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Ausschreibung: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen - DE-Stuttgart
Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Softwarepaket und Informationssysteme
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Stadtplanung und Landschaftsgestaltung
Beratung für Transportsysteme
Beratung im Bereich Infrastrukturen
Datenverarbeitung
Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit
Entwicklung von kundenspezifischer Software
Informationssysteme und Server
Dokument Nr...: 81782-2018 (ID: 2018022209334003721)
Veröffentlicht: 22.02.2018
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DE-Stuttgart: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
2018/S 37/2018 81782
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2004/18/EG
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Dorotheenstraße 8
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
70173 Stuttgart
Deutschland
E-Mail: [1]vergabestelle@nvbw.de
Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen
für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem)
verschicken: die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten
Kontaktstellen
I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.3)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
Ausschreibung der Dienstleistungen zur Erstellung des
Güterverkehrskonzepts Baden-Württemberg
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
Dienstleistung
Dienstleistungen
Dienstleistungskategorie Nr 27: Sonstige Dienstleistungen
NUTS-Code DE1
II.1.3)Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder
zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag
II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
Der prognostizierte Anstieg des Güterverkehrs in den kommenden Jahren
stellt nicht nur die Infrastruktur der Verkehrsträger vor großen
Herausforderungen, sondern die Verkehrszunahme führt auch zu
unmittelbaren Auswirkungen auf die Umweltbelastung.
Vor diesem Hintergrund muss der Straßengüterverkehr ökologischer
gestaltet werden, insbesondere soll auch ein Anreiz.
Zur Verkehrsverlagerung von der Straße auf die Schiene und das
Binnenschiff gegeben werden. Daher sollen die einzelnen Verkehrsträger
betrachtet, analysiert und bewertet, ihre individuellen Stärken
herausgestellt und ihr Potential für eine nachhaltige Gütermobilität
genutzt werden.
II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
71000000, 72000000, 71400000, 71311200, 71311300
II.1.7)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja
II.1.8)Lose
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für ein oder mehrere Lose
II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
II.2.2)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen: Siehe Leistungsbeschreibung
II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
Beginn 7.6.2018. Abschluss 6.8.2020
Angaben zu den Losen
Los-Nr: 1 Bezeichnung: Theorie- und Praxisbezogene Leistungen (inkl.
optionale Leistungen)
1)Kurze Beschreibung
Im ersten Teil des Güterverkehrskonzeptes soll der Auftragnehmer
sämtliche Güterströme (Relationen und Gütermengen in Tonnen und
Ladeeinheiten) erfassen, die entweder im Transit Baden-Württemberg
passieren oder aber ihren Ziel- und/oder Quellort in Baden-Württemberg
haben.
2)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
71000000, 48000000, 72310000, 79000000
3)Menge oder Umfang
Siehe Leistungsbeschreibung
4)Abweichung von der Vertragslaufzeit oder vom Beginn bzw. Ende des
Auftrags
5)Zusätzliche Angaben zu den Losen
Siehe Leistungsbeschreibung
Los-Nr: 2 Bezeichnung: Digitale Plattform KV (inkl. optionale
Leistungen);
1)Kurze Beschreibung
Im Los 2 dieser Ausschreibung geht es um die die Erstellung einer
digitalen Plattform, die die Zielstellung verfolgt, die heutigen
Straßengüterfernverkehre zunehmend auf die alternativen Verkehrsträger
Schiene und Binnenschifffahrt zu verlagern.
2)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
48000000, 72230000, 48800000, 71000000, 79000000
3)Menge oder Umfang
Siehe Leistungsbeschreibung
4)Abweichung von der Vertragslaufzeit oder vom Beginn bzw. Ende des
Auftrags
5)Zusätzliche Angaben zu den Losen
Siehe Leistungsbeschreibung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
Die Vergütung erfolgt zu den vereinbarten Preisen nach
Leistungserbringung auf Rechnungsstellung. Die gesetzliche
Mehrwertsteuer ist auszuweisen. Die Vergütung ist für Los 1 wie folgt
fällig:
1. Teilzahlung bei Vertragsabschluss 20 % der Auftragssumme;
2. Teilzahlung nach Workshop Zwischenbericht 20 % der Auftragssumme;
3. Teilzahlung am 31.12.2018 30 % der Auftragssumme;
4. Teilzahlung bei Fertigstellung des Abschlussberichts und 20 % der
Auftragssumme;
5. Abschlusszahlung nach Ende des Auftrags 10 % der Auftragssumme.
Ergänzende Aufträge werden auf Stunden- bzw. Tagessatzbasis
abgerechnet.
