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Ausschreibung: Fernsprech- und Datenübertragungsdienste - DE-Potsdam
Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
Dokument Nr...: 76550-2018 (ID: 2018022009214598373)
Veröffentlicht: 20.02.2018
*
  DE-Potsdam: Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
   2018/S 35/2018 76550
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Ministerium für Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg
   Heinrich-Mann-Allee 107
   Potsdam
   14473
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Referat 23: Industrie, Digitalisierung
   Telefon: +49 331-8661517
   E-Mail: [1]wolfgang.pustal@mwe.brandenburg.de
   Fax: +49 331-8661533
   NUTS-Code: DE40
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]http://www.mwe.brandenburg.de
   Adresse des Beschafferprofils: [3]http://www.mwe.brandenburg.de
   I.2)Gemeinsame Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [4]https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/notice/CXP9YHMDYA
   3
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
   einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Wirtschaft und Finanzen
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Dienstleistungen zu Planung, Lieferung, Aufbau (Implementierung) und
   Betrieb von WLAN-Hotspots im Land Brandenburg
   Referenznummer der Bekanntmachung: 001/18 PS
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   64210000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Ausschreibungsgegenstand sind Liefer- und Dienstleistungen zu Planung,
   Lieferung, Aufbau (Implementierung) und Betrieb von WLAN-Hotspots im
   Land Brandenburg. Die WLAN-Hotspots im Land Brandenburg im Sinne dieses
   Beschaffungsvorgangs stellen einen Zugangspunkt dar, der es
   Bürgerinnen, Bürgern und Gästen des Landes Brandenburg ermöglichen
   soll, mit mobilen Endgeräten auf das Internet zuzugreifen. Hierzu muss
   eine Infrastruktur geschaffen werden, die einen rechtskonformen,
   komfortablen und schnellen Zugang zum Internet, ohne Nutzung
   vorhandener, interner Netze, kostenfrei ermöglicht. Vorgesehen sind
   etwa 1 200 WLAN-Hotspots im Land Brandenburg, wobei gut 820
   WLAN-Hotspots auf definierte touristische Orte entfallen, knapp 210
   WLAN-Hotspots auf definierte Landesliegenschaften und weitere knapp 200
   WLAN-Hotspots auf kommunale Liegenschaften oder kommunale Standorte,
   die von den Kommunen im Einzelnen in Zusammenarbeit mit dem
   ausgewählten Unternehmen definiert werden.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   Wert ohne MwSt.: 5 000 000.00 EUR
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
   Angebote sind möglich für alle Lose
   Maximale Anzahl an Losen, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Dienstleistungen zu Planung, Lieferung, Aufbau (Implementierung) und
   Betrieb von WLAN-Hotspots im Land Brandenburg
   Los-Nr.: Los 1 - nördliches Gebietslos
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   64210000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE40
   Hauptort der Ausführung:
   Ministerium für Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg,
   Heinrich-Mann-Allee 107,
   14473 Potsdam.
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Das Ministerium für Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg (MWE)
   beabsichtigt, die Verfügbarkeit von WLAN-Hotspots im Land Brandenburg
   zu verbessern. Aus diesem Grund sollen im Auftrag des MWE gut 1 200
   WLAN-Hotspots an georeferenzierten Standorten in Kommunen des Landes
   Brandenburg errichtet und betrieben werden. Für die Planung, die
   Lieferung, die Errichtung/Aufbau, die Implementierung und den Betrieb -
   einschließlich Übernahme Betriebskosten sowie Instandhaltung und
   Instandsetzung - für einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren sollen
   mit dieser Ausschreibung seitens des Landes Brandenburg
   Telekommunikationsunternehmen vertraglich gebunden werden.
   Zur Berücksichtigung mittelständischer Interessen hat die Vergabestelle
   ein nördliches und ein südliches Gebietslos vorgesehen. Im nördlichen
   Gebietslos (Los 1) befinden sich etwa 630 WLAN-Hotspots für definierte
   touristische Orte, etwa 160 für definierte landeseigene Liegenschaften
   und etwa 110 WLAN-Hotspots für kommunale Standorte. Das nördliche
   Gebietslos (Los 1) umfasst WLAN-Hotspots in den Landkreisen und
   kreisfreien Städten Prignitz, Ostprignitz-Ruppin, Oberhavel, Uckermark,
   Barnim, Havelland, Märkisch-Oderland, Potsdam-Mittelmark,
   Teltow-Fläming, den nördlichen Teil des Landkreises Dahme-Spreewald,
   Potsdam, Brandenburg an der Havel, Frankfurt (Oder) und Oder-Spree.
