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Ausschreibung: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen - DE-Ramstein-Miesenbach
Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Planungsleistungen im Bauwesen
Haustechnik
Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen
Dokument Nr...: 85389-2018 (ID: 2018022409213507372)
Veröffentlicht: 24.02.2018
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DE-Ramstein-Miesenbach: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
2018/S 39/2018 85389
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach
Am neuen Markt 6
Ramstein-Miesenbach
66877
Deutschland
Kontaktstelle(n): Ulrike Bossung
Telefon: +49 6371592140
E-Mail: [1]ulrike.bossung@ramstein.de
Fax: +49 6371592440
NUTS-Code: DEB3F
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]http://www.ramstein-miesenbach.de
I.2)Gemeinsame Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]http://www.ramstein-miesenbach.de/vg_ramstein_miesenbach/de/Verwaltu
ng/Ausschreibungen/Ausschreibung%20AZUR/
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Fachplanung Technische Ausrüstung für Modernisierung, Instandhaltung,
Umbau und Erweiterung des Sport- und Freizeitbades Azur, hier AG 4, 5
und 8 gem. § 55 HOAI und Nutzungskostenberechnung.
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Die Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach plant das bestehende
Freizeitbad Azur grundlegend zu modernisieren, zu erweitern und damit
gleichzeitig auch zu attraktivieren. Das Bad war in den 1970er Jahren
ursprünglich als reines Sportbad konzipiert und im Laufe der 1980er
Jahre zum Freizeitbad Azur einschließlich des angegliederten Freibades
umgestaltet worden. Heute stellt sich die Gesamtanlage als nicht mehr
zeitgemäß und sehr wartungsanfällig dar. Dies ist das Ergebnis einer
Machbarkeitsstudie, die der Auslober 2015 in Auftrag gegeben hat und
die einen Orientierungsrahmen für die anstehenden Maßnahmen darstellt.
Auf Basis der Erkenntnisse aus der Machbarkeitsstudie werden vom
Auslober für die Planung des zukünftigen Bades, das wieder mehr den
Charakter eines Sportbades erhalten soll, Projektziele formuliert.
Machbarkeitsstudie und Projektziele des Auslobers, siehe unter dem in
Abschnitt I. 3.) angegebenen Link, hier in der Datei Ergänzungen zur
EU-Bekanntmachung.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71300000
71320000
71315000
71321000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB3F
Hauptort der Ausführung:
Ramstein-Miesenbach.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Der Auftraggeber beabsichtigt die folgenden Leistungen stufenweise zu
beauftragen:
1)
Grundleistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung nach § 55 HOAI in
Verbindung mit Anlage 15.1, jeweils Leistungsphasen (LP) 1-9 zu:
Anlagengruppe 4 Starkstromanlagen,
Anlagengruppe 5 Fernmelde- und Informationstechnischen Anlagen,
Anlagengruppe 8 Gebäudeautomation.
Es werden die folgenden Auftragsstufen gebildet:
Stufe 1: Leistungsphase (LP) 1 Grundlagenermittlung, LP 2 Vorplanung,
LP 3 Entwurfsplanung.
Stufe 2: LP 4 Genehmigungsplanung, LP 5 Ausführungsplanung,
Stufe 3: LP 6 Vorbereitung der Vergabe, LP 7 Mitwirkung bei der
Vergabe, LP 8 Objektüberwachung (Bauüberwachung) und Dokumentation, LP
9 Objektbetreuung;
2)
Nutzungskostenberechnung nach DIN 18960:2008-02 als Besondere
Leistung, begleitend zu den Planungsphasen bis zur Inbetriebnahme (LP
1-8) und nach Inbetriebnahme (Nutzungskostenfeststellung), einmalig
nach einer Rechnungsperiode.
Die Nutzungskostenberechnung ist nach derzeitigem Kenntnisstand für die
folgenden einschlägigen Kostengruppen zu erstellen:
KG 310 Versorgung,
KG 334 Reinigung Technischer Anlagen,
KG 345 Technische Anlagen in Außenanlagen,
KG 350 Bedienung, Inspektion und Wartung,
KG 360 Sicherheits- und Überwachungsdienste und
KG 420 Instandsetzung der Technischen Anlagen.
