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Ausschreibung: Ausrüstung für Sicherheitszwecke, Brandbekämpfung, Polizei und Verteidigung - DE-Berlin
Ausrüstung für Sicherheitszwecke, Brandbekämpfung, Polizei und Verteidigung
Dokument Nr...: 84747-2018 (ID: 2018022409112006804)
Veröffentlicht: 24.02.2018
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DE-Berlin: Ausrüstung für Sicherheitszwecke, Brandbekämpfung, Polizei und Verteidigung
2018/S 39/2018 84747
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Der Polizeipräsident in Berlin, Serviceeinheit Technik und Logistik -
SE TL B 231, Herr Mischok
Friesenstraße 16, Haus 42
Berlin
10965
Deutschland
Kontaktstelle(n): Der Polizeipräsident in Berlin, Serviceeinheit
Finanzen - Vergabegrundsatzstelle - SE Fin 5
Telefon: +49 30-4664795510
E-Mail: [1]sefin5@polizei.berlin.de
Fax: +49 30466-483795599
NUTS-Code: DE300
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]http://www.polizei.berlin.de
I.2)Gemeinsame Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=188550
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[4]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=188550
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an folgende Anschrift:
Der Polizeipräsident in Berlin, Serviceeinheit Finanzen - SE Fin 5
Platz der Luftbrücke 6
Berlin
12101
Deutschland
Telefon: +49 30-4664795510
E-Mail: [5]sefin5@polizei.berlin.de
Fax: +49 30466-483795599
NUTS-Code: DE300
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [6]http://www.polizei.berlin.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Lieferung von Magazintaschen für Magazine der Dienstpistole Heckler &
Koch SFP 9 mit Push Button
Referenznummer der Bekanntmachung: PPrBln 047/18
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
35000000
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Lieferauftrag für 15 000 Magazintaschen für Magazine der Dienstpistole
Heckler & Koch SFP 9 Push Button und 450 Magazintaschen für Magazine
der Dienstpistole Heckler & Koch SFP 9 Pusch Button Subkompakt.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
35000000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300
Hauptort der Ausführung:
Siehe Vergabeunterlagen.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Lieferauftrag für 15 000 Stück Magazintaschen für Magazine der
Dienstpistole Heckler & Koch SFP 9 mit Push Button gemäß
Leistungsbeschreibung sowie 450 Stück Magazintaschen für Magazine
Heckler & Koch SFP 9 Pusch Button Subkompakt. Darüber hinaus ist
optional die Beschaffung von weiteren Magazintaschen möglich. Die
Einzelheiten hierzu sind in Ziff. II.2.11) genau beschrieben.
Alle weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 15/05/2018
Ende: 30/04/2019
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Es ist optional die Beschaffung von weiteren bis zu 9 000 Stück
Magazintaschen für Magazine der Dienstpistole Heckler & Koch SFP 9 mit
Push Button gem. Leistungsbeschreibung möglich. Hierfür ist im
Angebotsblatt unter lfd. Nr. 3. der entsprechende Preis für eine
Magazintasche (entsprechend der lfd. Nr. 1 im Angebosblatt) anzugeben.
Bei der Auswertung der Angebote werden nur Angebote berücksichtigt, die
diese Option uneingeschränkt anbieten. Der Preis für die optionalen
Magazintaschen gem. lfd. Nr. 3. des Angebosblattes wird in der
Auswertung unter Berücksichtigung der maximal genannten Stückzahl der
Option (9 000 Stück) bewertet.
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen:
Eine Erklärung des Unternehmens gemäß § 1 Abs. 2 Frauenförderverordnung
(FFV) ist vorzulegen. Angebote, die keine oder unvollständige
Erklärungen gemäß § 1 Abs. 2 FFV enthalten oder Unternehmen, die die
Erklärung auf Anforderung nicht fristgemäß nachliefern, werden nicht
berücksichtigt.
Eine Eigenerklärung des Unternehmens zu dessen Nachweis der
Zuverlässigkeit ist vorzulegen. Angebote, die keine oder unvollständige
Eigenerklärungen enthalten oder Unternehmen, die die Erklärung auf
Anforderung nicht fristgemäß nachliefern, werden nicht berücksichtigt.
Nachweis über die Eintragung im Handelsregister, sofern
eintragungspflichtig, nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des
Mitgliedstaates der Europäischen Union oder des Vertragsstaates des
EWR-Abkommens oder des sonstigen Landes, in dem der Bieter ansässig ist
(o.ä., wie z.B. Partnerschafts-, Vereinsregister) durch Vorlage eines
Handelsregisterauszugs (als Kopie oder als elektronischer Auszug).
Sofern keine Eintragungspflicht besteht, ist ein anderweitiger Nachweis
zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung zu erbringen; auf § 44
VgV wird Bezug genommen.
Nachweis bzw. Bescheinigung über die ordnungsgemäße Erfüllung der
Verpflichtung der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge
zur gesetzlichen Sozialversicherung.
