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Ausschreibung: Fernsprech- und Datenübertragungsdienste - DE-Potsdam
Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
Dokument Nr...: 76550-2018 (ID: 2018022009214598373)
Veröffentlicht: 20.02.2018
*
DE-Potsdam: Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
2018/S 35/2018 76550
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Ministerium für Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg
Heinrich-Mann-Allee 107
Potsdam
14473
Deutschland
Kontaktstelle(n): Referat 23: Industrie, Digitalisierung
Telefon: +49 331-8661517
E-Mail: [1]wolfgang.pustal@mwe.brandenburg.de
Fax: +49 331-8661533
NUTS-Code: DE40
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]http://www.mwe.brandenburg.de
Adresse des Beschafferprofils: [3]http://www.mwe.brandenburg.de
I.2)Gemeinsame Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[4]https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/notice/CXP9YHMDYA
3
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Wirtschaft und Finanzen
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Dienstleistungen zu Planung, Lieferung, Aufbau (Implementierung) und
Betrieb von WLAN-Hotspots im Land Brandenburg
Referenznummer der Bekanntmachung: 001/18 PS
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
64210000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Ausschreibungsgegenstand sind Liefer- und Dienstleistungen zu Planung,
Lieferung, Aufbau (Implementierung) und Betrieb von WLAN-Hotspots im
Land Brandenburg. Die WLAN-Hotspots im Land Brandenburg im Sinne dieses
Beschaffungsvorgangs stellen einen Zugangspunkt dar, der es
Bürgerinnen, Bürgern und Gästen des Landes Brandenburg ermöglichen
soll, mit mobilen Endgeräten auf das Internet zuzugreifen. Hierzu muss
eine Infrastruktur geschaffen werden, die einen rechtskonformen,
komfortablen und schnellen Zugang zum Internet, ohne Nutzung
vorhandener, interner Netze, kostenfrei ermöglicht. Vorgesehen sind
etwa 1 200 WLAN-Hotspots im Land Brandenburg, wobei gut 820
WLAN-Hotspots auf definierte touristische Orte entfallen, knapp 210
WLAN-Hotspots auf definierte Landesliegenschaften und weitere knapp 200
WLAN-Hotspots auf kommunale Liegenschaften oder kommunale Standorte,
die von den Kommunen im Einzelnen in Zusammenarbeit mit dem
ausgewählten Unternehmen definiert werden.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 5 000 000.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
Maximale Anzahl an Losen, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Dienstleistungen zu Planung, Lieferung, Aufbau (Implementierung) und
Betrieb von WLAN-Hotspots im Land Brandenburg
Los-Nr.: Los 1 - nördliches Gebietslos
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
64210000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE40
Hauptort der Ausführung:
Ministerium für Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg,
Heinrich-Mann-Allee 107,
14473 Potsdam.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Das Ministerium für Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg (MWE)
beabsichtigt, die Verfügbarkeit von WLAN-Hotspots im Land Brandenburg
zu verbessern. Aus diesem Grund sollen im Auftrag des MWE gut 1 200
WLAN-Hotspots an georeferenzierten Standorten in Kommunen des Landes
Brandenburg errichtet und betrieben werden. Für die Planung, die
Lieferung, die Errichtung/Aufbau, die Implementierung und den Betrieb -
einschließlich Übernahme Betriebskosten sowie Instandhaltung und
Instandsetzung - für einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren sollen
mit dieser Ausschreibung seitens des Landes Brandenburg
Telekommunikationsunternehmen vertraglich gebunden werden.
Zur Berücksichtigung mittelständischer Interessen hat die Vergabestelle
ein nördliches und ein südliches Gebietslos vorgesehen. Im nördlichen
Gebietslos (Los 1) befinden sich etwa 630 WLAN-Hotspots für definierte
touristische Orte, etwa 160 für definierte landeseigene Liegenschaften
und etwa 110 WLAN-Hotspots für kommunale Standorte. Das nördliche
Gebietslos (Los 1) umfasst WLAN-Hotspots in den Landkreisen und
kreisfreien Städten Prignitz, Ostprignitz-Ruppin, Oberhavel, Uckermark,
Barnim, Havelland, Märkisch-Oderland, Potsdam-Mittelmark,
Teltow-Fläming, den nördlichen Teil des Landkreises Dahme-Spreewald,
Potsdam, Brandenburg an der Havel, Frankfurt (Oder) und Oder-Spree.