Für Los 2 ist die Vergütung wie folgt fällig:
1. Teilzahlung bei Vertragsabschluss 20 % der Auftragssumme;
2. Teilzahlung nach Workshop Zwischenbericht 25 % der Auftragssumme;
3. Teilzahlung am 31.12.2018 30 % der Auftragssumme;
4. Teilzahlung bei Fertigstellung und Vorstellung 25 % der
Auftragssumme;
Ergänzende Aufträge werden auf Stunden- bzw. Tagessatzbasis
abgerechnet.
III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
wird:
Geben mehrere Unternehmen ein gemeinschaftliches Angebot ab, so hat die
Bietergemeinschaft in ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern
unterschriebene Erklärung abzugeben. In dieser Erklärung muss die
Bildung einer Bietergemeinschaft im Auftragsfall organisatorisch
geregelt sein. Darüber hinaus sind alle Mitglieder der
Bietergemeinschaft aufzuführen und der für die Durchführung des
Vertrages bevollmächtigte Vertreter zu benennen. Die entsprechende
Vollmacht ist dem Angebot beizufügen. Darüber hinaus ist zu erklären,
dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Die oben genannten Nachweise müssen für jedes Mitglied einer
Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Bei der Beurteilung der Eignung
einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes
beurteilt. Die Bildung von Bietergemeinschaft nach Angebotsabgabe ist
unzulässig.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teile der Leistung durch Dritte
(Subunternehmer) erbringen zu lassen. Der Auftragnehmer hat daher in
seinem Angebot Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an
Unterauftragnehmer übertragen will. Die Unterauftragnehmer sind zu
benennen bzw. bekannt zu geben.
Die Beauftragung von Subunternehmer nach Zuschlagserteilung ist nur
nach schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Der
Auftragnehmer ist verpflichtet, bei der Weitergabe von Leistungen an
Unterauftragnehmer nach den allgemeinen Wettbewerbsgrundsätzen zu
verfahren.
Unternehmen, die sich mehrfach sei es als einzelnes Unternehmen,
Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer an diesem
Vergabeverfahren beteiligen, können wegen Verstoßes gegen das
Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden.
III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen
Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja
Darlegung der besonderen Bedingungen: Es gelten die Besondere
Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und
Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und
Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg
(Landestariftreue- und Mindestlohngesetz LTMG)
III.2)Teilnahmebedingungen
III.2.1)Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: Zur Prüfung der Eignung muss der Bieter
erklären, ob die unter §§ 123 und 124 GWB genannten Fälle auf ihn
zutreffen und inwiefern eine Selbstreinigung nach § 125 GWB vorliegt.
Der Auftraggeber kann hierzu geeignete Nachweise nachfordern.
Des Weiteren können Bieter ausgeschlossen werden, die im
Vergabeverfahren vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf
ihre Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben haben.
Von der Teilnahme am Vergabeverfahren werden Bieter ausgeschlossen, die
aufgrund eines der in Artikel 57 Absatz 1 der Richtlinie 2014/24/EU
genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden sind.
III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: Zur Beurteilung der finanziellen und
wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bieters hat dieser den
Geschäftsbericht des letzten Kalender- oder Wirtschaftsjahres, aus dem
auch die Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse hervorgehen,
vorzulegen. Falls durch einen Bieter kein eigener Geschäftsbericht
herausgegeben wird, ist die Vorlage des Jahresabschlusses (Bilanz,
Gewinn- und Verlustrechnung und ggf. des Lageberichts) sowie eine
Erklärung über die aktuellen Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse
ausreichend. Diese Unterlagen sind zwingend für das letzte
abgeschlossene Geschäftsjahr vorzulegen.
III.2.3)Technische Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen:
Zur Beurteilung der für die Durchführung der ausgeschriebenen Leistung
erforderlichen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und
Zuverlässigkeit sind vom Bieter Referenzen über bisher erbrachte
Leistungen vorzulegen.