Es werden die folgenden Auftragsstufen gebildet:
Stufe 1: Nutzungskostenrahmen - parallel zu Leistungsphase (LP) 1
Grundlagenermittlung Nutzungskostenschätzung - parallel zu LP 2
Vorplanung, Nutzungskostenberechnung - parallel LP 3 Entwurfsplanung.
Stufe 2: Nutzungskostenanschlag Zusammenstellung aller für die
Nutzung voraussichtlich anfallenden Kosten bis zum Nutzungsbeginn (Ende
der LP 8).
Stufe 3: Nutzungskostenfeststellung - Zusammenstellung aller für die
Nutzung anfallenden Kosten, einmalig nach einer Rechnungsperiode (nach
1 Jahr).
Seitens des Zuschussgebers, des Landes Rheinland-Pfalz, wurde eine
Kostenobergrenze für die Gesamtkosten des Projekts von rd. 15 Mio.
vorgegeben. Der Auftraggeber wird nach Abschluss der Bearbeitung der
Leistungsphase 2 (Vorplanung) und nach Auswahl einer Vorzugsvariante
eine Kostenobergrenze für die anteiligen Kostengruppen der
Bauwerkskosten-Technische Anlagen im Rahmen der genehmigten
Gesamtkostenobergrenze festlegen. Der Auftragnehmer wird die anteiligen
Bauwerkskosten-Technische Anlagen (KG 400 gem. DIN 276-1:2008-12) sowie
ggfs. weitere Kostengruppen, die er maßgeblich plant, einzuhalten
haben.
Die vorgenannten Leistungen werden stufenweise beauftragt, wenn die
erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen für die weitere
Realisierung des Planungs- und Bauvorhabens vorliegen und eine
bestandskräftige Zusage der für die weitere Realisierung des Planungs-
und Bauvorhabens erforderlichen Förder- und Finanzmittel gegeben ist.
Die stufenweise Beauftragungen für die Fachplanung Technische Anlagen
einerseits und die Besonderen Leistungen andererseits werden nicht
zwingend zeitgleich, sondern können auch zeitversetzt abgerufen werden.
In Bezug auf den zeitlichen Ablauf gibt der Auftraggeber vor, dass der
Badebetrieb nicht länger als 18 Monate ausgesetzt werden darf. Dazu ist
eine Vorgehensweise in Bauabschnitten denkbar, z. B. ein 1.
Bauabschnitt mit 18 Monaten Bauzeit für den Hallenbadbereich und z. B.
ein 2. Bauabschnitt mit 6 Monaten Bauzeit im Freibadbereich.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 230 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 36
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Ggf. im Falle einer Bauzeitenverlängerung.
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Anzahl der Bewerber: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Die Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern, die
zum Verhandlungsgespräch eingeladen werden, sind unter Abschnitt
III.1.1), 1.2) und 1.3) abgedruckt.
Das Ergebnis der unter Abschnitt III.1) beschriebenen Eignungsprüfung
ist die Bildung einer Rangfolge. Die Bewerber mit den höchsten
Punktzahlen werden zum Verhandlungsgespräch eingeladen. Der Bewerber
mit der höchsten Punktzahl erhält die höchste Rangstelle. Der Bewerber
mit der zweithöchsten Punktzahl erhält eine Rangstelle weniger als der
beste Bewerber. Bei gleicher Punktzahl erhalten die Bewerber die
gleiche Rangstelle. Bei Mehrfachbesetzung einer Rangstelle bleibt die
darauf folgende Rangstelle im Umfang der Mehrfachbesetzung frei.
Sollten beispielsweise 2 Bewerber die Rangstelle 2 erreichen, werden
die Plätze 3 und 4 nicht besetzt. Der in der Bewertung nächstbeste
Bewerber erhält Rang 4.
