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Ausschreibung: Analysen - DE-Stuttgart
Analysen
Dokument Nr...: 84091-2018 (ID: 2018022309370706082)
Veröffentlicht: 23.02.2018
*
  DE-Stuttgart: Analysen
   2018/S 38/2018 84091
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Richtlinie 2004/18/EG
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
   Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
   Dorotheestraße 8
   Kontaktstelle(n): Vergabestelle
   70173 Stuttgart
   Deutschland
   E-Mail: [1]vergabestelle@nvbw.de
   Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
   Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen
   für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem)
   verschicken: die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
   einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
   I.3)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
   Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
   Auftraggeber: nein
   Abschnitt II: Auftragsgegenstand
   II.1)Beschreibung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
   Ausschreibung eines Pilotprojekts zur Analyse von Radverkehrsströmen
   auf Landesradfernwegen in Baden-Württemberg
   II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
   Dienstleistung
   Dienstleistungen
   NUTS-Code DE,DE1
   II.1.3)Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder
   zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
   Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag
   II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
   Das radtouristische Wegenetz Baden-Württembergs besteht aus den 19
   Landesradfernwegen sowie den touristischen Radrouten der Kommunen und
   regionalen Tourismusverbände. Die überregionalen Landesradfernwege sind
   das Rückgrat des radtouristischen Angebotes. Sie haben eine Gesamtlänge
   von ca. 4 000 Kilometern und sind Bestandteil des RadNETZ
   Baden-Württemberg.
   Gegenstand der Ausschreibung ist die Erstellung einer Nutzungs- und
   Potentialanalyse für ausgewählte Abschnitte der Landesradfernwege in
   Baden-Württemberg.
   Um Investitionen in die Qualität und Vermarktung der Landesradfernwege
   in Baden-Württemberg künftig besser priorisieren und begründen zu
   können, sollen die Radverkehrsströme sowie die Gästestruktur entlang
   der Landesradfernwege an noch festzulegenden Querschnitten im Rahmen
   eines Pilotprojekts beispielhaft erhoben werden.
   II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
   71620000
   II.1.7)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): nein
   II.1.8)Lose
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
   II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
   II.2.2)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen: Siehe Leistungsbeschreibung
   II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
   Beginn 29.6.2018. Abschluss 31.12.2019
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Bedingungen für den Auftrag
   III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
   III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
   Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
   Die Vergütung soll zu den vereinbarten Preisen nach Leistungserbringung
   und nach Rechnungsstellung quartalsweise erfolgen. Die
   Rechnungsstellung kann nur auf Nachweis erfolgen. Die gesetzliche
   Mehrwertsteuer ist auszuweisen. Ergänzende Leistungen werden auf
   Stunden- bzw. Tagessatzbasis abgerechnet.
   Für die Umsetzung der Arbeiten (ohne Optionen) steht ein Budget in Höhe
   von 80 000 EUR brutto zur Verfügung. Der angebotene Leistungsumfang
   soll diesen Wert nicht übersteigen. Durch die Optionen oder durch
   Angebotsvarianten ist eine Erweiterung des Budgets möglich.
   III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
   wird:
   Geben mehrere Unternehmen ein gemeinschaftliches Angebot ab, so hat die
   Bietergemeinschaft in ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern
   unterschriebene Erklärung abzugeben. In dieser Erklärung muss die
   Bildung einer Bietergemeinschaft im Auftragsfall organisatorisch
   geregelt sein. Darüber hinaus sind alle Mitglieder der
   Bietergemeinschaft aufzuführen und der für die Durchführung des
   Vertrages bevollmächtigte Vertreter zu benennen. Die entsprechende
   Vollmacht ist dem Angebot beizufügen. Darüber hinaus ist zu erklären,
   dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
   Die oben genannten Nachweise müssen für jedes Mitglied einer
   Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Bei der Beurteilung der Eignung
   einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes
   beurteilt. Die Bildung von Bietergemeinschaft nach Angebotsabgabe ist
   unzulässig.
   Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teile der Leistung durch Dritte
   (Subunternehmer) erbringen zu lassen. Der Auftragnehmer hat daher in
   seinem Angebot Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an
   Unterauftragnehmer übertragen will. Die Unterauftragnehmer sind zu
   benennen bzw. bekannt zu geben.
   Die Beauftragung von Subunternehmern nach Zuschlagserteilung ist nur
   nach schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Der
   Auftragnehmer ist verpflichtet, bei der Weitergabe von Leistungen an
   Unterauftragnehmer (Fremdleistungen) nach den allgemeinen
   Wettbewerbsgrundsätzen bzw. den rechtlichen Vorgaben des Ministeriums
   für Verkehr zu verfahren.