Folgende Leistungen sind für jeden WLAN-Hotspot zu erbringen:
Standortklärung und hierfür notwendigen Planungsleistungen,
Hardware (Router inklusive Access-Point),
Anschluss an Internetanschlussleitung,
Service Set Identifier (SSID),
Loseinheitliche Landing-Page,
Zugangssicherung,
Jugendschutzfilter,
Anlieferung, Verteilung der Komponenten, Aufbau am gewählten Standort
unter Beistellung der Befestigungsmaterialien für den Aufbau, auch
etwaig notwendiger Masten und einschließlich Entsorgung der
Verpackungen,
Anschluss der Netzkomponenten an das Stromnetz und
Internetanschlussleitung,
Verlegen aller Kabel (Kabelführung) Führung und Übergabe eines
Abnahmeprotokolls einschließlich Aufzeichnung der Anschlussparameter,
des Nachweises der Funktionsprüfung und der Performance-Daten
(Übergabeformular),
Implementierung und Betrieb der WLAN-Hotspots unter Übernahme der
laufenden Kosten für Strom und Internetzugang,
Wartung, Instandhaltung und Instandsetzung auf eigene Kosten während
der vertraglichen Betriebszeit,
Entsorgung der Hardware und Materialien nach Ablauf der Betriebszeit.
Der Zugangspunkt besteht technisch aus einem WLAN-Router und einem
Funkmodul (Access-Point). Der WLAN-Access-Point spannt ein Funknetz auf
und erhält einen Funknetzwerkname (SSID) zugewiesen. Eine Verbindung
zum Funknetz muss mit einer Vielzahl an Geräten gleichzeitig möglich
sein (Smartphone, Tablet, Notebook etc.). Eine Kommunikation zwischen
den Teilnehmern/Geräten ist aus Sicherheitsgründen nicht gewünscht. Die
WLAN-Hotspots müssen rund um die Uhr öffentlich zugänglich sein und
müssen ohne Nutzungsentgelte, Anmeldung und Registrierung auskommen.
Eine freie bzw. kostenlose Nutzung bedeutet, dass jede/r sich sofort
damit verbinden kann, sofern er/sie die
Nutzungs-/Datenschutzbedingungen durch einen einfachen Klick
akzeptiert. Die Nutzung muss 24 h an sieben Tagen der Woche möglich und
selbstverständlich anonym sein. Es dürfen von den Benutzerinnen und
Benutzern keine personenbezogenen Daten erfasst oder ausgewertet
werden. Ein Jugendschutzfilter ist vorzusehen. Jeder Standort muss mit
einem separaten Zugang zum Internet (Internetleitung) ausgestattet
werden. Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen daher zur Realisierung
der WLAN-Hotspots neben der Routing- und Access-Point-Hardware auch
eine Anbindung der Standorte durch eine separate Internetleitung,
sofern notwendig.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 3 500 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 60
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Etwaige Vertragsverlängerungen werden Gegenstand der Verhandlungen
sein.
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 4
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Die Vergabestelle überprüft zunächst die Teilnahmeanträge auf formale
Richtigkeit und Vollständigkeit sowie auf vergaberechtliche
Ausschlussgründe. Bei den nach dieser Prüfung verbleibenden Bewerbern
wird in einem zweiten Schritt geprüft, ob sie die unter III.1.2 und
III.1.3 aufgeführten Mindeststandards (Mindestbedingungen) einhalten.
Bewerber, die diese Mindeststandards nicht erfüllen, scheiden aus.
