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Ausschreibung: Einbau von Trennwänden - DE-Rosenheim
Einbau von Trennwänden
Bautischlerei-Einbauarbeiten mit Metall, außer Türen und Fenstern
Installation von Trennwänden
Dokument Nr...: 77834-2018 (ID: 2018022109032399675)
Veröffentlicht: 21.02.2018
*
  DE-Rosenheim: Einbau von Trennwänden
   2018/S 36/2018 77834
   Auftragsbekanntmachung
   Bauauftrag
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Stadt Rosenheim
   Königstr. 24
   Rosenheim
   83022
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Zentrales Gebäudemanagement der Stadt Rosenheim, Herr
   Hartmann
   Telefon: +49 80313651291
   E-Mail: [1]michael.hartmann@rosenheim.de
   Fax: +49 80313658891291
   NUTS-Code: DE213
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.rosenheim.de
   Adresse des Beschafferprofils: [3]www.staatsanzeiger-eservices.de
   I.2)Gemeinsame Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [4]https://www.staatsanzeiger-eservices.de
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
   EDR GmbH, Projektsteuerung
   München
   Deutschland
   E-Mail: [5]kuko@edr.de
   Fax: +49 89547112155
   NUTS-Code: DE211
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [6]www.edr.de
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Wirtschaft und Finanzen
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Kultur- und Kongresszentrum Rosenheim, Generalsanierung 2. BA,
   Maßnahmen 2018, Mobile Trennwand mit Schlupftüren
   Referenznummer der Bekanntmachung: Kuko 2018 Mobile Trennwand 230-01
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   45421141
   II.1.3)Art des Auftrags
   Bauauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Lieferung und Montage einer mobilen Trennwand (D = 100 mm), bestehend
   aus Einzelelementen mit 4 doppelflügeligen Schlupftürelementen
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   45421140
   45421152
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE213
   Hauptort der Ausführung:
   83022 Rosenheim
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Lieferung und Montage einer mobilen Trennwand, B/H = ca. 10 / 3 m,
   bestehend aus Einzelelementen, die zu einer festen Wand
   zusammengeschoben werden, mit 4 doppelflügeligen Schlupftürelementen.
   Elemente 100 mm stark, mit umlaufender verschweißter
   Stahl-Rahmenkonstruktion, Beplankung mit 16 mm Qualitätsspanplatten
   nach DIN 68763 V20, Deckplatten frei schwingend aufgebracht und einzeln
   austauschbar. Schalldämmung nach DIN EN 20 140-3. Montage an
   bauseitiger Unterkonstruktion.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 50 000.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 07/05/2018
   Ende: 17/09/2018
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Die Eignung ist durch Vorlage der PQ-Nr. oder vorläufig durch die
   ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung gem. Formblatt 124 oder eine
   Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) mit dem Angebot
   nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters
   in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 bzw. der EEE angegebenen
   Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung
   vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die
   Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im
   Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und
   Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 bzw. der EEE auch für diese
   anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die
   nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die
   deutsche Sprache beizufügen. Verpflichtung zur Angabe auf Aufforderung
   der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die
   Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
   Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB i. V.
   m. § 6e EU VOB/A ist mit einer Eigenerklärung nachzuweisen.
   Auf Verlangen sind die Nachweise zu den Eigenerklärungen gem. § 16a EU
   VOB/A binnen 6 Kalendertagen vorzulegen.
   Für Bietergemeinschaften gilt § 13 EU Abs. 5 VOB/A:
   Bietergemeinschaften haben im Angebote jeweils die Mitglieder zu
   benennen, sowie ein Mitglied als.
   Bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des
   Vertrages zu bezeichnen. Dieser ist der Ansprechpartner für das
   Vergabeverfahren bis zur Beendigung des Verfahrens = rechtswirksame
   Auftragsvergabe
   Er ist Ansprechpartner für etwaige Nachprüfungsverfahren und
   Teilwiederholung von Verfahrensschritten. Davon unberührt ist die
   Befugnis zur Antragstellung auf ein Nachprüfungsverfahren bei der
   Vergabekammer. Die Forderung nach einer bestimmten Rechtsform gem. §6
   EU Abs. 3 Nr. 2 VOB/A bleibt für den Auftragsfall vorbehalten. Die
   Erklärung ist von allen Mitgliedern der Gemeinschaft rechtsverbindlich
   zu unterschreiben. Es ist unzulässig als Mitglied einer
   Bietergemeinschaft und gleichzeitig als einzelner Bieter ein Angebot
   abzugeben. Bietergemeinschaften von Unternehmen, die in potenziellem
   Wettbewerb miteinander stehen, müssen auf Verlangen eine
   kartellrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung abgeben. Die
   Zusammensetzung einer Bietergemeinschaft kann im Vergabeverfahren nicht
   geändert werden (gem. §§ 132 und 133 GWB).
