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Ausschreibung: Dienstleistungen von Ingenieurbüros - DE-Stuttgart
Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau
Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
Dokument Nr...: 76428-2018 (ID: 2018022009195498255)
Veröffentlicht: 20.02.2018
*
DE-Stuttgart: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
2018/S 35/2018 76428
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Regierungspräsidium Stuttgart
Industriestr. 5
Stuttgart
70565
Deutschland
Kontaktstelle(n): Referat 44 Straßenplanung
Telefon: +49 711904-14418
E-Mail: [1]adrian.john@rps.bwl.de
Fax: +49 711904-14090
NUTS-Code: DE111
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/rps
I.2)Gemeinsame Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]http://www.klotzundpartner.de/bekanntmachungen
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Planungsleistungen für den 6-streifigen Ausbau der B 27 zwischen AS
Aich AS Leinfelden-Echterdingen Nord
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71300000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Es sind Ingenieurleistungen gem. Honorarordnung der Architekten und
Ingenieure (HOAI) in der bei Vertragsabschluss gültigen Fassung zu
vergeben. Es werden folgende Objektplanungen vergeben:
Objektplanung Verkehrsanlagen gemäß Teil 3, Abschnitt 4, § 47, LP 1 +
2, optional LP 3 + 4, HOAI 2013,
Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß Teil 3, Abschnitt 3, § 43, LP 1
+ 2, optional LP 3 + 4, HOAI 2013 (Lärmschutz- und
Entwässerungseinrichtungen),
Besondere Leistungen.
Beabsichtigt ist die Vergabe im Rahmen mehrerer Stufen. Zunächst sollen
die Grundlagenermittlung (LPH) und Vorplanung (LPH) beauftragt werden.
Die Übertragung der LPH 3 + 4 ist beabsichtigt. Ein Rechtsanspruch
besteht jedoch nicht. Weiteres siehe Punkt II.2.14.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 850 000.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71322000
71322500
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE111
Hauptort der Ausführung:
Stuttgart
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Darstellung des Vorhabens:
Das Land Baden-Württemberg plant im Auftrag der Bundesrepublik
Deutschland den 6-streifigen Ausbau der Bundesstraße 27 zwischen den
Anschlussstellen (AS) Aich und Leinfelden-Echterdingen Nord. Ziel ist
es, unter Abwägung aller relevanten Kriterien ein Konzept für einen
6-streifigen Ausbau der Bundesstraße 27 zu erarbeiten und in Text und
Plan darzustellen. Hierzu ist ein genehmigungsfähiger RE-Entwurf
entsprechend der derzeit gültigen Richtlinien zum Planungsprozess und
für die Gestaltung von Entwurfsunterlagen im Straßenbau (RE) zu
erstellen.
Straßen bauliche Beschreibung:
Die Gesamtlänge der Planungsstrecke beträgt ca. 9,15 km. Beginn der
Planungsstrecke: nördlich von Aichtal an der AS Aich am Zusammenschluss
von B 27 und B 312, Ende der Planungsstrecke: nördlich von Echterdingen
an der AS Leinfelden-Echterdingen Nord am südlichen Ende der AS
Stuttgart Degerloch im Zuge der A 8.
Varianten:
Aufgrund der teilweise sehr beengten Verhältnisse im Bereich von
Echterdingen, Stetten und Bonlanden durch die westlich bzw. südlich
angrenzende Bebauung, beschränkt sich die Variantenwahl auf einen
asymmetrisch nördlichen/östlichen Ausbau, einen knappen asymmetrischen
Ausbau in nördliche/ östliche Richtung, einen symmetrischen Ausbau
sowie eine Kombination aus diesen. Die Trasse ist richtlinienkonform
anzupassen und der Trassenkorridor ist beizubehalten. Die 4 vorhandenen
teilplanfreien Knotenpunkte mit dem nachgeordneten Netz sind zu
überplanen und an die ausgebaute Trasse anzupassen. Dabei sind
verschiedene Varianten unter Berücksichtigung der Zwangspunkte zu
untersuchen.