   Folgende Leistungen sind für jeden WLAN-Hotspot zu erbringen:
   Standortklärung und hierfür notwendigen Planungsleistungen,
   Hardware (Router inklusive Access-Point),
   Anschluss an Internetanschlussleitung,
   Service Set Identifier (SSID),
   Loseinheitliche Landing-Page,
   Zugangssicherung,
   Jugendschutzfilter,
   Anlieferung, Verteilung der Komponenten, Aufbau am gewählten Standort
   unter Beistellung der Befestigungsmaterialien für den Aufbau, auch
   etwaig notwendiger Masten und einschließlich Entsorgung der
   Verpackungen,
   Anschluss der Netzkomponenten an das Stromnetz und
   Internetanschlussleitung,
   Verlegen aller Kabel (Kabelführung) Führung und Übergabe eines
   Abnahmeprotokolls einschließlich Aufzeichnung der Anschlussparameter,
   des Nachweises der Funktionsprüfung und der Performance-Daten
   (Übergabeformular),
   Implementierung und Betrieb der WLAN-Hotspots unter Übernahme der
   laufenden Kosten für Strom und Internetzugang,
   Wartung, Instandhaltung und Instandsetzung auf eigene Kosten während
   der vertraglichen Betriebszeit,
   Entsorgung der Hardware und Materialien nach Ablauf der Betriebszeit.
   Der Zugangspunkt besteht technisch aus einem WLAN-Router und einem
   Funkmodul (Access-Point). Der WLAN-Access-Point spannt ein Funknetz auf
   und erhält einen Funknetzwerkname (SSID) zugewiesen. Eine Verbindung
   zum Funknetz muss mit einer Vielzahl an Geräten gleichzeitig möglich
   sein (Smartphone, Tablet, Notebook etc.). Eine Kommunikation zwischen
   den Teilnehmern/Geräten ist aus Sicherheitsgründen nicht gewünscht. Die
   WLAN-Hotspots müssen rund um die Uhr öffentlich zugänglich sein und
   müssen ohne Nutzungsentgelte, Anmeldung und Registrierung auskommen.
   Eine freie bzw. kostenlose Nutzung bedeutet, dass jede/r sich sofort
   damit verbinden kann, sofern er/sie die
   Nutzungs-/Datenschutzbedingungen durch einen einfachen Klick
   akzeptiert. Die Nutzung muss 24 h an sieben Tagen der Woche möglich und
   selbstverständlich anonym sein. Es dürfen von den Benutzerinnen und
   Benutzern keine personenbezogenen Daten erfasst oder ausgewertet
   werden. Ein Jugendschutzfilter ist vorzusehen. Jeder Standort muss mit
   einem separaten Zugang zum Internet (Internetleitung) ausgestattet
   werden. Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen daher zur Realisierung
   der WLAN-Hotspots neben der Routing- und Access-Point-Hardware auch
   eine Anbindung der Standorte durch eine separate Internetleitung,
   sofern notwendig.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 3 500 000.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 60
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Etwaige Vertragsverlängerungen werden Gegenstand der Verhandlungen
   sein.
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Mindestzahl: 3
   Höchstzahl: 4
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   Die Vergabestelle überprüft zunächst die Teilnahmeanträge auf formale
   Richtigkeit und Vollständigkeit sowie auf vergaberechtliche
   Ausschlussgründe. Bei den nach dieser Prüfung verbleibenden Bewerbern
   wird in einem zweiten Schritt geprüft, ob sie die unter III.1.2 und
   III.1.3 aufgeführten Mindeststandards (Mindestbedingungen) einhalten.
   Bewerber, die diese Mindeststandards nicht erfüllen, scheiden aus.
