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Ausschreibung: Analysen - DE-Stuttgart
Analysen
Dokument Nr...: 84091-2018 (ID: 2018022309370706082)
Veröffentlicht: 23.02.2018
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DE-Stuttgart: Analysen
2018/S 38/2018 84091
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2004/18/EG
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Dorotheestraße 8
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
70173 Stuttgart
Deutschland
E-Mail: [1]vergabestelle@nvbw.de
Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen
für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem)
verschicken: die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten
Kontaktstellen
I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.3)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
Ausschreibung eines Pilotprojekts zur Analyse von Radverkehrsströmen
auf Landesradfernwegen in Baden-Württemberg
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
Dienstleistung
Dienstleistungen
NUTS-Code DE,DE1
II.1.3)Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder
zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag
II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
Das radtouristische Wegenetz Baden-Württembergs besteht aus den 19
Landesradfernwegen sowie den touristischen Radrouten der Kommunen und
regionalen Tourismusverbände. Die überregionalen Landesradfernwege sind
das Rückgrat des radtouristischen Angebotes. Sie haben eine Gesamtlänge
von ca. 4 000 Kilometern und sind Bestandteil des RadNETZ
Baden-Württemberg.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Erstellung einer Nutzungs- und
Potentialanalyse für ausgewählte Abschnitte der Landesradfernwege in
Baden-Württemberg.
Um Investitionen in die Qualität und Vermarktung der Landesradfernwege
in Baden-Württemberg künftig besser priorisieren und begründen zu
können, sollen die Radverkehrsströme sowie die Gästestruktur entlang
der Landesradfernwege an noch festzulegenden Querschnitten im Rahmen
eines Pilotprojekts beispielhaft erhoben werden.
II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
71620000
II.1.7)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): nein
II.1.8)Lose
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
II.2.2)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen: Siehe Leistungsbeschreibung
II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
Beginn 29.6.2018. Abschluss 31.12.2019
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
Die Vergütung soll zu den vereinbarten Preisen nach Leistungserbringung
und nach Rechnungsstellung quartalsweise erfolgen. Die
Rechnungsstellung kann nur auf Nachweis erfolgen. Die gesetzliche
Mehrwertsteuer ist auszuweisen. Ergänzende Leistungen werden auf
Stunden- bzw. Tagessatzbasis abgerechnet.
Für die Umsetzung der Arbeiten (ohne Optionen) steht ein Budget in Höhe
von 80 000 EUR brutto zur Verfügung. Der angebotene Leistungsumfang
soll diesen Wert nicht übersteigen. Durch die Optionen oder durch
Angebotsvarianten ist eine Erweiterung des Budgets möglich.
III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
wird:
Geben mehrere Unternehmen ein gemeinschaftliches Angebot ab, so hat die
Bietergemeinschaft in ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern
unterschriebene Erklärung abzugeben. In dieser Erklärung muss die
Bildung einer Bietergemeinschaft im Auftragsfall organisatorisch
geregelt sein. Darüber hinaus sind alle Mitglieder der
Bietergemeinschaft aufzuführen und der für die Durchführung des
Vertrages bevollmächtigte Vertreter zu benennen. Die entsprechende
Vollmacht ist dem Angebot beizufügen. Darüber hinaus ist zu erklären,
dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Die oben genannten Nachweise müssen für jedes Mitglied einer
Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Bei der Beurteilung der Eignung
einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes
beurteilt. Die Bildung von Bietergemeinschaft nach Angebotsabgabe ist
unzulässig.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teile der Leistung durch Dritte
(Subunternehmer) erbringen zu lassen. Der Auftragnehmer hat daher in
seinem Angebot Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an
Unterauftragnehmer übertragen will. Die Unterauftragnehmer sind zu
benennen bzw. bekannt zu geben.
Die Beauftragung von Subunternehmern nach Zuschlagserteilung ist nur
nach schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Der
Auftragnehmer ist verpflichtet, bei der Weitergabe von Leistungen an
Unterauftragnehmer (Fremdleistungen) nach den allgemeinen
Wettbewerbsgrundsätzen bzw. den rechtlichen Vorgaben des Ministeriums
für Verkehr zu verfahren.
Unternehmen, die sich mehrfach sei es als einzelnes Unternehmen,
Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer an diesem
Vergabeverfahren beteiligen, können wegen Verstoßes gegen das
Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden.
