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Ausschreibung: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen - DE-Stuttgart
Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Softwarepaket und Informationssysteme
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Stadtplanung und Landschaftsgestaltung
Beratung für Transportsysteme
Beratung im Bereich Infrastrukturen
Datenverarbeitung
Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit
Entwicklung von kundenspezifischer Software
Informationssysteme und Server
Dokument Nr...: 81782-2018 (ID: 2018022209334003721)
Veröffentlicht: 22.02.2018
*
  DE-Stuttgart: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
   2018/S 37/2018 81782
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Richtlinie 2004/18/EG
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
   Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
   Dorotheenstraße 8
   Kontaktstelle(n): Vergabestelle
   70173 Stuttgart
   Deutschland
   E-Mail: [1]vergabestelle@nvbw.de
   Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
   Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen
   für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem)
   verschicken: die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
   einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
   I.3)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
   Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
   Auftraggeber: nein
   Abschnitt II: Auftragsgegenstand
   II.1)Beschreibung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
   Ausschreibung der Dienstleistungen zur Erstellung des
   Güterverkehrskonzepts Baden-Württemberg
   II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
   Dienstleistung
   Dienstleistungen
   Dienstleistungskategorie Nr 27: Sonstige Dienstleistungen
   NUTS-Code DE1
   II.1.3)Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder
   zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
   Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag
   II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
   Der prognostizierte Anstieg des Güterverkehrs in den kommenden Jahren
   stellt nicht nur die Infrastruktur der Verkehrsträger vor großen
   Herausforderungen, sondern die Verkehrszunahme führt auch zu
   unmittelbaren Auswirkungen auf die Umweltbelastung.
   Vor diesem Hintergrund muss der Straßengüterverkehr ökologischer
   gestaltet werden, insbesondere soll auch ein Anreiz.
   Zur Verkehrsverlagerung von der Straße auf die Schiene und das
   Binnenschiff gegeben werden. Daher sollen die einzelnen Verkehrsträger
   betrachtet, analysiert und bewertet, ihre individuellen Stärken
   herausgestellt und ihr Potential für eine nachhaltige Gütermobilität
   genutzt werden.
   II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
   71000000, 72000000, 71400000, 71311200, 71311300
   II.1.7)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja
   II.1.8)Lose
   Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
   Angebote sind möglich für ein oder mehrere Lose
   II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
   II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
   II.2.2)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen: Siehe Leistungsbeschreibung
   II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
   Beginn 7.6.2018. Abschluss 6.8.2020
   Angaben zu den Losen
   Los-Nr: 1 Bezeichnung: Theorie- und Praxisbezogene Leistungen (inkl.
   optionale Leistungen)
   1)Kurze Beschreibung
   Im ersten Teil des Güterverkehrskonzeptes soll der Auftragnehmer
   sämtliche Güterströme (Relationen und Gütermengen in Tonnen und
   Ladeeinheiten) erfassen, die entweder im Transit Baden-Württemberg
   passieren oder aber ihren Ziel- und/oder Quellort in Baden-Württemberg
   haben.
   2)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
   71000000, 48000000, 72310000, 79000000
   3)Menge oder Umfang
   Siehe Leistungsbeschreibung
   4)Abweichung von der Vertragslaufzeit oder vom Beginn bzw. Ende des
   Auftrags
   5)Zusätzliche Angaben zu den Losen
   Siehe Leistungsbeschreibung
   Los-Nr: 2 Bezeichnung: Digitale Plattform KV (inkl. optionale
   Leistungen);
   1)Kurze Beschreibung
   Im Los 2 dieser Ausschreibung geht es um die die Erstellung einer
   digitalen Plattform, die die Zielstellung verfolgt, die heutigen
   Straßengüterfernverkehre zunehmend auf die alternativen Verkehrsträger
   Schiene und Binnenschifffahrt zu verlagern.
   2)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
   48000000, 72230000, 48800000, 71000000, 79000000
   3)Menge oder Umfang
   Siehe Leistungsbeschreibung
   4)Abweichung von der Vertragslaufzeit oder vom Beginn bzw. Ende des
   Auftrags
   5)Zusätzliche Angaben zu den Losen
   Siehe Leistungsbeschreibung
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Bedingungen für den Auftrag
   III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
   III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
   Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
   Die Vergütung erfolgt zu den vereinbarten Preisen nach
   Leistungserbringung auf Rechnungsstellung. Die gesetzliche
   Mehrwertsteuer ist auszuweisen. Die Vergütung ist für Los 1 wie folgt
   fällig:
   1. Teilzahlung bei Vertragsabschluss 20 % der Auftragssumme;
   2. Teilzahlung nach Workshop Zwischenbericht 20 % der Auftragssumme;
   3. Teilzahlung am 31.12.2018 30 % der Auftragssumme;
   4. Teilzahlung bei Fertigstellung des Abschlussberichts und 20 % der
   Auftragssumme;
   5. Abschlusszahlung nach Ende des Auftrags 10 % der Auftragssumme.
   Ergänzende Aufträge werden auf Stunden- bzw. Tagessatzbasis
   abgerechnet.