   Unternehmen, die sich mehrfach  sei es als einzelnes Unternehmen,
   Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer  an diesem
   Vergabeverfahren beteiligen, können wegen Verstoßes gegen das
   Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden.
   III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen
   Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja
   Darlegung der besonderen Bedingungen: Es gelten die Besonderen
   Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und
   Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und
   Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg
   (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz  LTMG) (siehe beiliegend).
   III.2)Teilnahmebedingungen
   III.2.1)Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen: Zur Prüfung der Eignung muss der Bieter
   erklären, ob die unter §§ 123 und 124 GWB genannten Fälle auf ihn
   zutreffen und inwiefern eine Selbstreinigung nach § 125 GWB vorliegt.
   Der Auftraggeber kann hierzu geeignete Nachweise nachfordern.
   Von der Teilnahme am Vergabeverfahren werden Bieter ausgeschlossen, die
   aufgrund eines der in Artikel 57 Absatz 1 der Richtlinie 2014/24/EU
   genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden sind.
   Des Weiteren können Bieter ausgeschlossen werden, die im
   Vergabeverfahren vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf
   ihre Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben haben.
   III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen: Zur Beurteilung der finanziellen und
   wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bieters hat dieser den
   Geschäftsbericht des letzten Kalender- oder Wirtschaftsjahres, aus dem
   auch die Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse hervorgehen,
   vorzulegen. Falls durch einen Bieter kein eigener Geschäftsbericht
   herausgegeben wird, ist die Vorlage des Jahresabschlusses (Bilanz,
   Gewinn- und Verlustrechnung und ggf. des Lageberichts) sowie eine
   Erklärung über die aktuellen Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse
   ausreichend. Diese Unterlagen sind zwingend für das letzte
   abgeschlossene Geschäftsjahr vorzulegen.
   III.2.3)Technische Leistungsfähigkeit
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen:
   Zur Beurteilung der für die Durchführung der ausgeschriebenen Leistung
   erforderlichen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und
   Zuverlässigkeit, sind vom Bieter Referenzen über bisher erbrachte,
   vergleichbare Leistungen vorzulegen. Darin enthalten sein sollten
   Referenzen über Erfahrungen in der automatisierten Erfassung und
   Befragung von Radfahrerströmen sowie deren Auswertung zum Zwecke der
   Erstellung einer Nutzungs- und Potentialanalyse für Radfernwege.
   III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
   III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
   vorbehalten: nein
   III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
   Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen
   Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der
   Dienstleistung verantwortlich sind: nein
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Verfahrensart
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offen
   IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der
   Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.2)Zuschlagskriterien
   IV.2.1)Zuschlagskriterien
   das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die
   in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe
   oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen
   Dialog aufgeführt sind
   IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.3)Verwaltungsangaben
   IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
   Ausschr. Radverkehrsanalyse BW
   IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
   nein
   IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden
   Unterlagen bzw. der Beschreibung
   IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   22.3.2018 - 12:00
   IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur
   Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   verfasst werden können
   Deutsch.
   IV.3.7)Bindefrist des Angebots
   bis: 29.6.2018
   IV.3.8)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 22.3.2018 - 14:00
   Ort:
   Stuttgart
   Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen: nein
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das
   aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben
   Die Unterlagen sind auf der Homepage der NVBW  Nahverkehrsgesellschaft
   Baden-Württemberg mbH unter [2]www.nvbw.de/die-nvbw/vergabeverfahren/
   herunterzuladen
   3) Ausschreibungsbedingungen:
   3.1) Grundlagen:
   Der Auftraggeber geht davon aus, dass der Auftragswert den
   Schwellenwert für Leistungen nach § 106 GWB nicht überschreitet. Der
   Auftrag soll als Öffentliche Ausschreibung freiwillig im EU-Amtsblatt
   veröffentlicht werden.
   Die Verdingungsunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebotes
   verwendet werden; jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne
   die ausdrückliche Genehmigung der ausschreibenden Stelle nicht
   gestattet.
   Der Bieter hat, auch nach Beendigung der Angebotsphase, über die ihm
   bei seiner Tätigkeit bekannt gewordenen geschäftlichen Angelegenheiten
   des Auftraggebers Verschwiegenheit zu wahren. Er hat hierzu auch die
   bei der Erstellung und Vorbereitung des Angebotes beschäftigten
   Mitarbeiter zu verpflichten. Ebenso verpflichtet sich der Auftraggeber
   alle Unterlagen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte
   weiterzugeben.
   3.2) Bestimmung über die Einsendung und Abgabe der Angebote:
   Das Angebot muss vollständig, in deutscher Sprache und von einer
   zeichnungsberechtigten Person unterschrieben bis zum Donnerstag,
   22.3.2018, 12.00 Uhr.