Unter den dann noch verbleibenden Bewerbern findet eine Bewertung der
Teilnahmeanträge gemäß der nachfolgenden Eignungsmatrix statt:
Anzahl an abgeschlossenen Referenzprojekten (Errichtung und Betrieb
öffentlicher WLAN-Hotspots, eigener oder Betrieb für Dritte) in den
vergangenen drei Jahren (0-1 Projekt: 0 Punkte; 2-3 Projekte: 10
Punkte; 4-5 Projekte: 20 Punkte; 6-7 Projekte: 30 Punkte),
Erfahrungen mit öffentlich iniziierten, entgeltfreien WLAN-Hotspots
für Bürgerinnen und Bürger in den vergangenen drei Jahren (Keine
Erfahrungen: 0 Punkte; 1-2 Projekte: 30 Punkte; 3-4 Projekte: 40
Punkte; ab 5 Projekten: 50 Punkte),
Erfahrungen mit der Zusammenarbeit mit Stellen der öffentlichen
Verwaltung bei Telekommunikationsinfrastrukturmaßnahmen (Keine
Erfahrungen: 0 Punkte; Erfahrungen in 1-3 Projekten mit Stellen der
öffentlichen Verwaltung: 10 Punkte; Erfahrungen ab 4 Projekten mit
Stellen der öffentlichen Verwaltung: 20 Punkte).
Die Vergabestelle wird anhand der von den Bewerbern vorgelegten
Unterlagen zu den einzelnen Eignungskriterien und des fachlichen
Beurteilungsspielraums eine Gesamtbewertung vornehmen.
Insgesamt können max. 100 Punkte vergeben werden. Im Rahmen ihres
Beurteilungsspielraums behält sich die Vergabestelle vor, die oben
genannten Abstufungen bei der Punktevergabe zu den einzelnen
Eignungskriterien vorzunehmen.
Anhand des Ergebnisses der Gesamtbewertung werden anschließend für die
Durchführung des Verhandlungsverfahrens maximal (wenn vorhanden) bis zu
vier geeignete Bewerber zur Abgabe von Angeboten aufgefordert.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Im Rahmen der Verhandlungen mit den ausgewählten Bietern in der 2.
Stufe des Verfahrens werden neben technischen Fragen der Umsetzung und
des Betriebes auch Fragen der Vergütung und der Fälligkeit erörtert.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Dienstleistungen zu Planung, Lieferung, Aufbau (Implementierung) und
Betrieb von WLAN-Hotspots im Land Brandenburg
Los-Nr.: Los 2 - südliches Gebietslos
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
64210000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE40
Hauptort der Ausführung:
Ministerium für Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg
Heinrich-Mann-Allee 107,
14473; Potsdam.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Das Ministerium für Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg (MWE)
beabsichtigt, die Verfügbarkeit von WLAN-Hotspots im Land Brandenburg
zu verbessern. Aus diesem Grund sollen im Auftrag des MWE gut 1 200
WLAN-Hotspots an georeferenzierten Standorten in Kommunen des Landes
Brandenburg errichtet und betrieben werden. Für die Planung, die
Lieferung, die Errichtung/Aufbau, die Implementierung und den Betrieb -
einschließlich Übernahme Betriebskosten sowie Instandhaltung und
Instandsetzung - für einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren sollen
mit dieser Ausschreibung seitens des Landes Brandenburg
Telekommunikationsunternehmen vertraglich gebunden werden.
Zur Berücksichtigung mittelständischer Interessen hat die Vergabestelle
ein nördliches und ein südliches Gebietslos vorgesehen. Das südliche
Gebietslos (Los 2) umfasst WLAN-Hotspotstandorte in den Landkreisen
Elbe-Elster, Oberspreewald-Lausitz, Spree-Neiße, im südlichen Teil des
Landkreises Dahme-Spreewald und in der Stadt Cottbus.
Folgende Leistungen sind für jeden WLAN-Hotspot zu erbringen:
Standortklärung und hierfür notwendigen Planungsleistungen.
Hardware (Router inklusive Access-Point).
Anschluss an Internetanschlussleitung.
Service Set Identifier (SSID).
Loseinheitliche Landing-Page.
Zugangssicherung.
Jugendschutzfilter.