   Unter den dann noch verbleibenden Bewerbern findet eine Bewertung der
   Teilnahmeanträge gemäß der nachfolgenden Eignungsmatrix statt:
    Anzahl an abgeschlossenen Referenzprojekten (Errichtung und Betrieb
   öffentlicher WLAN-Hotspots, eigener oder Betrieb für Dritte) in den
   vergangenen drei Jahren (0-1 Projekt: 0 Punkte; 2-3 Projekte: 10
   Punkte; 4-5 Projekte: 20 Punkte; 6-7 Projekte: 30 Punkte),
    Erfahrungen mit öffentlich iniziierten, entgeltfreien WLAN-Hotspots
   für Bürgerinnen und Bürger in den vergangenen drei Jahren (Keine
   Erfahrungen: 0 Punkte; 1-2 Projekte: 30 Punkte; 3-4 Projekte: 40
   Punkte; ab 5 Projekten: 50 Punkte),
    Erfahrungen mit der Zusammenarbeit mit Stellen der öffentlichen
   Verwaltung bei Telekommunikationsinfrastrukturmaßnahmen (Keine
   Erfahrungen: 0 Punkte; Erfahrungen in 1-3 Projekten mit Stellen der
   öffentlichen Verwaltung: 10 Punkte; Erfahrungen ab 4 Projekten mit
   Stellen der öffentlichen Verwaltung: 20 Punkte).
   Die Vergabestelle wird anhand der von den Bewerbern vorgelegten
   Unterlagen zu den einzelnen Eignungskriterien und des fachlichen
   Beurteilungsspielraums eine Gesamtbewertung vornehmen.
   Insgesamt können max. 100 Punkte vergeben werden. Im Rahmen ihres
   Beurteilungsspielraums behält sich die Vergabestelle vor, die oben
   genannten Abstufungen bei der Punktevergabe zu den einzelnen
   Eignungskriterien vorzunehmen.
   Anhand des Ergebnisses der Gesamtbewertung werden anschließend für die
   Durchführung des Verhandlungsverfahrens maximal (wenn vorhanden) bis zu
   vier geeignete Bewerber zur Abgabe von Angeboten aufgefordert.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Im Rahmen der Verhandlungen mit den ausgewählten Bietern in der 2.
   Stufe des Verfahrens werden neben technischen Fragen der Umsetzung und
   des Betriebes auch Fragen der Vergütung und der Fälligkeit erörtert.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Dienstleistungen zu Planung, Lieferung, Aufbau (Implementierung) und
   Betrieb von WLAN-Hotspots im Land Brandenburg
   Los-Nr.: Los 2 - südliches Gebietslos
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   64210000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE40
   Hauptort der Ausführung:
   Ministerium für Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg
   Heinrich-Mann-Allee 107,
   14473; Potsdam.
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Das Ministerium für Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg (MWE)
   beabsichtigt, die Verfügbarkeit von WLAN-Hotspots im Land Brandenburg
   zu verbessern. Aus diesem Grund sollen im Auftrag des MWE gut 1 200
   WLAN-Hotspots an georeferenzierten Standorten in Kommunen des Landes
   Brandenburg errichtet und betrieben werden. Für die Planung, die
   Lieferung, die Errichtung/Aufbau, die Implementierung und den Betrieb -
   einschließlich Übernahme Betriebskosten sowie Instandhaltung und
   Instandsetzung - für einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren sollen
   mit dieser Ausschreibung seitens des Landes Brandenburg
   Telekommunikationsunternehmen vertraglich gebunden werden.
   Zur Berücksichtigung mittelständischer Interessen hat die Vergabestelle
   ein nördliches und ein südliches Gebietslos vorgesehen. Das südliche
   Gebietslos (Los 2) umfasst WLAN-Hotspotstandorte in den Landkreisen
   Elbe-Elster, Oberspreewald-Lausitz, Spree-Neiße, im südlichen Teil des
   Landkreises Dahme-Spreewald und in der Stadt Cottbus.
   Folgende Leistungen sind für jeden WLAN-Hotspot zu erbringen:
   Standortklärung und hierfür notwendigen Planungsleistungen.
   Hardware (Router inklusive Access-Point).
   Anschluss an Internetanschlussleitung.
   Service Set Identifier (SSID).
   Loseinheitliche Landing-Page.
   Zugangssicherung.
   Jugendschutzfilter.