   In dreifacher identischer Ausführung in Papierform (1 Original und 2
   Kopien) sowie einfach in digitaler Form (CD-ROM) bei der NVBW 
   Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH.
   Vergabestelle, Wilhelmsplatz 11, 70182 Stuttgart vorliegen.
   Das Angebot muss verschlossen und von außen als solche kenntlich
   (Ausschreibung Radverkehrsanalyse  Nicht öffnen) gemacht sein.
   Angebote, die zu diesem Zeitpunkt nicht in vollständiger Form
   vorliegen, werden nicht berücksichtigt.
   Die Eröffnung erfolgt am selben Tag um 14.00 Uhr bei der NVBW. Bieter
   sind bei der Eröffnung nicht zugelassen.
   Die Angebote werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vertraulich
   behandelt. Die von den Bietern erbetenen personenbedingten Angaben
   werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert.
   3.3) Mitteilung von Unklarheiten in den Verdingungsunterlagen:
   Enthalten diese Verdingungsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers
   Unklarheiten, so hat der Bewerber unverzüglich den Auftraggeber vor
   Angebotsabgabe in schriftlicher oder fernschriftlicher Form (Brief,
   Fax, E-Mail) darauf hinzuweisen.
   Fragen müssen ausschließlich schriftlich in deutscher Sprache bis zum
   Montag, 12.3.2018, 12.00 Uhr.
   Auf der Homepage der NVBW  Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg
   mbH, im Kontaktformular unter [3]www.nvbw.de/die-nvbw/vergabeverfahren/
   eingereicht werden.
   Die Antworten werden ebenfalls schriftlich gegeben. Sowohl Fragen als
   auch Antworten werden, soweit sie von allgemeinem Interesse sind, in
   anonymisierter Form an alle Bewerber bekannt gegeben. Die Bieter müssen
   sich fortlaufend und eigeninitiativ über neue Informationen durch
   Besuch der Webseite unterrichten.
   3.5) Nebenangebote und Änderungsvorschläge:
   Nebenangebote und Änderungsvorschläge sind nicht zulässig.
   Änderungsvorschläge im Rahmen der zusätzlichen Empfehlungen des
   Dienstleisters sind zulässig.
   3.6) Erstattung von Aufwendungen:
   Aufwendungen, die bei der Angebotserstellung und im weiteren Verlauf
   des Ausschreibungsvorgangs entstehen, werden nicht erstattet.
   4) Formale Anforderungen an die Angebote:
   4.1) Abgabe in deutscher Sprache:
   Das Angebot ist in allen seinen Bestandteilen, inklusive aller
   geforderten Nachweise und Erklärungen, in deutscher Sprache abzufassen.
   Ausländische Schriften müssen neben dem Original auch eine deutsche
   Übersetzung der Nachweise und Erklärungen beilegen. Hierfür entstehende
   Kosten sind vom Bieter zu tragen. Die Bieter tragen die Verantwortung
   für die korrekte Übersetzung der eingereichten Nachweise und
   Erklärungen.
   4.2) Notwendiger Inhalt:
   Das Angebot muss folgenden Inhalt umfassen, dabei ist die nachfolgende
   Gliederung einzuhalten:
   Teil 1:
    Das Angebot muss im Original von einer zeichnungsberechtigten Person
   rechtsverbindlich unterschrieben sein. Bei einer Bietergemeinschaft
   gilt dies für alle Beteiligten. Fehlt die Unterschrift eines
   Mitgliedes, so liegt kein rechtsverbindliches Angebot der
   Bietergemeinschaft vor. Das Angebot ist in einem solchen Fall von der
   Wertung auszuschließen. Kommt jedoch einem Mitglied aufgrund eines
   rechtsgültigen Gesellschaftsvertrages zum Zeitpunkt der Eröffnung
   Alleingeschäftsführerbefugnis zu oder ist er aufgrund entsprechender
   Erklärung aller Bieter für alle bevollmächtigt, so genügt die
   Unterschrift dieses Mitglieds. Die Alleingeschäftsführerbefugnis ist in
   diesem Fall nachzuweisen,
    Benennung eines verantwortlichen Ansprechpartners für das
   Vergabeverfahren (Name, Anschrift, Telefonnummer und Email-Adresse),
    Bestätigung der Bindefrist,
    Erklärung des Bieters, dass sein Angebot in allen Punkten den
   Forderungen der Leistungsbeschreibung entspricht und die Regelungen
   dieser Verdingungsunterlagen von ihm uneingeschränkt akzeptiert werden,
    Eine Erklärung des Bieters, dass er mit Erhalt der vereinbarten
   Vergütung alle Urheberrechte aus der erbrachten Leistung und die
   Nutzungsrechte daran an das VM überträgt,
    Eine Erklärung des Bieters, dass er sich zur Einhaltung allgemeiner
   Verschwiegenheit und Vertraulichkeit hinsichtlich der durch die
   Leistungserbringung erworbenen Informationen verpflichtet,
    Abgabe einer Mindestentgelterklärung gem. § 4 Abs. 1
   Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG), gemäß
   Anlage, ggf. von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft und von
   Subunternehmern.
