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Ausschreibung: Unterhaltungsdienste - DE-Konstanz
Unterhaltungsdienste
Organisation von Festivals
Dienstleistungen im pyrotechnischen Bereich
Dokument Nr...: 77293-2018 (ID: 2018022009350699028)
Veröffentlicht: 20.02.2018
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  DE-Konstanz: Unterhaltungsdienste
   2018/S 35/2018 77293
   Zuschlagsbekanntmachung  Konzession
   Ergebnisse des Vergabeverfahrens
   Dienstleistungen
   Richtlinie 2014/23/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Stadt Konstanz
   Untere Laube 24
   Konstanz
   78459
   Deutschland
   E-Mail: [1]Seenachtfest-Konstanz@menoldbezler.de
   NUTS-Code: DE138
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.menoldbezler.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Durchführung des Seenachtfest Konstanz mit Stadtgartenfest in den
   Jahren 2018 bis 2020 sowie optional 2021
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   92300000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Die Stadt Konstanz hat die Durchführung des Konstanzer Seenachtfestes
   mit Stadtgartenfest für die Jahre 2018 bis 2020 sowie optional 2021 auf
   ein privates Unternehmen übertragen. Das im Rahmen dieses
   Konzessionsvergabeverfahrens ausgewählte Unternehmen (Konzessionär) ist
   verpflichtet, das Konstanzer Seenachtfest mit Stadtgartenfest auf
   eigenes wirtschaftliches Risiko zu planen und durchzuführen. Das
   Seenachtfest ist zeitgleich mit der Veranstaltung Fantastical in
   Kreuzlingen/Schweiz durchzuführen. Auch die weiteren in den
   Vergabeunterlagen definierten Mindestanforderungen sind vom
   Konzessionär zwingend einzuhalten.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: nein
   II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
   Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   79953000
   92360000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE138
   Hauptort der Ausführung:
   Konstanz
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Das Konstanzer Seenachtfest mit Stadtgartenfest wird in den Jahren 2018
   bis 2020 sowie optional 2021 von dem im Rahmen dieser
   Konzessionsvergabe ausgewählten Unternehmen durchgeführt werden. Vom
   Konzessionär ist zudem auf der Gemarkung der Stadt Konstanz ein
   Bedarfs-Campingplatz mit ÖPNV Anbindung einzurichten. Der Veranstalter
   ist verpflichtet, alle weiteren zur Durchführung der Veranstaltung
   erforderlichen Erlaubnisse, wie z. B. des Straßen-, Wasser-, Gewerbe-,
   Gaststättenrechts etc. einzuholen.
   Die Stadt Konstanz hat mit dem Veranstalter einen Veranstaltungsvertrag
   geschlossen. Die Marketing und Tourismus Konstanz GmbH (MTK) hat mit
   dem Veranstalter einen weiteren Vertrag abgeschlossen, der den
   Konzessionär zur Nutzung der Marke Konstanzer Seenachtfest
   berechtigt.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die Konzession wurde vergeben auf der Grundlage der nachstehenden
   Kriterien:
     * Kriterium: Veranstaltungskonzept
     * Kriterium: Marketingkonzept
     * Kriterium: Sozialkonzept
     * Kriterium: Zahlung an die Stadt Konstanz
   II.2.7)Laufzeit der Konzession
   Beginn: 20/02/2018
   Ende: 31/08/2020
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Der Auftraggeber ist berechtigt, nicht aber verpflichtet, vom
   Auftragnehmer auch die Durchführung des Seenachtfestes mit
   Stadtgartenfest im Jahr 2021 zu verlangen.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Vergabeverfahren mit vorheriger Veröffentlichung einer
   Konzessionsbekanntmachung
   IV.1.11)Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens:
   Die Konzessionsvergabe erfolgte nach den Bestimmungen für eine dem
   Vergaberecht unterfallende Konzession. Die Ausgestaltung des Verfahrens
   erfolgte gemäß § 12 Abs. 1 KonzVgV und orientierte sich an dem Ablauf
   eines Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb.
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   Bekanntmachungsnummer im ABl.: [3]2017/S 120-243470
   Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
   Eine Konzession/Ein Los wurde vergeben: ja
   V.2)Vergabe einer Konzession
   V.2.1)Tag der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
   05/02/2018
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
   Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus
   Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Konzessionärs
   Full Moon Group Holding GmbH
   Löffelstraße 40b
   Stuttgart
   70597
   Deutschland
   NUTS-Code: DE111
   Internet-Adresse:[4]http://fullmoon.de
   Der Konzessionär ist ein KMU: ja
   V.2.4)Angaben zum Wert der Konzession und zu den wesentlichen
   Finanzierungsbedingungen (ohne MwSt.)
   Gesamtwert der Konzession/des Loses: 1.00 EUR
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Bei den Angaben unter Ziffer II.1.7) und V.2.4) handelt es sich um
   Pflichtangaben. Aus Gründen der Geheimhaltung sind hier nur fiktive
   Werte eingetragen. Zahlungen oder sonstige Vergünstigungen des
   Auftraggebers an den Veranstalter erfolgen nicht.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
   Kapellenstraße 17
   Karlsruhe
   76131
   Deutschland
   Telefon: +49 7219260
   Fax: +49 7219263985
   Internet-Adresse:[5]https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Sei
   ten/default.aspx
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
   (GWB).
   Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160
   GWB verwiesen. Dieser lautet:
   1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist dazulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung derVergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   a. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
   10Kalendertagen gerügt hat;
   b. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
   c. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   d. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
   Hinsichtlich der Informationen nicht berücksichtigter Bieter und
   Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB.
   Insbesondere gilt:
   Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden
   sollen, werden vor dem Zuschlag gem.§ 134 GWB darüber informiert. Dies
   gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
   ihrerBewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
   die Zuschlagserteilung an die betroffenenBieter ergangen ist.
   Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information
   durch den Auftraggeber oderKonzessionsgeber geschlossen werden; bei
   Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt dieseFrist 10
   Kalendertage.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   19/02/2018
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   1. mailto:Seenachtfest-Konstanz@menoldbezler.de?subject=TED
   2. http://www.menoldbezler.de/
   3. http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:243470-2017:TEXT:DE:HTML
   4. http://fullmoon.de/
   5. https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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