Die Referenzen sollen aufzeigen, dass der Bieter des Loses 1.
a) über Sachkunde und praktische Erfahrungen in der Konzeption,
Organisation und Durchführung von Fachveranstaltungen verfügt;
b) Kenntnis über den Güterverkehr in Baden-Württemberg hat und bereits
im Feld der Daten- und Verkehrsstromerhebung aktiv ist oder war;
c) fundierte aktuelle Fachkenntnisse und langjährige Praxiserfahrungen
im Themenfeld des kombinierten Verkehrs, des Straßengüterverkehrs und
der City-Logistik, vorzugsweise mit baden-württembergischen Bezug, hat;
d) bereits mit Unternehmen und Akteuren des Güterverkehrs und dessen
Infrastrukturbetreiber als auch Kommunen und Behörden vernetzt ist;
e) in der Lage ist, den Auftrag im vorgegebenen Zeitrahmen
vollumfänglich zu erfüllen.
Die Referenzen sollen aufzeigen, dass der Bieter des Loses 2.
a) über Sachkunde und praktische Erfahrungen in der Konzeption,
Programmierung und Erstellung von Online-Plattformen hat;
b) fundierte aktuelle Fachkenntnisse und langjährige Praxiserfahrungen
im Themenfeld des kombinierten Verkehrs, vorzugsweise mit
baden-württembergischen Bezug, hat;
c) bereits mit Unternehmen und Akteuren des Güter- und kombinierten
Verkehrs und dessen Infrastrukturbetreiber als auch Kommunen und
Behörden vernetzt ist;
d) in der Lage ist, den Auftrag im vorgegebenen Zeitrahmen
vollumfänglich zu erfüllen.
Zudem soll der Bieter des Loses 2 erläutern, welche Anforderungen und
Vorgaben er an die technische Ausstattung seitens der IT
Baden-Württemberg (BITBW) stellt, um die Plattform erstellen und
anbieten zu können.
III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
vorbehalten: nein
III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
IV.1.1)Verfahrensart
Offen
IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der
Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die
in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe
oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen
Dialog aufgeführt sind
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
Ausschr. Güterverkehrskonzept
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
nein
IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden
Unterlagen bzw. der Beschreibung
IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
10.4.2018 - 12:00
IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur
Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
verfasst werden können
Deutsch.
IV.3.7)Bindefrist des Angebots
bis: 7.6.2018
IV.3.8)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 10.4.2018 - 14:00
Ort:
Stuttgart
Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen: nein
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das
aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben
Die Unterlagen sind auf der Homepage der NVBW Nahverkehrsgesellschaft
Baden-Württemberg mbH unter [2]www.nvbw.de/die-nvbw/vergabeverfahren/
herunterzuladen.
3. Ausschreibungsbedingungen
3.1 Grundlagen
Der Auftraggeber geht davon aus, dass der Auftragswert den
Schwellenwert für Leistungen nach § 106 GWB überschreitet. Es wird eine
europaweite Ausschreibung im offenen Verfahren gemäß § 119 GWB
durchgeführt.
Ein Termin zur Präsentation und ggfls. zur Aufklärung der Angebote ist
ausdrücklich vorgesehen. Diese werden voraussichtlich in der KW 17
stattfinden.
Die Verdingungsunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebotes
verwendet werden; jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne
die ausdrückliche Genehmigung der ausschreibenden Stelle nicht
gestattet.
Der Bieter hat, auch nach Beendigung der Angebotsphase, über die ihm
bei seiner Tätigkeit bekannt gewordenen geschäftlichen Angelegenheiten
des Auftraggebers Verschwiegenheit zu wahren. Er hat hierzu auch die
bei der Erstellung und Vorbereitung des Angebotes beschäftigten
Mitarbeiter sowie Subunternehmer zu verpflichten. Ebenso verpflichtet
sich der Auftraggeber alle Angebotsunterlagen vertraulich zu behandeln
und nicht an Dritte weiterzugeben.
3.2 Bestimmung über die Einsendung und Abgabe der Angebote
Das Angebot muss vollständig, in deutscher Sprache und von einer
zeichnungsberechtigten Person unterschrieben bis zum.
Dienstag, 10.4.2018, 12.00 Uhr.
