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Ausschreibung: Entfernung von verschmutztem Boden - DE-Lahr
Entfernung von verschmutztem Boden
Boden
Beseitigung von verseuchtem Boden
Sanierung von verseuchtem Boden
Dokument Nr...: 83216-2018 (ID: 2018022309204505207)
Veröffentlicht: 23.02.2018
*
DE-Lahr: Entfernung von verschmutztem Boden
2018/S 38/2018 83216
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Stadt Lahr
Schillerstraße 23
Lahr
77933
Deutschland
Kontaktstelle(n): Misic, Zoran
Telefon: +49 78219100611
E-Mail: [1]ausschreibung@lahr.de
Fax: +49 78219100612
NUTS-Code: DE134
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]http://www.lahr.de
I.2)Gemeinsame Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/DownloadTe
nderFiles.ashx?subProjectId=nL1aKtDWLoA%3d
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[4]https://portal.deutsche-evergabe.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Entsorgung teerhaltiger Straßenaufbruch / kontaminierter Boden -
Rahmenvertrag 2018 bis 2020
Referenznummer der Bekanntmachung: XXXIV/2018
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90732200
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Entsorgung teerhaltiger Straßenaufbruch / kontaminierter Boden. Die
Hauptmassen dabei:
16 PAK nach EPA bis einschl. 3 000 mg/kg ca. 3 200 t,
Boden LAGA Z1.2 ca. 4 000 t,
Boden LAGA Z2 ca. 4 000 t.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 498 000.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90732200
14212400
90522200
90522300
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE134
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Entsorgung teerhaltiger Straßenaufbruch / kontaminierter Boden
Rahmenvertrag 2018 bis 2020 Entsorgung teerhaltiger Straßenaufbruch /
kontaminierter.
Boden. Die Hauptmassen dabei: 16 PAK nach EPA bis einschl. 3 000
mg/kg ca. 3 200 t Boden LAGA Z1.2 ca. 4 000 t Boden LAGA Z2 ca. 4
000 t.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 498 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 07/05/2018
Ende: 30/04/2020
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Das elektronische Verfahren auf dem Portal, sowie die Registrierung
sind kostenfrei. Die Kosten betragen bei Abholung der Unterlagen 14
EUR, bei Zusendung 18 EUR (inkl. 4 EUR Versand). Die Bezahlung erfolgt
hier gegen Verrechnungsscheck.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes o. Wohnsitzes (Nachweis
durch Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der
Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- u. Handelskammer. Anderer
Nachweise für die Erlaubnis zur Berufsausübung, falls keine
Verpflichtung zur Eintragung in eine Berufs-/Handelsregisters
besteht.),
Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft (qualifizierte
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für das
Unternehmen zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben,
geben den für sie zuständigen entsprechenden Versicherungsträger an.),
Zugelassen sind Bieter nur wenn keine schwere Verfehlung begangen
wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, z.B.
wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot
(§ 132a StPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO), rechtskräftiges
Urteil innerhalb der letzten zwei Jahre gegen Mitarbeiter mit
Leitungsaufgaben wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung
(§ 129 StGB), Geldwäsche (§ 261 StGB), Bestechung (§ 334 StGB),
Vorteilsgewährung (§ 333 StGB), Diebstahl (§ 242 StGB), Unterschlagung
(§ 246 StGB), Erpressung (§ 253 StGB), Betrug (§ 263 StGB),
Subventionsbetrug (§ 264 StGB), Kreditbetrug (§ 265b StGB), Untreue (§
266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschung technischer
Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Delikte im Zusammenhange mit
Insolvenzverfahren (§ 283ff. StGB), wettbewerbsbeschränkende Absprachen
bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), Bestechung im geschäftlichen Verkehr
(§ 299 StGB), Brandstiftung (§ 306 StGB), Baugefährdung (§ 319 StGB),
Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB), unerlaubter
Umgang mit gefährlichen Abfällen (§ 326 StGB), die mit Freiheitsstrafe
von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen
geahndet wurde.
Dass kein Mitarbeiter in Leitungsfunktion die letzten zwei Jahren
aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im
Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr
als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder
einer Geldbuße von mehr als 2 500 belegt worden ist.
Ab einer Auftragssumme von 30 000 EUR wird der Auftraggeber für den
Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen
Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt
für Justiz anfordern,
Als Nachweis zur Erfüllung der vorgenannten Punkte genügt vorerst das
Einreichen einer Eigenerklärung zur Eignung (VHB 124) welche den
Angebotsunterlagen beigefügt ist. Die Eignungsnachweise werden dann vom
Bieter der engeren Wahl nachgefordert. Unsere Vergabestelle erklärt
sich bereit, die Vorlage eines Präqualifizierungszertifikats, welches
in der PQVOLDatenbank eingetragen ist, zu akzeptieren. Der Bieter hat
seine PQ-Nummer der Vergabestelle in seinem Angebot mitzuteilen. Der
Auftraggeber akzeptiert auch den Eignungsnachweis mittels EEE §122 GWB.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen
Sozialversicherung (Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen
Sozialkasse sowie des zuständigen Finanzamtes bzw. Bescheinigung in
Steuersachen sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG),
Insolvenzverfahren und Liquidation (Ein Insolvenzverfahren oder ein
vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren darf weder beantragt
noch eröffnet sein, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse
abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation
befindet),
Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahren, soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu
vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei
gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen (Bestätigung
eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend
testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und
Verlustrechnungen),
Als Nachweis zur Erfüllung der vorgenannten Punkte genügt vorerst das
Einreichen einer Eigenerklärung zur Eignung (VHB 124) welche den
Angebotsunterlagen beigefügt ist. Die Eignungsnachweise werden dann vom
Bieter der engeren Wahl nachgefordert. Unsere Vergabestelle erklärt
sich bereit, die Vorlage eines Präqualifizierungszertifikats, welches
in der PQVOLDatenbank eingetragen ist, zu akzeptieren. Der Bieter hat
seine PQ-Nummer der Vergabestelle in seinem Angebot mitzuteilen. Der
Auftraggeber akzeptiert auch den Eignungsnachweis mittels EEE §122 GWB.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Erklärung zur Zertifizierung gemäß Entsorgungsfachbetriebeverordnung
nach der gültigen Fassung des KrWG zum Lagern, Behandeln und Verwerten
von zu entsorgenden Abfällen,
Nachweis über Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung
vergleichbar sind (Drei Referenznachweise aus den letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahren mit mindestens folgenden Angaben:
Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme;
Ausfügungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal
ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der
ausgeführten Mengen; Kurzbeschreibung der Maßnahme einschließlich
eventueller Besonderheiten der Ausführung; Bestätigung des
Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung).
