrichtungen:
(a) Ein Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI und eine
Vergütungsvereinbarung gemäß § 84 Abs. 5 SGB XI ist für die Region
Nordrhein-Westfalen abgeschlossen;
(b) Der Integrationsanbieter verfügt über mindestens 20 Plätze. Davon
sind mindestens 20 Versicherte bei Abschluss dieses Vertrages bei dem
beteiligten Kostenträgern versichert;
(c) Der Integrationsanbieter verfügt über einen Internet Browser mit
Internetanschluss;
(d) Bereits abgeschlossene Kooperationsvereinbarung (bzw.
Absichtserklärung) mit der/den heimversorgenden Apotheke/n gemäß
Formblatt 4, welche über einen Vertrag zur Versorgung von Bewohnern von
Heimen entsprechend § 12a Gesetz über das Apothekenwesen verfügen. Die
Heimversorgung ist entsprechend § 2a der Apothekenbetriebsordnung
Bestandteil im QM-System der Apotheke. Die Leitlinie der
Bundesapothekerkammer "Versorgung der Bewohner von Heimen" bildet die
Grundlage der Versorgungsprozesse;
(e) Die hausärztliche Versorgung der Pflegebedürftigen in der
stationären Pflegeeinrichtung ist durch ärztliche Leistungserbringer
sichergestellt, welche folgende Voraussetzungen erfüllen:
Die vertragsgegenständlichen ärztlichen Leistungen werden durch
niedergelassene Ärzte und/odermedizinische Versorgungszentren und/oder
Polikliniken und/oder anderweitig ermächtigte sowie im Krankenhaus
tätigen Ärzten oder dem Integrationsanbieter mit Zulassung zur
vertragsgemäßen ärztlichen Leistungserbringung (Institutsermächtigung)
erbracht.
Die nachfolgenden gesetzlichen Grundlagen sind geltend:
§ 73 SGB V,
§ 95 Abs. 2 i. V. m. §§ 116 ff. SGB V.
Optional ist der Abschluss einer Kooperationsvereinbarung (bzw.
Absichtserklärung) mit dem ärztlichen Leistungserbringer gemäß
Formblatt 5 zu erbringen und deren Zulassungsstatus sowie Qualifikation
der VIACTIV Krankenkasse gegenüber nachzuweisen. Der ärztliche
Leistungserbringer betreut mindestens 5teilnehmende Versicherte der
Kostenträger.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
2) Eignungskriterien für die ambulante Pflegeeinrichtung:
(a) Ein Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI und ein Vertrag gemäß §
132a Abs. 2 SGB V mit der VIACTIV Krankenkasse ist für die jeweilige
Region Nordrhein-Westfalen abgeschlossen;
(b) Der Integrationsanbieter versorgt bei Vertragsabschluss mindestens
20 Versicherte der Kostenträger mit Sachleistungen gemäß § 36 SGB XI
und Leistungen nach dem SGB V gemäß der Richtlinie des Gemeinsamen
Bundesauschusses über die Verordnung von häuslicher Krankenpflege nach
den Nr. 14, 17-20, Nr. 24 undNr.26;
(c) Der Integrationsanbieter verfügt über einen Internet Browser mit
Internetanschluss;
(d) Bereits abgeschlossene Kooperationsvereinbarung (bzw.
Absichtserklärung) mit der/den heimversorgenden Apotheke/n gemäß
Formblatt 4, welche über einen Vertrag zur Versorgung von Bewohnern von
Heimen entsprechend § 12a Gesetz über das Apothekenwesen verfügen. Die
Heimversorgung ist entsprechend § 2a der Apothekenbetriebsordnung
Bestandteil im QM-System der Apotheke. Die Leitlinie der
Bundesapothekerkammer "Versorgung der Bewohner von Heimen" bildet die
Grundlage der Versorgungsprozesse;
(e) Die hausärztliche Versorgung der Pflegebedürftigen in der
ambulanten Pflegeeinrichtung ist durch ärztliche Leistungserbringer
sichergestellt, welche folgende Voraussetzungen erfüllen:
Die vertragsgegenständlichen ärztlichen Leistungen werden durch
niedergelassene Ärzte und/odermedizinische Versorgungszentren und/oder
Polikliniken und/oder anderweitig ermächtigte sowie im Krankenhaus
tätigen Ärzten oder dem Integrationsanbieter mit Zulassung zur
vertragsgemäßen ärztlichen Leistungserbringung (Institutsermächtigung)
erbracht.
Die nachfolgenden gesetzlichen Grundlagen sind geltend:
§ 73 SGB V,
§ 95 Abs. 2 i. V. m. §§ 116 ff. SGB V.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
Geplante Höchstanzahl an Beteiligten an der Rahmenvereinbarung: 999
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 31/12/2018
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 01/01/2019
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 31/12/2018
Ortszeit: 12:30
Ort:
Bochum.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Nach der Registrierung auf Subreport stehen den Bewerbern die
erforderlichen Vergabeunterlagen zum Nachweis der jeweiligen
Eignungskriterien zur Verfügung.
Fragen zum Verfahren oder zu den Unterlagen einschließlich der
geforderten Eignungsnachweise sind aus datenschutzrechtlichen Gründen
ausschließlich elektronisch über den registrierten Zugang auf Subreport
zu übermitteln.
Der Teilnahmeantrag ist in deutscher Sprache zu erstellen und in einem
Original und einer Kopie in Papierform in einen fensterlosen
Briefumschlag zu legen und zu verschließen. Dieser Briefumschlag ist
mit dem beigefügten Kennzettel zu versehen.
Darüber hinaus ist eine digitale Version der Teilnahmeanträge auf USB
Stick oder CD-ROM beizulegen.
Der so gekennzeichnete Umschlag ist in einem weiteren (äußeren)
Versandumschlag unterzubringen. Auf diesen ist der vorbereitete
Vordruck mit der Anschrift des Auftraggebers anzubringen und an die
unter Punkt I.1 genannte Kontaktstelle zu übersenden.
Der Teilnahmeantrag kann jederzeit bis zum 31.12.2018 gestellt werden.
Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwendet,
da es kein Formular für Zulassungsverfahren gibt. Verträge, bei denen
keine Auswahlentscheidung unter den geeigneten Bewerbern getroffen
wird, unterliegen nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter
vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars
nicht verbunden.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Die Vergabekammer des Bundes
Villemombler Str. 76
Bonn
53123
Deutschland
Telefon: +49 228 / 9499-0
E-Mail: [4]vk@bundeskartellamt.bund.de
Fax: +49 228/9499-163
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Rein vorsorglich, dass das Kartellrecht für anwendbar gehalten wird,
wird außerdem hingewiesen auf:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht 1) Öffentliche Auftraggeber
haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen,
über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll,
über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots
und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in
Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine
Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt
wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die
betroffenen Bieter ergangen ist;
2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information
nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
3) (...) § 135 GWB Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von
Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134
verstoßen hat oder 2. (...).
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als
sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
30 Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein
Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden;
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
(...) § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer
entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und
trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen
und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist
an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die
Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden.
(...).".
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16/02/2018
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1. mailto:Anna-Lena.Dohmann@viactiv.de?subject=TED
2. http://WWW.VIACTIV.DE/
3. https://www.subreport.de/E71593582
4. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
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