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Ausschreibung: EZB - Bereitstellung von IT-Endbenutzer-Computerausrüstung und damit verbundenen Dienstleistungen (PRO-00311 5) - DE-Frankfurt
Computeranlagen und Zubehör
Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)
Computerbezogene Geräte
Mobilfunkgeräte
Reparatur und Wartung von Personalcomputern
Installation von Computern und Datenverarbeitungsanlagen
Lagerung
Lagerhaltung
Transportmittel und Erzeugnisse für Verkehrszwecke
Dokument Nr...: 77721-2018 (ID: 2018022109012899563)
Veröffentlicht: 21.02.2018
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  DE-Frankfurt: EZB - Bereitstellung von IT-Endbenutzer-Computerausrüstung und damit verbundenen Dienstleistungen (PRO-00311
5)
   2018/S 36/2018 77721
   Auftragsbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Richtlinie 2004/18/EG
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
   Europäische Zentralbank
   Sonnemannstraße 22
   Kontaktstelle(n): Central Procurement Office
   Zu Händen von: Kim Riisgaard
   60314 Frankfurt
   Deutschland
   E-Mail: [1]procurement@ecb.europa.eu
   Fax: +49 69/13447110
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers:
   [2]http://www.ecb.europa.eu
   Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
   Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen
   für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem)
   verschicken: die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Europäische Institution/Agentur oder internationale Organisation
   I.3)Haupttätigkeit(en)
   Wirtschaft und Finanzen
   I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
   Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
   Auftraggeber: nein
   Abschnitt II: Auftragsgegenstand
   II.1)Beschreibung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
   Bereitstellung von IT-Endbenutzer-Computerausrüstung und damit
   verbundenen Dienstleistungen (PRO-003115)
   II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
   Dienstleistung
   Lieferauftrag
   Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung:
   Frankfurt am Main
   NUTS-Code DE712
   II.1.3)Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder
   zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
   Laufzeit der Rahmenvereinbarung
   Laufzeit in Jahren: 4
   II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
   Die Europäische Zentralbank (EZB) sucht im Wege dieses offenen
   Verfahrens einen Anbieter für die Beschaffung von
   IT-Endbenutzer-Computerausrüstung und damit verbundenen
   Dienstleistungen und beabsichtigt, den Auftrag (der Auftrag) an den
   Anbieter mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis zu vergeben.
   Die aktuelle IT-Computerausrüstung für Endbenutzer, die bei der EZB
   verwendet wird, umfasst Laptop- und Desktop-Computer, Monitore, ein auf
   oder neben dem Schreibtisch stehender Drucker und multifunktionale
   Peripheriegeräte (fähig zum Kopieren, Drucken und Scannen) und
   entsprechendes Zubehör (einschließlich Zubehör für Mobilgeräte wie
   iPhones, iPads usw.).
   Das Standard-Computing-Gerät für die Mitarbeiter ist ein schlanker
   Laptop mit einer Bildschirmdiagonale von ca. 15 Zoll, mit einem Gewicht
   von 1,5 kg. Zusätzlich, abhängig vom Laptop-Modell, wird den Benutzern
   entweder ein sogenannter "Port-Replikator" oder eine "Docking-Station"
   zur Verfügung gestellt, der über Anschlüsse für einen externen Monitor
   (derzeit Breitbild-LCD, 23 Zoll), Tastatur und Maus zur Verwendung in
   der Büroumgebung verfügt. Ein Mini-Form-Faktor-PC (oder Laptop) wird
   für Besprechungsräume oder nicht personalisierte Arbeitsplätze
   eingesetzt.
   Die EZB ist dabei, Windows 10 als Ersatzdesktop-Betriebssystem (derzeit
   Windows 7) bereitzustellen.
   II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
   30200000, 30210000, 30230000, 32250000, 50320000, 51610000, 63121100,
   63122000, 34000000
   II.1.7)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja
   II.1.8)Lose
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
   II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
   1. Es wird erwartet, dass der Bieter (weiterverkaufte)
   IT-Endbenutzer-Computerhardware und dazugehörige Ausrüstung liefert,
   einschließlich, aber nicht beschränkt auf:
    Laptop-Computer (auf Vorbestellung abgebildet mit vom Kunden
   gelieferten Bildern),
    Desktop-Computer (auf Vorbestellung abgebildet mit vom Kunden
   gelieferten Bildern),
    Thin-Client-Geräte,
    Bildschirme,
    Elektronische Bildschirme/Elektronische Tafeln,
    Ein auf oder neben dem Schreibtisch stehender Drucker oder
   multifunktionale Geräte (fähig zum Kopieren, Drucken und Scannen),
    Smartphones,
    Tablet-Geräte,
    Optionen, Erweiterungen, Zubehör und zugehörige Geräte für Laptop-
   und Desktop-Computer, Thin-Clients, Monitore, Drucker, Tablets und
   Smartphones (z. B. Port-Replikatoren, Adapter, Tastatur, Maus,
   ergonomische Geräte, DVD-Brenner, verschlüsselte Festplatte,
   verschlüsselte USB-Sticks, Headset, Schloss, Sichtschutzfilter, Webcam,
   Scanner, Tragegehäuse, RAM, HDD, DVD, USB-Sticks usw.),
    Mindestens 3 (verlängerbar bis 5) Jahre Herstellergarantie für alle
   Produkte und Ausrüstungen, die über diese Ausschreibung beschafft
   werden.