In dreifach identischer Ausführung in Papierform sowie einfach in
digitaler Form bei der NVBW Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg
mbH,
Vergabestelle,
Wilhelmsplatz 11,
70182 Stuttgart vorliegen.
Die Angebote müssen verschlossen und von außen als solche kenntlich
(Ausschreibung Güterverkehrskonzept Baden-Württemberg Nicht öffnen)
gemacht sein. Angebote, die zu diesem Zeitpunkt nicht in vollständiger
Form vorliegen, werden nicht berücksichtigt.
Die Öffnung erfolgt am selben Tag um 14.00 Uhr bei der NVBW. Bieter
sind bei der Öffnung nicht zugelassen.
Die Angebote werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vertraulich
behandelt. Die von den Bietern erbetenen personenbezogenen Angaben
werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert.
3.3 Mitteilung von Unklarheiten in den Verdingungsunterlagen
Enthalten die Verdingungsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers
Unklarheiten, so hat der Bewerber unverzüglich den Auftraggeber vor
Angebotsabgabe in schriftlicher oder fernschriftlicher Form (Brief,
Fax, E-Mail) darauf hinzuweisen.
Fragen zum Angebot müssen ausschließlich schriftlich in deutscher
Sprache bis zum Mittwoch, 21.3.2018, 12.00 Uhr.
Auf der Homepage der NVBW Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg
mbH, im Kontaktformular unter [3]www.nvbw.de/die-nvbw/vergabeverfahren/
eingereicht werden.
Die Antworten werden ebenfalls schriftlich gegeben. Sowohl Fragen als
auch Antworten werden, soweit sie von allgemeinem Interesse sind, in
anonymisierter Form an alle Bewerber bekannt gegeben. Die Bieter müssen
sich fortlaufend und eigeninitiativ über neue Informationen durch
Besuch der Webseite unterrichten.
3.6 Erstattung von Aufwendungen
Aufwendungen, die bei der Angebotserstellung und im weiteren Verlauf
des Ausschreibungsvorgangs entstehen, werden nicht erstattet.
4. Formale Anforderungen an die Angebote
4.1 Abgabe in deutscher Sprache
Das Angebot ist in allen seinen Bestandteilen, inklusive aller
geforderten Nachweise und Erklärungen, in deutscher Sprache abzufassen.
Ausländische Schriften müssen neben dem Original auch eine deutsche
Übersetzung der Nachweise und Erklärungen beilegen. Hierfür entstehende
Kosten sind vom Bieter zu tragen. Die Bieter tragen die Verantwortung
für die korrekte Übersetzung der eingereichten Nachweise und
Erklärungen.
4.2 Notwendiger Angebotsinhalt
Das Angebot muss folgenden Inhalt umfassen, dabei ist die nachfolgende
Gliederung im Angebot einzuhalten:
Teil 1:
Angebotsschreiben des Bieters mit einer rechtsverbindlichen
Unterschrift. Das Angebot einer Bietergemeinschaft muss von allen an
der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen rechtsverbindlich
unterschrieben sein. Fehlt die Unterschrift eines Mitgliedes, so liegt
kein rechtsverbindliches Angebot der Bietergemeinschaft vor. Das
Angebot ist in einem solchen Fall von der Wertung auszuschließen. Kommt
jedoch einem Mitglied aufgrund eines rechtsgültigen
Gesellschaftsvertrages zum Zeitpunkt der Angebotseröffnung
Alleingeschäftsführerbefugnis zu oder ist er aufgrund entsprechender
Erklärung aller Bieter für alle bevollmächtigt, so genügt die
Unterschrift dieses Mitglieds. Die Alleingeschäftsführerbefugnis ist in
diesem Fall nachzuweisen,
Benennung eines verantwortlichen Ansprechpartners für das
Vergabeverfahren (Name, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse),
Bestätigung der Bindefrist,
Erklärung des Bieters, dass sein Angebot in allen Punkten den
Forderungen der Leistungsbeschreibung entspricht und die Regelungen
dieser Verdingungsunterlagen von ihm uneingeschränkt akzeptiert werden,
Erklärung des Bieters zur Einhaltung allgemeiner Verschwiegenheit und
Vertraulichkeit hinsichtlich der durch die Leistungserbringung
erworbenen Informationen,
Eine Erklärung des Bieters, dass er mit Erhalt der vereinbarten
Vergütung alle Urheberrechte aus der erbrachten Leistung und die
Nutzungsrechte daran an den Auftraggeber überträgt,
Abgabe einer Mindestentgelterklärung gem. § 4 Abs. 1
Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG), gemäß
Anlage, ggfls. von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft und von
Subunternehmern.
