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Ausschreibung: Öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße - DE-Mannheim
Öffentlicher Verkehr (Straße)
Dokument Nr...: 79385-2018 (ID: 2018022109313301245)
Veröffentlicht: 21.02.2018
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DE-Mannheim: Öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße
2018/S 36/2018 79385
Öffentliche Bekanntmachung der Vergabe der VRN-Linienbündel Nördliche
Bergstraße, Bensheim und Bürstadt nach Art. 5 Abs. 3 Verordnung (EG)
Nr. 1370/2007
Die Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH, B1, 3-5,68159Mannheim,
Deutschland beabsichtigt als lokale sowie regionale
Aufgabenträgerorganisation im Kreis Bergstraße gemeinsam mit der
Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH (RMV), Alte Bleiche 5, 65719 Hofheim am
Taunus als regionaler Aufgabenträgerorganisation im Gebiet des Kreises
Darmstadt- Dieburg und der DADINA, Darmstadt-Dieburger
Nahverkehrsorganisation, Europaplatz 1, 64293 Darmstadt als lokale
Aufgabenträgerorganisation im Gebiet des Kreises Darmstadt-Dieburg gem.
Art. 5 Abs. 3 VO 1370/07 zum 9. Dezember 2018 zur Sicherstellung einer
ausreichenden Verkehrsbedienung in den Linienbündeln Nördliche
Bergstrasse, Bensheim und Bürstadt einen Dienstleistungsauftrag im
Sinne der VO 1370/2007 in Form einer Dienstleistungskonzession mit
einer voraussichtlichen Laufzeit bis zum 9.12.2028 zu vergeben.
Vergabestelle:
Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Neckar vertreten durch die
Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH, beide B1, 3-5, 68159 Mannheim
Art der konzessionierten Leistung und betroffene Gebiete:
Dienstleistungskonzession mit Busverkehrsleistungen (CPV-Code 60112000)
im Kreis Bergstraße (NUTS-Code DE 715) und im Kreis Darmstadt-Dieburg
(NUTS-Code DE 716) für folgende Buslinienbündel:
Linienbündel Nördliche Bergstraße - Los 1 669, 675 bis 679
Linienbündel Bensheim Los 2 671 und 673
Linienbündel Bürstadt Los 3 652 und 653
Das heutige Fahrplanangebot kann über die Fahrplanauskunft des VRN
unter [1]www.vrn.de abgerufen werden kann. Die Vergabe erfolgt in 3
Losen, jedes Linienbündel bildet ein Los.
Verfahrensart:
Die Vergabe erfolgt nach Art. 5 Abs. 3 VO 1370/07, wobei sich die
Vergabestelle an den Leitlinien der BAG ÖPNV zur wettbewerblichen
Vergabe von öffentlichen Dienstleistungsaufträgen nach Art. 5 Abs. 3 VO
1370/07 orientiert.
Ausführungsfrist (Laufzeit der Konzession):
Vom 9.12.2018 bis zum 9.12.2028 für die Dauer von 10 Jahren.
Anforderung der Unterlagen:
Anforderung per E-Mail an [2]vergabestelle@vrn.de
Bitte geben Sie bei Anforderung der Unterlagen Ihre Kontaktdaten
inklusive E-Mail-Adresse für den weiteren Schriftverkehr an.
Zuschlagskriterien:
Die Wertung erfolgt anhand eines Punktesystems. Zu den Punkten aus der
Zuschusswertung werden die Punkte aus der Qualitätswertung
hinzuaddiert. Das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl erhält den
Zuschlag.
Die Gewichtung gestaltet sich dabei wie folgt:
Zuschussbedarf: max.100 Punkte,
Mehrqualität Fahrplanoptimierung bei Nebenangeboten": max. 10
Punkte,
Mehrqualität Fahrzeuge: max. 10 Punkte,
Mehrqualität Vertrieb: max. 3 Punkte,
Mehrqualität Marketingkonzept: max. 2 Punkte.