   2. Der Bieter muss folgende Dienstleistungen erbringen:
    Dienstleistung zur sicheren Lagerung:
   Es wird erwartet, dass der Bieter eine sichere Lagerung in einer
   Entfernung anbietet, die den Transport und Empfang von Waren von und
   nach Frankfurt am Main innerhalb von maximal 1 Werktag ermöglicht.
   Diese Dienstleistungen sollen die sichere Lagerung von IT-Geräten für
   die Zeit der vorübergehenden Nicht-EZB-Nutzung (entweder direkt nach
   der Lieferung oder zu einem beliebigen Zeitpunkt) unterstützen. Der
   Bereich für die sichere Lagerung muss alle Anforderungen für sichere
   Lagerbereiche einschließlich zugehöriger Zugangskontroll- und
   Lade-/Entladebereiche erfüllen.
    Dienstleistung zum sicheren Transport:
   Auf Anfrage wird vom Bieter erwartet, dass er sichere
   Transportdienstleistungen für IT-Geräte zwischen dem sicheren
   Lagerbereich und den EZB-Standorten in Frankfurt am Main anbietet.
    Optional: Bereitstellung von Wartungs- und
   Unterstützungsdienstleistungen:
   Auf Anfrage wird vom Bieter erwartet, dass er Wartungs- und
   Support-Dienste für IT-Computerhardware und dazugehörige Ausrüstung für
   Endbenutzer erbringt, insbesondere die Folgenden: alle vorhandenen (in
   Anhang 1 Technische Spezifikationen, Kapitel 6.2 beschrieben) und
   zukünftige erworbene Desktop- und Laptop-Computer, Drucker und optional
   multifunktionale Peripheriegeräte (fähig zum Kopieren, Drucken und
   Scannen) und andere von diesem Dokument abgedeckte Geräte/Zubehörteile,
   einschließlich zugehöriger Geräte, Optionen, Erweiterungen und Zubehör.
    Optional: Aufbaudienste für IT-Endbenutzer-Hardware:
   Auf Anfrage wird vom Bieter erwartet, dass er weitere
   Unterstützungsleistungen erbringt, insbesondere Installations-, Aufbau-
   und Ersatzdienste für persönliche Desktop- und Laptop-Computer,
   Desktop-Monitore, Schreibtischdrucker und andere Geräte/Zubehörteile,
   die von diesem Dokument abgedeckt werden. Für andere Geräte, die nicht
   über diese Ausschreibung beschafft werden, wäre die
   Aufgabenbeschreibung und der Preis je Einführung Gegenstand einer
   gesonderten Vereinbarung zwischen dem Bieter und der EZB.
    Optional: Systemintegrationsdienste (Beratungsdienste in Bezug auf
   IT-Endbenutzer-Hardwaregeräte):
   Auf Anfrage wird vom Bieter erwartet, dass er weitere
   Systemintegrationsdienste in Bezug auf die
   IT-Endbenutzer-Hardwareausrüstung bereitstellt. Dies umfasst
   Beratungsleistungen für die Bereitstellung, Problembestimmung und/oder
   Weiterentwicklung von auf IT-Endbenutzer-Hardwareausrüstung bezogene
   Dienstleistungen.
    Optional: Übergangsdienstleistungen:
   Auf Anfrage wird vom Bieter erwartet, dass er am Ende des Vertrags
   Übergangsdienste in Bezug auf die IT-Endnutzer-Hardwareausrüstung
   bereitstellt, um eine nahtlose Dienstbereitstellung mit einem neuen
   Anbieter zu ermöglichen, der einen Auftrag erhält.
   II.2.2)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
   Laufzeit in Monaten: 48 (ab Auftragsvergabe)
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Bedingungen für den Auftrag
   III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
   Einzelheiten werden gegebenenfalls in der Aufforderung zur
   Angebotsabgabe (ITT) und ihren Anhängen aufgeführt.