III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen
Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja
Darlegung der besonderen Bedingungen: Es gelten die Besonderen
Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und
Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und
Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg
(Landestariftreue- und Mindestlohngesetz LTMG) (siehe beiliegend).
III.2)Teilnahmebedingungen
III.2.1)Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: Zur Prüfung der Eignung muss der Bieter
erklären, ob die unter §§ 123 und 124 GWB genannten Fälle auf ihn
zutreffen und inwiefern eine Selbstreinigung nach § 125 GWB vorliegt.
Der Auftraggeber kann hierzu geeignete Nachweise nachfordern.
Von der Teilnahme am Vergabeverfahren werden Bieter ausgeschlossen, die
aufgrund eines der in Artikel 57 Absatz 1 der Richtlinie 2014/24/EU
genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden sind.
Des Weiteren können Bieter ausgeschlossen werden, die im
Vergabeverfahren vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf
ihre Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben haben.
III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: Zur Beurteilung der finanziellen und
wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bieters hat dieser den
Geschäftsbericht des letzten Kalender- oder Wirtschaftsjahres, aus dem
auch die Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse hervorgehen,
vorzulegen. Falls durch einen Bieter kein eigener Geschäftsbericht
herausgegeben wird, ist die Vorlage des Jahresabschlusses (Bilanz,
Gewinn- und Verlustrechnung und ggf. des Lageberichts) sowie eine
Erklärung über die aktuellen Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse
ausreichend. Diese Unterlagen sind zwingend für das letzte
abgeschlossene Geschäftsjahr vorzulegen.
III.2.3)Technische Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen:
Zur Beurteilung der für die Durchführung der ausgeschriebenen Leistung
erforderlichen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und
Zuverlässigkeit, sind vom Bieter Referenzen über bisher erbrachte,
vergleichbare Leistungen vorzulegen. Darin enthalten sein sollten
Referenzen über Erfahrungen in der automatisierten Erfassung und
Befragung von Radfahrerströmen sowie deren Auswertung zum Zwecke der
Erstellung einer Nutzungs- und Potentialanalyse für Radfernwege.
III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
vorbehalten: nein
III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen
Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der
Dienstleistung verantwortlich sind: nein
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
IV.1.1)Verfahrensart
Offen
IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der
Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die
in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe
oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen
Dialog aufgeführt sind
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
Ausschr. Radverkehrsanalyse BW
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
nein
IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden
Unterlagen bzw. der Beschreibung
IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
22.3.2018 - 12:00
IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur
Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
verfasst werden können
Deutsch.
IV.3.7)Bindefrist des Angebots
bis: 29.6.2018
IV.3.8)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 22.3.2018 - 14:00
Ort:
Stuttgart
Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen: nein
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das
aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben
Die Unterlagen sind auf der Homepage der NVBW Nahverkehrsgesellschaft
Baden-Württemberg mbH unter [2]www.nvbw.de/die-nvbw/vergabeverfahren/
herunterzuladen
3) Ausschreibungsbedingungen:
3.1) Grundlagen:
Der Auftraggeber geht davon aus, dass der Auftragswert den
Schwellenwert für Leistungen nach § 106 GWB nicht überschreitet. Der
Auftrag soll als Öffentliche Ausschreibung freiwillig im EU-Amtsblatt
veröffentlicht werden.
Die Verdingungsunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebotes
verwendet werden; jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne
die ausdrückliche Genehmigung der ausschreibenden Stelle nicht
gestattet.
Der Bieter hat, auch nach Beendigung der Angebotsphase, über die ihm
bei seiner Tätigkeit bekannt gewordenen geschäftlichen Angelegenheiten
des Auftraggebers Verschwiegenheit zu wahren. Er hat hierzu auch die
bei der Erstellung und Vorbereitung des Angebotes beschäftigten
Mitarbeiter zu verpflichten. Ebenso verpflichtet sich der Auftraggeber
alle Unterlagen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte
weiterzugeben.
3.2) Bestimmung über die Einsendung und Abgabe der Angebote:
Das Angebot muss vollständig, in deutscher Sprache und von einer
zeichnungsberechtigten Person unterschrieben bis zum Donnerstag,
22.3.2018, 12.00 Uhr.
In dreifacher identischer Ausführung in Papierform (1 Original und 2
Kopien) sowie einfach in digitaler Form (CD-ROM) bei der NVBW
Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH.
Vergabestelle, Wilhelmsplatz 11, 70182 Stuttgart vorliegen.