Eignungsnachweise:
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Eignung mit dem Angebot folgende
Nachweise bzw. Erklärungen vorzulegen:
1. Bescheinigung der Genehmigungsbehörde über die Bestellung eines
Betriebsleiters nach BOKraft oder vergleichbar.
2. Kopie einer Bescheinigung über die fachliche Eignung oder Kopie
einer Genehmigungsurkunde für den Linienverkehr mit KOM bzw. bei
ausländischen Bietern Kopie einer EU-Lizenz entsprechend der EG-VO
684/92 i. d. F. 11/98
3. Vorlage geeigneter Bankauskünfte zum Beleg der finanziellen
Leistungsfähigkeit (das Ausstellungsdatum dieser Bescheinigung darf in
Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate
zurückliegen).
4. Vorlage des geprüften Jahresabschlusses der letzten zwei
Geschäftsjahre (falls deren Veröffentlichung nach dem
Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist,
vorgeschrieben ist).
5. Angabe der Anzahl der jahresdurchschnittlich
sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in den letzten zwei
Betriebsjahren.
6. Bescheinigung über die ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge zur
Kranken-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung. Das Ausstellungsdatum
dieser Bescheinigung darf in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht
länger als 3 Monate zurückliegen.
7. Bescheinigung der Berufsgenossenschaft über die ordnungsgemäße
Entrichtung der Beiträge (einschließlich etwa zu zahlender Vorschüsse)
zur Unfallversicherung. Das Ausstellungsdatum dieser Bescheinigung darf
in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate
zurückliegen.
8. Bescheinigung in Steuersachen. Die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt
der Angebotsabgabe gültig sein.
9. Bescheinigung der Gemeinde des Betriebssitzes über die steuerliche
Zuverlässigkeit. Die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der
Angebotsabgabe gültig sein.
Zuverlässigkeit des Bieters:
Der Bieter gilt als zuverlässig im Sinne des § 13 Abs. 1 Nr. 2 und § 1
Abs. 1 PBZugV, wenn keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür vorliegen,
dass bei der Führung des Betriebes die für den Straßenpersonenverkehr
geltenden Vorschriften missachtet wurden. Deshalb erklärt der Bieter
mit der Angebotsabgabe:
dass gegen ihn keine rechtskräftige Verurteilung wegen schwerer
Verstöße gegen strafrechtliche Vorschriften (§ 1 Abs. 2 Nr. 1 PBZugV)
vorliegt,
dass keine schweren Verstöße gegen Vorschriften des PBefG bzw. der
auf diesem Gesetz beruhenden Rechtsverordnungen vorliegen (§ 1 Abs. 2
Nr. 2 a PBZugV),
dass keine schweren Verstöße gegen arbeits- oder sozialrechtliche
Pflichten, insbesondere gegen die Vorschriften über die Lenk- und
Ruhezeiten des Fahrpersonals, vorliegen (§ 1 Abs. 2 Nr. 2 b PBZugV),
dass keine schweren Verstöße gegen Vorschriften, die im Interesse der
Verkehrsund Betriebssicherheit erlassen wurden (insbesondere die
Vorschriften des Straßenverkehrsgesetzes, der Straßenverkehrs-Ordnung
oder der Straßenverkehrs- Zulassungs-Ordnung), vorliegen (§ 1 Abs. 2
Nr. 2 c) PBZugV),
dass keine schweren Verstöße gegen umweltschützende Vorschriften,
dabei insbesondere des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, vorliegen (§ 1
Abs. 2 Nr. 2 f PBZugV),
dass keine schweren Verstöße gegen die abgaberechtlichen Pflichten,
die sich aus unternehmerischer Tätigkeit ergeben, vorliegen (§ 1 Abs. 2
