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Ausschreibung: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen - DE-Stadtallendorf
Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Abholung von Siedlungsabfällen
Altpapiersammlung
Müllsammlung
Dokument Nr...: 80948-2018 (ID: 2018022209195102869)
Veröffentlicht: 22.02.2018
*
  DE-Stadtallendorf: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
   2018/S 37/2018 80948
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Magistrat der Stadt Stadtallendorf
   Bahnhofstraße 2
   Stadtallendorf
   35260
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Armin Immel
   Telefon: +49 6428-707-362
   E-Mail: [1]armin.immel@stadtallendorf.de
   Fax: +49 6428-707-400
   NUTS-Code: DE724
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.stadtallendorf.de
   I.1)Name und Adressen
   Gemeinde Weimar (Lahn), Der Gemeindevorstand
   Alte Bahnhofstr. 31
   Weimar
   35096
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Frau Rohrbach
   Telefon: +49 6421-974017
   E-Mail: [3]Rohrbach@weimar-lahn.info
   NUTS-Code: DE724
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [4]www.gemeinde-weimar.de
   I.2)Gemeinsame Beschaffung
   Der Auftrag betrifft eine gemeinsame Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [5]https://www.subreport.de/E99479241
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [6]https://www.subreport.de/E99479241
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Ausschreibung der Abfuhrlogistik für die Kommunen Stadtallendorf und
   Weimar
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   90500000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Los 1, Abfuhrlogistik für die Stadt Stadtallendorf (Stadtwerke),
   vertreten durch den Magistrat:
   Abfuhr von Restmüll im 2 wöchentlichen Rhythmus, für einige 60l-Gefäße
   alle 4 Wochen, Abfuhr von Bioabfall im 14 tägigen Rhythmus, im Frühjahr
   und Herbst eines jeden Jahres jeweils zusätzlich ein weiterer
   Abfuhrtermin. Abfuhr von Altpapier monatlich im Abstand von max. 5
   Wochen, Abfuhr von Sperrmüll nach dem Abrufsystem binnen max. 4 Wochen,
   Andienung der vom AN eingesammelten Abfälle an die vom AG bzw. der
   Abfallwirtschaft Lahn-Fulda (ALF) benannten Anlagen.
   Los 2, Abfuhrlogistik für die Gemeinde Weimar:
   Abfuhr von Restmüll im 4wöchentlichen Rhythmus, Abfuhr von Bioabfall im
   14 tägigen Rhythmus, Abfuhr von Altpapier 4wöchentlich, Abfuhr von
   Sperrmüll nach dem Abrufsystem binnen max. 2 Monaten, Andienung der vom
   AN eingesammelten Abfälle an die vom AG bzw. der Abfallwirtschaft
   Lahn-Fulda (ALF) benannten Anlagen.
   Alle Daten und Angaben siehe [7]https://www.subreport.de/E99479241.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
   Angebote sind möglich für alle Lose
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Einsammlung von Restmüll, Bioabfall, Altpapier und Sperrmüll für die
   Stadt Stadtallendorf
   Los-Nr.: 1
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   90500000
   90511000
   90511400
   90511300
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE724
   Hauptort der Ausführung:
   Stadtgebiet der Stadt Stadtallendorf und die vom AG bzw. der ALF
   benannten Anlagen (Umschlag- und Entsorgungsanlagen)
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Siehe Nr. II.1.4.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/01/2019
   Ende: 31/12/2023
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Einseitige Verlängerungsoption des AG um einmalig 3 Jahre
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Abfallabfuhr von Restmüll, Bioabfall, Altpapier und Sperrmüll für die
   Gemeinde Weimar (Lahn)
   Los-Nr.: 2
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   90500000
   90511000
   90511300
   90511400
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE724
   Hauptort der Ausführung:
   Gebiet der Gemeinde Weimar und die vom AG bzw. der ALF benannten
   Anlagen (Umschlag- und Entsorgungsanlagen)
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Siehe II.1.4
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/01/2019
   Ende: 31/12/2023
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Einseitige Verlängerungsoption des AG um einmalig 3 Jahre
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die
   in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen,
   werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in
   Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Angabe des Gesamtumsatzes des Unternehmens und des Umsatzes bezüglich
   der Durchführung von Leistungen der Abfuhrlogistik bezogen auf die
   jeweils letzten drei Geschäftsjahre. Dazu ist das per Download zur
   Verfügung stehende Formular (Anlage 1.2) zu verwenden. Die Angaben
   können auf- oder abgerundet angegeben werden. Grundlage der Angaben
   müssen keine testierten Abschlüsse sein, es ist ausreichend, wenn dem
   Bieter sein jeweiliger Umsatz des betreffenden Jahres bekannt ist.
   Mindestens eine Erklärung durch ein Kreditinstitut oder eines
   Kreditversicherers, die dem Bieter finanziell geordnete Verhältnisse
   bescheinigen. Der AG kann bei Zweifeln an der finanziellen und
   wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit vom Bieter zusätzliche Nachweise
   verlangen. Auf gesonderte schriftliche Anforderung des AG oder seines
   Beauftragten ist eine Erklärung eines Kreditinstituts oder
   vergleichbare Einrichtung (s. o.), dass im Auftragsfall die geforderte
   Bürgschaft übernommen wird, vorzulegen.