   Anlieferung, Verteilung der Komponenten, Aufbau am gewählten Standort
   unter Beistellung der Befestigungsmaterialien für den Aufbau, auch
   etwaig notwendiger Masten und einschließlich Entsorgung der
   Verpackungen.
   Anschluss der Netzkomponenten an das Stromnetz und
   Internetanschlussleitung.
   Verlegen aller Kabel (Kabelführung).
   Führung und Übergabe eines Abnahmeprotokolls einschließlich
   Aufzeichnung der Anschlussparameter, des Nachweises der
   Funktionsprüfung und der Performance-Daten (Übergabeformular).
   Implementierung und Betrieb der WLAN-Hotspots unter Übernahme der
   lau-fenden Kosten für Strom und Internetzugang.
   Wartung, Instandhaltung und Instandsetzung auf eigene Kosten während
   der vertraglichen Betriebszeit.
   Entsorgung der Hardware und Materialien nach Ablauf der Betriebszeit.
   Der Zugangspunkt besteht technisch aus einem WLAN-Router und einem
   Funkmodul (Access-Point). Der WLAN-Access-Point spannt ein Funknetz auf
   und erhält einen Funknetzwerkname (SSID) zugewiesen. Eine Verbindung
   zum Funknetz muss mit einer Vielzahl an Geräten gleichzeitig möglich
   sein (Smartphone, Tablet, Notebook etc.). Eine Kommunikation zwischen
   den Teilnehmern/Geräten ist aus Sicherheitsgründen nicht gewünscht. Die
   WLAN-Hotspots müssen rund um die Uhr öffentlich zugänglich sein und
   müssen ohne Nutzungsentgelte, Anmeldung und Registrierung auskommen.
   Eine freie bzw. kostenlose Nutzung bedeutet, dass jede/r sich sofort
   damit verbinden kann, sofern er/sie die
   Nutzungs-/Datenschutzbedingungen durch einen einfachen Klick
   akzeptiert. Die Nutzung muss 24 h an sieben Tagen der Woche möglich und
   selbstverständlich anonym sein. Es dürfen von den Benutzerinnen und
   Benutzern keine personenbezogenen Daten erfasst oder ausgewertet
   werden. Jeder Standort muss mit einem separaten Zugang zum Internet
   (Internetleitung) ausgestattet werden.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 1 500 000.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 60
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Etwaige Verlängerungsoptionen werden Gegenstand der Verhandlungen sein.
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Mindestzahl: 3
   Höchstzahl: 4
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   Die Vergabestelle überprüft zunächst die Teilnahmeanträge auf formale
   Richtigkeit und Vollständigkeit sowie auf vergaberechtliche
   Ausschlussgründe. Bei den nach dieser Prüfung verbleibenden Bewerbern
   wird in einem zweiten Schritt geprüft, ob sie die unter III.1.2 und
   III.1.3 aufgeführten Mindeststandards (Mindestbedingungen) einhalten.
   Bewerber, die diese Mindeststandards nicht erfüllen, scheiden aus.
   Unter den dann noch verbleibenden Bewerbern findet eine Bewertung der
   Teilnahmeanträge gemäß der nachfolgenden Eignungsmatrix statt:
    Anzahl an abgeschlossenen Referenzprojekten (Errichtung und Betrieb
   öffentlicher WLAN-Hotspots, eigener oder Betrieb für Dritte) in den
   vergangenen drei Jahren (0-1 Projekt: 0 Punkte; 2-3 Projekte: 10
   Punkte; 4-5 Projekte: 20 Punkte; 6-7 Projekte: 30 Punkte),
    Erfahrungen mit öffentlich iniziierten, entgeltfreien WLAN-Hotspots
   für Bürgerinnen und Bürger in den vergangenen drei Jahren (Keine
   Erfahrungen: 0 Punkte; 1-2 Projekte: 30 Punkte; 3-4 Projekte: 40
   Punkte; ab 5 Projekten: 50 Punkte),
    Erfahrungen mit der Zusammenarbeit mit Stellen der öffentlichen
   Verwaltung bei Telekommunikationsinfrastrukturmaßnahmen (Keine
   Erfahrungen: 0 Punkte; Erfahrungen in 1-3 Projekten mit Stellen der
   öffentlichen Verwaltung: 10 Punkte; Erfahrungen ab 4 Projekten mit
   Stellen der öffentlichen Verwaltung: 20 Punkte).