Anlieferung, Verteilung der Komponenten, Aufbau am gewählten Standort
unter Beistellung der Befestigungsmaterialien für den Aufbau, auch
etwaig notwendiger Masten und einschließlich Entsorgung der
Verpackungen.
Anschluss der Netzkomponenten an das Stromnetz und
Internetanschlussleitung.
Verlegen aller Kabel (Kabelführung).
Führung und Übergabe eines Abnahmeprotokolls einschließlich
Aufzeichnung der Anschlussparameter, des Nachweises der
Funktionsprüfung und der Performance-Daten (Übergabeformular).
Implementierung und Betrieb der WLAN-Hotspots unter Übernahme der
lau-fenden Kosten für Strom und Internetzugang.
Wartung, Instandhaltung und Instandsetzung auf eigene Kosten während
der vertraglichen Betriebszeit.
Entsorgung der Hardware und Materialien nach Ablauf der Betriebszeit.
Der Zugangspunkt besteht technisch aus einem WLAN-Router und einem
Funkmodul (Access-Point). Der WLAN-Access-Point spannt ein Funknetz auf
und erhält einen Funknetzwerkname (SSID) zugewiesen. Eine Verbindung
zum Funknetz muss mit einer Vielzahl an Geräten gleichzeitig möglich
sein (Smartphone, Tablet, Notebook etc.). Eine Kommunikation zwischen
den Teilnehmern/Geräten ist aus Sicherheitsgründen nicht gewünscht. Die
WLAN-Hotspots müssen rund um die Uhr öffentlich zugänglich sein und
müssen ohne Nutzungsentgelte, Anmeldung und Registrierung auskommen.
Eine freie bzw. kostenlose Nutzung bedeutet, dass jede/r sich sofort
damit verbinden kann, sofern er/sie die
Nutzungs-/Datenschutzbedingungen durch einen einfachen Klick
akzeptiert. Die Nutzung muss 24 h an sieben Tagen der Woche möglich und
selbstverständlich anonym sein. Es dürfen von den Benutzerinnen und
Benutzern keine personenbezogenen Daten erfasst oder ausgewertet
werden. Jeder Standort muss mit einem separaten Zugang zum Internet
(Internetleitung) ausgestattet werden.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 1 500 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 60
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Etwaige Verlängerungsoptionen werden Gegenstand der Verhandlungen sein.
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 4
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Die Vergabestelle überprüft zunächst die Teilnahmeanträge auf formale
Richtigkeit und Vollständigkeit sowie auf vergaberechtliche
Ausschlussgründe. Bei den nach dieser Prüfung verbleibenden Bewerbern
wird in einem zweiten Schritt geprüft, ob sie die unter III.1.2 und
III.1.3 aufgeführten Mindeststandards (Mindestbedingungen) einhalten.
Bewerber, die diese Mindeststandards nicht erfüllen, scheiden aus.
Unter den dann noch verbleibenden Bewerbern findet eine Bewertung der
Teilnahmeanträge gemäß der nachfolgenden Eignungsmatrix statt:
Anzahl an abgeschlossenen Referenzprojekten (Errichtung und Betrieb
öffentlicher WLAN-Hotspots, eigener oder Betrieb für Dritte) in den
vergangenen drei Jahren (0-1 Projekt: 0 Punkte; 2-3 Projekte: 10
Punkte; 4-5 Projekte: 20 Punkte; 6-7 Projekte: 30 Punkte),
Erfahrungen mit öffentlich iniziierten, entgeltfreien WLAN-Hotspots
für Bürgerinnen und Bürger in den vergangenen drei Jahren (Keine
Erfahrungen: 0 Punkte; 1-2 Projekte: 30 Punkte; 3-4 Projekte: 40
Punkte; ab 5 Projekten: 50 Punkte),
Erfahrungen mit der Zusammenarbeit mit Stellen der öffentlichen
Verwaltung bei Telekommunikationsinfrastrukturmaßnahmen (Keine
Erfahrungen: 0 Punkte; Erfahrungen in 1-3 Projekten mit Stellen der
öffentlichen Verwaltung: 10 Punkte; Erfahrungen ab 4 Projekten mit
Stellen der öffentlichen Verwaltung: 20 Punkte).