   III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
   Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
   Einzelheiten werden gegebenenfalls in der Aufforderung zur
   Angebotsabgabe (ITT) und ihren Anhängen aufgeführt.
   III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
   wird:
   Die Gründung eines vorübergehenden Zusammenschlusses ist nach den in
   der Aufforderung zur Angebotsabgabe (ITT) und ihren Anhängen
   enthaltenen Bedingungen zulässig.
   III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen
   Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: nein
   III.2)Teilnahmebedingungen
   III.2.1)Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen: Gemäß Artikel 30 Absatz 4 des Beschlusses (EU)
   2016/245 der Europäischen Zentralbank vom 9.2.2016 über die Festlegung
   der Vergaberegeln (EZB/2/2016) gilt Folgendes:
   Die EZB schließt Bieter von der Teilnahme an einem
   Ausschreibungsverfahren aus, wenn sie rechtskräftig wegen Betrugs,
   Korruption, Geldwäsche, Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
   oder einer anderen gegen die finanziellen Interessen der Union, der EZB
   oder der NZBen gerichteten Handlung verurteilt worden sind.
   Die EZB kann jederzeit Bieter von der Teilnahme ausschließen:
   (a) wenn sie sich im Konkursverfahren, in Liquidation oder im
   gerichtlichen Vergleichsverfahren befinden oder ihre gewerbliche
   Tätigkeit eingestellt haben oder sich aufgrund eines in den
   einzelstaatlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften vorgesehenen
   gleichartigen Verfahrens in einer vergleichbaren Lage befinden;
   (b) sie aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft
   worden sind, die ihre berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen;
   (c) sie im Rahmen ihrer gewerblichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung
   begangen haben;
   (d) wenn sie ihrer Pflicht zur Entrichtung von
   Sozialversicherungsbeiträgen, Steuern oder sonstigen Abgaben nach den
   Rechtsvorschriften des Landes ihrer Niederlassung, des Landes des
   öffentlichen Auftraggebers oder des Landes der Auftragserfüllung nicht
   nachgekommen sind;
   (e) ein Gericht oder Schiedsgericht im Zusammenhang mit einem anderen
   Ausschreibungsverfahren eine schwere Vertragsverletzung ihrerseits
   wegen Nichterfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen festgestellt
   hat;
   f) deren Geschäftsführung, Mitarbeiter oder Vertreter sich in einem
   Interessenkonflikt befinden;
   g) wenn sie im Zuge der Mitteilung der von der EZB verlangten Auskünfte
   falsche Erklärungen abgegeben haben;
   h) wenn sie sich mit anderen Bietern zur Beschränkung des Wettbewerbs
   in Verbindung setzen.
   Bieter müssen bestätigen, dass die oben genannten Situationen nicht auf
   sie zutreffen, indem sie ein entsprechendes, mit diesem Verfahren
   verbundenes Dokument unterzeichnen und die darin geforderten Nachweise
   erbringen. Bei Bietergemeinschaften müssen alle Mitglieder diese
   Voraussetzungen erfüllen. Treten im Laufe des Verfahrens entsprechende
   Umstände ein, muss der betreffende Bieter die EZB unverzüglich davon
   informieren.
   III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen: Bieter, die an diesem Verfahren teilnehmen,
   müssen sich in einer finanziell stabilen Lage befinden, um den Auftrag
   erfüllen zu können. Die wirtschaftliche und finanzielle
   Leistungsfähigkeit der Bieter wird auf Basis ihrer finanziellen
   Situation (Umsatz und Gewinn-und-Verlustrechnung) der letzten 3
   Geschäftsjahre bewertet.
   Mindestens müssen die Bieter:
   (a) in den letzten 3 Geschäftsjahren Nettoumsätze erzielt haben.
   Der Bieter muss das Formular zur Angebotsabgabe (Anlage 3 zum ITT) als
   Nachweis vorlegen.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards: (a) 60 000 000 EUR
   III.2.3)Technische Leistungsfähigkeit
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen:
   Bieter, die an diesem Verfahren teilnehmen, müssen:
   (a) in den letzten 5 Jahren Berufserfahrung des Bieters bei der
   Bereitstellung von Computerausrüstung und Dienstleistungen für
   IT-Endnutzer nachweisen, die mit den in dieser Ausschreibung genannten
   vergleichbar sind (wie in Anhang 3 Absatz 4.3 gefordert);
   (b) in der Lage sein, die vollständige Liste der in Anhang 4
   aufgeführten Produkte sowie eine Reihe damit verbundener
   Dienstleistungen (wie in Anhang 5 Absatz 6 gefordert) zur Verfügung zu
   stellen;
   (c) über eine Berufshaftpflichtversicherung und/oder eine
   Haftpflichtversicherung verfügen (wie in Anhang 3 Absatz 3.3
   gefordert).