Das Angebot muss verschlossen und von außen als solche kenntlich
(Ausschreibung Radverkehrsanalyse Nicht öffnen) gemacht sein.
Angebote, die zu diesem Zeitpunkt nicht in vollständiger Form
vorliegen, werden nicht berücksichtigt.
Die Eröffnung erfolgt am selben Tag um 14.00 Uhr bei der NVBW. Bieter
sind bei der Eröffnung nicht zugelassen.
Die Angebote werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vertraulich
behandelt. Die von den Bietern erbetenen personenbedingten Angaben
werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert.
3.3) Mitteilung von Unklarheiten in den Verdingungsunterlagen:
Enthalten diese Verdingungsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers
Unklarheiten, so hat der Bewerber unverzüglich den Auftraggeber vor
Angebotsabgabe in schriftlicher oder fernschriftlicher Form (Brief,
Fax, E-Mail) darauf hinzuweisen.
Fragen müssen ausschließlich schriftlich in deutscher Sprache bis zum
Montag, 12.3.2018, 12.00 Uhr.
Auf der Homepage der NVBW Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg
mbH, im Kontaktformular unter [3]www.nvbw.de/die-nvbw/vergabeverfahren/
eingereicht werden.
Die Antworten werden ebenfalls schriftlich gegeben. Sowohl Fragen als
auch Antworten werden, soweit sie von allgemeinem Interesse sind, in
anonymisierter Form an alle Bewerber bekannt gegeben. Die Bieter müssen
sich fortlaufend und eigeninitiativ über neue Informationen durch
Besuch der Webseite unterrichten.
3.5) Nebenangebote und Änderungsvorschläge:
Nebenangebote und Änderungsvorschläge sind nicht zulässig.
Änderungsvorschläge im Rahmen der zusätzlichen Empfehlungen des
Dienstleisters sind zulässig.
3.6) Erstattung von Aufwendungen:
Aufwendungen, die bei der Angebotserstellung und im weiteren Verlauf
des Ausschreibungsvorgangs entstehen, werden nicht erstattet.
4) Formale Anforderungen an die Angebote:
4.1) Abgabe in deutscher Sprache:
Das Angebot ist in allen seinen Bestandteilen, inklusive aller
geforderten Nachweise und Erklärungen, in deutscher Sprache abzufassen.
Ausländische Schriften müssen neben dem Original auch eine deutsche
Übersetzung der Nachweise und Erklärungen beilegen. Hierfür entstehende
Kosten sind vom Bieter zu tragen. Die Bieter tragen die Verantwortung
für die korrekte Übersetzung der eingereichten Nachweise und
Erklärungen.
4.2) Notwendiger Inhalt:
Das Angebot muss folgenden Inhalt umfassen, dabei ist die nachfolgende
Gliederung einzuhalten:
Teil 1:
Das Angebot muss im Original von einer zeichnungsberechtigten Person
rechtsverbindlich unterschrieben sein. Bei einer Bietergemeinschaft
gilt dies für alle Beteiligten. Fehlt die Unterschrift eines
Mitgliedes, so liegt kein rechtsverbindliches Angebot der
Bietergemeinschaft vor. Das Angebot ist in einem solchen Fall von der
Wertung auszuschließen. Kommt jedoch einem Mitglied aufgrund eines
rechtsgültigen Gesellschaftsvertrages zum Zeitpunkt der Eröffnung
Alleingeschäftsführerbefugnis zu oder ist er aufgrund entsprechender
Erklärung aller Bieter für alle bevollmächtigt, so genügt die
Unterschrift dieses Mitglieds. Die Alleingeschäftsführerbefugnis ist in
diesem Fall nachzuweisen,
Benennung eines verantwortlichen Ansprechpartners für das
Vergabeverfahren (Name, Anschrift, Telefonnummer und Email-Adresse),
Bestätigung der Bindefrist,
Erklärung des Bieters, dass sein Angebot in allen Punkten den
Forderungen der Leistungsbeschreibung entspricht und die Regelungen
dieser Verdingungsunterlagen von ihm uneingeschränkt akzeptiert werden,
Eine Erklärung des Bieters, dass er mit Erhalt der vereinbarten
Vergütung alle Urheberrechte aus der erbrachten Leistung und die
Nutzungsrechte daran an das VM überträgt,
Eine Erklärung des Bieters, dass er sich zur Einhaltung allgemeiner
Verschwiegenheit und Vertraulichkeit hinsichtlich der durch die
Leistungserbringung erworbenen Informationen verpflichtet,
Abgabe einer Mindestentgelterklärung gem. § 4 Abs. 1
Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG), gemäß
Anlage, ggf. von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft und von
Subunternehmern.