Angabe der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der
Leistungserbringung eingesetzt werden sollen,
Anzahl der Beschäftigten u. Führungspersonal in den letzten drei
Jahren,
Als Nachweis zur Erfüllung der vorgenannten Punkte genügt vorerst das
Einreichen einer Eigenerklärung zur Eignung (VHB 124) welche den
Angebotsunterlagen beigefügt ist. Die Eignungsnachweise werden dann vom
Bieter der engeren Wahl nachgefordert. Unsere Vergabestelle erklärt
sich bereit, die Vorlage eines Präqualifizierungszertifikats, welches
in der PQVOLDatenbank eingetragen ist, zu akzeptieren. Der Bieter hat
seine PQ-Nummer der Vergabestelle in seinem Angebot mitzuteilen. Der
Auftraggeber akzeptiert auch den Eignungsnachweis mittels EEE §122 GWB.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 27/03/2018
Ortszeit: 09:30
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 27/04/2018
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 27/03/2018
Ortszeit: 09:30
Ort:
Stadt Lahr - Der Submissionstermin ist nichtöffentlich.
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Bieter oder ihre bevollmächtigten Vertreter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Angebote können elektronisch und schriftlich eingereicht werden. Bei
elektronischer Angebotsabgabe ist die Textform zugelassen. Bei
Angebotsabgabe in Papierform ist das Angebotsschreiben an der dafür
vorgesehenen Stelle zu unterzeichnen und zusammen mit allen Anlagen im
verschlossenen Umschlag bis zum Eröffnungs/ Einreichungstermin an die
Vergabestelle einzusenden oder dort abzugeben. Der Umschlag ist mit dem
Angebotsaufkleber aus den Ausschreibungsunterlagen entsprechend zu
kennzeichnen.
Sie haben die Möglichkeit, dieses Verfahren elektronisch zu bearbeiten.
Hierzu können Sie die Vergabeunterlagen (inkl. GAEBDateien) unter
[5]http://ortenaukreis.deutscheevergabe.de auch ohne Registrierung (§
43 Abs.1 VgV) herunterladen und Ihr Angebot abgeben. Alternativ
erhalten Sie die Unterlagen (ohne GAEBDateien) in Papierform ab Montag
den 26.2.2018 bei der Stadt Lahr Amt für Geoinformation und
Liegenschaften Liegenschaften und Verwaltungsservice, Schillerstraße
23, 77933 Lahr.Tel.: 078219100611. Fax 07821 9100612. Weitere
Informationen und diese Bekanntmachung finden Sie unter:
[6]http://ortenaukreis.deutscheevergabe.de Hinweis: Beim Download der
Vergabeunterlagen auf der Plattform Deutsche EVergabe empfehlen wir
eine freiwillige Registration jedes Unternehmens. Dies hat deutliche
Vorteile für den Informationsfluss im Verfahren (Bieterfragen,
Änderungen an Unterlagen, Terminen, etc.). Das elektronische Verfahren
auf dem Portal, sowie die Registrierung sind Kostenfrei. Die Kosten
betragen bei Abholung der Unterlagen 14 EUR, bei Zusendung 18 EUR
(inkl. 4 EUR Versand). Die Bezahlung erfolgt hier gegen
Verrechnungsscheck.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Kapellenstraße 17
Karlsruhe
76133
Deutschland
Telefon: +49 7219260
E-Mail: [7]vergabekammer@rpk.bwl.de
Fax: +49 7219263985
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Hinweis zur Geltendmachung von Vergaberechtsverstößen vor der
Vergabekammer: Das Serviceportal der Vergabekammer Baden-Württemberg
([8]https://www.service-bw.de/web/guest/leistung/-/sbw/Nachpruefungsver
fahren+vor+der+Vergabekammer+beantragen-392-leistung-0) gibt wichtige
Hinweise die zu beachten sind für die Beantragung eines Vergabe
Nachprüfungsverfahren, insbesondere auch zu Form und Fristen für
Rechtsbehelfe.
Die Stadt Lahr weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160
Absatz 3 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) unzulässig ist,
soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergaberechtsvorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber der Stadt Lahr gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens mit Ablauf der in
der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur
Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden.
([9]https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
22/02/2018
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1. mailto:ausschreibung@lahr.de?subject=TED
2. http://www.lahr.de/
3. https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=nL1aKtDWLoA%3d
4. https://portal.deutsche-evergabe.de/
5. http://ortenaukreis.deutsche/
6. http://ortenaukreis.deutsche/
7. mailto:vergabekammer@rpk.bwl.de?subject=TED
8. https://www.service-bw.de/web/guest/leistung/-/sbw/Nachpruefungsverfahren+vor+der+Vergabekammer+beantragen-392-leistung-0
9. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/
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