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Ausschreibung: Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste - DE-Poessneck
Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
Dokument Nr...: 85219-2018 (ID: 2018022409181807207)
Veröffentlicht: 24.02.2018
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DE-Poessneck: Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
2018/S 39/2018 85219
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Zweckverband Abfallwirtschaft Saale-Orla (ZASO)
Wohlfarthstraße 7
Pößneck
07381
Deutschland
Telefon: +49 3647-441756
E-Mail: [1]R.Fulde@zaso-online.de
Fax: +49 3647-441744
NUTS-Code: DEG0K
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]http://www.zaso-online.de/
I.2)Gemeinsame Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=188406
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Zweckverband Abfallwirtschaft Saale-Orla (ZASO)
Wohlfarthstraße 7
Pößneck
07381
Deutschland
Telefon: +49 3647-441724
E-Mail: [4]A.Graessner@zaso-online.de
Fax: +49 3647-441744
NUTS-Code: DEG0K
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [5]http://www.zaso-online.de/
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Einsammlung, Transport und Verwertung des kommunalen Altpapiers im
Zweckverbandsgebiet einschließlich Behälterdienst
Referenznummer der Bekanntmachung: 2018-0036-ZASO
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90000000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Leistungsgegenstand ist der Behälterdienst, die Einsammlung, der
Transport und die Verwertung von Altpapier im Verbandsgebiet.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Behälterdienst, Einsammlung, Transport und Verwertung des kommunalen
Altpapiers des ZASO im Gebiet des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt.
Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90000000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEG0I
Hauptort der Ausführung:
Landkreis Saalfeld-Rudolstadt.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen die Planung, Organisation und
Durchführung von Einsammlung, Transport, ggf. Umschlag, Sortierung und
weiterem Handling sowie die ordnungsgemäße Verwertung des Altpapiers im
Landkreis Saalfeld-Rudolstadt einschließlich Behälterdienst.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2019
Ende: 31/12/2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag verlängert sich zu den gleichen Vertragsbedingungen um ein
Jahr bis zum 31. Dezember 2023, wenn der ZASO ihn nicht bis zum 31.
Dezember 2021 kündigt. Er verlängert sich letztmalig um ein weiteres
Jahr zu den gleichen Vertragsbedingungen bis zum 31. Dezember 2024,
wenn der ZASO ihn nicht bis zum 31. Dezember 2022 kündigt.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Behälterdienst, Einsammlung, Transport und Verwertung des kommunalen
Altpapiers des ZASO im Gebiet des Saale-Orla-Kreises.
Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90000000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEG0K
Hauptort der Ausführung:
Saale-Orla-Kreises.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen die Planung, Organisation und
Durchführung von Einsammlung, Transport, ggf. Umschlag, Sortierung und
weiterem Handling sowie die ordnungsgemäße Verwertung des Altpapiers im
Saale-Orla-Kreis einschließlich Behälterdienst.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2019
Ende: 31/12/2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag verlängert sich zu den gleichen Vertragsbedingungen um ein
Jahr bis zum 31. Dezember 2023, wenn der ZASO ihn nicht bis zum 31.
Dezember 2021 kündigt. Er verlängert sich letztmalig um ein weiteres
Jahr zu den gleichen Vertragsbedingungen bis zum 31. Dezember 2024,
wenn der ZASO ihn nicht bis zum 31. Dezember 2022 kündigt.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Eintragung im Berufs- oder Handelsregister.
Als Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung wird vorliegend die
Eintragung des jeweiligen Unternehmens im einschlägigen Berufs- oder
Handelsregister, für den Fall, dass das Unternehmen von Rechts wegen
dort eingetragen werden kann, verlangt.
Zum Beleg sind mit dem Angebot aktuelle Auszüge (max. sechs Monate
alt) aus dem Berufs- oder Handelsregister für das Unternehmen des
Bieters bzw. die Mitglieder einer Bietergemeinschaft vorzulegen.
Für Unterauftragnehmer, welche Transportleistungen erbringen, sind
die Auszüge erst auf Aufforderung vorzulegen.