   Als Nachweis müssen die Bieter das Formular zur Angebotsabgabe (Anhang
   3), den Fragebogen zum technischen Angebot (Anhang 5) einreichen und
   angeforderte ergänzende Dokumentation.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   (a) Die Bieter haben in den letzten 5 Geschäftsjahren mindestens 3
   Aufträge abgeschlossen, die hinsichtlich Umfang und Größe ähnlich sind.
   III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
   III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Verfahrensart
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offen
   IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der
   Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.2)Zuschlagskriterien
   IV.2.1)Zuschlagskriterien
   das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die nachstehenden
   Kriterien
   1. Qualität des Angebots. Gewichtung 40
   2. Preis. Gewichtung 60
   IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
   Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
   IV.3)Verwaltungsangaben
   IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
   PRO-003115
   IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
   Bekanntmachung eines Beschafferprofils
   Bekanntmachungsnummer im ABl: [3]2013/S 167-289343 vom 29.8.2013
   IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden
   Unterlagen bzw. der Beschreibung
   Kostenpflichtige Unterlagen: nein
   IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   26.3.2018 - 18:00
   IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur
   Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   verfasst werden können
   Englisch.
   Sonstige: Angebote sind ausschließlich in Englisch einzureichen.
   Informationen über Referenzprojekte und damit zusammenhängende
   Informationen sind in englischer Sprache vorzulegen. Zusätzliche
   Nachweisdokumente, beispielsweise Registrierungen und Zertifikate des
   Unternehmens, können in der Originalsprache eingereicht werden. Die EZB
   kann den Bewerber gegebenenfalls zur Vorlage einer beglaubigten
   Übersetzung auffordern.
   IV.3.7)Bindefrist des Angebots
   Laufzeit in Monaten: 6 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der
   Angebote)
   IV.3.8)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen: ja
   Weitere Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
   ausschließlich Mitarbeiter der EZB.
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja
   Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen: 4 Jahre
   VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das
   aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben
   Die Unterlagen für dieses Beschaffungsverfahren können von einer
   Internetplattform heruntergeladen werden. Bei Interesse an einer
   Teilnahme wird um Registrierung auf der Internetplattform unter der
   folgenden Internetadresse gebeten.
   Internetadresse: [4]https://www.ecb.europa.eu/secure/procurement/
   Benutzerkennung: 003115/IS/INO/2018
   Passwort: CDFDFD
   Nach der Registrierung wird eine E-Mail mit einem neuen Benutzernamen
   und Passwort versendet. Die Internetadresse bleibt gleich. Der neue
   Benutzername und das Passwort können zum Herunterladen der
   Ausschreibungsunterlagen verwendet werden.
   Falls es Probleme beim Zugang zur Internetplattform für die
   Registrierung und/oder den Download der Ausschreibungsunterlagen gibt,
   kann eine E-Mail an die folgende E-Mail-Adresse gesendet werden:
   [5]procurement@ecb.europa.eu Die Nummer des Ausschreibungsverfahrens
   PRO-003115 muss angegeben und das Problem beschrieben werden.
   Das Ausschreibungsverfahren steht gleichermaßen natürlichen oder
   juristischen Personen offen, die ihren Sitz oder ihren Standort in der
   Europäischen Union haben, sowie allen natürlichen und juristischen
   Personen, die ihren Sitz oder ihren Standort in einem Land haben, das
   das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen der WTO
   ratifiziert oder mit der Europäischen Union ein bilaterales Abkommen
   über das Beschaffungswesen geschlossen hat, und zwar nach den in dem
   jeweiligen Abkommen festgelegten Bedingungen.
   Die EZB schließt Bieter aus, die sich in 1 der Situationen befinden,
   die in Artikel 30 Absatz 4 des Beschlusses (EU) 2016/245 der
   Europäischen Zentralbank vom 9.2.2016 über die Festlegung der
   Vergaberegeln (EZB/2/2016) beschrieben sind (z. B. Verurteilung wegen
   Betrugs oder Korruption), oder die gemäß Artikel 30 Absatz 7 des
   Beschlusses (EU) 2016/245 der Europäischen Zentralbank vom 9.2.2016
   über die Festlegung der Vergaberegeln (EZB/2/2016) auf eine
   Ausschlussliste gesetzt wurden.
