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Ausschreibung: Polizeifahrzeuge - DE-Berlin
Polizeifahrzeuge
Dokument Nr...: 82421-2018 (ID: 2018022309082004423)
Veröffentlicht: 23.02.2018
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  DE-Berlin: Polizeifahrzeuge
   2018/S 38/2018 82421
   Auftragsbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Der Polizeipräsident in Berlin, Serviceeinheit Technik und Logistik,
   Referat Mobilitätsservice
   Friesenstr. 16
   Berlin
   10965
   Deutschland
   Telefon: +49 30-4664992111
   E-Mail: [1]mobilitaetsservice@polizei.berlin.de
   Fax: +49 30-4664992196
   NUTS-Code: DE300
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]http://www.berlin.de
   I.2)Gemeinsame Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=188351
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an folgende Anschrift:
   Der Polizeipräsident in Berlin, Serviceeinheit Finanzen, SE Fin 5 
   Vergabegrundsatzstelle
   Platz der Luftbrücke 6
   Berlin
   12101
   Deutschland
   E-Mail: [4]SEFin5@polizei.berlin.de
   NUTS-Code: DE300
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [5]http://www.berlin.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Öffentliche Sicherheit und Ordnung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Lieferung von 9 Stück kleine Befehlskraftwagen mit polizeitechnischer
   Sonderausstattung sowie Funkvorrüstung
   Referenznummer der Bekanntmachung: PPrBln 049/18
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   34114200
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Lieferung von 9 Stück kleine Befehlskraftwagen mit polizeitechnischer
   Sonderausstattung sowie Funkvorrüstung
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Lieferung von 9 Stück kleine Befehlskraftwagen mit polizeitechnischer
   Sonderausstattung sowie Funkvorrüstung, genaue Beschreibung siehe
   Vergabeunterlagen
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 11/05/2018
   Ende: 30/11/2018
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Eine Erklärung des Unternehmens gemäß § 1 Abs. 2 Frauenförderverordnung
   (FFV) ist vorzulegen.
   Angebote, die keine oder unvollständige Erklärungen gemäß § 1 Abs. 2
   FFV enthalten oder Unternehmen, die die Erklärung auf Anforderung nicht
   fristgemäß nachliefern, werden nicht berücksichtigt.
   Eine Eigenerklärung des Unternehmens zu dessen Nachweis der
   Zuverlässigkeit ist vorzulegen.
   Angebote, die keine oder unvollständige Eigenerklärungen enthalten oder
   Unternehmen, die die Erklärung auf Anforderung nicht fristgemäß
   nachliefern, werden nicht berücksichtigt.
   Nachweis über die Eintragung im Handelsregister, sofern
   eintragungspflichtig, nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des
   Mitgliedstaates der Europäischen Union oder des Vertragsstaates des
   EWRAbkommens oder des sonstigen Landes, in dem der Bieter ansässig ist
   (o. ä., wie z. B. Partnerschafts-, Vereinsregister) durch Vorlage eines
   Handelsregisterauszugs (als Kopie oder als elektronischer Auszug).
   Sofern keine Eintragungspflicht besteht, ist ein anderweitiger Nachweis
   zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung zu erbringen; auf § 44
   VgV wird Bezug genommen.
   Nachweis bzw. Bescheinigung über die ordnungsgemäße Erfüllung der
   Verpflichtung der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge
   zur gesetzlichen Sozialversicherung.
   Nachweis einer Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung mit Angabe
   der Deckungssummen für Personen- und Sachschäden.
   Soweit eine Bietergemeinschaft ein Angebot abgibt, müssen alle
   Mitglieder der Bietergemeinschaft die geforderten Nachweise erbringen.
   Beruft sich der Bieter oder eine Bietergemeinschaft zum Nachweis der
   Eignung auf die Fähigkeit bzw. Kapazitäten anderer Unternehmen bzw.
   sollen solche Unternehmen Teile der Leistung ausführen, sind die
   genannten Erklärungen bzw. Nachweise auch für diese Unternehmen
   vorzulegen.
   Der Auftraggeber akzeptiert zum vorläufigen Nachweis der Eignung und
   zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen die Vorlage einer
   Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs
   2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar
   2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitlichen
   Europäischen Eigenerklärung. Erforderlich sind diejenigen Angaben, die
   den vorgenannten Nachweisen inhaltlich entsprechen.
   Alternativ zu den unter vorgenannten Eigenerklärungen kann auch die
   Bescheinigung der Eintragung in eine PQ-VOL-Datenbank vorgelegt oder
   die entsprechende Zertifikatsnummer angegeben werden.
   Die vorgenannten Erklärungen werden zur Feststellung der
   Unternehmenseignung herangezogen. Im Geltungsbereich des GWB
   (supranationale Verfahren) versichert der Unterzeichner mit diesen
   Erklärungen, dass fakultative bzw. zwingende Ausschlussgründe im Sinne
   der §§ 123, 124 GWB nicht vorliegen. Sollte einer der dort genannten
   Erklärungen nicht zutreffen, kann zur Vermeidung eines
   Unternehmensausschlusses der Nachweis einer Selbstreinigung gemäß § 125
   GWB geführt werden.
   Als ausreichende Belege werden von der zuständigen Behörde des
   Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des Unternehmens
   ausgestellte Bescheinigungen anerkannt. Darüber hinaus wird auf die
   Regelungen in § 48 Absatz 6 VgV hingewiesen.
   Die Vergabestelle fordert bei einem Auftragswert von mehr als 30 000 
   brutto vor der Zuschlagserteilung von dem Bieter, der den Zuschlag
   erhalten soll, zwingend einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister
   gemäß § 150a der Gewerbeordnung beim Bundesamt für Justiz an.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen:
   Nachweis über praktizierte Qualitätsmanagementsysteme (z. B. Zulassung
   nach DIN EN ISO 9000 ff).
   Soweit eine Bietergemeinschaft ein Angebot abgibt bzw. sich der Bieter
   der Kapazitäten anderer Unternehmen bedient, sind die Nachweise auch
   für die konkreten Unternehmen vorzulegen, die im Auftragsfall die
   jeweilige konkrete Leistung erbringen.
   Der Auftraggeber akzeptiert zum vorläufigen Nachweis der Eignung und
   zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen die Vorlage einer
   Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs
   2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar
   2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitlichen
   Europäischen Eigenerklärung. Erforderlich sind diejenigen Angaben, die
   den vorgenannten Nachweisen inhaltlich entsprechen.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 09/04/2018
   Ortszeit: 15:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 11/05/2018
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 10/04/2018
   Ortszeit: 10:00
   Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
   Siehe Vergabeunterlagen
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   Aufträge werden elektronisch erteilt
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer des Landes Berlin
   Martin-Luther-Str. 105
   Berlin
   10825
   Deutschland
   Telefon: +49 30-90138316
   Fax: +49 30-90137613
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber dem Auftraggeber
   unverzüglich zu rügen, bei Verstößen, die sich aus der Bekanntmachung
   oder den Vergabeunterlagen ergeben, bis spätestens zum Ablauf der
   Angebots- und Bewerbungsfrist. Teilt der Auftraggeber mit, dass der
   Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Tagen ein
   Nachprüfungsantrag bei der o. g. Vergabekammer schriftlich gestellt
   werden.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Vergabekammer des Landes Berlin
   Martin-Luther-Str. 105
   Berlin
   10825
   Deutschland
   Telefon: +49 30-90138316
   Fax: +49 30-90137613
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   21/02/2018
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   4. mailto:SEFin5@polizei.berlin.de?subject=TED
   5. http://www.berlin.de/
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