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Ausschreibung: Unterhaltungsdienste - DE-Konstanz
Unterhaltungsdienste
Organisation von Festivals
Dienstleistungen im pyrotechnischen Bereich
Dokument Nr...: 77293-2018 (ID: 2018022009350699028)
Veröffentlicht: 20.02.2018
*
DE-Konstanz: Unterhaltungsdienste
2018/S 35/2018 77293
Zuschlagsbekanntmachung Konzession
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/23/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Stadt Konstanz
Untere Laube 24
Konstanz
78459
Deutschland
E-Mail: [1]Seenachtfest-Konstanz@menoldbezler.de
NUTS-Code: DE138
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.menoldbezler.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Durchführung des Seenachtfest Konstanz mit Stadtgartenfest in den
Jahren 2018 bis 2020 sowie optional 2021
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
92300000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Die Stadt Konstanz hat die Durchführung des Konstanzer Seenachtfestes
mit Stadtgartenfest für die Jahre 2018 bis 2020 sowie optional 2021 auf
ein privates Unternehmen übertragen. Das im Rahmen dieses
Konzessionsvergabeverfahrens ausgewählte Unternehmen (Konzessionär) ist
verpflichtet, das Konstanzer Seenachtfest mit Stadtgartenfest auf
eigenes wirtschaftliches Risiko zu planen und durchzuführen. Das
Seenachtfest ist zeitgleich mit der Veranstaltung Fantastical in
Kreuzlingen/Schweiz durchzuführen. Auch die weiteren in den
Vergabeunterlagen definierten Mindestanforderungen sind vom
Konzessionär zwingend einzuhalten.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
79953000
92360000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE138
Hauptort der Ausführung:
Konstanz
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Das Konstanzer Seenachtfest mit Stadtgartenfest wird in den Jahren 2018
bis 2020 sowie optional 2021 von dem im Rahmen dieser
Konzessionsvergabe ausgewählten Unternehmen durchgeführt werden. Vom
Konzessionär ist zudem auf der Gemarkung der Stadt Konstanz ein
Bedarfs-Campingplatz mit ÖPNV Anbindung einzurichten. Der Veranstalter
ist verpflichtet, alle weiteren zur Durchführung der Veranstaltung
erforderlichen Erlaubnisse, wie z. B. des Straßen-, Wasser-, Gewerbe-,
Gaststättenrechts etc. einzuholen.
Die Stadt Konstanz hat mit dem Veranstalter einen Veranstaltungsvertrag
geschlossen. Die Marketing und Tourismus Konstanz GmbH (MTK) hat mit
dem Veranstalter einen weiteren Vertrag abgeschlossen, der den
Konzessionär zur Nutzung der Marke Konstanzer Seenachtfest
berechtigt.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die Konzession wurde vergeben auf der Grundlage der nachstehenden
Kriterien:
* Kriterium: Veranstaltungskonzept
* Kriterium: Marketingkonzept
* Kriterium: Sozialkonzept
* Kriterium: Zahlung an die Stadt Konstanz
II.2.7)Laufzeit der Konzession
Beginn: 20/02/2018
Ende: 31/08/2020
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Der Auftraggeber ist berechtigt, nicht aber verpflichtet, vom
Auftragnehmer auch die Durchführung des Seenachtfestes mit
Stadtgartenfest im Jahr 2021 zu verlangen.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Vergabeverfahren mit vorheriger Veröffentlichung einer
Konzessionsbekanntmachung
IV.1.11)Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens:
Die Konzessionsvergabe erfolgte nach den Bestimmungen für eine dem
Vergaberecht unterfallende Konzession. Die Ausgestaltung des Verfahrens
erfolgte gemäß § 12 Abs. 1 KonzVgV und orientierte sich an dem Ablauf
eines Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb.
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: [3]2017/S 120-243470
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Eine Konzession/Ein Los wurde vergeben: ja
V.2)Vergabe einer Konzession
V.2.1)Tag der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
05/02/2018
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus
Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Konzessionärs
Full Moon Group Holding GmbH
Löffelstraße 40b
Stuttgart
70597
Deutschland
NUTS-Code: DE111
Internet-Adresse:[4]http://fullmoon.de
Der Konzessionär ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert der Konzession und zu den wesentlichen
Finanzierungsbedingungen (ohne MwSt.)
Gesamtwert der Konzession/des Loses: 1.00 EUR
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Bei den Angaben unter Ziffer II.1.7) und V.2.4) handelt es sich um
Pflichtangaben. Aus Gründen der Geheimhaltung sind hier nur fiktive
Werte eingetragen. Zahlungen oder sonstige Vergünstigungen des
Auftraggebers an den Veranstalter erfolgen nicht.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Kapellenstraße 17
Karlsruhe
76131
Deutschland
Telefon: +49 7219260
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse:[5]https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Sei
ten/default.aspx
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160
GWB verwiesen. Dieser lautet:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist dazulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung derVergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
10Kalendertagen gerügt hat;
b. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
c. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
d. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Informationen nicht berücksichtigter Bieter und
Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB.
Insbesondere gilt:
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden
sollen, werden vor dem Zuschlag gem.§ 134 GWB darüber informiert. Dies
gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
ihrerBewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
die Zuschlagserteilung an die betroffenenBieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information
durch den Auftraggeber oderKonzessionsgeber geschlossen werden; bei
Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt dieseFrist 10
Kalendertage.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
19/02/2018
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References
1. mailto:Seenachtfest-Konstanz@menoldbezler.de?subject=TED
2. http://www.menoldbezler.de/
3. http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:243470-2017:TEXT:DE:HTML
4. http://fullmoon.de/
5. https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
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