Es ist beabsichtigt höchstens 3 Bewerber zur Teilnahme am
Verhandlungsgespräch aufzufordern. Für den Fall, dass mehr als 3
Bewerber die Anforderungen gleichermaßen erfüllen, z. B. durch
Mehrfachbesetzung des Ranges, den der 3. Bewerber einnimmt, behält der
Auftraggeber sich vor, über die Teilnahme am Verhandlungsgespräch des
Bewerbers dieser Rangstelle, durch ein Losverfahren zu entscheiden,
vgl. § 75 Abs. 6 VgV. Der ggf. durchzuführende Losentscheid ist anonym
und findet unter anwaltlicher Aufsicht statt.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Stufenweise Beauftragung, siehe Abschnitt II.2.4).
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Zur Prüfung der Bewerbungsunterlagen auf Ausschlusskriterien und
Vollständigkeit sind durch die Bewerber die folgenden Angaben,
Erklärungen und Nachweise vorzulegen:
1) Nachweis der Vertretungsmacht des Unterzeichners des
Teilnahmeantrags, bei juristischen Personen (z. B. im Falle einer
Kapitalgesellschaft) durch Vorlage eines Handelsregisterauszuges oder
vergleichbaren Registern des Herkunftslandes, bei
Personengesellschaften (z. B. GbR, Partnerschaftsgesellschaften,
Kommanditgesellschaften) durch Nachweis der Vertretungsmacht;
2) Im Falle einer Arbeits-/ Bietergemeinschaft: Die Gemeinschaft hat in
einer Erklärung zum Teilnahmeantrag sämtliche Mitglieder der
Gemeinschaft zu benennen und eines ihrer Mitglieder als
bevollmächtigten Vertreter (mit Benennung und Namensangabe der
konkreten Person aus dem Ingenieurbüro) für das Vergabeverfahren, den
Abschluss und die Durchführung des Vertrags zu bezeichnen. Die
Erklärung muss angeben, dass alle Mitglieder der Gemeinschaft als
Gesamtschuldner haften. Sie muss von allen Mitgliedern der Gemeinschaft
unterzeichnet sein, eine Vertretung ist nicht ausreichend;
3) Erklärung des Bewerbers, dass die Umsetzung der freiberuflichen
Leistung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt, § 73
Abs. 3 VgV;
4) Verbindliche Erklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe
nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen;
5) Nachweis über die Berechtigungen zur Führung der Berufsbezeichnung
Beratender Ingenieur oder Ingenieur gemäß § 75 Abs. 2 VgV oder nach
der Richtlinie 2005/36/EG vom 7.September 2005 über die Anerkennung von
Berufsqualifikationen;
6) Juristische Personen, Partnerschaftsgesellschaften,
Kommanditgesellschaften und Gesellschaften bürgerlichen Rechts sind
gemäß § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der zu
übertragenden Leistungen verantwortliche Berufsangehörige benennen und
deren Qualifikation gemäß Ziff. 5 nachweisen;
7) Sofern ein Bewerber gemäß § 47 Abs.1 VgV im Hinblick auf die
erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie technische
berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in
Anspruch nehmen will, muss der Bewerber nachweisen, dass ihm die für
den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen. Die
Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung
bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, müssen die
entsprechenden Eignungskriterien erfüllen. Der Nachweis kann
beispielsweise als Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens
erbracht werden. Es steht dem Bewerber oder Bieter frei einen hierfür
geeigneten Verfügbarkeitsnachweis vorzulegen. Zudem dürfen keine
Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen. Es sind die Angaben
unter den Ziff. 1. und 3. bis 6. geforderten Angaben und Nachweise
vorzulegen;
8) Im Falle einer Arbeits- und Bietergemeinschaft hat jedes einzelne
Mitglied die unter den Ziff. 1. bis 7. geforderten Angaben und
Nachweise vorzulegen;
9) Fehlen Angaben, Erklärungen oder Nachweise zu den Ziff. 1. bis 8.
bis zum Schlusstermin gemäß Ziffer IV.2.2), werden die fehlenden
Unterlagen nach Ermessen des Auftraggebers nachgefordert. Erfolgt die
Übersendung der nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der
vorgesehenen Frist, führt dies zwingend zum Ausschluss des Bewerbers,
vgl. § 56 VgV;
10) Alle Angaben, Erklärungen und Nachweise sind in deutscher Sprache
vorzulegen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Zur Prüfung und Bewertung sind die folgenden Angaben in Form von
Eigenerklärungen vorzulegen:
1) Durchschnittlicher Jahresumsatz netto für Leistungen Fachplanung
Technische Ausrüstung bei Gebäuden in den letzten drei Jahren (2014,
2015 und 2016) (Wichtung 10).