   Die Vergabestelle wird anhand der von den Bewerbern vorgelegten
   Unterlagen zu den einzelnen Eignungskriterien und des fachlichen
   Beurteilungsspielraums eine Gesamtbewertung vornehmen. Insgesamt können
   max. 100 Punkte vergeben werden. Im Rahmen ihres Beurteilungsspielraums
   behält sich die Vergabestelle vor, die oben genannten Abstufungen bei
   der Punktevergabe zu den einzelnen Eignungskriterien vorzunehmen.
   Anhand des Ergebnisses der Gesamtbewertung werden anschließend für die
   Durchführung des Verhandlungsverfahrens maximal (wenn vorhanden) bis zu
   vier geeignete Bewerber zur Abgabe von Angeboten aufgefordert.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen, Angabe der
   erforderlichen Informationen und Dokumente:
   Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als zwölf Monate, ab dem
   Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung);
   Ggf. (soweit beabsichtigt) Bewerbergemeinschaftserklärung, aus der sich
   die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, die Absicht ihres
   Zusammenschlusses zu einer gesamtschuldnerisch haftenden
   Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall und der bevollmächtigte Vertreter
   ergeben;
   Ggf. (soweit beabsichtigt) Nachunternehmererklärung, aus der sich
   ergibt, dass der Nachunternehmer im Auftragsfall verbindlich für die
   Ausführung der Nachunternehmerleistung zur Verfügung steht;
   Bestätigung der Steuerbehörde (nicht älter als 12 Monate), dass die
   Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß
   erfüllt sind und Erklärung des Bewerbers, dass diese Aussage auch noch
   zur Zeit des Teilnahmeantrags gilt;
   Bestätigung gesetzlicher Sozialversicherer der Beschäftigten (nicht
   älter als 12 Monate), dass die Beiträge ordnungsgemäß bezahlt sind und
   die Erklärung des Bewerbers, dass dieses Aussage nach wie vor zutrifft;
   Nachweis der Meldebestätigung nach § 6 Telekommunikationsgesetz (TKG);
   Eigenerklärung im Original, dass beim Bewerber keine Ausschlussgründe
   gemäß § 123 Abs. 1 und 2 und § 124 Abs. 1 Gesetz gegen
   Wettbewerbsbe-schränkungen (GWB) vorliegen;
   Nachweise und Erklärungen aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen
   Union sind in einer Übersetzung vorzulegen.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der
   erforderlichen Informationen und Dokumente:
   Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers in den letzten drei
   abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit dieser Leistungen betrifft, die
   mit den zu erbringenden Leistungen in diesem Ausschreibungsverfahren im
   Grundsatz vergleichbar sind (Errichtung und Betrieb von öffentlichen
   WLAN-Hotspots, entweder eigener oder Betrieb für Dritte), unter
   Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen
   ausgeführten Aufträgen. Die Vergabestelle behält sich vor, die
   Bestätigung in der Eigenerklärung gemachte Angaben durch weitergehende
   Nachweise zu verlangen.
   Nachweis über den Abschluss bzw. das Bestehen einer
   Betriebshaftpflicht- und Vermögensschadenshaftpflichtversicherung
   (nicht älter als 12 Monate). Die Versicherung muss zumindest folgende
   Deckungssummen umfassen: für Personen- und Sachschäden mindestens 2,5
   Mio. EUR und für Vermögensschäden mindestens 2 Mio. EUR.
   Die Eigenerklärung zum Umsatz, der Nachweis über den Abschluss einer
   Haftpflichtversicherung und die Absichtserklärung sind für jedes
   Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
   Nachweise und Erklärungen aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen
   Union sind in einer Übersetzung vorzulegen.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Die Vergabestelle fordert als vergaberechtliche Mindestbedingung
   (Mindeststandards) einen Mindestumsatz in den drei letzten
   abgeschlossenen Geschäftsjahren von zusammen (kumuliert) insgesamt
   mindestens 1 Mio. EUR aus Leistungen, die mit der Maßnahme hier
   vergleichbar sind (Errichtung und Betrieb von öffentlichen
   WLAN-Hotspots, entweder eigener oder Betrieb für Dritte). Bei
   Bewerbergemeinschaften kann dieser Umsatz insgesamt, also durch
   Addition der einzelnen Umsätze, nachgewiesen werden.