   Für Los 2 ist die Vergütung wie folgt fällig:
   1. Teilzahlung bei Vertragsabschluss 20 % der Auftragssumme;
   2. Teilzahlung nach Workshop Zwischenbericht 25 % der Auftragssumme;
   3. Teilzahlung am 31.12.2018 30 % der Auftragssumme;
   4. Teilzahlung bei Fertigstellung und Vorstellung 25 % der
   Auftragssumme;
   Ergänzende Aufträge werden auf Stunden- bzw. Tagessatzbasis
   abgerechnet.
   III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
   wird:
   Geben mehrere Unternehmen ein gemeinschaftliches Angebot ab, so hat die
   Bietergemeinschaft in ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern
   unterschriebene Erklärung abzugeben. In dieser Erklärung muss die
   Bildung einer Bietergemeinschaft im Auftragsfall organisatorisch
   geregelt sein. Darüber hinaus sind alle Mitglieder der
   Bietergemeinschaft aufzuführen und der für die Durchführung des
   Vertrages bevollmächtigte Vertreter zu benennen. Die entsprechende
   Vollmacht ist dem Angebot beizufügen. Darüber hinaus ist zu erklären,
   dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
   Die oben genannten Nachweise müssen für jedes Mitglied einer
   Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Bei der Beurteilung der Eignung
   einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes
   beurteilt. Die Bildung von Bietergemeinschaft nach Angebotsabgabe ist
   unzulässig.
   Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teile der Leistung durch Dritte
   (Subunternehmer) erbringen zu lassen. Der Auftragnehmer hat daher in
   seinem Angebot Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an
   Unterauftragnehmer übertragen will. Die Unterauftragnehmer sind zu
   benennen bzw. bekannt zu geben.
   Die Beauftragung von Subunternehmer nach Zuschlagserteilung ist nur
   nach schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Der
   Auftragnehmer ist verpflichtet, bei der Weitergabe von Leistungen an
   Unterauftragnehmer nach den allgemeinen Wettbewerbsgrundsätzen zu
   verfahren.
   Unternehmen, die sich mehrfach  sei es als einzelnes Unternehmen,
   Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer  an diesem
   Vergabeverfahren beteiligen, können wegen Verstoßes gegen das
   Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden.
   III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen
   Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja
   Darlegung der besonderen Bedingungen: Es gelten die Besondere
   Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und
   Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und
   Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg
   (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz  LTMG)
   III.2)Teilnahmebedingungen
   III.2.1)Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen: Zur Prüfung der Eignung muss der Bieter
   erklären, ob die unter §§ 123 und 124 GWB genannten Fälle auf ihn
   zutreffen und inwiefern eine Selbstreinigung nach § 125 GWB vorliegt.
   Der Auftraggeber kann hierzu geeignete Nachweise nachfordern.
   Des Weiteren können Bieter ausgeschlossen werden, die im
   Vergabeverfahren vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf
   ihre Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben haben.
   Von der Teilnahme am Vergabeverfahren werden Bieter ausgeschlossen, die
   aufgrund eines der in Artikel 57 Absatz 1 der Richtlinie 2014/24/EU
   genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden sind.
   III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen: Zur Beurteilung der finanziellen und
   wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bieters hat dieser den
   Geschäftsbericht des letzten Kalender- oder Wirtschaftsjahres, aus dem
   auch die Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse hervorgehen,
   vorzulegen. Falls durch einen Bieter kein eigener Geschäftsbericht
   herausgegeben wird, ist die Vorlage des Jahresabschlusses (Bilanz,
   Gewinn- und Verlustrechnung und ggf. des Lageberichts) sowie eine
   Erklärung über die aktuellen Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse
   ausreichend. Diese Unterlagen sind zwingend für das letzte
   abgeschlossene Geschäftsjahr vorzulegen.
   III.2.3)Technische Leistungsfähigkeit
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen:
   Zur Beurteilung der für die Durchführung der ausgeschriebenen Leistung
   erforderlichen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und
   Zuverlässigkeit sind vom Bieter Referenzen über bisher erbrachte
   Leistungen vorzulegen.