Die Vergabestelle wird anhand der von den Bewerbern vorgelegten
Unterlagen zu den einzelnen Eignungskriterien und des fachlichen
Beurteilungsspielraums eine Gesamtbewertung vornehmen. Insgesamt können
max. 100 Punkte vergeben werden. Im Rahmen ihres Beurteilungsspielraums
behält sich die Vergabestelle vor, die oben genannten Abstufungen bei
der Punktevergabe zu den einzelnen Eignungskriterien vorzunehmen.
Anhand des Ergebnisses der Gesamtbewertung werden anschließend für die
Durchführung des Verhandlungsverfahrens maximal (wenn vorhanden) bis zu
vier geeignete Bewerber zur Abgabe von Angeboten aufgefordert.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen, Angabe der
erforderlichen Informationen und Dokumente:
Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als zwölf Monate, ab dem
Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung);
Ggf. (soweit beabsichtigt) Bewerbergemeinschaftserklärung, aus der sich
die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, die Absicht ihres
Zusammenschlusses zu einer gesamtschuldnerisch haftenden
Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall und der bevollmächtigte Vertreter
ergeben;
Ggf. (soweit beabsichtigt) Nachunternehmererklärung, aus der sich
ergibt, dass der Nachunternehmer im Auftragsfall verbindlich für die
Ausführung der Nachunternehmerleistung zur Verfügung steht;
Bestätigung der Steuerbehörde (nicht älter als 12 Monate), dass die
Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß
erfüllt sind und Erklärung des Bewerbers, dass diese Aussage auch noch
zur Zeit des Teilnahmeantrags gilt;
Bestätigung gesetzlicher Sozialversicherer der Beschäftigten (nicht
älter als 12 Monate), dass die Beiträge ordnungsgemäß bezahlt sind und
die Erklärung des Bewerbers, dass dieses Aussage nach wie vor zutrifft;
Nachweis der Meldebestätigung nach § 6 Telekommunikationsgesetz (TKG);
Eigenerklärung im Original, dass beim Bewerber keine Ausschlussgründe
gemäß § 123 Abs. 1 und 2 und § 124 Abs. 1 Gesetz gegen
Wettbewerbsbe-schränkungen (GWB) vorliegen;
Nachweise und Erklärungen aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen
Union sind in einer Übersetzung vorzulegen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der
erforderlichen Informationen und Dokumente:
Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers in den letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit dieser Leistungen betrifft, die
mit den zu erbringenden Leistungen in diesem Ausschreibungsverfahren im
Grundsatz vergleichbar sind (Errichtung und Betrieb von öffentlichen
WLAN-Hotspots, entweder eigener oder Betrieb für Dritte), unter
Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen
ausgeführten Aufträgen. Die Vergabestelle behält sich vor, die
Bestätigung in der Eigenerklärung gemachte Angaben durch weitergehende
Nachweise zu verlangen.
Nachweis über den Abschluss bzw. das Bestehen einer
Betriebshaftpflicht- und Vermögensschadenshaftpflichtversicherung
(nicht älter als 12 Monate). Die Versicherung muss zumindest folgende
Deckungssummen umfassen: für Personen- und Sachschäden mindestens 2,5
Mio. EUR und für Vermögensschäden mindestens 2 Mio. EUR.
Die Eigenerklärung zum Umsatz, der Nachweis über den Abschluss einer
Haftpflichtversicherung und die Absichtserklärung sind für jedes
Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
Nachweise und Erklärungen aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen
Union sind in einer Übersetzung vorzulegen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Die Vergabestelle fordert als vergaberechtliche Mindestbedingung
(Mindeststandards) einen Mindestumsatz in den drei letzten
abgeschlossenen Geschäftsjahren von zusammen (kumuliert) insgesamt
mindestens 1 Mio. EUR aus Leistungen, die mit der Maßnahme hier
vergleichbar sind (Errichtung und Betrieb von öffentlichen
WLAN-Hotspots, entweder eigener oder Betrieb für Dritte). Bei
Bewerbergemeinschaften kann dieser Umsatz insgesamt, also durch
Addition der einzelnen Umsätze, nachgewiesen werden.