   Die Vergabestelle fordert als Mindestbedingung (Mindeststandards)
   ferner den Nachweis des Abschlusses einer Haftpflichtversicherung mit
   den oben benannten Deckungssummen. Sofern die Versicherungssummen
   derzeit niedriger sind, ist jedenfalls eine entsprechende Erklärung der
   Haftpflichtversicherung vorzulegen, dass die hier geforderten
   Mindestdeckungssummen im Zuschlagsfall bereitgestellt werden
   (Bereitstellungserklärung).
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der
   erforderlichen Information und Dokumente:
    Tabellarische Angaben zur grundsätzlichen personellen Ausstattung des
   Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft, insbesondere Angaben über die
   Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
   jahres-durchschnittlich beschäftigten Kräfte, gegliedert nach
   Berufsgruppen;
    Tabellarische Angaben zur personellen Ausstattung des Bewerbers bzw.
   der Bewerbergemeinschaft für Leistungen, die mit der Maßnahme hier im
   Grundsatz vergleichbar sind (Errichtung und Betrieb von öffentlichen
   WLAN-Hotspots, entweder eigener oder Betrieb für Dritte), insbesondere
   Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen
   Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Kräfte, gegliedert
   nach Berufsgruppen;
    Tabellarische Angaben mit aussagekräftigen Erläuterungen zu
   abgeschlossenen Referenzprojekten in den vergangenen drei
   Kalenderjahren die Leistungen zum Gegenstand hatten, die mit dieser
   Maßnahme vergleichbar sind (Errichtung und Betrieb von öffentlichen
   WLAN-Hotspots, Eigenbetrieb und Betrieb für Dritte). Anerkannt werden
   nur Referenzen, die nicht länger als drei Kalenderjahre (gerechnet bis
   Ablauf der Bewerbungsfrist) zurückliegen, unter Benennung von
   Ansprechpartnern und Telefonnummern auf Auftraggeberseite. Die
   Erläuterungen sind für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft
   einzeln abzugeben. Die Vergabestelle behält sich vor, die Bestätigung
   gemachter Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen;
    Tabellarische Angaben mit aussagekräftigen Erläuterungen zu
   Erfahrungen mit der Zusammenarbeit mit Stellen der öffentlichen
   Verwaltung in Bezug auf Telekommunikationsinfrastrukturmaßnahmen, unter
   Benennung von Ansprechpartnern und Telefonnummern auf
   Auftraggeberseite. Die Erläuterungen sind für jedes Mitglied einer
   Bewerbergemeinschaft einzeln abzugeben. Die Vergabestelle behält sich
   vor, die Bestätigung gemachter Angaben durch weitergehende Nachweise zu
   verlangen.
   Tabellarische Angaben mit aussagekräftigen Erläuterungen zu Erfahrungen
   mit öffentlich iniziierten, entgeltfreien WLAN-Hotspots für Bürgerinnen
   und Bürger in den vergangenen drei Jahren, unter Benennung von
   Ansprechpartnern und Telefonnummern auf Auftraggeberseite. Die
   Erläuterungen sind für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft
   einzeln abzugeben. Die Vergabestelle behält sich vor, die Bestätigung
   gemachter Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Die Vergabestelle fordert als vergaberechtliche Mindestbedingung
   (Mindeststandards) mindestens zwei abgeschlossene Referenzprojekte, die
   Leistungen zum Gegenstand hatte, die mit dieser Maßnahme vergleichbar
   sind (Errichtung und Betrieb von öffentlichen WLAN-Hotspots für
   Dritte). Bei Bewerbergemeinschaften kann dieser Nachweis insgesamt,
   also durch Addition von durch mehrere Projekte erschlossener
   Anschlussnehmer, nachgewiesen werden.
   Nachweise und Erklärungen aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen
   Union sind in einer Übersetzung vorzulegen.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Im Falle des Zuschlages wird der Auftraggeber verpflichtet sein, die
   Regelungen des 3. Teils des Brandenburgischen Vergabegesetzes (Teil 3:
   Mindestentgelt).