Falls der Bieter/die Bietergemeinschaft nur als Vermittler/Makler tätig
wird: Nachweis des Vorliegens der Voraussetzungen des § 53 KrWG.
Wird der Bieter / die Bietergemeinschaft nur als Vermittler oder
Makler für die Verwertung der PPK-Abfälle tätig, müssen für die
Befähigung zur Berufsausübung zusätzlich die Voraussetzungen des § 53
KrWG vorliegen.
Vom Bieter bzw. der Bietergemeinschaft, der bzw. die in die engere
Auswahl kommt, wird die Vergabestelle zum Nachweis eine Kopie der
Anzeige nach § 53 Abs. 1 KrWG oder soweit einschlägig der Erlaubnis
nach § 54 KrWG gesondert abfordern diese ist also nur auf
Aufforderung der Vergabestelle vorzulegen.
Siehe dazu auch die Angaben in den Bewerbungsbedingungen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Gesamtumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren (grundsätzlich 2015,
2016, 2017).
Hierzu sind Erklärungen derjenigen Unternehmen, welche
Transportleistungen erbringen, zum Gesamtumsatz in den letzten drei
Geschäftsjahren zu machen (dazu zählen hier grds. die Jahre 2015, 2016
und 2017, sofern das Geschäftsjahr mit dem Kalenderjahr übereinstimmt).
Sofern zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch kein festgestellter
Jahresabschluss für das Jahr 2017 vorliegt, genügen hierfür vorläufige
Zahlen.
Diese Umsatzangaben sind für den Bieter und die Mitglieder einer
Bietergemeinschaft grds. bereits mit dem Angebot in einer gesonderten
Erklärung nach Formular 8 vorzulegen.
Für Unterauftragnehmer, welche Transportleistungen erbringen, sind
sie erst auf Aufforderung der Vergabestelle vorzulegen.
Betriebshaftpflichtversicherung.
Der Bieter und alle diejenigen eingesetzten Unternehmen, welche
Sammel- und Transportleistungen übernehmen, müssen.
O über einen angemessenen Versicherungsschutz im Sinne einer
Betriebshaftpflichtversicherung verfügen oder
O eine entsprechende Erhöhung und Anpassung der Versicherung auf den
geforderten Mindestbetrag belegen.
Als Mindestanforderung wird insoweit eine
Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von.
O 4 Mio. für Personen-/Sachschäden sowie
O 100 000 für Vermögensschäden.
(jeweils bezogen auf den Einzelfall bei einfacher Maximierung)
verlangt.
Die Anforderungen gelten auch dann als erfüllt, wenn die
Betriebshaftpflichtversicherung eine Pauschale von mindestens 4 Mio.
für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden pauschal je Schadensfall
umfasst. Die Deckungssumme muss nur einfach maximiert sein.
Mit dem Angebot haben Bieter und Mitglieder von Bietergemeinschaften
hierzu Bestätgungen ihrer Versicherungsinstitute über das Bestehen
eines entsprechenden Versicherungsschutzes im geforderten Umfang oder
über die Bereitschaft zur Anpassung des Versicherungsschutzes an die
geforderten Mindestsummen einzureichen.
Auf Aufforderung der Vergabestelle sind entsprechende
Versicherungsbestätigungen auch für diejenigen Unterauftragnehmer
einzureichen, welche Sammel- und Transportleistungen erbringen.
Siehe dazu auch die Angaben in den Bewerbungsbedingungen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Referenzen aus den Jahren 2015, 2016 und 2017 über erbrachte Leistungen
des Einsammelns und Transportierens von PPK im Holsystem für kommunale
Auftraggeber.
Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss über Erfahrungen in der
Erbringung von Leistungen des Einsammelns und Transportierens von
PPK-Abfällen im Holsystem für kommunale Auftraggeber verfügen oder sich
insoweit auf die Erfahrung Dritter gem. § 37 VgV berufen können.