   Hinweis:
   Die Bewerber müssen die Eintragung in einem Berufs- oder
   Handelsregister des Staates, in dem sie niedergelassen sind, nachweisen
   oder die erlaubte Berufsausübung auf andere Weise nachweisen (§ 6a EU
   Nr. 1 VOB/A).
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   PQ oder Eigenerklärung gemäß FB 124 + Bestätigung
   Betriebshaftpflichtversicherung Nachweis durch Eigenerklärung. Auf
   Verlangen sind die Nachweise zu den Eigenerklärungen gem. § 16a EU
   VOB/A binnen 6 Kalendertagen vorzulegen.
   Nachweise der entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung, § 6a EU Nr.
   2 lt. a) VOB/A. Auf Verlangen sind die Nachweise binnen 6 Kalendertagen
   vorzulegen.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   PQ oder Eigenerklärung gemäß FB 124 Nachweis durch Eigenerklärung. Auf
   Verlangen sind die Nachweise zu den Eigenerklärungen gem. § 16a EU
   VOB/A binnen 6 Kalendertagen vorzulegen.
   Angabe, welche Teile des Antrags unter Umständen als Unteraufträge
   vergeben werden sollen, § 6a EU Nr. 3 lt. i) VOB/A.
   Zum Nachweis der Eignung mithilfe von Kapazitäten anderer Unternehmen
   (Eignungsleihe gem. § 6d EU Abs. 1 VOB/A sind verpflichtende Zusagen
   zur Ausführung der Leistung von den betreffenden Unternehmen
   nachzuweisen, daraus ergibt sich folglich die Verpflichtung jedes
   Unternehmens zur Erbringung der jeweiligen Leistung. Weiterhin behält
   sich der Auftraggeber vor, vorzugeben, dass bestimmte Aufgaben vom
   Bieter (bzw. einem Mitglied der Bietergemeinschaft) selbst ausgeführt
   werden müssen (§ 6d EU Abs. 4 VOB/A). Die Nachweisführung zur Eignung
   der Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden, erfolgt
   dabei auch entsprechend § 6b EU VOB/A.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   Bekanntmachungsnummer im ABl.: [7]2018/S 011-020005
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 27/03/2018
   Ortszeit: 10:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 26/05/2018
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 27/03/2018
   Ortszeit: 10:30
   Ort:
   Stadt Rosenheim, Zentrales Gebäudemanagement
   Zimmer 119, 1. Obergeschoss
   Königstraße 24
   83022 Rosenheim
   Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
   Bieter o. deren bevollmächtigten Vertreter dürfen nach den Vorschriften
   der VOB/EU beim Öffnungstermin nicht zugegen sein.
   Der Öffnungstermin wird gem. § 14 EU VOB/A unverzüglich nach Ablauf d.
   Angebotsfrist durchgeführt.
   Der öffentliche Auftraggeber stellt den Bietern die in Absatz 3 Nummer
   1 Buchstabe a bis d genannten Informationen unverzüglich elektronisch
   zur Verfügung.
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer Südbayern
   Maximilianstraße 39
   München
   80538
   Deutschland
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der
   Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit:
   1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem
   Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt
   hat (§ 160 Abs. 3 Nr 1 GWB);
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB);
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur
   Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3
   GWB);
   4. mehr als 15 Tage nach Absendung der vorläufigen Absage in Briefform,
   bzw. mehr als 10 Kalendertage nach Absendung per Fax oder Email
   vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB);
   5. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§
   160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Stadt Rosenheim / Vergabeverfahrensstelle
   Königstraße 27
   Rosenheim
   83022
   Deutschland
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   19/02/2018
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   1. mailto:michael.hartmann@rosenheim.de?subject=TED
   2. http://www.rosenheim.de/
   3. http://www.staatsanzeiger-eservices.de/
   4. https://www.staatsanzeiger-eservices.de/
   5. mailto:kuko@edr.de?subject=TED
   6. http://www.edr.de/
   7. http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:020005-2018:TEXT:DE:HTML
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