   Die Referenzen sollen aufzeigen, dass der Bieter des Loses 1.
   a) über Sachkunde und praktische Erfahrungen in der Konzeption,
   Organisation und Durchführung von Fachveranstaltungen verfügt;
   b) Kenntnis über den Güterverkehr in Baden-Württemberg hat und bereits
   im Feld der Daten- und Verkehrsstromerhebung aktiv ist oder war;
   c) fundierte aktuelle Fachkenntnisse und langjährige Praxiserfahrungen
   im Themenfeld des kombinierten Verkehrs, des Straßengüterverkehrs und
   der City-Logistik, vorzugsweise mit baden-württembergischen Bezug, hat;
   d) bereits mit Unternehmen und Akteuren des Güterverkehrs und dessen
   Infrastrukturbetreiber als auch Kommunen und Behörden vernetzt ist;
   e) in der Lage ist, den Auftrag im vorgegebenen Zeitrahmen
   vollumfänglich zu erfüllen.
   Die Referenzen sollen aufzeigen, dass der Bieter des Loses 2.
   a) über Sachkunde und praktische Erfahrungen in der Konzeption,
   Programmierung und Erstellung von Online-Plattformen hat;
   b) fundierte aktuelle Fachkenntnisse und langjährige Praxiserfahrungen
   im Themenfeld des kombinierten Verkehrs, vorzugsweise mit
   baden-württembergischen Bezug, hat;
   c) bereits mit Unternehmen und Akteuren des Güter- und kombinierten
   Verkehrs und dessen Infrastrukturbetreiber als auch Kommunen und
   Behörden vernetzt ist;
   d) in der Lage ist, den Auftrag im vorgegebenen Zeitrahmen
   vollumfänglich zu erfüllen.
   Zudem soll der Bieter des Loses 2 erläutern, welche Anforderungen und
   Vorgaben er an die technische Ausstattung seitens der IT
   Baden-Württemberg (BITBW) stellt, um die Plattform erstellen und
   anbieten zu können.
   III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
   III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
   vorbehalten: nein
   III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Verfahrensart
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offen
   IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der
   Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.2)Zuschlagskriterien
   IV.2.1)Zuschlagskriterien
   das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die
   in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe
   oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen
   Dialog aufgeführt sind
   IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
   Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
   IV.3)Verwaltungsangaben
   IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
   Ausschr. Güterverkehrskonzept
   IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
   nein
   IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden
   Unterlagen bzw. der Beschreibung
   IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   10.4.2018 - 12:00
   IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur
   Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   verfasst werden können
   Deutsch.
   IV.3.7)Bindefrist des Angebots
   bis: 7.6.2018
   IV.3.8)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 10.4.2018 - 14:00
   Ort:
   Stuttgart
   Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen: nein
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das
   aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben
   Die Unterlagen sind auf der Homepage der NVBW  Nahverkehrsgesellschaft
   Baden-Württemberg mbH unter [2]www.nvbw.de/die-nvbw/vergabeverfahren/
   herunterzuladen.
   3. Ausschreibungsbedingungen
   3.1 Grundlagen
   Der Auftraggeber geht davon aus, dass der Auftragswert den
   Schwellenwert für Leistungen nach § 106 GWB überschreitet. Es wird eine
   europaweite Ausschreibung im offenen Verfahren gemäß § 119 GWB
   durchgeführt.
   Ein Termin zur Präsentation und ggfls. zur Aufklärung der Angebote ist
   ausdrücklich vorgesehen. Diese werden voraussichtlich in der KW 17
   stattfinden.
   Die Verdingungsunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebotes
   verwendet werden; jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne
   die ausdrückliche Genehmigung der ausschreibenden Stelle nicht
   gestattet.
   Der Bieter hat, auch nach Beendigung der Angebotsphase, über die ihm
   bei seiner Tätigkeit bekannt gewordenen geschäftlichen Angelegenheiten
   des Auftraggebers Verschwiegenheit zu wahren. Er hat hierzu auch die
   bei der Erstellung und Vorbereitung des Angebotes beschäftigten
   Mitarbeiter sowie Subunternehmer zu verpflichten. Ebenso verpflichtet
   sich der Auftraggeber alle Angebotsunterlagen vertraulich zu behandeln
   und nicht an Dritte weiterzugeben.
   3.2 Bestimmung über die Einsendung und Abgabe der Angebote
   Das Angebot muss vollständig, in deutscher Sprache und von einer
   zeichnungsberechtigten Person unterschrieben bis zum.
   Dienstag, 10.4.2018, 12.00 Uhr.