   Teil 2: Nachweis der Eignung:
    die Eigenerklärungen und Nachweise, wie im Einzelnen in Teil A
   Kapitel 5.1 bis 5.6 gefordert,
    die den Auswahlkriterien (Kap. 3.4) entsprechende Erklärungen,
   Referenzen und Bestätigungen. Die Erfahrungen sind jeweils durch
   geeignete Referenzen nachzuweisen,
    Angabe derjenigen Personen, die im Falle einer Beauftragung zum
   Einsatz vorgesehen sind (inkl. einer Übersicht über den beruflichen
   Werdegang sowie berufliche und fachliche Erfahrungen),
    Benennung eines verantwortlichen Ansprechpartners und der für die
   Projektleitung vorgesehenen Person (inkl. einer Übersicht über den
   beruflichen Werdegang sowie berufliche und fachliche Erfahrungen).
   Teil 3: Konzept:
   Der Bieter soll für die Leistungserbringung ein Angebot erstellen. Das
   Angebot soll Folgendes beinhalten:
    Im Angebot ist eine Kalkulation zu allen Leistungsbestandteilen
   abzugeben. In beigefügtem Kalkulationsblatt (siehe Anlage) sind Preise
   zu allen im Kalkulationsblatt benannten Kostenpunkten anzugeben. Im
   Angebot sind diese im Kalkulationsblatt zusammengefassten Punkte
   separat detaillierter aufzuführen,
    Es ist nachvollziehbar darzustellen, wie die geforderten Aufgaben und
   Arbeiten fachlich und organisatorisch umgesetzt werden sollen und
   welche Zeitbedarfe für die einzelnen Schritte als erforderlich
   angesehen werden (Näheres siehe Teil B),
    Falls ein Bieter zusätzliche Schritte als erforderlich ansieht, sind
   diese im Angebot zu benennen und hervorzuheben. Die dafür angesetzten
   Kosten sind im Kalkulationsblatt an der dafür vorgesehenen Stelle
   einzutragen,
    Die Stunden- und Tagessätze, differenziert nach
   Funktion/Qualifikation,
    Alle Preise sind netto in Euro anzugeben.
   4.3) Vollständigkeit des Angebots:
   Das Angebot muss vollständig sein; unvollständige Angebote können
   ausgeschlossen werden. Das Angebot muss alle Untersuchungsinhalte und
   Leistungsbestandteile der Leistungsbeschreibung, die Veranstaltungen
   und Preise sowie die in den Verdingungsunterlagen geforderten
   Erklärungen, Nachweise und Angaben (erforderlichenfalls mit den
   deutschen Übersetzungen) enthalten. Fehlende oder unvollständige
   Nachweise und Erklärungen können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren
   führen.
   Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein.
   Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. Änderungen an den
   Verdingungsunterlagen sind unzulässig.
   Entspricht der Gesamtbetrag nicht dem Ergebnis der Summe der
   Einzelposten oder des Produktes von Mengenansatz und Einheitspreis, so
   sind die Einheitspreise und Einzelpositionen maßgebend.
   4.4) Bindefrist:
   Die Bindefrist läuft bis 29.6.2018. Bis zum Ablauf dieses Datums ist
   der Bieter an sein Angebot gebunden.
   4.5) Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen:
   Angebote von Bietern und Bietergemeinschaften, die sich im Zusammenhang
   mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen
   Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.
   5.6) Nachweise:
   Der Auftraggeber behält sich vor, die bei Abgabe des Antrages nicht
   vorliegenden bzw. nicht den Anforderungen entsprechenden Dokumente zum
   Nachweis der Eignung nach Kapitel 5.1 bis 5.5 unter Fristsetzung von
   den Bietern nachzufordern. Sollte ein Bieter der Nachforderung nicht
   fristgerecht nachkommen, kann dieser Bieter vom weiteren Verfahren
   ausgeschlossen werden.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer Baden-Württemberg, beim Regierungspräsidium Karlsruhe
   76247 Karlsruhe
   Deutschland
   VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
   VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
   76247 Karlsruhe
   Deutschland
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   21.2.2018
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References
   1. mailto:vergabestelle@nvbw.de?subject=TED
   2. http://www.nvbw.de/die-nvbw/vergabeverfahren/
   3. http://www.nvbw.de/die-nvbw/vergabeverfahren/
--------------------------------------------------------------------------------
             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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