Planerische Beschreibung:
Die Planungsleistungen für die Objektplanung der Verkehrsanlagen
sowie zusätzlich die Objektplanung der Ingenieurbauwerke für die
Lärmschutz- und Entwässerungseinrichtungen sollen entsprechend der bei
Vertragsabschluss geltenden HOAI nach den Leistungsphasen 1+2 und
optional den Leistungsphasen 3+4 beauftragt werden,
Die Entwurfselemente sind entsprechend den aktuellen Richtlinien für
die Anlage von Autobahnen (RAA) anzupassen,
Der 6-streifige, autobahnähnliche Ausbau der Bundesstraße mit einem
Querschnitt RQ 36 ist als Vollausbau vorzusehen,
Die Lärmschutzmaßnahmen sind unter Berücksichtigung der
städtebaulichen und topografischen Randbedingungen zu konzipieren und
bei der Planung zu berücksichtigen. Bereits in Lph 2 sind detaillierte
schalltechnische Untersuchungen und eine Vordimensionierung der
Lärmschutzeinrichtungen mit Voll- und Teilschutzkonzepten nach den
Vorgaben der 16. BImSchV und unter Berücksichtigung der RLS-90
durchzuführen,
Die entwässerungstechnischen Einrichtungen sind unter
Berücksichtigung der städtebaulichen und topografischen Randbedingungen
sowie der kritischen Vorflutsituation neu zu konzipieren und bei der
Planung zu berücksichtigen. Bereits in Lph 2 ist ein
Entwässerungskonzept zu erstellen und eine Vordimensionierung der
Regenklär- und Regenrückhaltebecken durchzuführen,
Vorhandene Zwangspunkte sind u.a. (Liste ist unvollständig):
die Anschlüsse an die vorhandene bzw. neu geplante Trassenführung,
die teilweise dicht angrenzende Bebauung,
die planfestgestellte Verlängerung der Stadtbahnlinie U6 im Bereich
Echterdingen,
mehrere Naturdenkmäler und ein Landschaftsschutzgebiet,
die Nähe zum Stuttgarter Flughafen und die daraus resultierenden
Auflagen für die Planung und den Bau,
verschiedene ober- und unterirdische Leitungen sowie,
die vorhandenen Brücken- und Tunnelbauwerke.
Das Bauvorhaben muss unter Aufrechterhaltung aller vorhandenen
Fahrstreifen und Fahrbeziehungen realisiert werden, hierzu ist die
Realisierbarkeit aller für den Bau entscheidenden Maßnahmen
(Ausbaustufen, Anzahl der Fahrstreifen etc.) bei der Planung zu
berücksichtigen, zu prüfen und nachzuweisen.
Eine ausführliche Projektbeschreibung erhalten Sie mit den
Bewerbungsunterlagen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Fachliche Präsentation / Gewichtung: 85
Preis - Gewichtung: 15
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 850 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/08/2018
Ende: 31/12/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Eignungskriterien gemäß § 122 Abs. 2 GWB Referenzen unternehmen
Objektplanung Verkehrsanlagen: 340 Punkte.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Eine Übertragung der LPH 3 + 4 ist beabsichtigt. Ein Rechtsanspruch
besteht jedoch nicht.
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Zu Punkt II.1.4:
Im Leistungsumfang enthalten sind alle Planungsaufgaben und alle
erforderlichen Nebenleistungen, die zur sachgerechten und vollständigen
Ausführung der Planung gehören bzw. erforderlich sind.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
A) § 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB i. V. m. § 44 Abs. 1 VgV: Nachweis der
Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister, bei ausländischen
Bewerbern / Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft / Nachunternehmern
durch eine Bescheinigung der zuständigen Behörde des Herkunftslandes;
bei Einzelunternehmen Benennung des Geschäftsführers; bei
Kammerzugehörigkeit den Nachweis der Mitgliedschaft vorlegen. Nachweis
darf nicht älter als 3 Monate ab dem Abgabedatum sein
(Ausschlusskriterium).
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
B) § 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i. V. M. § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV:
Berufshaftpflichtversicherung mit 3 000 000 EUR Deckungssumme für
Personenschäden und 5 000 000 EUR Deckungssumme für Sach- und
Vermögensschäden mit Nachweis der Maximierung der Ersatzleistungen auf
mind. das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr. Eine entsprechende
Zusicherung der Versicherung bzw. ein entsprechender
Versicherungsnachweis ist als Anlage dem Teilnahmeantrag beizulegen. Im
Auftragsfall muss die entsprechende Haftpflichtpolice vorgelegt werden,
C) § 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i. V. M. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV: Erklärung
über den Gesamtumsatz und Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags für
die letzten drei Geschäftsjahre,
D) § 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB i. V. M. § 123 GWB: Eigenerklärung über
Nichtvorliegen Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB (Ausschlusskriterium),
E) § 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB i. V. M. § 124 GWB: Eigenerklärung über
Nichtvorliegen Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB (Ausschlusskriterium).
Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bewerbern kurzfristig die
Vorlage geeigneter Nachweise zu den o. g. Eigenerklärungen zu fordern.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Zu C) Das Mittel des Umsatzes im Tätigkeitsbereich des Auftrags in den
letzten drei Geschäftsjahren muss mindestens netto 700 000 betragen.
Bei weniger als netto 700 000 Jahresumsatz im Tätigkeitsbereich des
Auftrags wird die Bewerbung ausgeschlossen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
F) § 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. M. § 46 Abs. 3 Nr. 9 VgV: Angaben zur
Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die der Bewerber
für Erfüllung der Dienstleistung verfügt,
G) § 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV: Zahl der
Beschäftigten und die Zahl der Führungskräfte im Tätigkeitsbereich des
Auftrags als Mittel der letzten 3 Geschäftsjahre,
H) § 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV:
Referenzobjekte mit vergleichbarer Aufgabenstellung und
Planungsanforderungen, mit Angabe des Auftraggebers, der Leistungszeit,
beauftragte Leistungsphasen gemäß HOAI 2013 sowie Projektmerkmalen und
jeweils einer kurzen Beschreibung des Projekts und den erbrachten
Leistungen.
Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bewerbern kurzfristig die
Vorlage geeigneter Nachweise zu den o. g. Eigenerklärungen zu fordern.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Zu G) Für die Umsetzung dieses Projektes sind mindestens 7 Mitarbeiter
zwingend erforderlich. Bei weniger als 7 Mitarbeitern wird die
Bewerbung ausgeschlossen.
Zu H) Als Referenzprojekte anzugeben sind Außerortsstraßen:
2 BAB / autobahnähnliche Bundesstraßen als Referenzobjekte 1 und 2
ODER,
1 BAB / autobahnähnliche Bundesstraße als Referenzobjekt 1 und 2
Bundes-, Landes- oder Kreisstraße als Referenzobjekte 2 + 3.
Mit Leistungsende (=Abschluss der LPH 4) nach dem 31.12.2006 und es
müssen die LPH 1 4 nach HOAI erbracht worden sein.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
I) Die Planung ist digital durchzuführen. Der AG nutzt die
Planungssoftware CARD/1. Falls der AN eine andere, jedoch gleichwertige
Software verwendet, muss damit die Schnittstelle OKSTRA bedient werden
können. Für den Datenaustausch werden der Leitfaden Entwurf, Stand
04-2016 und der Leitfaden Vermessung, Stand 04-2016 des
Regierungspräsidiums Stuttgart vertraglich vereinbart.
J) § 43 Abs.2 + 3 VgV 2016: Rechtsform der Bietergemeinschaft: Bieter-
oder Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Im
Auftragsfall: Gesell. bürgerl. Rechts mit gesamtschuldn. Haftung. Im
Teilnahmeantrag sind alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft
anzugeben, eines davon ist als bevollmächtigter Vertreter zu benennen
(Ausschlusskriterium).
K) § 36 Abs. 1 VgV: Verpflichtungserklärung aller vorgesehenen
Nachunternehmer (Ausschlusskriterium).
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
Verhandlungen durchzuführen
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 20/03/2018
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 24/04/2018
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Laufzeit in Monaten: 12 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der
Angebote)
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Die Bewerbungen sind gemäß § 53 Abs. 5 VgV 2016 in verschlossenen
Umschlägen mit aufgeklebter Kennzeichnung einzureichen. Der Kennzettel
dient nicht als Adressaufkleber!
Für die Bewerbung wurde ein Excel-Bewerbungsbogen erarbeitet, der
ausschließlich über folgenden Link erhältlich ist:
[4]http://www.klotzundpartner.de/bekanntmachungen
Auf der über den o. g. Link erreichbaren Seite werden auch alle
weiteren Informationen (Rückfragebeantwortung, gegebenenfalls
erforderliche Korrekturen der Bewerbungsunterlagen, etc.)
veröffentlicht. Die Veröffentlichung erfolgt nur auf dieser Seite. Alle
Bewerber sind aufgefordert, sich regelmäßig auf der o. g. Seite über
den aktuellen Stand der Dinge zu informieren. Die Bewerbungsunterlagen
werden nicht per E-Mail versendet.
Die zur Verfügung gestellten Bewerbungsunterlagen sind für die
Bewerbung zwingend zu verwenden. Die ausgefüllte Excel-Datei ist auf
einem Datenträger zusammen mit den ausgedruckten und im Original
unterschriebenen Unterlagen abzugeben. Maßgebend bei widersprüchlichen
Angaben sind die im Original unterschriebenen Bewerbungsunterlagen.
Nicht im Original unterzeichnete Bewerbungsunterlagen führen zum
Ausschluss der Bewerbung.
Der Aufwand für die Erstellung des Teilnahmeantrages, des Angebots und
der Präsentation wird nicht durch den Auftraggeber erstattet.
Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen/Rückfragen
ausschließlich per E-Mail an die unter I.3) genannte Kontaktstelle
Kommunikation zu richten und werden über den o. g. Link zur
Beantwortung veröffentlicht.
Die Bewerbungsunterlagen verbleiben bei der Vergabestelle und werden
nicht zurückgegeben.
Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Eine Bewerbung in
einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Einzelbewerbung
aus und umgekehrt.
Eine Bewerbung als Einzelbewerber oder in einer Bewerbergemeinschaft
schließt eine zusätzliche Bewerbung als Subunternehmer aus.
Mehrfachbewerbungen als Subunternehmer bei unterschiedlichen
Einzelbewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften sind zugelassen.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Baden- Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Karl-Friedrich-Strasse 17
Karlsruhe
76133
Deutschland
Telefon: +49 721926-4049
E-Mail: [5]Vergabekammer@rpk.bwl.de
Internet-Adresse:[6]http://www.rp-karlsruhe.de
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB) in der Fassung vom 17.2.2016.
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160
GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein,
(2) Antrags befugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber
gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt:
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden
sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das
gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information
durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax
oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16/02/2018
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References
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2. http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/rps
3. http://www.klotzundpartner.de/bekanntmachungen
4. http://www.klotzundpartner.de/bekanntmachungen
5. mailto:Vergabekammer@rpk.bwl.de?subject=TED
6. http://www.rp-karlsruhe.de/
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