Die Vergabestelle fordert als Mindestbedingung (Mindeststandards)
ferner den Nachweis des Abschlusses einer Haftpflichtversicherung mit
den oben benannten Deckungssummen. Sofern die Versicherungssummen
derzeit niedriger sind, ist jedenfalls eine entsprechende Erklärung der
Haftpflichtversicherung vorzulegen, dass die hier geforderten
Mindestdeckungssummen im Zuschlagsfall bereitgestellt werden
(Bereitstellungserklärung).
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der
erforderlichen Information und Dokumente:
Tabellarische Angaben zur grundsätzlichen personellen Ausstattung des
Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft, insbesondere Angaben über die
Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
jahres-durchschnittlich beschäftigten Kräfte, gegliedert nach
Berufsgruppen;
Tabellarische Angaben zur personellen Ausstattung des Bewerbers bzw.
der Bewerbergemeinschaft für Leistungen, die mit der Maßnahme hier im
Grundsatz vergleichbar sind (Errichtung und Betrieb von öffentlichen
WLAN-Hotspots, entweder eigener oder Betrieb für Dritte), insbesondere
Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Kräfte, gegliedert
nach Berufsgruppen;
Tabellarische Angaben mit aussagekräftigen Erläuterungen zu
abgeschlossenen Referenzprojekten in den vergangenen drei
Kalenderjahren die Leistungen zum Gegenstand hatten, die mit dieser
Maßnahme vergleichbar sind (Errichtung und Betrieb von öffentlichen
WLAN-Hotspots, Eigenbetrieb und Betrieb für Dritte). Anerkannt werden
nur Referenzen, die nicht länger als drei Kalenderjahre (gerechnet bis
Ablauf der Bewerbungsfrist) zurückliegen, unter Benennung von
Ansprechpartnern und Telefonnummern auf Auftraggeberseite. Die
Erläuterungen sind für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft
einzeln abzugeben. Die Vergabestelle behält sich vor, die Bestätigung
gemachter Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen;
Tabellarische Angaben mit aussagekräftigen Erläuterungen zu
Erfahrungen mit der Zusammenarbeit mit Stellen der öffentlichen
Verwaltung in Bezug auf Telekommunikationsinfrastrukturmaßnahmen, unter
Benennung von Ansprechpartnern und Telefonnummern auf
Auftraggeberseite. Die Erläuterungen sind für jedes Mitglied einer
Bewerbergemeinschaft einzeln abzugeben. Die Vergabestelle behält sich
vor, die Bestätigung gemachter Angaben durch weitergehende Nachweise zu
verlangen.
Tabellarische Angaben mit aussagekräftigen Erläuterungen zu Erfahrungen
mit öffentlich iniziierten, entgeltfreien WLAN-Hotspots für Bürgerinnen
und Bürger in den vergangenen drei Jahren, unter Benennung von
Ansprechpartnern und Telefonnummern auf Auftraggeberseite. Die
Erläuterungen sind für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft
einzeln abzugeben. Die Vergabestelle behält sich vor, die Bestätigung
gemachter Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Die Vergabestelle fordert als vergaberechtliche Mindestbedingung
(Mindeststandards) mindestens zwei abgeschlossene Referenzprojekte, die
Leistungen zum Gegenstand hatte, die mit dieser Maßnahme vergleichbar
sind (Errichtung und Betrieb von öffentlichen WLAN-Hotspots für
Dritte). Bei Bewerbergemeinschaften kann dieser Nachweis insgesamt,
also durch Addition von durch mehrere Projekte erschlossener
Anschlussnehmer, nachgewiesen werden.
Nachweise und Erklärungen aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen
Union sind in einer Übersetzung vorzulegen.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Im Falle des Zuschlages wird der Auftraggeber verpflichtet sein, die
Regelungen des 3. Teils des Brandenburgischen Vergabegesetzes (Teil 3:
Mindestentgelt).