Nr. 2 d PBZugV) und dass der Bieter der Zahlung von Steuern und Abgaben
nach den Rechtsvorschriften des EUMitgliedstaates der Konzessionsgeber
nachgekommen ist,
dass keine schweren Verstöße gegen § 1 des
Pflichtversicherungsgesetzes vom 5. April 1965 (BGBI I S. 213) in der
jeweils geltenden Fassung vorliegen (§ 1 Abs. 2 Nr. 2 e PBZugV) und
dass der Bieter seine Verpflichtung zur Zahlung der Sozialbeiträge nach
den Rechtsvorschriften des EU-Mitgliedsstaates, in dem er ansässig ist,
oder nach den Rechtsvorschriften des EU-Mitgliedsstaates der
Konzessionsgeber erfüllt hat,
dass keine schweren Verstöße gegen Bestimmungen zu Arbeitsschutz- und
Arbeitsrecht vorliegen,
Als unzuverlässig gilt in der Regel ein Unternehmen, dem innerhalb
der letzten 5 Jahre Verstöße gegen die im Unternehmen geltenden
tarifvertraglichen Regelungen und/oder die BOKraft nachgewiesen werden
konnten. Dies gilt auch für Unternehmen, die mit einem Unternehmen nach
Satz 1 dergestalt verbunden sind oder waren, dass sie derselben
Unternehmensleitung unterstehen bzw. in den Bereichen Betriebsleitung
und Personalwesen durch dieselben Personen geführt werden, die zum
Zeitpunkt des Verstoßes gegen die tarifvertraglichen Regelungen oder
die BO-Kraft Verantwortung in dem anderen Unternehmen getragen haben.
Finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die finanzielle Leistungsfähigkeit i. S. d. § 13 Abs. 1 Nr. 1 PBefG und
§ 2 Abs. 1 PBZugV ist als gewährleistet anzusehen, wenn die
finanziellen Mittel verfügbar sind, die zur Aufnahme und
ordnungsgemäßen Führung des Betriebes erforderlich sind. Sie ist zu
verneinen, wenn
die Zahlungsfähigkeit nicht gewährleistet ist oder erhebliche
Rückstände an Steuern oder an Beiträgen zur Sozialversicherung
bestehen, die aus unternehmerischer Tätigkeit geschuldet werden,
beim Verkehr mit Kraftomnibussen das Eigenkapital zzgl. der Reserven
des Bieters i. S. d. § 2 Abs. 3 PBZugV weniger als 9 000 EUR für das
erste Fahrzeug oder weniger als 5 000 EUR für jedes weitere Fahrzeug
beträgt (§ 2 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 PBZugV). Bei der Ermittlung des
erforderlichen Betrages ist die Zahl der Fahrzeuge.
Maßgebend, die eingesetzt werden müssen, um der Betriebspflicht gemäß
dem beantragten Fahrplan mit Kraftomnibussen zu genügen.
Fachliche Eignung:
Der Bieter erbringt den Nachweis seiner fachlichen Eignung i. S. d. §
13a Abs. 1 Nr. 2 PBefG i. V. m. § 13 Abs. 1 Nr. 3 PBefG und § 3 PBZugV,
durch die Vorlage einer Bescheinigung über seine fachliche Eignung,
ausgestellt durch die zuständige Behörde (vgl. Anlagen 4, 5 und 6 zur
PBZugV). Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstige Befähigungsnachweise
für die Beförderung von Personen im Straßenverkehr, die natürlichen
Personen und Gesellschaften aus anderen Mitgliedsstaaten der
Europäischen Union erteilt wurden, werden in unmittelbarer Anwendung
des Art. 10 der Richtlinie 96/26/EG anerkannt. oder,
durch die Vorlage einer Kopie einer Genehmigungsurkunde für den
Linienverkehr mit KOM bzw. bei ausländischen Bietern durch die Vorlage
einer Kopie einer EU-Lizenz entsprechend der EG-VO 684/92 i. d. F.
11/98, erforderlichenfalls zzgl. deutscher Übersetzung.
Abgabefrist: 9.4.2018
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References
1. http://www.vrn.de/
2. mailto:vergabestelle@vrn.de?subject=TED
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