   In dreifach identischer Ausführung in Papierform sowie einfach in
   digitaler Form bei der NVBW  Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg
   mbH,
   Vergabestelle,
   Wilhelmsplatz 11,
   70182 Stuttgart vorliegen.
   Die Angebote müssen verschlossen und von außen als solche kenntlich
   (Ausschreibung Güterverkehrskonzept Baden-Württemberg  Nicht öffnen)
   gemacht sein. Angebote, die zu diesem Zeitpunkt nicht in vollständiger
   Form vorliegen, werden nicht berücksichtigt.
   Die Öffnung erfolgt am selben Tag um 14.00 Uhr bei der NVBW. Bieter
   sind bei der Öffnung nicht zugelassen.
   Die Angebote werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vertraulich
   behandelt. Die von den Bietern erbetenen personenbezogenen Angaben
   werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert.
   3.3 Mitteilung von Unklarheiten in den Verdingungsunterlagen
   Enthalten die Verdingungsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers
   Unklarheiten, so hat der Bewerber unverzüglich den Auftraggeber vor
   Angebotsabgabe in schriftlicher oder fernschriftlicher Form (Brief,
   Fax, E-Mail) darauf hinzuweisen.
   Fragen zum Angebot müssen ausschließlich schriftlich in deutscher
   Sprache bis zum Mittwoch, 21.3.2018, 12.00 Uhr.
   Auf der Homepage der NVBW  Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg
   mbH, im Kontaktformular unter [3]www.nvbw.de/die-nvbw/vergabeverfahren/
   eingereicht werden.
   Die Antworten werden ebenfalls schriftlich gegeben. Sowohl Fragen als
   auch Antworten werden, soweit sie von allgemeinem Interesse sind, in
   anonymisierter Form an alle Bewerber bekannt gegeben. Die Bieter müssen
   sich fortlaufend und eigeninitiativ über neue Informationen durch
   Besuch der Webseite unterrichten.
   3.6 Erstattung von Aufwendungen
   Aufwendungen, die bei der Angebotserstellung und im weiteren Verlauf
   des Ausschreibungsvorgangs entstehen, werden nicht erstattet.
   4. Formale Anforderungen an die Angebote
   4.1 Abgabe in deutscher Sprache
   Das Angebot ist in allen seinen Bestandteilen, inklusive aller
   geforderten Nachweise und Erklärungen, in deutscher Sprache abzufassen.
   Ausländische Schriften müssen neben dem Original auch eine deutsche
   Übersetzung der Nachweise und Erklärungen beilegen. Hierfür entstehende
   Kosten sind vom Bieter zu tragen. Die Bieter tragen die Verantwortung
   für die korrekte Übersetzung der eingereichten Nachweise und
   Erklärungen.
   4.2 Notwendiger Angebotsinhalt
   Das Angebot muss folgenden Inhalt umfassen, dabei ist die nachfolgende
   Gliederung im Angebot einzuhalten:
   Teil 1:
    Angebotsschreiben des Bieters mit einer rechtsverbindlichen
   Unterschrift. Das Angebot einer Bietergemeinschaft muss von allen an
   der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen rechtsverbindlich
   unterschrieben sein. Fehlt die Unterschrift eines Mitgliedes, so liegt
   kein rechtsverbindliches Angebot der Bietergemeinschaft vor. Das
   Angebot ist in einem solchen Fall von der Wertung auszuschließen. Kommt
   jedoch einem Mitglied aufgrund eines rechtsgültigen
   Gesellschaftsvertrages zum Zeitpunkt der Angebotseröffnung
   Alleingeschäftsführerbefugnis zu oder ist er aufgrund entsprechender
   Erklärung aller Bieter für alle bevollmächtigt, so genügt die
   Unterschrift dieses Mitglieds. Die Alleingeschäftsführerbefugnis ist in
   diesem Fall nachzuweisen,
    Benennung eines verantwortlichen Ansprechpartners für das
   Vergabeverfahren (Name, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse),
    Bestätigung der Bindefrist,
    Erklärung des Bieters, dass sein Angebot in allen Punkten den
   Forderungen der Leistungsbeschreibung entspricht und die Regelungen
   dieser Verdingungsunterlagen von ihm uneingeschränkt akzeptiert werden,
    Erklärung des Bieters zur Einhaltung allgemeiner Verschwiegenheit und
   Vertraulichkeit hinsichtlich der durch die Leistungserbringung
   erworbenen Informationen,
    Eine Erklärung des Bieters, dass er mit Erhalt der vereinbarten
   Vergütung alle Urheberrechte aus der erbrachten Leistung und die
   Nutzungsrechte daran an den Auftraggeber überträgt,
    Abgabe einer Mindestentgelterklärung gem. § 4 Abs. 1
   Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG), gemäß
   Anlage, ggfls. von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft und von
   Subunternehmern.