   Die EZB kann zudem Bieter ausschließen, die sich in 1 der Situationen
   befinden, die in Artikel 30 Absatz 5 des Beschlusses (EU) 2016/245 der
   Europäischen Zentralbank vom 9.2.2016 über die Festlegung der
   Vergaberegeln (EZB/2/2016) aufgeführt sind (z. B. Insolvenz; schwere
   Verfehlung in der beruflichen Tätigkeit; Abgabe falscher Erklärungen).
   Weitere Informationen über die Vergaberegeln und -verfahren der EZB
   stehen auf der Website
   [6]http://www.ecb.europa.eu/ecb/jobsproc/tenders/html/index.en.html zur
   Verfügung
   Um am Ausschreibungsverfahren teilnehmen zu können, müssen
   interessierte Unternehmen das Ausschreibungsdokument (ITT) an die in
   Abschnitt I.1 angegebene Adresse anfordern.
   In der Aufforderung zur Angebotsabgabe wird beschrieben, wie Bieter
   ihre Angebote erstellen und abgeben müssen (siehe Kapitel IIIII), wie
   der Bewertungs- und Zuschlagsprozess verläuft (siehe Kapitel IV), wie
   die EZB die Bieter über das Ergebnis des Verfahrens informiert (Kapitel
   V) und welche allgemeinen Vorschriften von allen Bietern beachtet
   werden müssen (Kapitel VI).
   Die technischen Spezifikationen (Anhang 1 der Aufforderung zur
   Angebotsabgabe) enthalten eine Beschreibung der funktionalen und
   technischen Anforderungen der EZB. Die Ausschreibungsunterlagen werden
   integraler Bestandteil des Vertrags, wie auch das Angebot des
   erfolgreichen Bieters.
   Der Rahmenvereinbarungsentwurf (Anhang 2 der ITT) gibt die rechtlichen
   Bedingungen und Bestimmungen der EZB für die Ausführung des Vertrags
   vor. Er bildet die Grundlage für die vertraglichen Beziehungen mit dem
   erfolgreichen Bieter.
   Bei dem Formular für die Einreichung der Angebote (Anhang 3 der
   Aufforderung zur Angebotsabgabe) handelt es sich um einen Fragebogen,
   der von den Bietern ausgefüllt und unterzeichnet werden muss. Er wird
   verwendet, um die Berechtigung der Bieter für die Teilnahme am
   Verfahren und deren Fähigkeit zur Ausführung des Vertrags
   einzuschätzen.
   Das technische Angebot (Anhang 5 zum ITT) ist ein Fragebogen, der der
   EZB helfen wird, die eingegangenen Angebote zu bewerten.
   Das finanzielle Angebot (Anhang 4 des ITT) ist eine Tabelle, die die
   Bieter zur Abgabe ihres finanziellen Angebots verwenden. Darüber hinaus
   bietet es einen Überblick über die bestehende Ausrüstung und Software,
   die derzeit bei der EZB eingesetzt werden.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Beschaffungsaufsicht der Europäischen Zentralbank
   Sonnemannstrasse 22
   60314 Frankfurt am Main
   Deutschland
   E-Mail: [7]legaladviceteam@ecb.int
   Telefon: +49 691344-0
   Internet-Adresse: [8]http://www.ecb.int
   Fax: +49 691344-6886
   Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   Der Europäische Bürgerbeauftragte
   1 avenue du Président Robert Schuman, CS 30403
   67001 Strasbourg Cedex
   Frankreich
   VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: 15
   Tage nach Eingang der in Artikel 34 Absatz 3 der EZB-Vergaberegeln
   genannten Informationen (siehe Abschnitt VI.3) oder, falls keine
   Informationen verlangt werden, 15 Tage nach Eingang der Mitteilung an
   die nicht berücksichtigten Bieter.
   Weitere Anforderungen sind in Artikel 39 der EZB-Vergaberegeln (siehe
   Abschnitt VI.3) aufgeführt.
   Eine Beschwerde beim Europäischen Bürgerbeauftragten hat keinen
   Einfluss auf die Angebotsfrist und begründet auch keine neue Frist für
   die Einlegung von Beschwerden.
   VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   9.2.2018
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References
   1. mailto:procurement@ecb.europa.eu?subject=TED
   2. http://www.ecb.europa.eu/
   3. http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:289343-2013:TEXT:DE:HTML
   4. https://www.ecb.europa.eu/secure/procurement/
   5. mailto:procurement@ecb.europa.eu?subject=TED
   6. http://www.ecb.europa.eu/ecb/jobsproc/tenders/html/index.en.html
   7. mailto:legaladviceteam@ecb.int?subject=TED
   8. http://www.ecb.int/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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