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Ausschreibung: Fertigmahlzeiten - DE-Oldenburg
Fertigmahlzeiten
Dokument Nr...: 78197-2018 (ID: 2018022109104100063)
Veröffentlicht: 21.02.2018
*
  DE-Oldenburg: Fertigmahlzeiten
   2018/S 36/2018 78197
   Auftragsbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Verpflegungsamt der Bundeswehr
   Bremer Str. 71
   Oldenburg
   26135
   Deutschland
   Telefon: +49 4419293819
   E-Mail: [1]VpflABwBV1BschEV@Bundeswehr.org
   NUTS-Code: DE943
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]http://www.evergabe-online.de/
   I.2)Gemeinsame Beschaffung
   Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]http://www.evergabe-online.de
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [4]http://www.evergabe-online.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
   einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Verteidigung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Instant Fertiggerichte
   Referenznummer der Bekanntmachung: BV1 18 EPA 044
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   15894200
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Vertrag über die Lieferung von Instant Fertiggerichten zu Fixterminen
   für den Zeitraum vom 1.7.2019 bis 30.6.2022 mit einer Option auf eine
   12-monatige Verlängerung
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   15894200
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE3
   Hauptort der Ausführung:
   Siehe Vergabeunterlagen
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Siehe Vergabeunterlagen
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/07/2019
   Ende: 30/06/2022
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Option auf eine 12-monatige Verlängerung des Vertrages
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: ja
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Nebenangebote sind nur im Rahmen der Vorgaben in den
   Ausschreibungsunterlagen zugelassen.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Siehe Vergabeunterlagen
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Siehe Vergabeunterlagen
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Siehe Vergabeunterlagen
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 31/05/2018
   Ortszeit: 14:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/06/2019
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 31/05/2018
   Ortszeit: 14:00
   Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
   Entfällt
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen
   Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen
   Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit
   Anwendungen bezeichneten Menüpunkte auf [5]www.evergabe-online.de zur
   Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der
   Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter
   (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit
   ([6]www.lv-cockpit.de).
   Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen,
   Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen
   Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die
   elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete
   Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der
   Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der
   elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
   Weitergehende Informationen stehen auf
   [7]https://www.evergabe-online.info bereit.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Bundeskartellamt -Vergabekammer des Bundes-
   Villemomblerstr. 76
   Bonn
   53123
   Deutschland
   Telefon: +49 22894990
   E-Mail: [8]vk@bundeskartellamt.bund.de
   Fax: +49 2289499163
   Internet-Adresse:[9]www.bundeskartellamt.de
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   § 160 GWB Einleitung, Antrag
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB
   bleibt unberührt;
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden;
   4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2
   GWB bleibt unberührt.
   § 134 GWB Informations- und Wartepflicht
   [10]https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
   § 135 Unwirksamkeit
   [11]https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   20/02/2018
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   1. mailto:VpflABwBV1BschEV@Bundeswehr.org?subject=TED
   2. http://www.evergabe-online.de/
   3. http://www.evergabe-online.de/
   4. http://www.evergabe-online.de/
   5. http://www.evergabe-online.de/
   6. http://www.lv-cockpit.de/
   7. https://www.evergabe-online.info/
   8. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
   9. http://www.bundeskartellamt.de/
  10. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
  11. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
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                The Federal Office of Foreign Trade Information
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