   Teil 2: Nachweis der Eignung
    Eigenerklärungen, wie im Einzelnen in Teil A Kapitel 5.1 bis 5.6
   gefordert,
    Geschäftsbericht des letzten Kalender- oder Wirtschaftsjahres, vgl.
   Teil A Kap. 5.2,
    Zu erbringende Nachweise über die Referenzen, vgl. Teil A Kap. 5.3.
   Teil 3: Leistung
    Der Auftragnehmer wird gebeten, ein Angebot je Los abzugeben,
    Erläuterungen zum Angebot:
   Der Bieter soll die angebotene Leistung gemäß Teil B erläutern.
   Insbesondere muss beschrieben werden, in welchen organisatorischen und
   zeitlichen Schritten der Auftrag durchgeführt wird, wobei die
   erforderliche Rückkopplung mit dem Verkehrsministerium zu integrieren
   ist. Ein Zeitplan über den gesamten Ablauf der Maßnahme (Hauptangebot
   und ergänzend über den Ablauf der Optionen) wird im Angebot erwartet.
   Kalkulationsblatt: Die Verwendung des beigefügten Kalkulationsblattes
   zur Darlegung des Angebots ist zwingend.
   Die dargelegten Arbeitspakete sind Kalkulationsgrundlage, um die
   Leistungen der Bieter vergleichen zu können. Die Bieter tragen ihr
   Angebot daher bitte in das beigefügte Kalkulationsblatt ein, dabei ist
   nach Eigenleistung und Drittkosten zu unterscheiden. Des Weiteren ist
   ein Zeitplan für die Abschlagszahlungen vorzulegen, der sich am
   Zeitplan der Arbeitspakete orientiert.
    Benennung eines verantwortlichen Ansprechpartners und Benennung der
   mit der Projektleitung befassten Person bzw. der dafür in Frage
   kommenden Personen, (inkl. einer Übersicht über den beruflichen
   Werdegang sowie berufliche und fachliche Erfahrungen),
    Die Stunden- und Tagessätze, differenziert nach Funktion,
    Alle Preise sind in Euro anzugeben.
   4.3 Vollständigkeit des Angebotes
   Das Angebot muss vollständig sein; unvollständige Angebote können
   ausgeschlossen werden. Das Angebot muss die Preise und die in den
   Verdingungsunterlagen geforderten Erklärungen, Nachweise und Angaben
   (erforderlichenfalls mit den deutschen Übersetzungen) enthalten.
   Fehlende oder unvollständige Nachweise und Erklärungen können zum
   Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
   Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein.
   Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. Änderungen an den
   Verdingungsunterlagen sind unzulässig.
   Entspricht der Gesamtbetrag nicht dem Ergebnis der Summe der
   Einzelposten oder des Produktes von Mengenansatz und Einheitspreis, so
   sind die Einheitspreise und Einzelpositionen maßgebend.
   4.4 Bindefrist/Zuschlagsfrist
   Die Bindefrist läuft bis 7.6.2018. Bis zum Ablauf dieses Datums ist der
   Bieter an sein Angebot gebunden. Der Bieter unterliegt mit der Abgabe
   seines Angebotes den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote.
   4.5 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
   Angebote von Bietern und Bietergemeinschaften, die sich im Zusammenhang
   mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen
   Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.
   5.6 Nachweise
   Der Auftraggeber behält sich vor, die bei Abgabe des Angebots nicht
   vorliegenden bzw. nicht den Anforderungen entsprechenden Dokumente zum
   Nachweis der Eignung nach Kapitel 5.1 bis 5.5 unter Fristsetzung von
   den Bietern nachzufordern. Sollte ein Bieter der Nachforderung nicht
   fristgerecht nachkommen, kann dieser Bieter vom weiteren Verfahren
   ausgeschlossen werden.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer Baden-Württemberg, beim Regierungspräsidium Karlsruhe
   76247 Karlsruhe
   Deutschland
   VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gem. § 160 Abs. 3 GWB
   unverzüglich rügen. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist innerhalb von 15
   Kalendertagen nach der Mitteilung der Auftraggeber, einer Rüge nicht
   abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer schriftlich einzureichen.
   VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
   76247 Karlsruhe
   Deutschland
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   21.2.2018
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   1. mailto:vergabestelle@nvbw.de?subject=TED
   2. http://www.nvbw.de/die-nvbw/vergabeverfahren/
   3. http://www.nvbw.de/die-nvbw/vergabeverfahren/
--------------------------------------------------------------------------------
             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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