Details zu den vorgenannten Eignungs- und Auswahlkriterien, siehe unter
dem in Abschnitt I. 3.) angegebenen Link, hier in der Datei
Ergänzungen zur EU-Bekanntmachung.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Zur Prüfung und Bewertung sind die folgenden Angaben in Form von
Eigenerklärungen vorzulegen:
1) Zahl der Ingenieure, die als Führungskräfte (Inhaber, Partner,
Mitarbeiter) im Bereich der Fachplanung Technische Ausrüstung bei
Gebäuden im Bewerberbüro tätig sind. (Wichtung 15);
2) Referenzprojekt: Darstellung eines ausgewählten Projektes, für das
der Bewerber die Fachplanung Technische Ausrüstung leistet oder
geleistet hat: Hallen- und/oder Freibad als Neubau und/oder als
Erweiterungs-/ Umbau-/ Modernisierungsmaßnahme. (Wichtung 35);
3) Technische Leitung (Projektleiter und Objekt-/Bauüberwacher
(Wichtung 40).
Details zu den vorgenannten Eignungs- und Auswahlkriterien, siehe unter
dem in Abschnitt I. 3.) angegebenen Link, hier in der Datei
Ergänzungen zur EU-Bekanntmachung.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
Zur Teilnahme sind zugelassen alle in den Mitgliedstaaten der EWR und
der Schweiz ansässigen natürlichen Personen, die gemäß den
Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes am Tag der Auslobung zur Führung
der Berufsbezeichnung Beratender Ingenieur oder Ingenieur gemäß §
75 Abs. 2 VgV berechtigt sind und über ein Diplom, Prüfzeugnis oder
sonstige Befähigungsnachweise verfügen. Die oben formulierte
Teilnahmeberechtigung gilt auch für juristische Personen. Der
verantwortliche Verfasser muss die an die natürlichen Personen
gestellten Anforderungen erfüllen. Bei Arbeits-/ Bietergemeinschaften
muss jedes Mitglied genannt und in der Summe die oben genannten
Teilnahmeanforderungen erfüllen, vgl. unter Abschnitt III.1.1) Ziff.
5., 6. und 8.
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Siehe unter Abschnitt VI.3) Zusätzliche Angaben Ziff. 5. Bedingungen
für die Ausführung des Auftrags.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 27/03/2018
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
1) Angaben zum Teilnahmewettbewerb und zu laufenden
Bewerberinformationen;
2) Angaben zu der Bieterkommunikation;
3) Verhandlungsverfahren und Ablauf des Zuschlagsverfahrens;
4) Zuschlagskriterien;
5) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags.
Details zu den vorgenannten Aspekten, siehe unter dem in Abschnitt I.
3.) angegebenen Link, hier in der Datei Ergänzungen zur
EU-Bekanntmachung.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr,
Landwirtschaft und Weinbau
Stiftsstraße 9
Mainz
55116
Deutschland
Telefon: +49 6131162234
E-Mail: [4]vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de
Fax: +49 6131162113
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein (§ 160 GWB).
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am
öffentlichen Auftrag hat oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden;
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB
bleibt unberührt.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Vergabekammern Rheinland-Pfalz, Ministerium für Wirtschaft, Verkehr,
Landwirtschaft und Weinbau
Stiftsstraße 9
Mainz
55116
Deutschland
Telefon: +49 6131162234
E-Mail: [5]vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de
Fax: +49 6131162113
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
23/02/2018
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1. mailto:ulrike.bossung@ramstein.de?subject=TED
2. http://www.ramstein-miesenbach.de/
3. http://www.ramstein-miesenbach.de/vg_ramstein_miesenbach/de/Verwaltung/Ausschreibungen/Ausschreibung%20AZUR/
4. mailto:vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de?subject=TED
5. mailto:vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de?subject=TED
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