Teil 2: Nachweis der Eignung:
die Eigenerklärungen und Nachweise, wie im Einzelnen in Teil A
Kapitel 5.1 bis 5.6 gefordert,
die den Auswahlkriterien (Kap. 3.4) entsprechende Erklärungen,
Referenzen und Bestätigungen. Die Erfahrungen sind jeweils durch
geeignete Referenzen nachzuweisen,
Angabe derjenigen Personen, die im Falle einer Beauftragung zum
Einsatz vorgesehen sind (inkl. einer Übersicht über den beruflichen
Werdegang sowie berufliche und fachliche Erfahrungen),
Benennung eines verantwortlichen Ansprechpartners und der für die
Projektleitung vorgesehenen Person (inkl. einer Übersicht über den
beruflichen Werdegang sowie berufliche und fachliche Erfahrungen).
Teil 3: Konzept:
Der Bieter soll für die Leistungserbringung ein Angebot erstellen. Das
Angebot soll Folgendes beinhalten:
Im Angebot ist eine Kalkulation zu allen Leistungsbestandteilen
abzugeben. In beigefügtem Kalkulationsblatt (siehe Anlage) sind Preise
zu allen im Kalkulationsblatt benannten Kostenpunkten anzugeben. Im
Angebot sind diese im Kalkulationsblatt zusammengefassten Punkte
separat detaillierter aufzuführen,
Es ist nachvollziehbar darzustellen, wie die geforderten Aufgaben und
Arbeiten fachlich und organisatorisch umgesetzt werden sollen und
welche Zeitbedarfe für die einzelnen Schritte als erforderlich
angesehen werden (Näheres siehe Teil B),
Falls ein Bieter zusätzliche Schritte als erforderlich ansieht, sind
diese im Angebot zu benennen und hervorzuheben. Die dafür angesetzten
Kosten sind im Kalkulationsblatt an der dafür vorgesehenen Stelle
einzutragen,
Die Stunden- und Tagessätze, differenziert nach
Funktion/Qualifikation,
Alle Preise sind netto in Euro anzugeben.
4.3) Vollständigkeit des Angebots:
Das Angebot muss vollständig sein; unvollständige Angebote können
ausgeschlossen werden. Das Angebot muss alle Untersuchungsinhalte und
Leistungsbestandteile der Leistungsbeschreibung, die Veranstaltungen
und Preise sowie die in den Verdingungsunterlagen geforderten
Erklärungen, Nachweise und Angaben (erforderlichenfalls mit den
deutschen Übersetzungen) enthalten. Fehlende oder unvollständige
Nachweise und Erklärungen können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren
führen.
Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein.
Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. Änderungen an den
Verdingungsunterlagen sind unzulässig.
Entspricht der Gesamtbetrag nicht dem Ergebnis der Summe der
Einzelposten oder des Produktes von Mengenansatz und Einheitspreis, so
sind die Einheitspreise und Einzelpositionen maßgebend.
4.4) Bindefrist:
Die Bindefrist läuft bis 29.6.2018. Bis zum Ablauf dieses Datums ist
der Bieter an sein Angebot gebunden.
4.5) Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen:
Angebote von Bietern und Bietergemeinschaften, die sich im Zusammenhang
mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen
Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.
5.6) Nachweise:
Der Auftraggeber behält sich vor, die bei Abgabe des Antrages nicht
vorliegenden bzw. nicht den Anforderungen entsprechenden Dokumente zum
Nachweis der Eignung nach Kapitel 5.1 bis 5.5 unter Fristsetzung von
den Bietern nachzufordern. Sollte ein Bieter der Nachforderung nicht
fristgerecht nachkommen, kann dieser Bieter vom weiteren Verfahren
ausgeschlossen werden.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Baden-Württemberg, beim Regierungspräsidium Karlsruhe
76247 Karlsruhe
Deutschland
VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
76247 Karlsruhe
Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
21.2.2018
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References
1. mailto:vergabestelle@nvbw.de?subject=TED
2. http://www.nvbw.de/die-nvbw/vergabeverfahren/
3. http://www.nvbw.de/die-nvbw/vergabeverfahren/
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The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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