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 22/03/2018
   Ortszeit: 10:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   Tag: 10/04/2018
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/07/2018
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Es findet ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem, europaweiten
   Teilnahmewettbewerb gemäß § 17 Abs. 2 Vergabeverordnung (VgV) vom
   12.04.2016 (BGBl. I S. 624) statt.
   Im Teilnahmewettbewerb wird zunächst ausschließlich die Eignung der
   Bewerber überprüft. Es werden bis zu vier von denen, die sich als
   geeignet erweisen, in einem zweiten Verfahrensschritt zur Vorlage eines
   ersten Angebotes aufgefordert. Die Vergabestelle behält sich aber vor,
   auch nur drei Bieter zu Verhandlungen bzw. Angebotsabgabe aufzufordern.
   Rückfragen sind frühzeitig an die Vergabestelle zu stellen. Anfragen
   nach dem 5.3.2018 können voraussichtlich unter Beachtung des
   Gleichheitsgrundsatzes und der Transparenz für alle Bewerber nicht mehr
   beantwortet werden. Bitte stellen Sie Rückfragen möglichst schriftlich
   per E-Mail an die o.g. Kontaktadressen.
   Der Teilnahmeantrag ist formlos im Original und unterschrieben mit den
   geforderten Unterlagen und Dokumenten einzureichen, dies an die o.g.
   Kontaktstelle mit dem folgenden Text versehen:
   Teilnahmeantrag Ausschreibung WLAN-Hotspots".
   Erklärungen und Nachweise können, falls sich aus den Ausführungen
   nichts anderes ergibt, auch in Kopie eingereicht werden. Die
   Vergabestelle behält sich vor, zur näheren Überprüfung die Einreichung
   von Originalen zu verlangen.
   Formblätter und weitere Unterlagen für diesen Teilnahmewettbewerb und
   die Bewerbung gibt es nicht. Kosten für die Verfahrensteilnahme werden
   nicht erstattet.
   Die Ausschreibungsunterlagen (Teil A. Verfahrensbedingungen mit
   Wertungsmatrix, Teil B. Leistungsbeschreibung, Teil C. Vertragsentwurf,
   Teil D. Angebotsunterlage und Teil E. Preisblatt) für die zweite Stufe
   des Verfahrens, mithin das Verhandlungsverfahren werden erst den
   ausgewählten Bietern zur Verfügung gestellt. Diese Unterlagen haben für
   den zunächst stattfindenden Teilnahmewettbewerb, in dem ausschließlich
   die Eignung der Bewerber überprüft wird, noch keine inhaltliche
   Bedeutung. Gegenstand des Verhandlungsverfahrens werden die
   vorzustellenden technischen Umsetzungskonzepte und
   Vertragsverhandlungen zum Betrieb der WLAN-Hotspots sein.
   Zuschlagskriterien neben dem Preis pro WLAN-Hotspot werden die Qualität
   des Umsetzungskonzeptes und die ausgehandelten vertraglichen Regelungen
   sein.
   Bekanntmachungs-ID: CXP9YHMDYA3.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft
   und Energie
   Heinrich-Mann-Allee 107
   Potsdam
   14473
   Deutschland
   Telefon: +49 331-8661610
   Fax: +49 331-8661652
   Internet-Adresse:[5]http://www.mwe.brandenburg.de
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft
   und Energie
   Heinrich-Mann-Allee 107
   Potsdam
   14473
   Deutschland
   Telefon: +49 331-8661610
   Fax: +49 331-8661652
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Bitte berücksichtigen Sie, dass die Vergabekammer ein
   Nachprüfungsverfahren auch nur auf Antrag einleitet und ein Antrag gem.
   § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit
   (1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages anerkannt
   und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat,
   (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft
   und Energie
   Heinrich-Mann-Allee 107
   Potsdam
   14473
   Deutschland
   Telefon: +49 331-8661610
   Fax: +49 331-8661652
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   19/02/2018
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References
   1. mailto:wolfgang.pustal@mwe.brandenburg.de?subject=TED
   2. http://www.mwe.brandenburg.de/
   3. http://www.mwe.brandenburg.de/
   4. https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/notice/CXP9YHMDYA3
   5. http://www.mwe.brandenburg.de/
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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