   Der Bieter kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und
   finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die
   Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist,
   dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur
   Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende
   Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Diese Möglichkeit
   besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den
   anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Ein Bewerber oder Bieter
   kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche
   Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung die
   Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese
   die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
   Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die
   in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen,
   werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in
   Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Aktuell gültige Zertifizierung nach EfbV (§ 56 KrWG), für ausländische
   Bieter ein gleichwertiger Nachweis (berufliche Leistungsfähigkeit).
   Vorlage von mindestens 2 Referenzen nach dem Formular Anlage 1.3
   Formular Referenzen Abfallabfuhr.docx über die vergangenen 3 Jahre
   (zurück gemessen ab dem Tag der Angebotsabgabe) bezüglich der
   Leistungen der Einsammlung von Abfällen durch Behälterentleerung
   entsprechend der ausgeschriebenen Leistungen mit Benennung der
   jeweiligen Auftraggeber, Ansprechpartner und Telefonnummer (berufliche
   Leistungsfähigkeit).
   Als Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit ist mit dem Angebot
   bezogen auf jedes einzelne Los darzulegen, wie sich die
   durchschnittliche Sammelleistung eines Fahrzeugs (durchschnittliche
   Anzahl an Behälterentleerungen pro Tag und Sammelfahrzeug bzw.
   durchschnittliche Abfuhrmenge von Sperrmüll pro Tag und Sammelfahrzeug)
   darstellt und mit wie vielen Fahrzeugen der Bieter und mit welchen
   Einsatz- und Sammelzeiten kalkuliert hat. Ebenfalls ist die Anzahl an
   Mitarbeitern pro Sammelfahrzeug anzugeben. Dazu ist das Formblatt
   Anlage 1.4.1 bzw. 1.4.2 Formular Logistikkonzept der Lose 1 bis 2 zu
   verwenden; für beide Lose steht somit jeweils ein eigenes Formblatt zur
   Verfügung.
   Zur Eignungsleihe: Siehe Nr. III.1.2 Geforderte Eignungsnachweise (gem.
   §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter
   Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und
   anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den
   geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Abgabe von Eigenerklärungen gemäß Formular Anlage 1.5 Nachweis des
   Nichtvorliegens von Ausschlussgründen.docx (steht per Download zur
   Verfügung), für Angebote mit NU und im Fall von Bietergemeinschaften
   muss jedes Unternehmen eine entsprechende Erklärung einreichen (Anlage
   1.5, Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen). Die
   Eigenerklärung des Bieters ist mit seiner Unterschrift unter dem
   Formular Anlage 1.5 abgegeben, dieses gilt auch für Angebote von
   Bietergemeinschaften, wenn der Bevollmächtigte der BG unterschreibt
   oder der Nachweis von allen Mitgliedern der BG unterschrieben ist.
   Sonstige Nachweise bzw. Erklärungen:
   Verpflichtungserklärung nach HVTG (Anlage 2, Verpflichtungserklärung
   zur Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen): Die
   Verpflichtungserklärung muss vom Bieter unterschrieben mit dem Angebot
   eingereicht werden.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 23/03/2018
   Ortszeit: 11:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 15/06/2018
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 23/03/2018
   Ortszeit: 11:00
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Der AG weist darauf hin, dass gemäß § 56 Abs. 2-4 VgV Angebote, die
   nicht die geforderten oder nachgeforderten Erklärungen und Nachweise
   enthalten oder deren Nachweise Mängel aufweisen, ausgeschlossen werden
   können.
   Der AG kann die Bieter jedoch unter Einhaltung der Grundsätze der
   Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende,
   unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen,
   insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige
   Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder
   fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen
   oder zu vervollständigen. Die Bieter können nicht darauf vertrauen,
   dass dies geschieht.
   Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die
   Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien
   betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn
   es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise
   den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den
   Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
   Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch
   den AG innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem
   Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Kommt der Bieter der Aufforderung
   nicht binnen der vom AG gesetzten Frist ordnungsgemäß und vollständig
   nach, wird das Angebot ausgeschlossen.
   Soweit Eignungsnachweise identisch für die beiden Lose abgefordert
   werden und der Bieter Angebote für beide Lose abgibt, genügt die
   einmalige Vorlage dieser Nachweise, d.h. Nachweise, die im Angebot
   eines Loses enthalten sind, gelten auch für das Angebot dieses Bieters
   für das andere Los.
   Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber von seinem Recht zur Nachforderung
   fehlender Unterlagen und Angaben Gebrauch macht, d.h. nachgeforderte
   Unterlagen und Angaben, die für ein Los eingereicht werden, gelten für
   das andere Los als ein- bzw. nachgereicht, sofern sie identisch sind.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
   Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
   Darmstadt
   64283
   Deutschland
   Fax: +49 6151125816
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben.
   Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen.
   § 160 GWB Einleitung, Antrag.
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag
   hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch
   Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist
   darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
   Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt;
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden;
   4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Die Adresse der Vergabekammer und Faxnummer ist Nr. VI 4.1 zu
   entnehmen.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   20/02/2018
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   1. mailto:armin.immel@stadtallendorf.de?subject=TED
   2. http://www.stadtallendorf.de/
   3. mailto:Rohrbach@weimar-lahn.info?subject=TED
   4. http://www.gemeinde-weimar.de/
   5. https://www.subreport.de/E99479241
   6. https://www.subreport.de/E99479241
   7. https://www.subreport.de/E99479241
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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