Zum Nachweis verlangt die Vergabestelle mit dem Angebot die Vorlage
einer Erklärung des Bieters bzw. der Mitglieder einer
Bietergemeinschaft mit Angaben zu erbrachten Leistungen in diesem Sinne
in den letzten drei Jahren mit Angaben zum Wert des jeweiligen
Auftrages, zum Leistungszeitraum sowie dem Empfänger der Leistungen
nach Formular 9. Der Bieter erklärt sich mit Abgabe seiner Erklärung
nach diesem Formular damit einverstanden, dass sich die Vergabestelle
bei den dort angegebenen Auftraggebern bzw. Leistungsempfängern nach
deren Zufriedenheit mit der Leistungserbringung durch den Bieter
erkundigt.
Soweit sich der Bieter oder die Bietergemeinschaft auf die Referenzen
Dritter (z.B. Unterauftragnehmer) beruft, sind von diesen auf
Aufforderung der Vergabestelle entsprechende Erklärungen vorzulegen.
Beschreibung der Ausstattung und technischen Ausrüstung.
Die technische Leistungsfähigkeit wird ferner beurteilt anhand einer
Erklärung des Bieters / der Bietergemeinschaft dazu, über welche
Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das
Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt bzw. inwieweit es
sich insoweit auf die Ausstattung und Ausrüstung Dritter im Wege der
Eignungsleihe beruft. Im Einzelnen werden darin Erklärungen zu
folgenden Aspekten verlangt (vgl. hierzu auch die vorgesehenen
Eintragungsfelder im Angebotsvordruck in Teil III):
1) Liste der einzusetzenden Fahrzeuge je Los unter Angabe
der vorgesehenen Fahrzeugtypen und jeweilige Anzahl und
Angabe des Fahrzeuges/ der Fahrzeuge mit max. 1,70 m Breite;
2) Beschreibung des vorgesehenen Verwertungsweges für das gesammelte
Altpapier mit Angaben zu
der für die erstmalige Verwiegung der gesammelten PPK-Abfälle im
Anschluss an die Sammlung vorgesehenen geeichten Waage,
etwaigen Umschlags-Vorgängen einschließlich Umschlagstelle und
der vorgesehenen Papierfabrik(en).
Jeweils einschließlich Standort/Adresse und Betreiber.
Diese Erklärungen werden vom Bieter bzw. der Bietergemeinschaft
bereits mit Abgabe des Angebotes verlangt Bitte tragen Sie
entsprechende Erläuterungen daher im Angebotsvordruck ein!
Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 57 KrWG i.V.m.
Entsorgungsfachbetriebe-Verordnung (EfbV) für die Leistungen des
Sammelns und Transportierens von PPK-Abfällen.
Die technische Leistungsfähigkeit wird schließlich beurteilt anhand
des Vorliegens einer Zertifizierung nach der EfbV bzw. für den Fall,
dass ein Unternehmen (z.B. weil es in einem anderen EU-Mitgliedstaat
ansässig ist) nicht danach für die Leistungen der Sammlung und des
Transportes von PPK zertifiziert ist, anhand des Vorliegens bzw.
Erfüllens aller in der EfbV genannten Anforderungen, die zu einer
Zertifizierung führen.
Zum Nachweis ist dem Angebot für Bieter und Mitglieder einer
Bietergemeinschaft bereits das gültige Zertifikat über
Sammeln/Transportieren von PPK oder (insbesondere bei Bietern aus
anderen EU-Mitgliedstaaten) eine gleichwertige Erklärung zum Erfüllen
der Voraussetzungen beizufügen.
Auf Aufforderung der Vergabestelle ist das gültige Zertifikat oder
(bei Unternehmen aus anderen EU-Mitgliedstaaten) eine gleichwertige
Erklärung zum Erfüllen der Voraussetzungen der Verordnung auch für alle
Unternehmen, welche der Bieter zur Erbringung von Sammel- und
Transportleistungen in Anspruch nimmt, einzureichen.
Siehe dazu auch die Angaben in den Bewerbungsbedingungen.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 09/04/2018
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 01/10/2018
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 09/04/2018
Ortszeit: 12:00
Ort:
Beim Auftraggeber siehe I.1).
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Bieter und Bietergemeinschaften aus EU-Ländern, in denen die
geforderten Nachweise nicht erteilt werden, haben gleichwertige
Nachweise bzw. gleichwertige Erklärungen abzugeben und eine amtlich
anerkannte Übersetzung beizufügen.