Nachweis einer Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung mit Angabe
der Deckungssummen für Personen- und Sachschäden.
Soweit eine Bietergemeinschaft ein Angebot abgibt, müssen alle
Mitglieder der Bietergemeinschaft die geforderten Nachweise erbringen.
Beruft sich der Bieter oder eine Bietergemeinschaft zum Nachweis der
Eignung auf die Fähigkeit bzw. Kapazitäten anderer Unternehmen bzw.
sollen solche Unternehmen Teile der Leistung ausführen, sind die
genannten Erklärungen bzw. Nachweise auch für diese Unternehmen
vorzulegen.
Der Auftraggeber akzeptiert zum vorläufigen Nachweis der Eignung und
zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen die Vorlage einer
Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs
2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar
2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitlichen
Europäischen Eigenerklärung. Erforderlich sind diejenigen Angaben, die
den vorgenannten Nachweisen inhaltlich entsprechen.
Alternativ zu den unter vorgenannten Eigenerklärungen kann auch die
Bescheinigung der Eintragung in eine PQ-VOL-Datenbank vorgelegt oder
die entsprechende Zertifikatsnummer angegeben werden.
Die vorgenannten Erklärungen werden zur Feststellung der
Unternehmenseignung herangezogen. Im Geltungsbereich des GWB
(supranationale Verfahren) versichert der Unterzeichner mit diesen
Erklärungen, dass fakultative bzw. zwingende Ausschlussgründe im Sinne
der §§ 123, 124 GWB nicht vorliegen. Sollte einer der dort genannten
Erklärungen nicht zutreffen, kann zur Vermeidung eines
Unternehmensausschlusses der Nachweis einer Selbstreinigung gemäß § 125
GWB geführt werden.
Als ausreichende Belege werden von der zuständigen Behörde des
Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des Unternehmens
ausgestellte Bescheinigungen anerkannt. Darüber hinaus wird auf die
Regegelungen in § 48 Absatz 6 VgV hingewiesen.
Die Vergabestelle fordert ab einem Auftragswert von mehr als 30 000
brutto vor der Zuschlagserteilung von dem Bieter, der den Zuschlag
erhalten soll, zwingend einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister
gemäß § 150a der Gewerbeordnung beim Bundesamt für Justiz an.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen:
Der Bieter soll ein Qualitätsmanagementsystem unterhalten (z.B. nach
DIN EN ISO 9000 ff). Der Bieter soll mindestens beschreiben, auf welche
Weise er die Qualität sicherstellen und demonstrieren will.
Mit dem Angebot sind folgende Muster bei der Vergabestelle:
Der Polizeipräsident in Berlin, SE TL B 22.
Friesenstr. 16 (Einfahrt Golßener Str. 3), Haus 42,
10965 Berlin
Einzureichen:
Zu Nr. 1: -1- Stück Muster-Magazintasche gem. Leistungsbeschreibung.
Zu Nr. 2: -1- Stück Muster-Magazintasche gem. Leistungsbeschreibung.
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen einzureichen:
Materialdatenblätter bzw. eine Auflistung der verarbeiteten Materialien
unter Benennung des betroffenen Gegenstandes, diese müssen in Deutsch
sein.
Explosionszeichnungen, Teilebenennung bzw. Konstruktionszeichnungen mit
Maßen der Magazintasche (auch in elektronischer Form).
Ersatzteilliste mit Namen, Nummer und Einzelpreis (auch in
elektronischer Form).
Deutschsprachige, bebilderte und ausführliche Bedienungsanleitung,
gerne auch ergänzende Videos mit Handhabungshinweisen.
Erklärungen über die wesentlichen Referenzprojekte der letzten drei
Jahre, die inhaltlich und umfänglich vergleichbar mit den
ausgeschriebenen Leistungen sind, mit Angabe des Leistungsumfangs, des
Rechnungswerts, der Leistungszeit sowie des öffentlichen oder privaten
Auftraggebers.
Soweit eine Bietergemeinschaft ein Angebot abgibt bzw. sich der Bieter
der Kapazitäten anderer Unternehmen bedient, sind die Nachweise für die
konkreten Unternehmen vorzulegen, die im Auftragsfall die jeweilige
konkrete Leistung erbringen.
Der Auftraggeber akzeptiert zum vorläufigen Nachweis der Eignung und
zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen die Vorlage einer
Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs
2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar
2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitlichen
Europäischen Eigenerklärung. Erforderlich sind diejenigen Angaben, die
den vorgenannten Nachweisen inhaltlich entsprechen.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 26/03/2018
Ortszeit: 15:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 14/05/2018
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 27/03/2018
Ortszeit: 09:00
Ort:
Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Landes Berlin
Martin-Luther-Str. 105
Berlin
10825
Deutschland
Telefon: +49 30-90138316
Fax: +49 30-90137613
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen
Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach
Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag
ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen
Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß §
135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung
einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,
ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein
Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages
hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134
GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden,
wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach
der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht
später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt
der Europäischen Union (§ 135 GWB).
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
23/02/2018
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