Teil 2: Nachweis der Eignung
Eigenerklärungen, wie im Einzelnen in Teil A Kapitel 5.1 bis 5.6
gefordert,
Geschäftsbericht des letzten Kalender- oder Wirtschaftsjahres, vgl.
Teil A Kap. 5.2,
Zu erbringende Nachweise über die Referenzen, vgl. Teil A Kap. 5.3.
Teil 3: Leistung
Der Auftragnehmer wird gebeten, ein Angebot je Los abzugeben,
Erläuterungen zum Angebot:
Der Bieter soll die angebotene Leistung gemäß Teil B erläutern.
Insbesondere muss beschrieben werden, in welchen organisatorischen und
zeitlichen Schritten der Auftrag durchgeführt wird, wobei die
erforderliche Rückkopplung mit dem Verkehrsministerium zu integrieren
ist. Ein Zeitplan über den gesamten Ablauf der Maßnahme (Hauptangebot
und ergänzend über den Ablauf der Optionen) wird im Angebot erwartet.
Kalkulationsblatt: Die Verwendung des beigefügten Kalkulationsblattes
zur Darlegung des Angebots ist zwingend.
Die dargelegten Arbeitspakete sind Kalkulationsgrundlage, um die
Leistungen der Bieter vergleichen zu können. Die Bieter tragen ihr
Angebot daher bitte in das beigefügte Kalkulationsblatt ein, dabei ist
nach Eigenleistung und Drittkosten zu unterscheiden. Des Weiteren ist
ein Zeitplan für die Abschlagszahlungen vorzulegen, der sich am
Zeitplan der Arbeitspakete orientiert.
Benennung eines verantwortlichen Ansprechpartners und Benennung der
mit der Projektleitung befassten Person bzw. der dafür in Frage
kommenden Personen, (inkl. einer Übersicht über den beruflichen
Werdegang sowie berufliche und fachliche Erfahrungen),
Die Stunden- und Tagessätze, differenziert nach Funktion,
Alle Preise sind in Euro anzugeben.
4.3 Vollständigkeit des Angebotes
Das Angebot muss vollständig sein; unvollständige Angebote können
ausgeschlossen werden. Das Angebot muss die Preise und die in den
Verdingungsunterlagen geforderten Erklärungen, Nachweise und Angaben
(erforderlichenfalls mit den deutschen Übersetzungen) enthalten.
Fehlende oder unvollständige Nachweise und Erklärungen können zum
Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein.
Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. Änderungen an den
Verdingungsunterlagen sind unzulässig.
Entspricht der Gesamtbetrag nicht dem Ergebnis der Summe der
Einzelposten oder des Produktes von Mengenansatz und Einheitspreis, so
sind die Einheitspreise und Einzelpositionen maßgebend.
4.4 Bindefrist/Zuschlagsfrist
Die Bindefrist läuft bis 7.6.2018. Bis zum Ablauf dieses Datums ist der
Bieter an sein Angebot gebunden. Der Bieter unterliegt mit der Abgabe
seines Angebotes den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote.
4.5 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
Angebote von Bietern und Bietergemeinschaften, die sich im Zusammenhang
mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen
Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.
5.6 Nachweise
Der Auftraggeber behält sich vor, die bei Abgabe des Angebots nicht
vorliegenden bzw. nicht den Anforderungen entsprechenden Dokumente zum
Nachweis der Eignung nach Kapitel 5.1 bis 5.5 unter Fristsetzung von
den Bietern nachzufordern. Sollte ein Bieter der Nachforderung nicht
fristgerecht nachkommen, kann dieser Bieter vom weiteren Verfahren
ausgeschlossen werden.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Baden-Württemberg, beim Regierungspräsidium Karlsruhe
76247 Karlsruhe
Deutschland
VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gem. § 160 Abs. 3 GWB
unverzüglich rügen. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist innerhalb von 15
Kalendertagen nach der Mitteilung der Auftraggeber, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer schriftlich einzureichen.
VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
76247 Karlsruhe
Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
21.2.2018
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References
1. mailto:vergabestelle@nvbw.de?subject=TED
2. http://www.nvbw.de/die-nvbw/vergabeverfahren/
3. http://www.nvbw.de/die-nvbw/vergabeverfahren/
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The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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