Beizubringende Nachweise/ Bescheinigungen dürfen nicht älter als sechs
Monate sein. Das Entsorgungsfachbetriebe-Zertifikat kann auch zu einem
früheren Zeitpunkt ausgestellt sein, solange es bei Einreichung noch
gültig ist. Eigenerklärungen des Bieters sowie der anderen Beteiligten
müssen grds. für das vorliegende Vergabeverfahren abgegeben werden.
Etwas anderes gilt für die Einreichung einer EEE als vorläufigem Beleg
der Eignung, wenn der Bieter eine bereits bei einer früheren
Auftragsvergabe verwendete Einheitliche Europäische Eigenerklärung
wieder verwendet, sofern er bestätigt, dass die darin enthaltenen
Informationen weiterhin zutreffend sind. Mit dem Angebot haben die
Bieter eine den Bewerbungsbedingungen entsprechende Urkalkulation zum
angebotenen Los/zu den angebotenen Losen einzureichen. Sollte die
Kalkulation im Angebot fehlen, behält sich die Vergabestelle vor, diese
nachzufordern. Das Vorliegen von Ausschlussgründen im Sinne von §§ 123
und 124 GWB beurteilt die Vergabestelle gem. §§ 42, 48 VgV anhand der
für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft und Unterauftragnehmer
vorzulegenden Erklärungen nach Formularen 1 und 2, welche ebenfalls mit
dem Angebot einzureichen sind. Der Vertragsbeginn fällt mit dem
Inkrafttreten des Verpackungsgesetzes (VerpackG) 1.1.2019 zusammen.
Während der Jahre 2019 und 2020 bleibt vom ZASO mit den
Systembetreibern eine neue Abstimmungsvereinbarung im Sinne des
VerpackG zu treffen. Die danach vorstellbaren Varianten für die
Abstimmung und die daraus folgenden Auswirkungen für den
ausgeschriebenen Auftrag für die Zeit ab 2021 werden als alternative
Optionen (Varianten) in den Vergabeunterlagen geregelt. Jedenfalls zum
Vertragsbeginn am 1.10.2019 soll aber zunächst das dargestellte und
schon bisher praktizierte Vertragsmodell und Prozedere Anwendung
finden.
Beachten sie die weiteren Erläuterungen der Bewerbungsbedingungen.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Thüringer Landesverwaltungsamt - Vergabekammer
Jorge-Semprún-Platz 4
Weimar
99423
Deutschland
Telefon: +49 361-573321254
E-Mail: [6]vergabekammer@tlvwa.thueringen.de
Fax: +49 361-573321059
Internet-Adresse:[7]https://www.thueringen.de/th3/tlvwa/kontakt/
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Bitte beachten Sie für die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages die
Voraussetzungen insbesondere des § 160 GWB. Insofern weisen wir
insbesondere darauf hin,
dass ein Antrag nach § 160 Abs. 3 GWB bei der Vergabekammer
unzulässig ist sofern der geltend gemachte Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und
bei der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt wurde; ebenso wenn mehr als 15 Kalendertage nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind,
dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei
Kostenpflichtig ist,
dass der Bieter wegen der Möglichkeit der Durchführung eines
Nachprüfungsverfahrens mit Akteneinsichtsrechten aller Beteiligten nach
§ 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den
Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in
seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige
Gründe, die die Vergabekammer nach § 165 Abs. 2 GWB veranlassen können,
die Einsicht in die Akte zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen
Angebotsunterlagen entsprechend kenntlich zu
machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder
Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der
Bieter in einem solchen Fall an die Vergabekammer wenden.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
22/02/2018
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References
1. mailto:R.Fulde@zaso-online.de?subject=TED
2. http://www.zaso-online.de/
3. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=188406
4. mailto:A.Graessner@zaso-online.de?subject=TED
5. http://www.zaso-online.de/
6. mailto:vergabekammer@tlvwa.thueringen.de?subject=TED
7. https://www.thueringen.de/th3/tlvwa/kontakt/
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