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 22/03/2018
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 10/04/2018
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/07/2018
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Es findet ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem, europaweiten
Teilnahmewettbewerb gemäß § 17 Abs. 2 Vergabeverordnung (VgV) vom
12.04.2016 (BGBl. I S. 624) statt.
Im Teilnahmewettbewerb wird zunächst ausschließlich die Eignung der
Bewerber überprüft. Es werden bis zu vier von denen, die sich als
geeignet erweisen, in einem zweiten Verfahrensschritt zur Vorlage eines
ersten Angebotes aufgefordert. Die Vergabestelle behält sich aber vor,
auch nur drei Bieter zu Verhandlungen bzw. Angebotsabgabe aufzufordern.
Rückfragen sind frühzeitig an die Vergabestelle zu stellen. Anfragen
nach dem 5.3.2018 können voraussichtlich unter Beachtung des
Gleichheitsgrundsatzes und der Transparenz für alle Bewerber nicht mehr
beantwortet werden. Bitte stellen Sie Rückfragen möglichst schriftlich
per E-Mail an die o.g. Kontaktadressen.
Der Teilnahmeantrag ist formlos im Original und unterschrieben mit den
geforderten Unterlagen und Dokumenten einzureichen, dies an die o.g.
Kontaktstelle mit dem folgenden Text versehen:
Teilnahmeantrag Ausschreibung WLAN-Hotspots".
Erklärungen und Nachweise können, falls sich aus den Ausführungen
nichts anderes ergibt, auch in Kopie eingereicht werden. Die
Vergabestelle behält sich vor, zur näheren Überprüfung die Einreichung
von Originalen zu verlangen.
Formblätter und weitere Unterlagen für diesen Teilnahmewettbewerb und
die Bewerbung gibt es nicht. Kosten für die Verfahrensteilnahme werden
nicht erstattet.
Die Ausschreibungsunterlagen (Teil A. Verfahrensbedingungen mit
Wertungsmatrix, Teil B. Leistungsbeschreibung, Teil C. Vertragsentwurf,
Teil D. Angebotsunterlage und Teil E. Preisblatt) für die zweite Stufe
des Verfahrens, mithin das Verhandlungsverfahren werden erst den
ausgewählten Bietern zur Verfügung gestellt. Diese Unterlagen haben für
den zunächst stattfindenden Teilnahmewettbewerb, in dem ausschließlich
die Eignung der Bewerber überprüft wird, noch keine inhaltliche
Bedeutung. Gegenstand des Verhandlungsverfahrens werden die
vorzustellenden technischen Umsetzungskonzepte und
Vertragsverhandlungen zum Betrieb der WLAN-Hotspots sein.
Zuschlagskriterien neben dem Preis pro WLAN-Hotspot werden die Qualität
des Umsetzungskonzeptes und die ausgehandelten vertraglichen Regelungen
sein.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YHMDYA3.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft
und Energie
Heinrich-Mann-Allee 107
Potsdam
14473
Deutschland
Telefon: +49 331-8661610
Fax: +49 331-8661652
Internet-Adresse:[5]http://www.mwe.brandenburg.de
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft
und Energie
Heinrich-Mann-Allee 107
Potsdam
14473
Deutschland
Telefon: +49 331-8661610
Fax: +49 331-8661652
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Bitte berücksichtigen Sie, dass die Vergabekammer ein
Nachprüfungsverfahren auch nur auf Antrag einleitet und ein Antrag gem.
§ 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit
(1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages anerkannt
und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft
und Energie
Heinrich-Mann-Allee 107
Potsdam
14473
Deutschland
Telefon: +49 331-8661610
Fax: +49 331-8661652
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
19/02/2018
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References
1. mailto:wolfgang.pustal@mwe.brandenburg.de?subject=TED
2. http://www.mwe.brandenburg.de/
3. http://www.mwe.brandenburg.de/
4. https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/notice/CXP9YHMDYA3
5. http://www.mwe.brandenburg.de/
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The Office for Official Publications of the European Communities
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